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   BVerwG, 12.06.1981 - 3 B 100.80   

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https://dejure.org/1981,4992
BVerwG, 12.06.1981 - 3 B 100.80 (https://dejure.org/1981,4992)
BVerwG, Entscheidung vom 12.06.1981 - 3 B 100.80 (https://dejure.org/1981,4992)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Juni 1981 - 3 B 100.80 (https://dejure.org/1981,4992)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 23.11.1967 - I C 30.65

    Anordnung der Vernichtung von importiertem argentinischen Hasenfleisch wegen des

    Auszug aus BVerwG, 12.06.1981 - 3 B 100.80
    Das angefochtene Urteil führt in Anwendung dieser Vorschriften und unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. November 1967 - BVerwG 1 C 30.65 - [BVerwGE 28, 233] aus, daß der Anspruch des Klägers auf fehlerfreie Betätigung des Ermessens durch die Behörde zu einem Rechtsanspruch auf Erlaß einer Tötungsanordnung nur dann erstarken könne, wenn die einzig denkbare ermessensfehlerfreie Entschließung des Beklagten darin bestehen müßte, die Tötung des gesamten Schweinebestandes des Klägers anzuordnen.
  • OLG Köln, 09.11.1979 - 6 U 158/79
    Auszug aus BVerwG, 12.06.1981 - 3 B 100.80
    Der Vortrag des Klägers in der Beschwerdeschrift, der Sachverhalt sei nicht ausreichend erforscht und das Urteil beruhe auf dem Verfahrensmangel, entspricht diesen Erfordernissen ebensowenig wie der Hinweis, aus der beigezogenen Zivilakte 7 O 108/77 des Landgerichts Bielefeld (6 U 158/79 OLG Hamm) ergebe sich mit hinreichender Deutlichkeit, daß der Kläger gesundheitlich auf das Schwerste behindert gewesen und zu 80 Prozent erwerbsgemindert sei.
  • BVerwG, 18.04.1975 - III B 23.72

    Unbegründete Nichtzulassungsbeschwerde aufgrund eines Verfahrensfehler -

    Auszug aus BVerwG, 12.06.1981 - 3 B 100.80
    Dazu bedarf es bei der Rüge der mangelnden Sachaufklärung der Bezeichnung der Beweismittel, denen sich das Verwaltungsgericht hätte bedienen müssen, der Angabe, welche Tatsachen hierdurch erwiesen worden wären und vor allem der Darlegung, inwiefern das Urteil im einzelnen auf der unterbliebenen Sachaufklärung beruht oder jedenfalls beruhen kann (Beschluß vom 18. April 1975 - BVerwG 3 B 23.72 - m.w.Hinw.).
  • VGH Bayern, 19.03.2020 - 10 ZB 19.459

    Erlaubnis zur Haltung eines Kampfhundes

    Eine Ermessensreduzierung dahingehend, dass allein die Hinnahme einer formell rechtswidrigen Haltung eines Kampfhundes rechtmäßig wäre, kommt insofern nur in extremen Ausnahmefällen in Betracht (zu den schon allgemein hohen Voraussetzungen einer Ermessensreduzierung auf null etwa BVerwG, B.v. 12.6.1981 - 3 B 100.80 - juris Rn. 10; BayVGH, U.v. 9.8.2007 - 25 B 05.1339 - juris Rn. 44; Wolff in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 114 Rn. 129 ff.).

    Dass eine Ermessensreduzierung auf Null überhaupt stattfinden kann, ist ebenso allgemein anerkannt wie die Annahme, dass sie nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen in Betracht kommt und letztlich von den Umständen des konkreten Falles abhängt (BVerwG, B.v. 12.6.1981 - 3 B 100.80 - juris Rn. 9 f. m.w.N.).

  • VG Minden, 04.10.2011 - 10 K 823/10

    Bundeswehr musste Stabsunteroffizier entlassen

    vgl. etwa Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 12. Juni 1981 - 3 B 100/80 - abrufbar über juris, m.w.N.
  • BVerwG, 19.01.1982 - 3 B 53.81

    Bestätigung eines angefochtenen Verwaltungsaktes durch Ersetzung einer

    Dazu bedarf es bei der Rüge der mangelnden Sachaufklärung der Bezeichnung der Beweismittel, deren sich das Verwaltungsgericht hätte bedienen müssen, der Angabe, welche Tatsachen hierdurch erwiesen worden wären und vor allem der Darlegung, inwiefern das Urteil im einzelnen auf der unterbliebenen Sachaufklärung beruht oder jedenfalls beruhen kann (vgl. Beschlüsse vom 18. April 1975 - BVerwG 3 B 23.72 - und vom 12. Juni 1981 - BVerwG 3 B 100.80 -).
  • BVerwG, 07.12.1981 - 3 B 63.81

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

    Dazu gehört bei der Rüge der mangelnden Sachaufklärung neben der Bezeichnung des unterbliebenen Beweismittels auch die Darlegung, inwiefern die Tatsacheninstanz sich während seines Verfahrens zu weiterer Sachaufklärung hätte gedrängt fühlen müssen, mit welchem Ergebnis dabei zu rechnen gewesen wäre und aus welchen Gründen das angefochtene Urteil im einzelnen auf der unterbliebenen Sachaufklärung beruht oder jedenfalls beruhen kann (ständige Rechtsprechung des beschließenden Senats, vgl. Urteil vom 13. Mai 1976 - BVerwG 3 C 28.75 - [ZLA 1977, 22] und Beschluß vom 12. Juni 1981 - BVerwG 3 B 100.80 -).
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