Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 19.01.2001

Rechtsprechung
   OVG Brandenburg, 26.03.2001 - 3 B 113/00.Z   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,8737
OVG Brandenburg, 26.03.2001 - 3 B 113/00.Z (https://dejure.org/2001,8737)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 26.03.2001 - 3 B 113/00.Z (https://dejure.org/2001,8737)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 26. März 2001 - 3 B 113/00.Z (https://dejure.org/2001,8737)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulassung der Beschwerde einer Gemeinde; Vorläufiger Rechtsschutz über das Befinden einer aufschiebenden Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung eines Vorhabens; Ziele der Landesplanung auch als subjektives Recht; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • brandenburg.de PDF (Pressemitteilung)
  • brandenburg.de (Pressemitteilung)

    Fabrikverkaufszentrum (Factory-Outlet-Center; FOC) Eichstädt - Land Berlin scheitert mit seinem vorläufigen Rechtsschutzbegehren, das gegen die Vollziehung der erteilten Baugenehmigung gerichtet war

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2001, 1298
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (15)

  • OVG Niedersachsen, 01.09.2005 - 1 LC 107/05

    Bindungswirkung der Ziele der Raumordnung; Planungsrechtliche und

    Eine gegensätzliche Aussage hat wiederum das Oberverwaltungsgericht Brandenburg (Beschl. v. 26.3.2001 - 3 B 113/00 -, DVBl. 2001, 1298 und Urt. v. 5.11.2003 - 3 D 23/00.NE -, DVBl. 2004, 259) getroffen, in dem es u.a. dem Tatbestandsmerkmal der "Zentrenverträglichkeit" in dem Landesentwicklungsplan Brandenburg/Berlin die erforderliche Bestimmtheit abgesprochen hat, dies offensichtlich wiederum gegen das Votum von Erbguth, NVwZ 2000, 969 (973).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.05.2006 - 12 A 28.05

    F.O.C. Eichstädt

    Der hiergegen eingelegte Antrag des Antragstellers auf Gewährung vorläufigen Rechtschutzes blieb vor dem Verwaltungsgericht Potsdam und dem Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg ohne Erfolg (VG Potsdam, Beschluss vom 24. Mai 2000 - 5 L 58/00 - OVG Brandenburg, Beschluss vom 26. März 2001 - 3 B 113/00.Z -, DVBl 2001, 1298 ff.).

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens, die beigezogenen Gerichtsakten des Verwaltungsgerichts Potsdam zu dem Verfahren 5 L 58/00 (OVG Brandenburg - 3 B 113/00.Z -), die Verwaltungsvorgänge des Antragstellers und der Antragsgegnerin zum Bauleitplanverfahren und die Verwaltungsvorgänge des Landkreises Oberhavel zum damaligen Baugenehmigungsverfahren verweisen.

    Insoweit ist wegen des lediglich rahmensetzenden Charakters eine gewisse Grobmaschigkeit der Festlegungen nur Ausdruck der Zurückhaltung, die das Grundgesetz zur Wahrung der gemeindlichen Planungshoheit gebietet (s. dazu die Grundsatzentscheidung des BVerwG vom 20. August 1992 - 4 NB 20.91 -, BVerwGE 90, 329, 334 ff; ferner OVG Brandenburg, Beschluss vom 26. März 2001 - 3 B 113/00.Z -, DVBl 2001, 1298; sowie Runkel in Bielenburg/Runkel/Spannowsky, ROG , § 3 Rdn. 46).

  • OVG Brandenburg, 05.11.2003 - 3 D 23/00

    Normenkontrolle, Landesentwicklungsplan für den engeren Verflechtungsraum

    Insoweit hat der Senat bereits in dem Beschluss vom 26. März 2001 (- 3 B 113/OO.Z - DVBl. 2001, 1298, 1299 ff.) erhebliche Zweifel geäußert:.

    Dies kann nur so verstanden werden, dass sie jedenfalls nur in einem Zentrum dieser oder jener Stufe angesiedelt werden sollen (vgl. Beschluss des Senats vom 26. März 2001 - 3 B 113/00.Z-).

  • OVG Niedersachsen, 21.09.2005 - 9 ME 49/04

    Verstoß gegen das interkommunale Abstimmungsgebot durch die Erweiterung eines

    Das materielle Abstimmungsgebot soll den Entritt von Zuständen auf dem Gebiet der Nachbargemeinden verhindern, die unter städtebaulichen Gesichtspunkten nicht mehr zu vertreten sind und deshalb planerische Reaktionen der Nachbargemeinde auf Beseitigung der Zustände zur Folge haben könnten (OVG Frankfurt/Oder, Beschluss vom 26. März 2001 - 3 B 113/00.Z - DVBl. 2001, 1298).

    Der Träger der Raumordnung hat es in der Hand zu entscheiden, ob er etwaige durch Zielaussagen vermittelte Interessenpositionen zu subjektiven Rechten ausformt (OVG Frankfurt/Oder, Beschluss vom 26.3.2001 - 3 B 113/00.Z - DVBl. 2001, 1298).

  • OVG Niedersachsen, 01.09.2005 - 1 KN 108/05

    Anforderungen an die planungs- und raumordnungsrechtliche Zulässigkeit eines

    Eine gegensätzliche Aussage hat wiederum das Oberverwaltungsgericht Brandenburg (Beschl. v. 26.3.2001 - 3 B 113/00 -, DVBl. 2001, 1298 und Urt. v. 5.11.2003 - 3 D 23/00.NE -, DVBl. 2004, 259) getroffen, in dem es u.a. dem Tatbestandsmerkmal der "Zentrenverträglichkeit" in dem Landesentwicklungsplan Brandenburg/Berlin die erforderliche Bestimmtheit abgesprochen hat, dies offensichtlich wiederum gegen das Votum von Erbguth, NVwZ 2000, 969 (973).
  • OVG Brandenburg, 24.08.2001 - 3 D 4/99

    Normenkontrolle einer raumordnungsrechtlichen Festlegung zum Standort eines

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  • OVG Niedersachsen, 01.09.2005 - 1 KN 109/05

    Feststellung der Unwirksamkeit eines Bebauungsplans; Planungsrechtliche und

    Eine gegensätzliche Aussage hat wiederum das Oberverwaltungsgericht Brandenburg (Beschl. v. 26.3.2001 - 3 B 113/00 -, DVBl. 2001, 1298 und Urt. v. 5.11.2003 - 3 D 23/00.NE -, DVBl. 2004, 259) getroffen, in dem es u.a. dem Tatbestandsmerkmal der "Zentrenverträglichkeit" in dem Landesentwicklungsplan Brandenburg/Berlin die erforderliche Bestimmtheit abgesprochen hat, dies offensichtlich wiederum gegen das Votum von Erbguth, NVwZ 2000, 969 (973).
  • OVG Niedersachsen, 21.02.2002 - 1 MN 4128/01

    Landesplanung; Letztentscheidung; letztes Wort; Bebauungsplan; Nachbargemeinde

    Auch insoweit gilt, dass es diesen Ausführungen hierfür schon an der dazu erforderlichen Bestimmtheit gebricht (vgl. zu Letzterem OVG Brandenburg, Beschl. v. 26.3.2001 - 3 B 113/00.Z -, DVBl. 2001, 1298 f.).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 19.01.2001 - 3 B 113.00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,15840
BVerwG, 19.01.2001 - 3 B 113.00 (https://dejure.org/2001,15840)
BVerwG, Entscheidung vom 19.01.2001 - 3 B 113.00 (https://dejure.org/2001,15840)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Januar 2001 - 3 B 113.00 (https://dejure.org/2001,15840)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision auf Grund vorheriger Zulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht und anschließender Entscheidung durch Beschluss - Überprüfbarkeit der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts bei sachfremden Erwägungen und ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 12.03.1999 - 4 B 112.98

    Mündliche Verhandlung, Beweisaufnahme, Entscheidung ohne mündliche Verhandlung;

    Auszug aus BVerwG, 19.01.2001 - 3 B 113.00
    Er ist auch nicht aus den Umständen des Einzelfalles ersichtlich; insbesondere ist nicht erkennbar, dass durch eine mündliche Verhandlung ein höheres Maß an Sicherheit in der Entscheidungsfindung erreichbar gewesen wäre (vgl. Beschluss vom 12. März 1999 - BVerwG 4 B 112.98 - Buchholz 310 § 130 a VwGO Nr. 35 S. 8), weil der tatsächliche Streitstoff bereits durch das am 10. Februar 1998 verkündete Urteil des Verwaltungsgerichts aufbereitet war und im Berufungsverfahren auf der genannten Grundlage lediglich noch über Rechtsfragen gestritten wurde.
  • BVerwG, 03.02.1999 - 4 B 4.99
    Auszug aus BVerwG, 19.01.2001 - 3 B 113.00
    Das Ermessen des Oberverwaltungsgerichts, unter den vorgenannten Voraussetzungen eine Entscheidung nach § 130 a Satz 1 VwGO zu treffen, ist nur auf sachfremde Erwägungen und grobe Fehleinschätzung überprüfbar (Beschluss vom 3. Februar 1999 - BVerwG 4 B 4.99 - Buchholz 310 § 130 a VwGO Nr. 33 S. 2 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 28.09.2015 - 6 B 14.606

    Erschließungsbeitragsrecht; Erschlossensein; Erreichbarkeit; Heranfahrenkönnen;

    Die Zulassung der Berufung wegen besonderer tatsächlicher und rechtlicher Schwierigkeiten schließt diese Verfahrensweise nicht aus (BVerwG" B.v. 19.1.2001 - 3 B 113.00 - juris Rn. 4 f.; s. auch Seibert in Sodan/Ziekow" VwGO" 4. Aufl. 2014" § 130a Rn. 33).
  • BVerwG, 25.09.2007 - 5 B 53.07

    Rückwirkende Festsetzung von Schiedsstellenentscheidungen bei der Übernahme eines

    Das Oberverwaltungsgericht ist allerdings nicht gehalten, bereits bei der Anhörung gewissermaßen eine Kurzfassung der Gründe der beabsichtigten Entscheidung zu leisten (Beschluss vom 19. Januar 2001 BVerwG 3 B 113.00 ).
  • BVerwG, 10.12.2021 - 6 B 1.21

    Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs; gesetzlicher Richter; rechtliches

    In der Anhörungsmitteilung müssen weder die Gründe für die beabsichtigte Entscheidungsform noch die - vor der Schlussberatung ohnedies nur vorläufigen - Gründe für die beabsichtigte Entscheidung in der Sache angegeben werden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 13. Dezember 1983 - 9 B 1387.82 - NVwZ 1984, 792 [zu Art. 2 § 5 EntlG], vom 19. Januar 2001 - 3 B 113.00 , vom 25. September 2007 - 5 B 53.07 - juris Rn. 16, vom 4. Oktober 2010 - 9 B 17.10 - juris Rn. 6, vom 28. Januar 2014 - 4 B 50.13 - juris Rn. 7 und vom 13. August 2015 - 4 B 15.15 - juris Rn. 5; Seibert, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 130a Rn. 22).
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