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   BVerwG, 07.07.2008 - 3 B 110.07   

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https://dejure.org/2008,13639
BVerwG, 07.07.2008 - 3 B 110.07 (https://dejure.org/2008,13639)
BVerwG, Entscheidung vom 07.07.2008 - 3 B 110.07 (https://dejure.org/2008,13639)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Juli 2008 - 3 B 110.07 (https://dejure.org/2008,13639)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen den Überzeugungsgrundsatz i.F. einer unterlassenen Auseinandersetzung mit wesentlichen und entscheidungserheblichen Umständen; Anspruch auf eine Rehabilitierung nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG) wegen einer aus politischen Gründen ...

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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 18.05.1990 - 7 C 3.90

    Wasserrechtliche Planfeststellungsbehörde - Ausbauvorhaben - Zwingender

    Auszug aus BVerwG, 07.07.2008 - 3 B 110.07
    Das Gebot der freien Beweiswürdigung verpflichtet u.a. dazu, bei Bildung der Überzeugung von einem zutreffend und vollständig ermittelten Sachverhalt auszugehen (Urteil vom 18. Mai 1990 BVerwG 7 C 3.90 BVerwGE 85, 155 m.w.N.).
  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung -

    Auszug aus BVerwG, 07.07.2008 - 3 B 110.07
    Übergeht das Tatsachengericht wesentliche Umstände, deren Entscheidungserheblichkeit sich ihm hätte aufdrängen müssen, fehlt es an einer tragfähigen Grundlage für die innere Überzeugungsbildung des Gerichts sowie für die Überprüfung seiner Entscheidung darauf, ob die Grenze einer objektiv willkürfreien, die Natur- und Denkgesetze sowie allgemeine Erfahrungssätze beachtenden Würdigung überschritten ist (Urteil vom 5. Juli 1994 BVerwG 9 C 158.94 BVerwGE 96, 200 m.w.N.; Beschluss vom 18. Mai 1999 BVerwG 7 B 11.99 juris).
  • BVerwG, 18.05.1999 - 7 B 11.99
    Auszug aus BVerwG, 07.07.2008 - 3 B 110.07
    Übergeht das Tatsachengericht wesentliche Umstände, deren Entscheidungserheblichkeit sich ihm hätte aufdrängen müssen, fehlt es an einer tragfähigen Grundlage für die innere Überzeugungsbildung des Gerichts sowie für die Überprüfung seiner Entscheidung darauf, ob die Grenze einer objektiv willkürfreien, die Natur- und Denkgesetze sowie allgemeine Erfahrungssätze beachtenden Würdigung überschritten ist (Urteil vom 5. Juli 1994 BVerwG 9 C 158.94 BVerwGE 96, 200 m.w.N.; Beschluss vom 18. Mai 1999 BVerwG 7 B 11.99 juris).
  • BVerwG, 23.04.2013 - 3 B 59.12

    Befugnisse einer Straßenverkehrsbehörde zur Verkehrsberuhigung gem. § 45 StVO

    Übergeht das Tatsachengericht wesentliche Umstände, deren Entscheidungserheblichkeit sich ihm hätte aufdrängen müssen, fehlt es an einer tragfähigen Grundlage für die Überzeugungsbildung des Gerichts (stRspr; vgl. nur Beschluss vom 7. Juli 2008 - BVerwG 3 B 110.07 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • BVerwG, 28.01.2009 - 7 B 45.08

    Wasserrechtliche Planfeststellung; Eingriff in Natur und Landschaft;

    Übergeht das Tatsachengericht wesentliche Umstände, deren Entscheidungserheblichkeit sich ihm hätte aufdrängen müssen, fehlt es an einer tragfähigen Grundlage für die innere Überzeugungsbildung des Gerichts sowie für die Überprüfung seiner Entscheidung darauf, ob die Grenze einer objektiv willkürfreien, die Natur- und Denkgesetze sowie allgemeine Erfahrungssätze beachtenden Würdigung überschritten ist (beispielsweise: Beschluss vom 7. Juli 2008 - BVerwG 3 B 110.07 - [...]).
  • BVerwG, 24.11.2011 - 3 C 10.11

    Abgaben für den Deutschen Weinfonds und für die gebietliche Absatzförderung

    Die Klägerin hatte keinen förmlichen Beweisantrag gestellt, sodass eine Verletzung des § 86 Abs. 1 VwGO nur dann in Betracht kommt, wenn das Gericht wesentliche Umstände übergangen hat, deren Entscheidungserheblichkeit sich ihm hätte aufdrängen müssen (Beschlüsse vom 12. Oktober 2009 - BVerwG 3 B 55.09 - juris und vom 7. Juli 2008 - BVerwG 3 B 110.07 - juris, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 24.11.2011 - 3 C 4.11

    Abgabe für den Deutschen Weinfonds; Aufgaben des Weinfonds; Marketing;

    Damit kommt eine Verletzung des § 86 Abs. 1 VwGO nur dann in Betracht, wenn das Gericht wesentliche Umstände übergangen hat, deren Entscheidungserheblichkeit sich ihm hätte aufdrängen müssen (Beschlüsse vom 12. Oktober 2009 - BVerwG 3 B 55.09 - juris und vom 7. Juli 2008 - BVerwG 3 B 110.07 - juris jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 18.07.2013 - 3 B 84.12

    Rückforderung von Ausgleichszahlungen für Kartoffelerzeuger; Wirksamkeit der

    Übergeht das Tatsachengericht wesentliche Umstände, deren Entscheidungserheblichkeit sich ihm hätte aufdrängen müssen, fehlt es an einer tragfähigen Grundlage für die Überzeugungsbildung des Gerichts (stRspr; Beschluss vom 7. Juli 2008 - BVerwG 3 B 110.07 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • BVerwG, 21.12.2010 - 3 B 64.10

    Klärung der Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Gebührenerhebung nach

    Übergeht das Tatsachengericht wesentliche Umstände, deren Entscheidungserheblichkeit sich ihm hätte aufdrängen müssen, fehlt es an einer tragfähigen Grundlage für die innere Überzeugungsbildung des Gerichts (vgl. nur Beschluss vom 7. Juli 2008 - BVerwG 3 B 110.07 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • BVerwG, 19.08.2009 - 7 B 16.09

    Begründetheit einer Rüge der Aktenwidrigkeit i.R.e. immissionsschutzrechtlichen

    Als fehlerhaft kann die Beweiswürdigung außerdem dann gerügt werden, wenn das Gericht wesentliche Umstände übergeht, deren Entscheidungserheblichkeit sich ihm hätte aufdrängen müssen (Beschluss vom 7. Juli 2008 - BVerwG 3 B 110.07 - juris).
  • BVerwG, 19.08.2009 - 7 B 17.09

    Begründetheit einer Rüge der Aktenwidrigkeit i.R.e. immissionsschutzrechtlichen

    Als fehlerhaft kann die Beweiswürdigung außerdem dann gerügt werden, wenn das Gericht wesentliche Umstände übergeht, deren Entscheidungserheblichkeit sich ihm hätte aufdrängen müssen (Beschluss vom 7. Juli 2008 - BVerwG 3 B 110.07 - juris).
  • BVerwG, 19.08.2009 - 7 B 18.09

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer

    Als fehlerhaft kann die Beweiswürdigung außerdem dann gerügt werden, wenn das Gericht wesentliche Umstände übergeht, deren Entscheidungserheblichkeit sich ihm hätte aufdrängen müssen (Beschluss vom 7. Juli 2008 - BVerwG 3 B 110.07 - juris).
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