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   VGH Bayern, 27.08.2007 - 3 B 06.3366   

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VGH Bayern, 27.08.2007 - 3 B 06.3366 (https://dejure.org/2007,55043)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27.08.2007 - 3 B 06.3366 (https://dejure.org/2007,55043)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27. August 2007 - 3 B 06.3366 (https://dejure.org/2007,55043)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)

  • VGH Bayern, 28.01.2010 - 3 ZB 09.1663

    BeamtenrechtFamilienbezogene amtsangemessene Alimentation von Beamten mit mehr

    Keine Divergenzentscheidung des Verwaltungsgerichts zum Senatsbeschluss vom 27. August 2007, Az. 3 B 06.3366.

    Dieser Auffassung hat sich der Senat in der Entscheidung vom 27. August 2007 unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung angeschlossen (BayVGH, Beschluss vom 27.8.2007, Az. 3 B 06.3366).

    Für solche Fallgestaltungen hat der Senat eine entsprechende Information der konkret betroffenen Beamten durch den Dienstherrn bejaht (vgl. Beschluss vom 27. August 2007, Az. 3 B 06.3366 unter Bezugnahme auf das zum selben Sachverhalt ergangene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21.9.2006 Az. 2 C 5.06).

    Somit fehlt es auch an der Darlegung einer Abweichung der angefochtenen Entscheidung zu der bereits erwähnten Senatsentscheidung vom 27. August 2007, Az. 3 B 06.3366 (§§ 124 Abs. 2 Nr. 4, 124a Abs. 5 Satz 2 VwGO).

  • VG Ansbach, 21.01.2015 - AN 1 K 14.00902

    Verspätete Geltendmachung des Anspruchs auf amtsangemessene Alimentation

    Für solche Fallgestaltungen hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof eine entsprechende Information der konkret betroffenen Beamten durch den Dienstherrn bejaht (vgl. Beschluss vom 28.1.2010 - 3 ZB 09.1663; Beschluss vom 27.8.2007 - 3 B 06.3366 unter Bezugnahme auf das zum selben Sachverhalt ergangene Urteil des BVerwG vom 21.9.2006 - 2 C 5.06).

    Diese Verlautbarung des Gesetzgebers war geeignet, der Auffassung des Klägers von der Entbehrlichkeit eines Antrags oder eines Widerspruchs den Boden zu entziehen, da der Beklagte über die Auswirkungen der Dienstrechtsreform u.a. durch ein Merkblatt informiert hat, das allen Beamten als Anlage zu den Bezügemitteilungen 05/1997 übermittelt worden ist (vgl. VG Ansbach, Urteil vom 26.5.2009 - AN 1 K 08.00302; BayVGH, Beschlüsse vom 27.8.2007 - 3 B 06.3366 und vom 8.11.2013 - 3 ZB 10.3061).

  • VGH Bayern, 14.12.2012 - 3 BV 08.2224

    Beamtenrecht Familienbezogene amtsangemessene Alimentation von Beamten mit mehr

    Der Senat hat sich dieser Auffassung unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung angeschlossen (vgl. etwa BayVGH, Beschluss vom 27.8.2007, Az. 3 B 06.3366; darauf Bezug nehmend Beschluss vom 28.1.2010, Az. 3 ZB 09.1663 . Die vom Kläger zitierten Senatsentscheidungen vom 24. Oktober 2005 (Az. 3 B 02.3061; Az. 3 B 03.1481; Az. 3 B 02.3367) sind insofern nicht mehr aktuell (dazu BVerwG vom 21.9.2006, Az. 2 C 6.06; Az. 2 C 5.06; Az. 2 C 7.06 NVwZ 2007, 342).

    Für solche Fallgestaltungen hat der Senat eine entsprechende Information der konkret betroffenen Beamten durch den Dienstherrn bejaht (vgl. Beschluss vom 27.8.2007, Az. 3 B 06.3366 unter Bezugnahme auf das zum selben Sachverhalt ergangene Urteil des BVerwG vom 21.9.2006 Az. 2 C 5.06).

  • VGH Bayern, 04.08.2011 - 3 ZB 08.2440

    Beamtenrecht

    Hinsichtlich des Primäranspruchs auf die Nachzahlung von Besoldungsleistungen hat das Verwaltungsgericht (Seite 15 f. des amtlichen Urteilsabdrucks) zutreffend auf den Senatsbeschluss vom 27. August 2007 (Az. 3 B 06.3366) Bezug genommen.

    Die Voraussetzungen des § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO sind nicht erfüllt, denn das Urteil des Verwaltungsgerichts weicht nicht vom Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 27. August 2007 (Az. 3 B 06.3366) ab und beruht auch nicht auf dieser Abweichung.

  • VGH Bayern, 01.12.2008 - 3 ZB 07.3422

    Familienbezogene amtsangemessene Alimentation eines Beamten mit drei Kindern

    Der Senat hat diese Problematik bereits eingehend in seinem Beschluss vom 27. August 2007 (Az. 3 B 06.3366) behandelt und dazu ausgeführt:.

    Dies wurde vom Senat für die Zeit ab dem 1. Januar 1997 in seiner bereits genannten Entscheidung vom 27. August 2007, Az. 3 B 06.3366 verneint.

  • VGH Bayern, 10.02.2010 - 3 ZB 08.440

    Familienbezogene amtsangemessene Alimentation von Beamten mit mehr als zwei

    Auch die Bezugnahme des Klägers auf den Beschluss des Senats vom 27. August 2007, Az. 3 B 06.3366, mit dem dem dortigen Kläger ein Anspruch auf Schadensersatz für die Jahre 1991 bis 1996 zugesprochen wurde, kann dem klägerischen Begehren hier nicht zum Erfolg verhelfen.

    Vielmehr hat der Senat nur für den Fall, dass der Dienstherr sich zu einer Unterrichtung entschließt, die Auffassung vertreten, dass dann die erteilten Hinweise sachlich richtig, unmissverständlich und vollständig sein müssen (Beschluss vom 27.8.2007, Az. 3 B 06.3366, RdNr. 26, zitiert nach juris).

  • VG Ansbach, 15.07.2008 - AN 1 K 06.03605

    Nachzahlung familienbezogener Bezügebestandteile wegen nicht amtsangemessener

    Diese Verlautbarung des Gesetzgebers war geeignet, dem von dem Kläger behaupteten Vertrauen auf die Entbehrlichkeit eines Antrags oder eines Widerspruchs den Boden zu entziehen, da der Beklagte über die Auswirkungen der Dienstrechtsreform u.a. durch ein Merkblatt informiert hat, das allen Beamten als Anlage zu den Bezügemitteilungen 05/1997 übermittelt wurde (vgl. BayVGH, Beschluss vom 27.8.2007, 3 B 06.3366).
  • VGH Bayern, 08.11.2013 - 3 ZB 10.3061

    Amtsangemessene Alimentation von Beamten mit drei und mehr Kindern

    Die Kausalität zwischen dem Erlass vom 21. Dezember 1990 und dem Absehen eines Antrags in Folge des Erlasses wurde vom Senat für die Zeit ab dem 01. Januar 1997 verneint (vgl. B.v. 27.8,2007 - 3 B 06.3366 - juris), weil der Bundesgesetzgeber mit der Regelung des Art. 14 § 3 des Dienstrechtsreformgesetzes vom 24. Februar 1997 die Konsequenzen aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 22. März 1990 (2 BvL 1/86) gezogen hatte, der Anlass für das Ergehen sowohl der Verwaltungsvorschrift des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen vom 21. Dezember 1990 als auch des Erlasses der Oberfinanzdirektion vom 28. Januar 1991 war.
  • VG Ansbach, 17.06.2008 - AN 1 K 06.03608

    Verjährung von Besoldungsansprüchen; Kenntnis der anspruchsbegründenden Umstände

    Der Kläger behauptet selbst nicht, er wäre durch eine Handlung seines Dienstherren, z.B. durch unrichtige Angaben, veranlasst worden, von einer - rechtzeitigen - Stellung eines Antrags auf Nachzahlung familienbezogener Besoldungsbestandteile für die Jahre 2000 und 2001 abzusehen (vgl. zu einer derartigen Konstellation: BayVGH, Beschluss vom 27.8.2007 - 3 B 06.3366).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.04.2008 - 6 A 5232/05

    Anspruch auf Schadensersatz in Höhe eines erhöhten Ortszuschlages für ein drittes

    vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20. Dezember 2007 - 4 B 19.07 - Bayerischer VGH, Beschluss vom 27. August 2007 - 3 B 06.3366 -.
  • VGH Bayern, 10.02.2011 - 3 ZB 08.2289

    Länderübergreifende Versetzung einer Lehrerin

  • VG Würzburg, 29.01.2008 - W 1 K 06.938

    Alimentation kinderreicher Beamter; Vollstreckungsklausel des BVerfG; Verjährung;

  • VGH Bayern, 29.10.2009 - 3 BV 08.2064

    BeamtenrechtFamilienbezogene amtsangemessene Alimentation von Beamten mit mehr

  • VG Augsburg, 22.04.2010 - Au 2 K 09.487

    Vollstreckungsanordnung in Nr. 2 des Tenors des Beschlusses des

  • VG Würzburg, 29.04.2008 - W 1 K 07.516

    Amtsangemessene Besoldung; Nachzahlung; Verjährung

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