Weitere Entscheidung unten: OVG Brandenburg, 22.12.2003

Rechtsprechung
   BVerwG, 17.06.2004 - 3 B 125.03   

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BVerwG, 17.06.2004 - 3 B 125.03 (https://dejure.org/2004,22100)
BVerwG, Entscheidung vom 17.06.2004 - 3 B 125.03 (https://dejure.org/2004,22100)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Juni 2004 - 3 B 125.03 (https://dejure.org/2004,22100)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 19.05.2005 - 3 C 19.04

    Anspruch; Höhe des Anspruchs; Kürzung; Kürzungsbetrag; Kürzungsbeträge;

    Auszug aus BVerwG, 17.06.2004 - 3 B 125.03
    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 3 C 19.04 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
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Rechtsprechung
   OVG Brandenburg, 22.12.2003 - 3 B 125/03   

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https://dejure.org/2003,18971
OVG Brandenburg, 22.12.2003 - 3 B 125/03 (https://dejure.org/2003,18971)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 22.12.2003 - 3 B 125/03 (https://dejure.org/2003,18971)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 22. Dezember 2003 - 3 B 125/03 (https://dejure.org/2003,18971)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Enstehung einer Gebührenschuld in einem Verfahren; Kostentragung von Vermessungsgebühren und allgemeinen Verwaltungsgebühren; Festsetzung der Kosten für eine Amtshandlung; Aufhebung von Vollziehungsmaßnahmen

  • Judicialis

    VermGebKO § 1 Abs. 1; ; VermGebKO § 8; ; GebG Bbg § 11 Abs. 1; ; GebG Bbg § 3; ; VermLiegG § 18 Abs. 1; ; VermLiegG § 20 Abs. 5; ; VwVfGBbg § 12; ; VwVfGBbg § 37 Abs. 1; ; VwVfGBbg... § 45 Abs. 1 Nr. 3; ; VwVfGBbg § 48; ; ÖbVIBO § 12 Abs. 1; ; VwGO § 68; ; VwGO § 71; ; VwGO § 73; ; VwGO § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1; ; VwGO § 80 Abs. 5 Satz 1; ; VwGO § 80 Abs. 5 Satz 3; ; VwGO § 80 Abs. 5 Satz 4; ; VwGO § 152 Abs. 1; ; VwGO § 154 Abs. 2; ; VwGO § 155 Abs. 1 Satz 1; ; GKG § 14 Abs. 1 Satz 1; ; GKG § 13 Abs. 2; ; GKG § 20 Abs. 3; ; GKG § 25 Abs. 3 Satz 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 19.09.2001 - 6 C 13.00

    Gegenwärtig keine Rechtsgrundlage für Telekommunikations-Lizenzgebühren

    Auszug aus OVG Brandenburg, 22.12.2003 - 3 B 125/03
    Insbesondere kann es weitgehend frei auch darüber befinden, welche Gebührenmaßstäbe es anwenden will (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. September 2001 - 6 C 13.00 - BVerwGE 115, 125, 129 m. w. N.).

    Das Landesrecht ist nicht gehindert, neben der Kostendeckung weitere Ziele zu verfolgen und bei den Gebührenmaßstäben auch den Wert der staatlichen Leistung zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. September 2001, a. a. O.).

    Die Gebühr darf jedoch nicht völlig unabhängig von den tatsächlichen Kosten der gebührenpflichtigen Leistung festgesetzt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. September 2001, a. a. O.).

  • BVerwG, 24.03.1961 - VII C 109.60
    Auszug aus OVG Brandenburg, 22.12.2003 - 3 B 125/03
    Das sich aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ergebende Äquivalenzprinzip gebietet auch, dass Gebühren nicht so hoch festgesetzt werden dürfen, dass sie abschreckende Wirkung ausüben oder zu einem beachtlichen Kostenfaktor werden, der Preiserhöhungen auslöst (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. März 1961 - VII C 109.60 - BVerwGE 12, 162, 170).
  • BVerwG, 18.05.1982 - 7 C 42.80

    Nachbarschützende Wirkung des § 5 Nr. 2 BImSchG - Anwendung des

    Auszug aus OVG Brandenburg, 22.12.2003 - 3 B 125/03
    Wenn solche Regelungen fehlen, ist nach den Grundsätzen über die Rücknahme und den Widerruf von Verwaltungsakten zu entscheiden (BVerwG, Urteil vom 18. Mai 1982 - 7 C 42.80 - BVerwGE 65, 313, 319).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.11.1991 - 3 B 3630/89

    Einstweilige Anordnung; Vorläufiger Rechtsschutz; Rückgängigmachung;

    Auszug aus OVG Brandenburg, 22.12.2003 - 3 B 125/03
    Die Gegenauffassung (vgl. OVG Münster, Urteil vom 16. Juni 1983 - 4 A 2719/81 - DÖV 1983, 1024, 1025 und Beschluss vom 21. November 1991 - 3 B 3630/89 - NVwZ-RR 1992, 670) kann sich weder auf den Wortlaut der Vorschrift noch auf zwingende systematische Gründe stützen.
  • BVerwG, 19.09.2000 - 11 BN 6.00

    Verwaltungsgebühren; Äquivalenzprinzip; Kostendeckungsprinzip; Gleichbehandlung

    Auszug aus OVG Brandenburg, 22.12.2003 - 3 B 125/03
    Die einschlägigen bundesverfassungsrechtlichen Grundsätze verlangen nicht, dass eine Gebühr nur an dem so genannten Kostendeckungsprinzip ausgerichtet wird, das besagt, dass die Summe der für eine bestimmte Art von Amtshandlungen erhobenen Gebühren nicht höher sein darf als die Aufwendungen der Behörde für diese Art von Amtshandlungen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. September 2000 - BVerwG 11 BN 6.00 - NVwZ 2000, 1410m. w. N.).
  • BVerwG, 15.04.1983 - 8 C 170.81

    Rechtmäßigkeit einer Beitragssatzerhöhung bei rückwirkender Ersetzung einer wegen

    Auszug aus OVG Brandenburg, 22.12.2003 - 3 B 125/03
    Wer einen ihn belastenden Verwaltungsakt anficht, muss grundsätzlich mit der Verschlechterung seiner Position rechnen, weil mit der Anfechtung der Verwaltungsakt nicht mehr Grundlage des Vertrauensschutzes sein kann, jedenfalls solange die "Verbesserung" nicht zu untragbaren Zuständen führen würde (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. April 1983 - 8 C 170.81 - BVerwGE 67, 129, 134; Beschluss vom 17. Juni 1996 - 1 B 100/96 - DVBl. 1996, 1318).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.04.1991 - 4 S 1601/89

    Beweislast für Bekanntgabe eines Verwaltungsakts

    Auszug aus OVG Brandenburg, 22.12.2003 - 3 B 125/03
    Da sich den Akten kein Abgangsvermerk entnehmen lässt, versagt auch der in der Regel mögliche Beweis des ersten Anscheins über den Zugang des Bescheides (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 29. April 1991 - 4 S 1601/89 - NVwZ-RR 1992, 339, 340; Henneke, in: Knack, VwVfG, 7. Aufl. 2000, Rn. 18 zu § 41).
  • BVerwG, 19.05.1999 - 8 B 61.99

    Reformatio in peius; Verböserung im Widerspruchsverfahren; unterbliebene Anhörung

    Auszug aus OVG Brandenburg, 22.12.2003 - 3 B 125/03
    Die Pflicht zur Anhörung nach § 71 VwGO gilt nicht nur für den Fall der Heranziehung neuer Tatsachen, sondern auch für die auf Grund bekannter Tatsachen erfolgende rechtliche Neubewertung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Mai 1999 - 8 B 61.99 - NVwZ 1999, 1218, 1219; Dolde, a.a.O. Rn. 5 zu § 71).
  • BVerwG, 29.08.1986 - 7 C 51.84

    Widerspruchsverfahren - Reformatio in peius - Abänderung zum Nachteil des

    Auszug aus OVG Brandenburg, 22.12.2003 - 3 B 125/03
    Ist die Widerspruchsbehörde - wie nach der genannten Vorschrift - befugt, alle Maßnahmen zu treffen, die geeignet und erforderlich sind, die recht- und zweckmäßige Berufsausübung der ihrer Aufsicht unterstehenden Personen durchzusetzen, umfasst dies grundsätzlich auch die Ermächtigung, den Ausgangsbescheid im Widerspruchsverfahren zu verschärfen (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. August 1986 - 7 C 51.84 - NVwZ 1987, 215, 216).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.06.1983 - 4 A 2719/81
    Auszug aus OVG Brandenburg, 22.12.2003 - 3 B 125/03
    Die Gegenauffassung (vgl. OVG Münster, Urteil vom 16. Juni 1983 - 4 A 2719/81 - DÖV 1983, 1024, 1025 und Beschluss vom 21. November 1991 - 3 B 3630/89 - NVwZ-RR 1992, 670) kann sich weder auf den Wortlaut der Vorschrift noch auf zwingende systematische Gründe stützen.
  • VG Cottbus, 30.09.2016 - 3 K 1101/13

    Kataster- und Vermessungsrecht

    Der Rücknahme stehen auch Vertrauensgesichtspunkte nicht entgegen (allgemein zur Zulässigkeit der reformatio in peius durch die Widerspruchsbehörde vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg, Beschluss vom 22. Dezember 2003 - 3 B 125/03 -, juris Rn. 10).
  • VG Cottbus, 23.06.2022 - 3 K 759/21
    Insbesondere kann er weitgehend frei auch darüber befinden, welche Gebührenmaßstäbe er anwenden will (vgl. OVG für das Land Brandenburg, Beschluss vom 22. Dezember 2003 - 3 B 125/03 -, zit. nach juris, Rn. 4, unter Berufung auf BVerwG, Urteil vom 19. September 2001 - 6 C 13.00 -, BVerwGE 115, 125, m.w.N.).
  • VG Cottbus, 09.11.2021 - 3 L 254/21
    Insbesondere kann er weitgehend frei auch darüber befinden, welche Gebührenmaßstäbe er anwenden will (vgl. OVG für das Land Brandenburg, Beschluss vom 22. Dezember 2003 - 3 B 125/03 -, zit. nach juris, Rn. 4, unter Berufung auf BVerwG, Urteil vom 19. September 2001 - 6 C 13.00 -, BVerwGE 115, 125, m.w.N.).
  • VG Düsseldorf, 27.04.2018 - 16 L 891/18

    Lebensmittelrecht

    vgl. OVG für das Land Brandenburg, Beschluss vom 22. Dezember 2003 - 3 B 125/03 -, juris Rn. 15; Kopp/Schenke, VwGO, 21. Auflage 2015, § 80 Rn. 178. A. A. OVG NRW, Beschluss vom 21. November 1991 - 3 B 3630/89 -, juris Rn. 13 ff.
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