Rechtsprechung
   BVerwG, 19.01.2000 - 3 B 100.99   

Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NVwZ-RR 2000, 598



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Wird zitiert von ... (2)  

  • VGH Baden-Württemberg, 24.11.2006 - 1 S 2321/05  

    Aufnahme einer Organisation in Verfassungsschutzbericht; materielle Beweislast;

    Demgegenüber steht der soziale Geltungsanspruch nicht in der ausschließlichen Konkretisierungs- und Verfügungsmacht des Betroffenen; selbst unwahre Tatsachenbehauptungen führen demnach nicht immer zu dessen Verletzung (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 15.08.1989 - 1 BvR 881/89 -, NJW 1989, 3269; BVerwG, Beschluss vom 19.01.2000 - 3 B 100.99 -, NVwZ-RR 2000, 598; siehe zuletzt etwa BGH, Urteil vom 15.11.2005 - VI ZR 274/04 -, NJW 2006, 609).
  • VG Stuttgart, 09.07.2004 - 18 K 1474/04  

    Tatsachenbehauptungen im Verfassungsschutzbericht

    Tatsächliche Verfälschungen, insbesondere das Unterschieben nicht getaner Äußerungen, sind dabei auch dann unzulässig, wenn sie nicht rufschädigend wirken (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.01.2000 - 3 B 100/99 -, NVwZ-RR 2000, 598; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23.04.1999, a.a.O.; Bamberger/Roth, BGB, 1. Aufl. 2003, Anhang zu § 823 RdNr. 44 f), so dass die vom Beklagten aufgeworfene Frage einer durch die beanstandeten Tatsachenbehauptungen entstandenen Rufschädigung keiner Entscheidung bedarf.
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