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   BVerwG, 02.04.1991 - 3 B 133.90   

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https://dejure.org/1991,4081
BVerwG, 02.04.1991 - 3 B 133.90 (https://dejure.org/1991,4081)
BVerwG, Entscheidung vom 02.04.1991 - 3 B 133.90 (https://dejure.org/1991,4081)
BVerwG, Entscheidung vom 02. April 1991 - 3 B 133.90 (https://dejure.org/1991,4081)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Bezeichnung einer Apotheke mit dem Zusatz "Haus der Gesundheit" auf Gebäude, Kalender und Plastiktüten - Begriff der "Apotheke" - Voraussetzungen der Sachaufklärungsrüge - Erfordernis besonderer Sachkunde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 588
  • NVwZ 1992, 377 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.10.1969 - I ZR 63/68

    Auslegung der Bedeutung "Euro" als Firmenbestandteil

    Auszug aus BVerwG, 02.04.1991 - 3 B 133.90
    Bezieht sich eine umstrittene Werbung auf Verhältnisse des täglichen Lebens oder Gegenstände des allgemeinen Bedarfs und wendet sie sich an ein Publikum, dessen Teil der Richter ist, so ist es dem Richter regelmäßig nicht verwehrt, aus der Art und Weise, wie er als Durchschnittsbetrachter und Durchschnittsverbraucher die werbende Aussage unter Berücksichtigung des allgemeinen Sprachgebrauchs auffaßt, auch ohne besondere Sachkunde Schlüsse zu ziehen, wie sie jedenfalls von einem Teil des Publikums aufgefaßt wird (vgl. BGH, Urteil vom 29. Oktober 1969 - I ZR 63/68 - BGHZ 53, 339).

    Ist die Rechtmäßigkeit einer bestimmten Art der Werbung im Streit und bezieht sich die umstrittene Werbung auf Verhältnisse des täglichen Lebens oder Gegenstände des allgemeinen Bedarfs und wendet sie sich an ein Publikum, dessen Teil der Richter ist, so ist es dem Richter regelmäßig nicht verwehrt, aus der Art und Weise, wie er als Durchschnittsbetrachter und Durchschnittsverbraucher die werbende Aussage unter Berücksichtigung des allgemeinen Sprachgebrauchs auffaßt, auch ohne besondere Sachkunde Schlüsse zu ziehen, wie sie jedenfalls von einem Teil des Publikums aufgefaßt wird (vgl. BGH, Urteil vom 29. Oktober 1969 - I ZR 63/68 - BGHZ 53, 339).

  • BVerwG, 09.07.1969 - VIII C 101.68

    Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht

    Auszug aus BVerwG, 02.04.1991 - 3 B 133.90
    Treten Zweifel an der gerichtlichen Sachkunde auf, beabsichtigt das Gericht aber gleichwohl, ein gefordertes Sachverständigengutachten nicht einzuholen, so hat es zur Wahrung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs den Verfahrensbeteiligten zunächst in der mündlichen Verhandlung zu erkennen zu geben, daß es die entscheidungserhebliche Frage aus eigener Sachkunde zu beantworten gedenke (BVerwG, Urteil vom 9. Juli 1969 - 8 C 101.68 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 Nr. 65).
  • BVerwG, 23.09.2010 - 3 C 36.09

    Lebensmittel; Aufmachung; Werbung; gesundheitsbezogene Angabe; Wein; bekömmlich;

    Das kann der Richter grundsätzlich aus eigener Sachkunde und Lebenserfahrung beurteilen (Beschluss vom 2. April 1991 - BVerwG 3 B 133.90 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 228; BGH, Urteil vom 18. Oktober 2001 - I ZR 193/99 - juris Rn. 20 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2006 - 13 A 2771/03

    Apotheke darf sich nicht als "Internationale Apotheke" bezeichnen

    EuGH, Urteile vom 16.7.1998 - C - 210/96 -, LRE 35, 70, vom 28.1.1999 - C - 303/97, LRE 36, 1 und vom 13.1.2000 - C - 220/98 -, LRE 38, 49; BVerwG, Beschluss vom 2.4.1991 - 3 B 133/90 -, NJW 1992, 588; OVG NRW, Urteil vom 3.2.2000 - 13 A 5579/97 -, LRE 38, 117; die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wurde durch Beschluss des BVerwG vom 27.2.2001 - 3 B 66.00 - zurückgewiesen; OLG Hamburg, Urteil vom 1.12.1983 - 3 U 65/82 -, WRP 1984, 93.

    BVerwG, Beschluss vom 2.4.1991 - 3 B 133/90 -, a. a. O.

  • BGH, 01.02.2000 - X ZR 213/98

    Anzuwendendes Recht beim Werkvertrag; Auslegung eines Schriftwechsels zwischen

    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofes ist anerkannt, daß der Tatrichter nicht genötigt ist, Sachverständigenbeweis zu erheben, wenn er seine Sachkunde zur Beurteilung der anstehenden tatsächlichen Fragen mit hinreichenden Gründen bejahen kann (vgl. BVerfGE 54, 86, 93; BVerwG NJW 1992, 588; BGH, Beschl. v. 5.1.1981 - V ZR 11/80, NJW 1981, 2578 u. Urt. v. 18.3.1993 - IX ZR 198/92, MDR 1993, 579 = NJW 1993, 1796).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.08.1999 - 13 A 4016/92

    Eierverpackung; Bezeichnung; Irreführung; 6-Korn-Eier

    Über die wahrscheinliche Verbraucherreaktion darf das zuständige Gericht selbst entscheiden; sieht es sich dazu nicht in der Lage, ist es auch gemeinschaftsrechtlich nicht gehindert, Beweis zu erheben - vgl. EuGH, Urteile vom 16. Juli 1998, a.a.O., und vom 28. Januar 1999 - C 303/97 -, NJW 1999, 2430 = ZLR 1999, 225; ähnlich auch schon BVerwG, Beschluß vom 2. April 1991 - 3 B 133.90 -, NJW 1992, 588 -.
  • VGH Bayern, 05.12.2022 - 9 ZB 22.1076

    Erfolglose Nachbarklage gegen Mehrfamilienhaus

    Dabei handelt es sich um Tatsachen, die im Rahmen der allgemeinen Lebenserfahrung gewonnen und beurteilt werden können, so dass die Erhebung eines Sachverständigengutachtens verzichtbar war (vgl. BVerwG, B.v. 2.4.1991 - 3 B 133.90 - juris Rn. 6).
  • VGH Hessen, 18.07.1996 - 3 UZ 2626/94

    Fristsetzung zur Darlegung der anspruchsbegründenden Tatsachen nach VwGO § 87b

    Sofern das Gericht sich selbst durch das Studium von Auskünften, Gutachten und Stellungnahmen kundig gemacht hat, kann es entsprechende Beweisanträge zurückweisen, muß dann allerdings offenlegen, woraus es seine Sachkunde bezieht (BVerfG, B. v. 18.06.1993 - 2 BvR 22/93 - InfAuslR 1993, 349 (353); BVerwG, B. v. 02.04.1991, - 3 B 133/90 - NJW 1992, 588; VGH Mannheim, B. v. 10.09.1995 - A 12 S 2328/95 - AuAS 1996, 10; VGH Kassel, B. v. 17.01.1996 - 10 UZ 3881/95 -).
  • VG Würzburg, 28.05.2008 - W 6 K 07.605

    Lebensmittelrechtliche Anordnung; Panadeanteil bei panierten Schnitzeln;

    Insbesondere ist der Schluss aus der Irreführung eines Richters auf die Irreführung eines nicht unerheblichen Teils der Verbraucher regelmäßig gerechtfertigt, weshalb in einem solchen Fall die Einholung eines Sachverständigengutachtens nicht erforderlich ist (BayVGH, Beschl.v. 23.07.1998, 25 B 95.01001; Urt.v. 03.05.2000, 25 B 97.3555; BVerwG v. 02.04.1991, NJW 1992, 588).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.04.1994 - 9 S 895/94

    Lebensmittelbezeichnung: Bezeichnung eines Brotes als Holzofenbrot -

    Seine Ausführungen besagen vielmehr, daß sich die Richter die für die Würdigung des Sachverhalts erforderliche Sachkunde als Verbraucher selbst zugetraut und deshalb von ihrem Ermessen Gebrauch gemacht haben, die Entscheidung ohne Einschaltung eines gerichtlichen Sachverständigen zu treffen (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 6.11.1986, BVerwGE 75, 119, 126 = Buchholz 418.711 Nr. 12, und Zipfel, Lebensmittelrecht, C 100, § 17 RdNr. 280 f. m.w.N.; ferner z.B. BVerwG, Beschluß vom 2.4.1991, NJW 1992, 588).
  • VG München, 12.01.1994 - M 9 K 92.4299

    Voraussetzungen einer Irreführung bei der Werbung für die Wirkungen von

    Zur Feststellung der Verbrauchererwartung bedarf es keines Sachverständigengutachtens und keiner demoskopischen Umfrage, wenn sich die umstrittene Werbung auf Verhältnisse des täglichen Lebens bzw. auf Gegenstände des allgemeinen Bedarfs bezieht und sich an ein Publikum wendet, dessen Teil der Richter ist, so daß er aufgrund seiner Verbrauchererwartung beurteilen kann, ob eine Irreführung vorliegt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 02.04.1991, NJW 1992, 588 [BVerwG 02.04.1991 - 3 B 133/90] ; Zipfel, Lebensmittelrecht Band 2, § 17 LMBG RdNr. 280 m.w.N.).
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