Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 04.03.2002

Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 10.05.2001 - 3 B 100/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,21917
OVG Sachsen, 10.05.2001 - 3 B 100/01 (https://dejure.org/2001,21917)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 10.05.2001 - 3 B 100/01 (https://dejure.org/2001,21917)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 10. Mai 2001 - 3 B 100/01 (https://dejure.org/2001,21917)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,21917) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • VGH Hessen, 10.11.2008 - 3 A 558/08

    Einseitige Hauptsacheerledigungserklärung im Berufungszulassungsverfahren;

    Die obergerichtliche Rechtsprechung, nach der auch im Berufungszulassungsverfahren bzw. Rechtsmittelverfahren auf eine einseitige Erledigungserklärung des Klägers die Feststellung getroffen werden kann, dass sich der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt hat, sowie die sich daran anknüpfenden Frage, ob der Beklagte ein berechtigtes Interesse analog § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO an der Feststellung hat, ob die ursprünglich erhobene Klage zulässig und begründet war und wo diese Prüfung prozessual einzuordnen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.02.1969 VIII C 37.67 in juris-online; BVerwG, Urteil vom 25.04.1989, 9 C 61/88 in juris-online; BVerwG, Beschluss vom 13.10.1987, 4 B 211/87 in juris-online; BVerwG, Urteil vom 31.10.1990, 4 C 7/88; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.06.2007, 13 S 779/07 in juris-online; Sächsisches OVG, Beschluss vom 10.05.2001, 3 B 100/01 in juris-online; Bay. VGH, Beschluss vom 07.05.2001, 10 ZE 01.511 in juris-online und OVG Berlin, Beschluss vom 24.03.2003, 8 N 117/01 in juris-online; Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, a.a.O. § 161 Rdnr. 27 ff.) betrifft andere Fallkonstellationen, da bei den genannten Entscheidungen Rechtsmittelführer und derjenige, der den Rechtsstreit einseitig für erledigt erklärt hat, identisch waren, so dass die Fortführung (auch) des Rechtsmittels für den Rechtsmittelführer von der Erledigungserklärung mit umfasst wurde.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2004 - 8 A 150/04

    Berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit des erledigten

    Tatsachen, aus denen sich ein solches Fortsetzungsfeststellungsinteresse im Sinne des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO ergeben soll, vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. August 1995 - 8 B 43.95 -, a.a.O.; Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 10. Mai 2001 - 3 B 100/01 -, juris, hat die Klägerin in ihrem Schriftsatz vom 3. September 2004 - nach telefonischem rechtlichen Hinweis durch den Berichterstatter - nicht dargelegt.
  • OVG Sachsen, 05.07.2001 - 3 BS 284/00

    Ersatzzustellung durch Niederlegung; Antrag auf Zulassung der Beschwerde;

    Hat der Antragsteller demnach aber kein rechtlich schützenswertes Interesse, sein auf die Gewährung von Akteneinsicht gerichtetes Begehren weiterzuverfolgen, dann hat er auch kein berechtigtes Interesse an der Zulassung der Beschwerde, um dieses (erledigte) Rechtsschutzbegehren geltend zu machen (SächsOVG, Beschl. v. 10.5.2001, 3 B 100/01).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerwG, 04.03.2002 - 3 B 100.01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,31148
BVerwG, 04.03.2002 - 3 B 100.01 (https://dejure.org/2002,31148)
BVerwG, Entscheidung vom 04.03.2002 - 3 B 100.01 (https://dejure.org/2002,31148)
BVerwG, Entscheidung vom 04. März 2002 - 3 B 100.01 (https://dejure.org/2002,31148)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,31148) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zum Umfang der gerichtlichen Bescheidungspflicht des Parteivorbringens in den Entscheidungsgründen eines Urteils - Entlassung einer Lehrerin aus dem Schuldienst als rechtlich legitime Reaktion auf deren Verweigerung ihre alte Stelle wieder anzutreten

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 05.02.1999 - 9 B 797.98
    Auszug aus BVerwG, 04.03.2002 - 3 B 100.01
    Im Übrigen schützt das Gehörsgrundrecht die Beteiligten auch nicht davor, dass ein Gericht einzelne Tatsachen oder Erkenntnisse und bestimmtes Vorbringen von Beteiligten entweder aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts bei seiner Entscheidung unberücksichtigt lässt oder tatsächlich und/oder rechtlich anders bewertet als die Verfahrensbeteiligten (vgl. lediglich Beschluss vom 5. Februar 1999 - BVerwG 9 B 797.98 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 4 S. 3 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht