Rechtsprechung
   BVerwG, 16.07.2013 - 3 B 10.13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,18763
BVerwG, 16.07.2013 - 3 B 10.13 (https://dejure.org/2013,18763)
BVerwG, Entscheidung vom 16.07.2013 - 3 B 10.13 (https://dejure.org/2013,18763)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Juli 2013 - 3 B 10.13 (https://dejure.org/2013,18763)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,18763) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 133 Abs. 3 S. 3; FeV § 28 Abs. 4 S. 1 Nr. 2
    Rechtmäßigkeit des Gebrauchens einer in der Tschechischen Republik erworbenen Fahrerlaubnis nach Entziehung der deutschen Fahrerlaubnis wegen Trunkenheit im Verkehr

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 11.12.2008 - 3 C 26.07

    Fahrerlaubnis; EU-Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Führerschein; Anerkennung;

    Auszug aus BVerwG, 16.07.2013 - 3 B 10.13
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass dieser Umstand unerheblich ist und es allein darauf ankommt, ob gegen das unmittelbar in den Führerscheinrichtlinien selbst vorgegebene Wohnsitzerfordernis verstoßen wurde (vgl. u.a. BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 2008 - BVerwG 3 C 26.07 - BVerwGE 132, 315 Rn. 34).
  • BVerwG, 29.01.2009 - 3 C 31.07

    Ausländische Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis; Erteilung des Rechts,

    Auszug aus BVerwG, 16.07.2013 - 3 B 10.13
    Das lässt aber - wie in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt ist - einen Verstoß gegen das unionsrechtliche Wohnsitzerfordernis zum Zeitpunkt der insofern allein maßgeblichen Erteilung der Fahrerlaubnis unberührt (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Januar 2009 - BVerwG 3 C 31.07 - Buchholz 442.10 § 3 StVG Nr. 3 Rn. 19 und Beschluss vom 8. September 2011 - BVerwG 3 B 19.11 - juris Rn. 4 f.).
  • BVerwG, 08.09.2011 - 3 B 19.11

    Anerkennungspflicht für in einem anderen Mitgliedstaat erworbene Fahrerlaubnisse;

    Auszug aus BVerwG, 16.07.2013 - 3 B 10.13
    Das lässt aber - wie in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt ist - einen Verstoß gegen das unionsrechtliche Wohnsitzerfordernis zum Zeitpunkt der insofern allein maßgeblichen Erteilung der Fahrerlaubnis unberührt (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Januar 2009 - BVerwG 3 C 31.07 - Buchholz 442.10 § 3 StVG Nr. 3 Rn. 19 und Beschluss vom 8. September 2011 - BVerwG 3 B 19.11 - juris Rn. 4 f.).
  • EuGH, 01.03.2012 - C-467/10

    Die Weigerung eines Mitgliedstaats, einen Führerschein auszustellen, kann die

    Auszug aus BVerwG, 16.07.2013 - 3 B 10.13
    Die Beschwerdebegründung lässt jedoch jegliche Auseinandersetzung mit der mittlerweile umfangreichen Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Union zu den Prüfungsrechten des Aussteller- und des Aufnahmemitgliedstaates in Bezug auf die Voraussetzungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis, insbesondere das unionsrechtliche Wohnsitzerfordernis, vermissen (vgl. dazu zusammenfassend EuGH, Urteil vom 1. März 2012 - Rs. C-467/10, Akyüz - NJW 2012, 1341 m.w.N.); auf deren Grundlage wäre vom Kläger eine konkrete Fragestellung herauszuarbeiten gewesen.
  • VG München, 09.09.2014 - M 6b S 14.2575

    Tschechische Fahrerlaubnis der Klasse B

    Dies folgt aus § 28 Abs. 1, Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 der Fahrerlaubnisverordnung - FeV - i. V. m. den entsprechenden Aussagen in den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs, die inzwischen Grundlage der ständigen Rechtsprechung der Obergerichte geworden sind (EuGH, U. v. 28.6.2008, C-329/06 und C-343/06, DAR 2008, 459/465 und C-334/06 bis 336/06; BVerwG, U. v. 25.8.2011, Az. 3 C 9/11 - juris; BVerwG, B. v. 16.7.2013, Az. 3 B 10/13 - juris; BayVGH, B. v. 2.5.2012, Az. 11 ZB 12.836 - juris; BayVGH, U. v. 20. Juli 2012, Az. 11 BV 12.172 - juris).

    Dem folgt die obergerichtliche Rechtsprechung in der Bundesrepublik Deutschland, der auch die erkennende Kammer ihrerseits in ständiger Rechtsprechung folgt (statt vieler VG München, B. v. 20.12.2011, Az. M 6b S 11.3689 unter Hinweis auf die bis dahin vorliegende obergerichtliche Rechtsprechung; siehe auch BVerwG, B. v. 16.7.2013, Az. 3 B 10/13).

    Dabei kommt es entgegen der Ansicht des Antragstellers nicht darauf an, ob zum Zeitpunkt der Ausstellung des Führerscheins die entsprechenden europarechtlichen Vorgaben bereits in nationales Recht der Tschechischen Republik umgesetzt waren (BVerwG, B. v. 16.7.2013, Az. 3 B 10/13 - juris).

    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung, der die Kammer folgt (BVerwG, B. v. 16.7.2013, Az. 3 B 10/13; BayVGH, U. v. 20.7.2012, Az. 11 BV 12.172; BayVGH, U. v. 6.11.2012, Az. 11 B 12.1473, jeweils zitiert nach juris) setzt sich ein Wohnsitzverstoß, der bei der Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis begangen wurde, in Hinblick auf jene später erteilten Fahrerlaubnisklassen in der Weise fort, dass auch diese in der Bundesrepublik Deutschland keine Gültigkeit erlangen.

    In einem solchen Fall "infiziert" die ursprünglich unter Verstoß gegen diese europarechtlichen Vorgaben erteilte EU-Fahrerlaubnis jede weitere Fahrerlaubnisklasse, die auf ihr aufbaut und zu einem späteren Zeitpunkt durch einen anderen Mitgliedstaat erteilt wird, auch wenn bei der weiteren Fahrerlaubnisklasse dann kein Wohnsitzverstoß mehr vorliegt (inzwischen st. Rspr., zuletzt BVerwG, B. v. 16.7.2013, 3 B 10/13).

  • VGH Baden-Württemberg, 07.07.2014 - 10 S 242/14

    Entziehung der deutschen Fahrerlaubnis nach Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis;

    Der vom Vermieter angegebene Aufenthalt der Antragstellerin vom 20.04.2012 bis 20.10.2012 ist insoweit unerheblich, weil das Wohnsitzerfordernis zum insoweit allein maßgeblichen Zeitpunkt der Erteilung der Fahrerlaubnis erfüllt sein muss (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16.07.2013 - 3 B 10/13 - juris Rn. 7).
  • VG Würzburg, 12.11.2013 - W 6 S 13.1066

    Nichtanerkennung der im Jahr 2008 erworbenen Klasse C trotz tschechischen

    Denn es kommt allein darauf an, dass gegen das durch EU-Recht selbst vorgegebene Wohnsitzerfordernis verstoßen wurde ( (BVerwG, B.v. 16.7.2013 - 3 B 10/13 - juris; BVerwG, U.v. 11.12.2008 - 3 C 26/07 - BVerwGE 132, 315; BayVGH, U.v. 20.7.2012 - 11 BV 12.172 - juris).

    Seine spätere Erweiterung der Fahrerlaubnis (auf die Klasse C) räumt einen relevanten Verstoß gegen das unionsrechtliche Wohnsitzerfordernis zum Zeitpunkt der insofern allein maßgeblichen Erteilung der Fahrerlaubnis der Klasse B nicht aus, sondern lässt ihn unberührt (BVerwG, B.v. 16.7.2013 - 3 B 10/13 - juris).

  • VG Regensburg, 24.02.2017 - RN 8 K 16.1870

    Umschreibung seines tschechischen Führerscheins in eine deutsche Fahrerlaubnis

    Der Wohnsitzverstoß ergibt sich in der vorliegenden Sache bereits aus dem tschechischen Führerschein des Klägers, weil darin ein deutscher Wohnort eingetragen ist (vgl. BVerwG, U.v. 27.9.2012 - 3 C 34.11 - NJW 2013, 487; vgl. auch BVerwG, B.v. 16.7.2013 - 3 B 10/13).
  • VG Bayreuth, 28.10.2016 - B 1 K 16.189

    Kein Umtausch einer unter Verstoß gegen das Wohnsitzprinzip erworbenen

    Auch ein juristischer Laie konnte sich nicht der Einsicht verschließen, dass es vom internationalen Recht unter Umständen nicht gebilligt werden würde, wenn ein Staat einem ausländischen Staatsangehörigen eine auch für dessen Heimatland Geltung beanspruchende Fahrerlaubnis erteilt, obwohl sich der Ausländer nur ganz vorübergehend und allein zum Zweck des Erwerbs einer solchen Berechtigung in den ausstellenden Staat begibt (vgl. BayVGH, B.v. 2.4.2009 - 11 CS 09.292; s. ferner U.v. 6.11.2012 - 11 B 12.1473 und nachfolgend BVerwG, B.v. 16.7.2013 - 3 B 10.13 - juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht