Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 01.06.2011

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   BVerwG, 07.04.2011 - 3 B 10.11, 3 B 10.11 (3 B 73.10)   

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BVerwG, Entscheidung vom 07. April 2011 - 3 B 10.11, 3 B 10.11 (3 B 73.10) (https://dejure.org/2011,13000)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Die Geltendmachung von Rechtsfehlern einer Entscheidung rechtfertigt keinen Befangenheitsantrag gegen den erkennenden Richter

  • rewis.io

    Ablehnung von Richtern wegen Besorgnis der Befangenheit

  • ra.de
  • rewis.io

    Ablehnung von Richtern wegen Besorgnis der Befangenheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 44 Abs. 2 S. 1
    Die Geltendmachung von Rechtsfehlern einer Entscheidung rechtfertigt keinen Befangenheitsantrag gegen den erkennenden Richter

  • datenbank.nwb.de

    Ablehnung von Richtern wegen Besorgnis der Befangenheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 23.10.2007 - 9 A 50.07

    Richterablehnung; Besorgnis der Befangenheit; Ablehnungsgesuch;

    Auszug aus BVerwG, 07.04.2011 - 3 B 10.11
    Das ist anhand objektiver Kriterien festzustellen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. November 1992 - 1 BvR 1243/88 - BVerfGE 87, 273 m.w.N.; BVerwG, Beschlüsse vom 15. Mai 2008 - BVerwG 2 B 77.07 - NVwZ 2008, 1025 Rn. 6, vom 23. Oktober 2007 - BVerwG 9 A 50.07 u.a. - NVwZ-RR 2008, 140 Rn. 6).

    Eine Überprüfung von gerichtlichen Entscheidungen kann nämlich gerade nicht im Wege der Richterablehnung erreicht werden (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 28. Mai 2009, a.a.O. Rn. 2 und vom 23. Oktober 2007, a.a.O. Rn. 2 und vom 8. März 2006 - BVerwG 3 B 182.05 - juris Rn. 5).

  • EuGH, 19.03.2009 - C-309/07

    Baumann - Gemeinsame Agrarpolitik - Gebühren für veterinär- und hygienerechtliche

    Auszug aus BVerwG, 07.04.2011 - 3 B 10.11
    Die Klägerin beruft sich zur Begründung der vermeintlichen Unhaltbarkeit der Rechtsauffassung der abgelehnten Richter auf die Urteile des Europäischen Gerichtshofs vom 19. März 2009 - Rs. C-309/07, Baumann - Slg. I-2077 Rn. 21 und 34 und - Rs. C-270/07, Kommission/Deutschland - Slg. I-1983 Rn. 32. Sie meint, schon aus dem Wortlaut dieser Entscheidungen ergebe sich die "eindeutige Verpflichtung des Hoheitsträgers, eine einzelbetriebliche Abrechnung vorzunehmen, wenn die angesetzten Gebühren die EG-Pauschalgebühren" übersteigen.

    Durfte die von der Klägerin aufgeworfene Frage danach willkürfrei für in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs geklärt gehalten werden, liegt Willkür auch nicht darin, dass die abgelehnten Richter keine Veranlassung gesehen haben, das Verfahren mit dem Ziel auszusetzen, die von der Klägerin beantragte Auslegung des EuGH-Urteils in der Rechtssache C-309/07 durch den Gerichtshof abzuwarten.

  • BVerwG, 08.03.2006 - 3 B 182.05

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Anforderungen an ein

    Auszug aus BVerwG, 07.04.2011 - 3 B 10.11
    Dies ist ausnahmsweise zulässig, wenn die Befangenheit aus Anhaltspunkten in einer von der abgelehnten Richterbank getroffenen Kollegialentscheidung hergeleitet wird (vgl. dazu Beschluss vom 8. März 2006 - BVerwG 3 B 182.05 - juris Rn. 4).

    Eine Überprüfung von gerichtlichen Entscheidungen kann nämlich gerade nicht im Wege der Richterablehnung erreicht werden (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 28. Mai 2009, a.a.O. Rn. 2 und vom 23. Oktober 2007, a.a.O. Rn. 2 und vom 8. März 2006 - BVerwG 3 B 182.05 - juris Rn. 5).

  • EuGH, 19.03.2009 - C-270/07

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Gemeinsame

    Auszug aus BVerwG, 07.04.2011 - 3 B 10.11
    Die Klägerin beruft sich zur Begründung der vermeintlichen Unhaltbarkeit der Rechtsauffassung der abgelehnten Richter auf die Urteile des Europäischen Gerichtshofs vom 19. März 2009 - Rs. C-309/07, Baumann - Slg. I-2077 Rn. 21 und 34 und - Rs. C-270/07, Kommission/Deutschland - Slg. I-1983 Rn. 32. Sie meint, schon aus dem Wortlaut dieser Entscheidungen ergebe sich die "eindeutige Verpflichtung des Hoheitsträgers, eine einzelbetriebliche Abrechnung vorzunehmen, wenn die angesetzten Gebühren die EG-Pauschalgebühren" übersteigen.

    Der Gerichtshof weist in den genannten Entscheidungen lediglich darauf hin, dass eine nach dieser Bestimmung [scil. Richtlinie 85/73] erhobene Gebühr "nicht die Form einer "pauschalen" Gebühr in dem Sinne annehmen [darf], in dem die Kommission diesen Begriff versteht" (Rs. C-270/07, a.a.O. Rn. 32).

  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

    Auszug aus BVerwG, 07.04.2011 - 3 B 10.11
    Das ist anhand objektiver Kriterien festzustellen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. November 1992 - 1 BvR 1243/88 - BVerfGE 87, 273 m.w.N.; BVerwG, Beschlüsse vom 15. Mai 2008 - BVerwG 2 B 77.07 - NVwZ 2008, 1025 Rn. 6, vom 23. Oktober 2007 - BVerwG 9 A 50.07 u.a. - NVwZ-RR 2008, 140 Rn. 6).

    Hat sich das Gericht aber mit der Rechtslage auseinandergesetzt und entbehrt seine Auffassung nicht jeden sachlichen Grundes, so kann von Willkür nicht gesprochen werden (stRspr, vgl. u.a. BVerfG, Beschluss vom 3. November 1992, a.a.O.).

  • BVerwG, 28.05.2009 - 5 PKH 6.09

    Ablehnungsgrund, Anhörungsrüge, Ausschlussgrund, Befangenheit, Besorgnis der

    Auszug aus BVerwG, 07.04.2011 - 3 B 10.11
    Es kann dahinstehen, ob eine Richterablehnung bereits unzulässig ist, wenn sie nach Abschluss der Instanz im Rahmen einer Anhörungsrüge erfolgt (vgl. Beschluss vom 28. Mai 2009 - BVerwG 5 PKH 6.09 u.a. - Buchholz 310 § 152a VwGO Nr. 8 m.w.N.).

    Eine Überprüfung von gerichtlichen Entscheidungen kann nämlich gerade nicht im Wege der Richterablehnung erreicht werden (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 28. Mai 2009, a.a.O. Rn. 2 und vom 23. Oktober 2007, a.a.O. Rn. 2 und vom 8. März 2006 - BVerwG 3 B 182.05 - juris Rn. 5).

  • BVerwG, 15.05.2008 - 2 B 77.07

    Anforderungen an die Rüge der unrichtigen Ablehnung eines Befangenheitsantrages

    Auszug aus BVerwG, 07.04.2011 - 3 B 10.11
    Das ist anhand objektiver Kriterien festzustellen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. November 1992 - 1 BvR 1243/88 - BVerfGE 87, 273 m.w.N.; BVerwG, Beschlüsse vom 15. Mai 2008 - BVerwG 2 B 77.07 - NVwZ 2008, 1025 Rn. 6, vom 23. Oktober 2007 - BVerwG 9 A 50.07 u.a. - NVwZ-RR 2008, 140 Rn. 6).
  • BVerwG, 23.01.1996 - 11 B 150.95

    Recht der Landwirtschaft: Versagung der Grundstücksverkehrsgenehmigung, Anhörung

    Auszug aus BVerwG, 07.04.2011 - 3 B 10.11
    Das gilt sogar dann, wenn der eingenommene Standpunkt verfehlt sein sollte (vgl. Beschluss vom 23. Januar 1996 - BVerwG 11 B 150.95 - Buchholz 424.5 GrdstVG Nr. 1).
  • BVerwG, 01.12.2009 - 4 BN 58.09

    Maßstäbe und Voraussetzungen an das Ablehnungsgesuch gegen den Vorsitzenden

    Auszug aus BVerwG, 07.04.2011 - 3 B 10.11
    Dabei genügt es, wenn vom Standpunkt der Beteiligten aus hinreichende objektive Gründe vorliegen, die bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass geben, an der Unparteilichkeit des Richters zu zweifeln (Beschluss vom 1. Dezember 2009 - BVerwG 4 BN 58.09 - juris Rn. 2 m.w.N.).
  • BVerwG, 21.12.2010 - 3 B 73.10

    Realkostengebot und Pauschalierungsverbot i.R.e. Gebührenerhebung nach Anhang A

    Auszug aus BVerwG, 07.04.2011 - 3 B 10.11
    Es wendet sich gegen die drei Richter des Senats, die im Verfahren BVerwG 3 B 73.10 mit Beschluss vom 21. Dezember 2010 die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 30. Juni 2010 zurückgewiesen haben.
  • VGH Bayern, 12.01.2015 - 10 ZB 14.1874

    Besorgnis der Befangenheit; Verfahrensfehler; Anspruch auf rechtliches Gehör;

    Dabei kann offenbleiben, ob eine Richterablehnung, die wie hier nach Abschluss des Zulassungsverfahrens im Rahmen einer Anhörungsrüge erfolgt, bereits unzulässig ist, weil die Anhörungsrüge gerade der Selbstkorrektur des Gerichts dienen soll (vgl. BVerwG, B.v. 28.5.2009 - 5 PKH 6.09 u.a. - juris Rn. 3; B.v. 7.4.2011 - 3 B 10.11 u.a. - juris Rn. 2; offengelassen auch in BayVGH, B.v. 25.8.2011 - 11 CE 11.1955 - juris Rn. 4).

    Denn eine solche Richterablehnung ist ausnahmsweise zulässig, wenn die Befangenheit wie hier aus Anhaltspunkten in einer von den abgelehnten Richtern getroffenen Kollegialentscheidung hergeleitet wird (vgl. BVerwG, B.v. 8.3.2006 - 3 B 182.05 - juris Rn. 4; B.v. 7.4.2011 - 3 B 10.11 - juris Rn. 2), weil der Betroffene in einem solchen Fall wegen des Beratungsgeheimnisses nicht wissen kann, welcher Richter die Entscheidung mitgetragen hat (vgl. BFH, B.v. 16.4.1993 - I B 155/92 - juris Rn. 13).

    Dies ist lediglich dann der Fall, wenn ein Sachverhalt vorliegt, der vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gibt, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (vgl. etwa BVerfG, B.v. 3.3.2004 - 2 BvR 54/04 - juris Rn. 17; BVerwG, B.v. 28.5.2009 - 5 PKH 6.09 u.a. - juris Rn. 5; B.v. 7.4.2011 - 3 B 10.11 u.a. - juris Rn. 3; BGH, B.v. 14.5.2002 - XI ZR 388/01 - juris Rn. 6: BFH, B.v. 20.1.1982 - I B 55/81 - juris Rn. 15; B.v. 14.10.1999 - IV B 72/99 - juris Rn. 6; BayVGH, B.v. 31.1.2013 - 5 ZB 12.2690 - juris Rn. 8; B.v. 29.9.2014 - 22 CS 14.1834 - juris Rn. 9; OLG Köln, B.v. 30.12.2008 - 2 W 127/08 - juris Rn. 19).

    Sie kann daher unterbleiben, soweit es ihrer zur Aufklärung dieses Sachverhalts nicht bedarf (vgl. BVerwG, B.v. 8.3.2006 - 3 B 182.05 - juris Rn. 5; B.v. 7.4.2011 - 3 B 10.11 u.a. - juris Rn. 9).

    Dies gilt insbesondere dann, wenn sie sich aus einer Entscheidung des abgelehnten Richters ergeben (vgl. BVerwG, B.v. 7.4.2011 - 3 B 10.11 u.a. - juris Rn. 9; BayVGH, B.v. 31.1.2013 - 5 ZB 12.2690 - juris Rn. 14; OLG LSA, B.v. 18.7.2012 - 10 W 40/12 - juris Rn. 14; Vossler in Vorwerk/Wolf, Beck"scher Online-Kommentar ZPO, Stand: 15.6.2014, § 44 Rn. 14).

  • BVerwG, 12.03.2013 - 5 B 9.13

    Besorgnis der Befangenheit; Missbrauch des Ablehnungsrechts; Gegenvorstellung

    Der behauptete Mangel rechtfertigt, selbst wenn er vorliegen sollte, die Annahme eines Ablehnungsgrundes nicht (vgl. Beschluss vom 7. April 2011 - BVerwG 3 B 10.11 - juris Rn. 5 m.w.N.).
  • BVerwG, 07.04.2020 - 5 B 30.19

    Verfahren wegen überlanger Verfahrensdauer; Wartepflicht bei Ablehnungsgesuch;

    Auf eine etwaig fehlerhafte Rechtsauffassung des erkennenden Gerichts allein kann ohne Hinzutreten weiterer, objektive Zweifel an der persönlichen Unvoreingenommenheit des Richters begründender Umstände ein Ablehnungsgesuch nicht erfolgreich gestützt werden (BVerwG, Beschlüsse vom 21. März 2000 - 7 B 36.00 - juris Rn. 4 und vom 7. April 2011 - 3 B 10.11 - juris Rn. 5).
  • OVG Sachsen, 29.11.2019 - 6 B 143/18

    Glücksspielrechtliche Erlaubnis; Spielhalle; Untersagung des Betriebs einer

    Hat sich ein Gericht jedoch mit der Rechtslage auseinandergesetzt und entbehrt seine Auffassung nicht jeden sachlichen Grundes, so kann von einer solchen Willkür nicht die Rede sein (BVerwG, Beschl. v. 7. April 2011 - 3 B 10.11 -, juris Rn. 5 f.).
  • VGH Bayern, 02.09.2016 - 10 C 16.1214

    Unbegründete Ablehnungsgesuche wegen Besorgnis der Befangenheit

    Dabei kann offenbleiben, ob eine Richterablehnung, die wie hier im Rahmen einer Anhörungsrüge erfolgt, bereits unzulässig ist, weil die Anhörungsrüge gerade der Selbstkorrektur des Gerichts dienen soll (vgl. BVerwG, B. v. 28.5.2009 - 5 PKH 6.09 u. a. - juris Rn. 3; B. v. 7.4.2011 - 3 B 10.11 u. a. - juris Rn. 2; offengelassen auch in BayVGH, B. v. 25.8.2011 - 11 CE 11.1955 - juris Rn. 4).

    Denn eine solche Richterablehnung ist ausnahmsweise zulässig, wenn die Befangenheit wie hier aus Anhaltspunkten in einer von den abgelehnten Richtern getroffenen Kollegialentscheidung hergeleitet wird (vgl. BVerwG, B. v. 8.3.2006 - 3 B 182.05 - juris Rn. 4; B. v. 7.4.2011 - 3 B 10.11 - juris Rn. 2), weil der Betroffene in einem solchen Fall wegen des Beratungsgeheimnisses nicht wissen kann, welcher Richter die Entscheidung mitgetragen hat (vgl. BFH, B. v. 16.4.1993 - I B 155/92 - juris Rn. 13).

    Dies ist lediglich dann der Fall, wenn ein Sachverhalt vorliegt, der vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gibt, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (vgl. etwa BVerfG, B. v. 3.3.2004 - 2 BvR 54/04 - juris Rn. 17; BVerwG, B. v. 28.5.2009 - 5 PKH 6.09 u. a. - juris Rn. 5; B. v. 7.4.2011 - 3 B 10.11 u. a. - juris Rn. 3; BGH, B. v. 14.5.2002 - XI ZR 388/01 - juris Rn. 6; BFH, B. v. 20.1.1982 - I B 55/81 - juris Rn. 15; BayVGH, B. v. 12.1.2015 - 10 ZB 14.1874 - juris Rn. 23).

  • BVerwG, 17.03.2014 - 2 B 45.13

    Unterhaltsbeihilfe für Rechtsreferendare; Rückforderung; Bruttoprinzip

    Unabhängig davon, dass auch eine unrichtige Sachbehandlung des Gerichts - ihr Vorliegen unterstellt - für sich allein genommen nicht geeignet wäre, die Besorgnis der Befangenheit zu begründen (vgl. Beschluss vom 7. April 2011 - BVerwG 3 B 10.11 - juris Rn. 5 m.w.N.), war die Verfahrensweise - wie dargestellt - nicht zu beanstanden.
  • VG Münster, 14.09.2016 - 7 L 1222/16

    Abfallrecht; Befangenheitsgesuch; Ablehnung von Richtern; Ablehnung Richterbank;

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 7.4.2011 - 3 B 10.11 -, juris, Rdn. 2.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 7.4.2011 - 3 B 10.11 -, juris, Rdn. 5.

  • VGH Bayern, 07.11.2016 - 10 BV 16.962

    Anhörungsrüge gegen Kostenentscheidung nach Hauptsacheerledigung

    Der Grundsatz, dass Ablehnungsgesuche in allen Verfahrensabschnitten gestellt werden können, bedarf allerdings für solche Ablehnungsgesuche, die erstmals im Verfahren der Anhörungsrüge und damit nach einer den Rechtsstreit abschließenden richterlichen Entscheidung gestellt werden, einer Einschränkung (VGH BW, B. v. 8.6.2016 - 1 S 783/16 - juris: Richterablehnung im Anhörungsrügeverfahren nach rechtskräftigem Abschluss des Klageverfahrens; Rudisile in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Februar 2016, § 152a Rn. 28; Kaufmann in Posser/Wolf, VwGO, 2. Aufl. 2014, § 152a Rn. 15; Stuhlfauth in Bader u. a., VwGO, 6. Aufl. 2014, § 152a Rn. 11; BGH, B. v. 24.1.2012 - 4 StR 469/11 - juris; a.A. Vollkommer in Zöller, ZPO, 31. Aufl., § 321a Rn. 4, § 42 Rn. 4 für nachträglich bekannt gewordene Ablehnungsgründe; Happ in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 152a Rn. 28; Kopp/Schenke, VwGO, 22. Aufl. 2016, § 152a Rn. 10; offengelassen: BVerfG, B. v. 20.6.2007 - 2 BvR 746/07 - juris Rn. 5; BVerwG, B. v. 28.05.2009 - 5 PKH 6/09 - NVwZ-RR 2009, 662; BVerwG, B. v. 7.4.2011 - 3 B 10.11 u. a. - juris Rn. 2; noch in BayVGH, B. v. 2.9.2016 - 10 C 16.1214 - juris Rn. 10; B. v. 12.1.2015 - 10 ZB 14.1874 - juris Rn. 20).

    Entscheidend ist hierbei ausschließlich, ob bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass besteht, an der Unvoreingenommenheit der Richterin zu zweifeln (s. zuletzt BVerfG, B. v. 19.7.2016 - 2 BvC 46/14 - juris Rn. 18 m. w. N.; BVerwG, B. v. 7.4.2011 -3 B 10.11 u. a. - juris).

  • BVerwG, 31.01.2013 - 8 B 58.12

    Ablehnung eines Richters; Ablehnung von Gerichtspersonen; Ablehnungsgesuch;

    Abgesehen davon verkennen sie in der Sache die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach nur individuelle auf die Person des einzelnen Richters bezogene Gründe für eine Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit erheblich sein können; hingegen ist die Ablehnung eines Gerichts oder eines gesamten Spruchkörpers als solchen unzulässig (stRspr; vgl. u.a. Urteil vom 2. Juli 1976 - BVerwG 6 C 109.75 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 21 sowie Beschlüsse vom 14. August 2007 - BVerwG 8 B 18.07 - juris Rn. 2 und vom 7. April 2011 - BVerwG 3 B 10.11 u.a. - juris Rn. 2), soweit nicht die Befangenheit aus Anhaltspunkten in einer von der abgelehnten Richterbank getroffenen Kollegialentscheidung hergeleitet wird (vgl. dazu Beschluss vom 8. März 2006 - BVerwG 3 B 182.05 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 31.01.2013 - 8 B 64.12

    Voraussetzungen für die Annahme eines offensichtlich missbräuchlichen

    Abgesehen davon verkennen sie in der Sache die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach nur individuelle auf die Person des einzelnen Richters bezogene Gründe für eine Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit erheblich sein können; hingegen ist die Ablehnung eines Gerichts oder eines gesamten Spruchkörpers als solchen unzulässig (stRspr; vgl. u.a. Urteil vom 2. Juli 1976 - BVerwG 6 C 109.75 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 21 sowie Beschlüsse vom 14. August 2007 - BVerwG 8 B 18.07 - juris Rn. 2 und vom 7. April 2011 - BVerwG 3 B 10.11 u.a. - juris Rn. 2), soweit nicht die Befangenheit aus Anhaltspunkten in einer von der abgelehnten Richterbank getroffenen Kollegialentscheidung hergeleitet wird (vgl. dazu Beschluss vom 8. März 2006 - BVerwG 3 B 182.05 - juris Rn. 4).
  • LSG Bayern, 23.09.2020 - L 11 SF 263/20

    Sozialgerichtsverfahren: Zur Statthaftigkeit eines Befangenheitsantrags in der

  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.09.2013 - 11 A 4.13

    Richterablehnung (erfolglos); ehrenamtlicher Richter; Mitwirkung in Verfahren

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.04.2013 - 11 A 7.13

    Ehrenamtlicher Richter für Verhandlung über Schallschutz am BER mit Erfolg wegen

  • LSG Bayern, 24.09.2020 - L 11 SF 283/20

    Befangenheitsgesuch im Verfahren der Anhörungsrüge

  • BVerwG, 12.11.2012 - 5 PKH 19.12

    Ablehnungsgesuch wegen Besorgnis der Befangenheit bei offenbarem Missbrauch des

  • BVerwG, 12.09.2012 - 2 AV 11.12

    Anforderungen an die Verbindung und Begründetheit von zwei Anträgen auf

  • VG Würzburg, 27.04.2016 - W 5 K 13.354

    Ablehnung eines offensichtlich missbräuchlichen Befangenheitsantrags

  • BVerwG, 12.11.2012 - 5 PKH 20.12

    Ablehnungsgesuch eines Rechtsanwalts gegen Richter wegen der Besorgnis der

  • VG Berlin, 10.08.2021 - 12 K 545.20

    Besorgnis der Befangenheit

  • VG Köln, 05.02.2021 - 20 L 210/21
  • VG Berlin, 24.03.2014 - 85 K 9.13

    Bedenken gegen die Unvoreingenommenheit eines abgelehnten Richters bei

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  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Anhörungsrüge wird zurückgewiesen im Falle der Geltendmachung der Verletzung des materiellen Rechts in der Anhörungsrüge; Anhörungsrüge im Falle der Geltendmachung der Verletzung materiellen Rechts in der Anhörungsrüge

  • rechtsportal.de

    VwGO § 152a Abs. 1 S. 1 Nr. 2
    Anhörungsrüge wird zurückgewiesen im Falle der Geltendmachung der Verletzung des materiellen Rechts in der Anhörungsrüge; Anhörungsrüge im Falle der Geltendmachung der Verletzung materiellen Rechts in der Anhörungsrüge

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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  • BVerwG, 21.12.2010 - 3 B 64.10

    Klärung der Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Gebührenerhebung nach

    Auszug aus BVerwG, 01.06.2011 - 3 B 10.11
    In dem von der Klägerin angesprochenen Verfahren hat der Senat einen Verfahrensfehler der Vorinstanz angenommen, weil die Gebührenkalkulation der Beklagten nicht beigezogen worden war (Beschluss vom 21. Dezember 2010 - BVerwG 3 B 64.10 - Rn. 11; s. demgegenüber Rn. 12 des hier angegriffenen Beschlusses).
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