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   BVerwG, 06.03.2003 - 3 B 10.03   

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BVerwG, 06.03.2003 - 3 B 10.03 (https://dejure.org/2003,3385)
BVerwG, Entscheidung vom 06.03.2003 - 3 B 10.03 (https://dejure.org/2003,3385)
BVerwG, Entscheidung vom 06. März 2003 - 3 B 10.03 (https://dejure.org/2003,3385)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Wird zitiert von ... (75)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 26.09.2002 - 3 C 37.01

    Approbation, Widerruf der - eines Apothekers; Widerruf einer

    Auszug aus BVerwG, 06.03.2003 - 3 B 10.03
    Im Urteil vom 26. September 2002 - BVerwG 3 C 37.01 - hat der Senat ausgesprochen, dass im Rahmen von Approbations-Widerrufen selbst die in einem rechtskräftigen Strafbefehl enthaltenen tatsächlichen und rechtlichen Feststellungen regelmäßig zur Grundlage einer behördlichen oder gerichtlichen Beurteilung der betroffenen Persönlichkeit gemacht werden dürfen, soweit sich nicht gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit solcher Feststellungen ergeben.
  • BVerwG, 18.08.2011 - 3 B 6.11

    Widerruf einer ärztlichen Approbation wegen Berufsunwürdigkeit; maßgeblicher

    Er hat vielmehr im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats angenommen, dass die in einem rechtskräftigen Strafbefehl enthaltenen tatsächlichen und rechtlichen Feststellungen regelmäßig zur Grundlage der gerichtlichen Beurteilung der Widerrufsvoraussetzungen gemacht werden dürfen, soweit sich nicht gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit solcher Feststellungen ergeben (vgl. Urteil vom 26. September 2002 - BVerwG 3 C 37.01 - NJW 2003, 913 ; Beschluss vom 6. März 2003 - BVerwG 3 B 10.03 - juris Rn. 2).
  • VG Oldenburg, 23.06.2020 - 7 A 2200/19

    Besitz kinderpornographischer Schriften; Bindungswirkung; Strafrechtliche

    Die in einem rechtskräftigen Strafurteil enthaltenen tatsächlichen Feststellungen dürfen regelmäßig zur Grundlage einer behördlichen oder gerichtlichen Beurteilung der betroffenen Persönlichkeit gemacht werden, ohne diese auf ihre vom Betroffenen bestrittene Richtigkeit selbst überprüfen zu müssen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. März 2003 - 3 B 10/03 - Urteil vom 26. September 2002 - 3 C 37/01 - juris).

    Etwas anderes gilt ausnahmsweise nur dann, wenn gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der strafgerichtlichen Tatsachenfeststellungen sprechen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. März 2003 - 3 B 10/03 - Urteil vom 26. September 2002 - 3 C 37/01 - juris), insbesondere wenn ersichtlich Wiederaufnahmegründe vorliegen oder wenn die Behörden und Verwaltungsgerichte den bestrittenen Sachverhalt nunmehr besser als das Strafgericht aufklären können (VG München, Urteil vom 16. Oktober 2007 - M 16 K. 06 4847 - juris).

    Insoweit wiederholend und vertiefend verweist die Kammer dazu darauf, dass nach der gefestigten Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (vgl. nur: Nds. OVG Lüneburg, Beschluss vom 18. April 2012 - 8 LA 6/11 -, juris, mwN) bei Entscheidungen über den Widerruf einer Approbation die in einem rechtskräftigen Strafurteil (wie hier) oder auch nur Strafbefehl enthaltenen tatsächlichen und rechtlichen Feststellungen regelmäßig zur Grundlage einer behördlichen oder gerichtlichen Beurteilung der betroffenen Persönlichkeit gemacht werden dürfen (ebenso: BVerwG vom 18. August 2011- 3 B 6/11 -, 6. März 2003 - 3 B 10/03 -, 26. September 2002 - 3 C 37/01 -, NJW 2003, 913; Nds. OVG Lüneburg vom 13. Januar 2009 - 8 LA 88/08 -, NdsVBl 2009, 166).

  • OVG Niedersachsen, 17.02.2015 - 8 LA 26/14

    Abrechnungsbetrug; Antrag auf Zulassung der Berufung; Approbation; Arzt;

    Dabei ist nach objektivem Maßstab (vgl. BVerwG, Beschl. v. 6.3.2003 - BVerwG 3 B 10.03 -, juris Rn. 3, Bayerischer VGH, Beschl. v. 21.5.2010 - 21 BV 09.1206 -, juris Rn. 40) zu beurteilen, ob das Fehlverhalten geeignet ist, dieses Ansehen des Berufsstandes der Ärzte und das in ihn gesetzte Vertrauen nachhaltig zu erschüttern.

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.8.2011 - BVerwG 3 B 6.11 -, juris Rn. 10; Beschl. v. 6.3.2003, a.a.O., Rn. 2; Urt. v. 26.9.2002 - BVerwG 3 C 37.01 -, NJW 2003, 913, 916) und auch des Senats (vgl. Senatsbeschl. v. 7.2.2014 - 8 LA 84/13 -,GesR 2014, 183, 184; v. 13.1.2009 - 8 LA 88/08 -, MedR 2009, 483 f. jeweils m.w.N.) dürfen die in einem rechtskräftigen Strafurteil oder auch einem Strafbefehl enthaltenen tatsächlichen und rechtlichen Feststellungen regelmäßig zur Grundlage einer behördlichen oder gerichtlichen Beurteilung der betroffenen Persönlichkeit bei Entscheidungen über den Entzug einer ärztlichen Approbation gemacht werden.

    Es trifft zwar zu, dass ein Abweichen von den Feststellungen in einer strafgerichtlichen Entscheidung ausnahmsweise dann geboten sein kann, wenn gewichtige Anhaltspunkte für deren Unrichtigkeit bestehen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.8.2011, a.a.O.; Beschl. v. 6.3.2003, a.a.O.; Urt. v. 26.9.2002, a.a.O.), etwa weil Wiederaufnahmegründe gegeben sind, die maßgeblichen tatsächlichen Feststellungen des Strafgerichts erkennbar auf einem Irrtum beruhen oder die Approbationsbehörde ausnahmsweise in der Lage ist, eine für ihre Entscheidung erhebliche, aber strittige Tatsache besser als das Strafgericht aufzuklären (vgl. Senatsbeschl. v. 21.5.2013 - 8 LA 54/13 -, juris Rn. 8).

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Rechtsprechung
   LSG Thüringen, 13.11.2003 - L 3 B 10/03 AL   

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LSG Thüringen, 13.11.2003 - L 3 B 10/03 AL (https://dejure.org/2003,34253)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 13.11.2003 - L 3 B 10/03 AL (https://dejure.org/2003,34253)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 13. November 2003 - L 3 B 10/03 AL (https://dejure.org/2003,34253)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung von Prozesskostenhilfe; Hinreichende Aussicht auf Erfolg der beabsichtigten Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung ; Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • LSG Hamburg, 08.03.2007 - L 5 B 118/06

    Höhe der Prozesskostenhilfe bei teilweiser Erfolgsaussicht

    Für das sozialgerichtliche Verfahren wird eine derartige Erfolgswahrscheinlichkeit in der Regel auch dann bejaht, wenn nur von einem Teilerfolg des geltend gemachten Anspruchs auszugehen ist (z.B. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.1.2007 - L 10 B 1195/06 AS; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28.2.2006 - L 20 (9) B 30/05 SO; LSG Hessen, Beschluss vom 10.1.2005 - L 6 B 124/04 AL; LSG Thüringen, Beschluss vom 13.11.2003 - L 3 B 10/03 AL - alle Juris; Bley in GK-SGG, § 73a Anm. 2a; a.A.: Zeihe, SGG, Stand: 1.11.2006, § 114 ZPO Rn. 12h; Rohwer-Kahlmann a.a.O., Rn. 23).
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Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2003 - L 3 B 10/03 P   

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https://dejure.org/2003,51248
LSG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2003 - L 3 B 10/03 P (https://dejure.org/2003,51248)
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LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 01. August 2003 - L 3 B 10/03 P (https://dejure.org/2003,51248)
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Verfahrensgang

  • SG Köln - S 20 P 19/03
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2003 - L 3 B 10/03 P
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