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BVerwG, 15.03.2004 - 3 B 116.03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache - Vergleichbarkeit des polytechnischen Unterrichts in der DDR mit dem allgemeinbildenden Unterricht im Bildungssystem der Bundesrepublik Deutschland - Kleinere kreisangehörige Gemeinden als Träger der ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 27.08.2003 - 27 A 86.01
- BVerwG, 15.03.2004 - 3 B 116.03
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Brandenburg, 16.12.2003 - 3 B 241/03
Voraussetzungen für eine Veränderungssperre
Hierbei kommt der Frage der Rechtsgültigkeit der im Normenkontrollverfahren angefochtenen Satzung grundsätzlich keine Bedeutung zu, es sei denn, dass die Gültigkeit oder Ungültigkeit der Norm bereits bei summarischer Prüfung offensichtlich ist (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. zuletzt Beschluss vom 24. September 2003 - 3 B 116/03.NE -).Die Streitwertfestsetzung findet ihre Grundlage in § 20 Abs. 3 i.V.m. § 13 Abs. 1 Satz 1 des Gerichtskostengesetzes; hinsichtlich der Höhe des Streitwerts hat sich der Senat an seiner bisherigen Rechtsprechung in vergleichbaren Verfahren orientiert (vgl. Beschluss vom 24. September 2003 - 3 B 116/03.NE-).
- OVG Brandenburg, 13.01.2004 - 3 B 274/03
Bauleitplanung: Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer Veränderungssperre
Die Streitwertfestsetzung findet ihre Grundlage in § 20 Abs. 3 i.V.m. § 13 Abs. 1 Satz 1 des Gerichtskostengesetzes (GKG); hinsichtlich der Höhe des Streitwerts hat sich der Senat an seiner bisherigen Rechtsprechung in vergleichbaren Verfahren orientiert (vgl. Beschluss vom 24. September 2003 - 3 B 116/03.NE -).