Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 15.01.2009

Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 06.05.2009 - 3 B 1/09   

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https://dejure.org/2009,11584
OVG Sachsen, 06.05.2009 - 3 B 1/09 (https://dejure.org/2009,11584)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 06.05.2009 - 3 B 1/09 (https://dejure.org/2009,11584)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 06. Mai 2009 - 3 B 1/09 (https://dejure.org/2009,11584)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

    StVG § 3 Abs. 1; FeV § 46 Abs. 1 und 3, § 14 Abs. 1 Nr. 3; Anlage 4 zu FeV Nr. 9. 1 Anlage 4 zu FeV Nr. 9.4
    Fahrerlaubnisentziehung; Eignungszweifel; Verdacht auf Medikamentenmissbrauch; Interessenabwägung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fahrerlaubnisentziehung aufgrund des Eignungszweifels zum Führen eines Kraftfahrzeugs wegen Verdachts des Medikamentenmissbrauchs

  • blutalkohol PDF, S. 385
  • Judicialis

    StVG § 3 Abs. 1; ; FeV § 46 Abs. 1; ; FeV § 46 Abs. 3; ; FeV § 14 Abs. 1 Nr. 3; ; Anlage 4 zu FeV Nr. 9.1; ; Anlage 4 zu FeV Nr. 9.4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fahrerlaubnisentziehung; Eignungszweifel; Verdacht auf Medikamentenmissbrauch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)

  • VGH Baden-Württemberg, 31.01.2017 - 10 S 1503/16

    Cannabiskonsum; Fahreignung; gleichzeitige Einnahme von legal und illegal

    So ist es nur folgerichtig, dass in der Rechtsprechung unterschieden wird zwischen der ärztlich verordneten Einnahme eines betäubungsmittelhaltigen Arzneimittels (bzw. der ärztlich begleiteten Selbsttherapie mit ausschließlich auf der Grundlage einer Erlaubnis nach § 3 Abs. 2 BtMG erworbenen Medizinal-Cannabisblüten) einerseits und der eigenmächtigen Einnahme einer illegal beschafften Droge andererseits (vgl. z. B. Senatsurteil vom 11.08.2015 a.a.O.; Senatsbeschluss vom 22.01.2013 a.a.O.; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 11.01.2013 - 12 ME 289/12 - DAR 2013, 288; BayVGH, Beschluss vom 18.04.2011 - 11 C 10.3167 - SVR 2011, 389; SächsOVG, Beschluss vom 06.05.2009 - 3 B 1/09 - Blutalkohol 46, 296; VG Würzburg, Beschluss vom 26.10.2016 - W 6 K 16.986 - juris; VG München, Beschluss vom 07.09.2016 - M 26 S 16.3079 - juris; VG Meiningen, Beschluss vom 07.05.2012 - 2 E 180/12 Me - juris; zu § 24a Abs. 2 Satz 3 StVG siehe etwa König in Hentschel/König/Dauer a.a.O. § 24a StVG Rn. 22).
  • VGH Bayern, 29.04.2019 - 11 B 18.2482

    Ärztliche Verordnung von medizinischem Cannabis - Beigebrauch von illegalem

    a) Zwar entfällt bei der Einnahme von ärztlich verordnetem Medizinal-Cannabis die Fahreignung grundsätzlich nicht schon nach Nr. 9.2.1 der Anlage 4 zur FeV wegen regelmäßigen Cannabiskonsums, wenn es sich um die bestimmungsgemäße Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels i.S.d. Nr. 3.14.1 der Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung vom 27. Januar 2014 (Begutachtungsleitlinien, VkBl. S. 110; Stand: 24.5.2018, die nach § 11 Abs. 5 FeV i.V.m. Anlage 4a Grundlage für die Beurteilung der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen sind) handelt (sog. Arzneimittelprivileg, Dauer in Hentschel/König/Dauer Straßenverkehrsrecht, 45. Auflage 2019, § 2 StVG Rn. 65; vgl. Laub, SVR 2017, 378, 379; vgl. SächsOVG, B.v. 6.5.2009 - 3 B 1/09 - Blutalkohol 2009, 296 = juris Rn. 5).
  • VG Würzburg, 27.07.2016 - W 6 S 16.680

    Folgen einer teilweise fehlerhaften Fragestellung in Gutachtensanordnung

    In diesem Sinne dürfte auch die Nr. 3.12.1 der Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung zu verstehen sein, die den Schluss aus der Einnahme von Betäubungsmitteln auf die fehlende Fahreignung dann ausschließen, wenn die Substanz aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt (VGH BW, B. v. 22.1.2013 - 10 S 243/12 - NZV 2013, 261; SächsOVG, B. v. 6.5.2009 - 3 B 1/09 - SVR 2009, 352).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.01.2013 - 10 S 243/12

    Zur Beurteilung der Fahreignung eines Verkehrsteilnehmers bei ärztlich

    In diesem Sinne dürfte auch Ziffer 3.12.1 der Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung zu verstehen sein, die den Schluss aus der Einnahme von Betäubungsmitteln auf die fehlende Fahreignung dann ausschließen, wenn die Substanz aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt (vgl. Sächsisches OVG, Beschl. v. 06.05.2009 - 3 B 1/09 - juris).
  • VG Würzburg, 26.10.2016 - W 6 K 16.986

    Keine PKH - Fehlende Fahreignung durch Ritalinkonsum

    In diesem Sinne dürfte auch die Nr. 3.12.1 der Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung zu verstehen sein, die den Schluss aus der Einnahme von Betäubungsmitteln auf die fehlende Fahreignung dann ausschließen, wenn die Substanz aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt (VGH BW, B.v. 22.1.2013 - 10 S 243/12 - NZV 2013, 261; SächsOVG, B.v. 6.5.2009 - 3 B 1/09 - SVR 2009, 352).
  • VG Bayreuth, 17.02.2021 - B 1 S 21.97

    Missbräuchliche Einnahme von psychoaktiv wirkenden Stoffen, Begriff der

    In diesem Sinne dürfte auch Ziffer 3.14.1 der Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung zu verstehen sein, die den Schluss aus der Einnahme von Betäubungsmitteln auf die fehlende Fahreignung dann ausschließen, wenn die Substanz aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt (OVG Bautzen, B.v. 6.5.2009 - 3 B 1/09 - BeckRS 2009, 34325; VGH BW, B.v. 22.1.2013 - 10 S 243/12 - NZV 2013, 261; VG Köln, B.v. 5.11.2019 - 23 L 1963/19 - BeckRS 2019, 31724 Rn. 8, 9).

    Bei der Einnahme von Arzneimitteln, die Stoffe enthalten, welche Betäubungsmittel im Sinne der Anlage III zu § 1 I BtMG sind, kann die fehlende Fahreignung nicht schon aus Nr. 9.1 der Anlage 4 (ein- oder mehrmalige Einnahme von Betäubungsmitteln) hergeleitet werden, da insoweit die in Nr. 9.4 und Nr. 9.6 der Anlage 4 definierten Eignungsmängel speziellere Anforderungen normieren (OVG Bautzen, B.v. 6.5.2009 - 3 B 1/09 - BeckRS 2009, 34325; VGH BW, B.v. 22.1.2013 - 10 S 243/12 - NZV 2013, 261; VG Köln, B.v. 5.11.2019 - 23 L 1963/19 - BeckRS 2019, 31724 Rn. 8, 9).

  • VG Würzburg, 31.03.2015 - W 6 S 15.238

    Mögliche ausnahmsweise Kraftfahreignung bei Methadon-Konsum

    Auf die weitere Frage, ob das vom Antragsteller konsumierte Diazepam überhaupt unter die Anlage III des § 1 des Betäubungsmittelgesetzes fällt (ausgenommen sind ausdrücklich gewisse Zubereitungen) und dessen Konsum gegebenenfalls eine gesonderte Begutachtung im Hinblick auf die speziellen Regelungen in Nrn. 9.4 und 9.6.2 der Anlage 4 zur FeV (vgl. dazu VGH BW, B.v. 22.1.2013 - 10 S 243/12 - NZV 2013, 261) nach sich ziehen müsste, kommt es nicht entscheidungserheblich an (vgl. zu Diazepam SächsOVG, B.v. 6.5.2009 - 3 B 1/09 - SVR 2009, 352; OVG Rh-Pf, B.v. 9.1.2008 - 10 B 11191/07.OVG - NZV 2010, 487; VG Bayreuth, B.v. 26.1.2004 - B 1 S 04.17 - juris), da und soweit diese Fragen auch im Rahmen der Methadonbegutachtung mit abgedeckt werden können.
  • VG Augsburg, 21.12.2021 - Au 7 S 21.2297

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen missbräuchlicher Einnahme von

    "a) Zwar entfällt bei der Einnahme von ärztlich verordnetem Medizinal-Cannabis die Fahreignung grundsätzlich nicht schon nach Nr. 9.2.1 der Anlage 4 zur FeV wegen regelmäßigen Cannabiskonsums, wenn es sich um die bestimmungsgemäße Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels i.S.d. Nr. 3.14.1 der Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung vom 27. Januar 2014 (Begutachtungsleitlinien, VkBl. S. 110; Stand: 24.5.2018, die nach § 11 Abs. 5 FeV i.V.m. Anlage 4a Grundlage für die Beurteilung der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen sind) handelt (sog. Arzneimittelprivileg, Dauer in Hentschel/König/Dauer Straßenverkehrsrecht, 45. Auflage 2019, § 2 StVG Rn. 65; vgl. Laub, SVR 2017, 378, 379; vgl. SächsOVG, B.v. 6.5.2009 - 3 B 1/09 - Blutalkohol 2009, 296 = juris Rn. 5).
  • VG Köln, 05.11.2019 - 23 L 1963/19
    vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22. Januar 2013 - 10 S 243/12 -, juris; Sächsisches OVG, Beschluss vom 6. Mai 2009 - 3 B 1/09 -, juris.
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