Rechtsprechung
   BVerwG, 10.03.2005 - 3 B 136.04 (3 C 14.05)   

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BVerwG, 10.03.2005 - 3 B 136.04 (3 C 14.05) (https://dejure.org/2005,23849)
BVerwG, Entscheidung vom 10.03.2005 - 3 B 136.04 (3 C 14.05) (https://dejure.org/2005,23849)
BVerwG, Entscheidung vom 10. März 2005 - 3 B 136.04 (3 C 14.05) (https://dejure.org/2005,23849)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 23.02.2006 - 3 C 14.05

    Tierschutz; Verbot des Einsatzes von Elektroreizgeräten zur Hundeausbildung.

    Auszug aus BVerwG, 10.03.2005 - 3 B 136.04
    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 3 C 14.05 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
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Rechtsprechung
   OVG Brandenburg, 14.06.2004 - 3 B 136/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,12022
OVG Brandenburg, 14.06.2004 - 3 B 136/04 (https://dejure.org/2004,12022)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 14.06.2004 - 3 B 136/04 (https://dejure.org/2004,12022)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 14. Juni 2004 - 3 B 136/04 (https://dejure.org/2004,12022)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen für eine Vollziehungsanordnung; Einzäunen eines Grundstücks; Voraussetzungen für das Vorliegen einer öffentlichen Straße; Erstreckung des öffentlichen Verkehrsraums auf den Gehweg

  • Judicialis

    VwGO § 80 Abs. 3 Satz 1; ; VwGO § ... 80 Abs. 3; ; VwGO § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4; ; BbgStrG § 48 Abs. 7 Satz 1; ; StrVO 1974 § 3; ; StrVO 1974 § 3 Abs. 1 Satz 1; ; StrVO 1974 § 3 Abs. 1 Satz 2; ; StrVO 1974 § 4 Abs. 1 Satz 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Thüringen, 13.12.2001 - 2 KO 730/00

    Straßen- und Wegerecht, Verwaltungsprozessrecht; Feststellungsklage; Öffentliche

    Auszug aus OVG Brandenburg, 14.06.2004 - 3 B 136/04
    Ausdrückliche Ratsbeschlüsse waren nach dem maßgeblichen damaligen Verständnis des § 4 Abs. 1 Satz 1 der Straßenverordnung vom 22. August 1974 (GBl. DDR I S. 515) - StrVO 1974 - erst erforderlich, wenn Zweifel an der öffentlichen Nutzung der Straße bestanden (BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 2002 - BVerwG 8 C 24.01 - Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 37; vgl. auch OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 8. Dezember 1999 - 2 M 54/99 - LKV 2000, 542 f.; Thüringisches OVG, Urteil vom 11. Dezember 2001 - 2 KO 730/00 - ThürVBl.

    Die Vorschrift stellt ersichtlich allein auf den tatsächlichen Gebrauch der Verkehrsfläche für die öffentliche Nutzung, nicht auf eine förmliche Indienststellung durch eine Widmung oder einen widmungsähnlichen Akt ab (Thüringisches OVG, Urteil vom 11. Dezember 2001, a.a.O. S. 238).

    Darin hieß es zu den öffentlichen Straßen: "Ihre Nutzung ist entsprechend der Zweckbestimmung der öffentlichen Straßen und ihrem Straßenbau- und verkehrstechnischen Zustand sowie im Rahmen der Rechtsvorschriften allen Verkehrsteilnehmern gestattet (öffentliche Nutzung)." Dem Rat oblag es danach, über den Umfang des "Gemeingebrauchs" zu beschließen, wobei er sich dabei von der jeweiligen Zweckbestimmung und dem Straßen- und verkehrstechnischen Zustand hat leiten lassen müssen (Thüringisches OVG, Urteil vom 11. Dezember 2001, a.a.O. S. 238).

    Gestützt wird dieses Ergebnis durch die seinerzeit maßgebliche Kommentarliteratur, die allein die Freigabe für die öffentliche Nutzung als den Akt ansieht, durch den die Straße zu einer öffentlichen werde, wobei die Freigabe in der Regel durch den Anschluss an das öffentliche Verkehrsnetz bewirkt worden sei (vgl. Bönninger/Knobloch: Themenreihe Verwaltungsrecht der DDR, Das Recht der öffentlichen Straßen, Karl-Marx-Universität Leipzig 1978, S. 11 ff. zit. nach: Thüringisches OVG, Urteil vom 11. Dezember 2001, a.a.O. S. 238).

    Beschlüsse der Räte der Städte und Gemeinde über die Zuordnung seien nur erforderlich, wenn Zweifel darüber bestünden, dass diese Wesensmerkmale vorlägen (so Hammer: Die Straße 1989, 350/352, zit. nach: Zörner, LKV 2000, 526/528; ebenso OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 8. Dezember 1999 - 2 M 54/99 - LKV 2000, 542/543; Thüringisches OVG, Urteil vom 11. Dezember 2001, a.a.O. S. 239).

    Denn Beschlüsse nach § 4 Abs. 1 Satz 1 StrVO 1974 haben die Räte nur in den allerseltensten Fällen gefasst (Thüringisches OVG, Urteil vom 11. Dezember 2001, a.a.O. S. 239).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 08.12.1999 - 2 M 54/99
    Auszug aus OVG Brandenburg, 14.06.2004 - 3 B 136/04
    Ausdrückliche Ratsbeschlüsse waren nach dem maßgeblichen damaligen Verständnis des § 4 Abs. 1 Satz 1 der Straßenverordnung vom 22. August 1974 (GBl. DDR I S. 515) - StrVO 1974 - erst erforderlich, wenn Zweifel an der öffentlichen Nutzung der Straße bestanden (BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 2002 - BVerwG 8 C 24.01 - Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 37; vgl. auch OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 8. Dezember 1999 - 2 M 54/99 - LKV 2000, 542 f.; Thüringisches OVG, Urteil vom 11. Dezember 2001 - 2 KO 730/00 - ThürVBl.

    Beschlüsse der Räte der Städte und Gemeinde über die Zuordnung seien nur erforderlich, wenn Zweifel darüber bestünden, dass diese Wesensmerkmale vorlägen (so Hammer: Die Straße 1989, 350/352, zit. nach: Zörner, LKV 2000, 526/528; ebenso OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 8. Dezember 1999 - 2 M 54/99 - LKV 2000, 542/543; Thüringisches OVG, Urteil vom 11. Dezember 2001, a.a.O. S. 239).

    Hinsichtlich der bei Inkrafttreten der Straßenverordnung vom 22. August 1974 vorhandenen öffentlichen Straßen gilt nämlich, dass sie diesen Status beibehalten sollten (OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 8. Dezember 1999 a.a.O.).

    Die sofortige Vollziehung einer Beseitigungsverfügung ist ferner gerechtfertigt, wenn nur ein sofortiges Einschreiten verhindert, dass die Gefahr für öffentliche Sicherheit und Ordnung in Schäden an wichtigen Rechtsgütern umschlägt (b), etwa wenn der Gemeingebrauch an einer Straße stark behindert wird (vgl. jeweils zur Vollsperrung eines Weges: OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 8. Dezember 1999 - 2 M 54/99 - LKV 2000, 542 f; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20. November 1995 - 5 S 2778/95 - NVwZ-RR 1996, 371) oder Unfälle konkret drohen.

  • OVG Brandenburg, 26.06.2003 - 3 B 318/02

    Einstweiliger Rechtschutz gegen die Beseitigung einer Jagdhütte, eines

    Auszug aus OVG Brandenburg, 14.06.2004 - 3 B 136/04
    Eine solche Nachahmungsgefahr rechtfertigt regelmäßig den Sofortvollzug einer Beseitigungsverfügung (Beschluss des Senats vom 26. Juni 2003 - 3 B 318/02 - LKV 2004, 232).

    Ebenfalls ungeachtet eines möglichen Substanzverlustes oder erheblichen Kostenaufwandes kann das besondere öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung dann überwiegen, wenn von der unerlaubten Straßennutzung eine Nachahmungsgefahr ausgeht (c), wobei diese nicht nur abstrakt vorliegen, sondern sich konkret abzeichnen muss (vgl. zur baurechtlichen Beseitigungsverfügung Beschluss des Senats vom 26. Juni 2003 - 3 B 318/02 - LKV 2004, 232).

  • BVerwG, 28.10.2004 - 3 B 27.04

    Antrag auf Rehabilitierung nach dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz

    Auszug aus OVG Brandenburg, 14.06.2004 - 3 B 136/04
    Im Falle einer straßenrechtlichen Beseitigungsverfügung liegt das Interesse des Klägers bzw. Antragstellers regelmäßig darin, von den Beseitigungskosten verschont zu bleiben (vgl. zuletzt Beschluss des Senats vom 30. Januar 2004 - 3 B 27/04 - Seite 3 des Entscheidungsabdrucks).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.11.1995 - 5 S 2778/95

    Vorläufiges Rechtsschutzverfahren: überwiegendes öffentliches Interesse am

    Auszug aus OVG Brandenburg, 14.06.2004 - 3 B 136/04
    Die sofortige Vollziehung einer Beseitigungsverfügung ist ferner gerechtfertigt, wenn nur ein sofortiges Einschreiten verhindert, dass die Gefahr für öffentliche Sicherheit und Ordnung in Schäden an wichtigen Rechtsgütern umschlägt (b), etwa wenn der Gemeingebrauch an einer Straße stark behindert wird (vgl. jeweils zur Vollsperrung eines Weges: OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 8. Dezember 1999 - 2 M 54/99 - LKV 2000, 542 f; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20. November 1995 - 5 S 2778/95 - NVwZ-RR 1996, 371) oder Unfälle konkret drohen.
  • BVerwG, 30.10.2002 - 8 C 24.01

    Rückübertragungsausschluss; Widmung zum Gemeingebrauch; konkludente Widmung;

    Auszug aus OVG Brandenburg, 14.06.2004 - 3 B 136/04
    Ausdrückliche Ratsbeschlüsse waren nach dem maßgeblichen damaligen Verständnis des § 4 Abs. 1 Satz 1 der Straßenverordnung vom 22. August 1974 (GBl. DDR I S. 515) - StrVO 1974 - erst erforderlich, wenn Zweifel an der öffentlichen Nutzung der Straße bestanden (BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 2002 - BVerwG 8 C 24.01 - Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 37; vgl. auch OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 8. Dezember 1999 - 2 M 54/99 - LKV 2000, 542 f.; Thüringisches OVG, Urteil vom 11. Dezember 2001 - 2 KO 730/00 - ThürVBl.
  • BVerwG, 11.07.2002 - 3 B 105.02

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs

    Auszug aus OVG Brandenburg, 14.06.2004 - 3 B 136/04
    (2) Gegenstand des vom Verwaltungsgericht selbst zitierten Beschlusses des Senats vom 3. Dezember 2002 - 3 B 105/02 - war eine Vollziehungsanordnung, die damit begründet worden war, dass "die Öffentlichkeit ein besonderes Interesse an der Durchsetzung von Verwaltungsakten und der Befolgung derselben" habe, das "vor allem auf dem Interesse an einer einheitlichen, konsequenten und bedingt diktatorischen (sie) Verwaltungspraxis" gründe und dass durch die aufschiebende Wirkung eines Rechtsbehelfs der Zweck der Ordnungsverfügung u. U. auf längere Zeit vereitelt werde.
  • OLG Brandenburg, 23.01.1996 - 2 U 117/95
    Auszug aus OVG Brandenburg, 14.06.2004 - 3 B 136/04
    2002, 235/238; Jupe, Straßenrecht und Straßenverkehrsrecht in Brandenburg, Kommentar, Stand August 2003, 17.00, 1.2.4; a.A. noch der ältere Beschluss des Senats vom 12. Dezember 1995 - 3 B 133/95 - S. 4 des Entscheidungsabdrucks, an dem der Senat nicht festhält; Brandenburgisches OLG, Urteil vom 23. Januar 1996 - 2 U 117/95 - NZV 1997, 77).
  • VG Potsdam, 02.10.2003 - 10 L 963/03
    Auszug aus OVG Brandenburg, 14.06.2004 - 3 B 136/04
    Schon in seinem Beschluss vom 2. Oktober 2003 - 10 L 963/03 - (veröffentlicht in LKV 2004, 239 f.), dessen hier maßgebliche Erwägungen mit denen des angefochtenen Beschlusses nahezu wortgleich übereinstimmen, hatte das Verwaltungsgericht sich mit der Frage der richtigen Handhabung der Vorschrift des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO beschäftigt.
  • OVG Brandenburg, 05.02.1998 - 4 B 134/97

    Rechtmäßigkeit der Anordnung der sofortigen Vollziehung einer

    Auszug aus OVG Brandenburg, 14.06.2004 - 3 B 136/04
    Zum Beleg hat das Verwaltungsgericht den Beschluss des 4. Senats des Obergerichts vom 5. Februar 1998 - 4 B 134/97 - zitiert, in dem der 4. Senat anlässlich eines Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes gegen eine Entziehung der Fahrerlaubnis wegen mangelnder Eignung in einem obiter dictum bemerkt hat, dass die Begründung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO "durchaus auch in einer Wiederholung der bzw. Bezugnahme auf die Bescheidbegründung selbst bestehen kann, sofern erkennbar hieraus seitens der Behörde die Schlussfolgerung des überwiegenden Sofortvollziehungsinteresses in Abwägung des privaten Aussetzungsinteresses des Adressaten gezogen worden ist." Mit diesem Beschluss befinde sich - so das Verwaltungsgericht - der 4. Senat in Übereinstimmung mit der fast einhelligen Meinung in der gesamten Judikatur.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.08.2010 - 1 B 3.10

    Feststellungsklage; Straße; Öffentlichkeit; Widmung; Widmungsfiktion;

    Fehlen für diesen Willen entsprechende schriftliche Belege oder sonstige eindeutige Anhaltspunkte, bedarf es jedenfalls der Feststellung eines entsprechenden Bewusstseins bei der zuständigen Stelle bzw. deren Mitarbeitern über die nunmehrige Öffentlichkeit der Straße, die bis zum Inkrafttreten des Brandenburgischen Straßengesetzes vorhanden gewesen sein muss (vgl. schon OVG Berlin, Urteil vom 10. November 2004 - 1 B 8.04 -, juris Rn. 23, wonach eine nur faktische Nutzung der Straße zu Verkehrszwecken und die Duldung der wegemäßigen Benutzung einer Straße durch Dritte für eine Freigabe nicht ausreichen; ebenso: OVG Weimar, Urteil vom 11. Dezember 2001 - 2 KO 730/00 -, juris Rn. 91 ff.; OVG Magdeburg, Urteil vom 14. August 2007 - 4 L 400/06 -, juris Rn. 29; nur auf den Freigabeakt abstellend OVG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 14. Juni 2004 - 3 B 136/04 -, LKV 2005, 505 [506]; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 2002 - 8 C 24.01 -, juris Rn. 15; Zörner, LKV 2000, 526, 528).
  • VG Cottbus, 22.11.2012 - 5 L 319/11

    Rücknahme der Ernennung

    Die behördliche Begründung muss danach schlüssig und substantiiert sein sowie zur Darlegung des besonderen Interesses an der sofortigen Vollziehung auf den konkreten Fall abstellen (Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. April 2007 - 10 S 2.07 - Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg, Beschluss vom 13. Juni 2004 - 3 B 136/04 - LKV 2005, 505/506).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.05.2009 - 2 A 14.08

    Uferweg am Griebnitzsee

    Ausdrückliche Ratsbeschlüsse waren nach dem maßgeblichen damaligen Verständnis des § 4 Abs. 1 Satz 1 StV-DDR jedoch erst erforderlich, wenn Zweifel an der öffentlichen Nutzung der Straße bestanden (vgl. OVG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 14. Juni 2004 - 3 B 1236/04 - LKV 2005, 505, mit weiteren Hinweisen zur seinerzeit maßgeblichen Kommentarliteratur und Rechtspraxis).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.05.2009 - 2 A 26.07

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans

    Ausdrückliche Ratsbeschlüsse waren nach dem maßgeblichen damaligen Verständnis des § 4 Abs. 1 Satz 1 StV-DDR jedoch erst erforderlich, wenn Zweifel an der öffentlichen Nutzung der Straße bestanden (vgl. OVG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 14. Juni 2004 - 3 B 1236/04 - LKV 2005, 505, mit weiteren Hinweisen zur seinerzeit maßgeblichen Kommentarliteratur und Rechtspraxis).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.05.2009 - 2 A 13.08

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans

    Ausdrückliche Ratsbeschlüsse waren nach dem maßgeblichen damaligen Verständnis des § 4 Abs. 1 Satz 1 StV-DDR jedoch erst erforderlich, wenn Zweifel an der öffentlichen Nutzung der Straße bestanden (vgl. OVG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 14. Juni 2004 - 3 B 1236/04 - LKV 2005, 505, mit weiteren Hinweisen zur seinerzeit maßgeblichen Kommentarliteratur und Rechtspraxis).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.08.2005 - 1 M 74/05

    Anforderungen an die Begründung des besonderen Interesses im Falle der Anordnung

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  • VG Potsdam, 20.02.2013 - 2 L 233/12

    Recht der Landesbeamten

    Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. April 2007 - 10 S 2.07 - Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg, Beschluss vom 13. Juni 2004 - 3 B 136/04 -, LKV 2005, 505/506.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.08.2022 - 1 M 441/22

    Behördliche Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung in

    Nach der Rechtsprechung des Senats bedarf es vor diesem Hintergrund im Grundsatz einer schlüssigen, konkreten und substantiierten Darlegung der wesentlichen Erwägungen, warum aus Sicht der Behörde gerade im vorliegenden Einzelfall ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung gegeben ist und das Interesse des Betroffenen am Bestehen der aufschiebenden Wirkung ausnahmsweise zurückzutreten hat (vgl. Beschluss des Senats vom 10. November 2004 - 1 M 242/04 - Beschluss vom 10. August 2005 - 1 M 74/05 -, juris Rn. 10; vgl. auch BVerwG, Urteile vom 18. September 2001 -1 DB 26.01 - und 31. Januar 2002 - 1 DB 2/02 -, jeweils juris; ebenso OVG Frankfurt/Oder, Beschluss vom 14. Juni 2004 - 3 B 136/04 -, juris; OVG Bautzen, Beschluss vom 07. April 2004 - 2 BS 91/04 -, SächsVBl 2004, 238 - zitiert nach juris; VGH München, Beschluss vom 14. Februar 2002 - 19 ZS 01.2356 -, NVwZ-RR 2002, 646).
  • VG Potsdam, 24.04.2007 - 4 L 26/07

    Rechtswidrigkeit einer Anordnung auf Unterlassung der gärtnerischen Nutzung eines

    Soweit nicht eine Fallgestaltung vorliegt, bei der sich das besondere Interesse an der sofortigen Vollziehung ausnahmsweise bereits aus dem Erlassinteresse des Verwaltungsakts selbst ergibt (vgl. OVG für das Land Brandenburg, Beschluss vom 14. Juni 2004 - 3 B 136/04 -, LKV 2005, 505), ist diesem Erfordernis in der Regel nur mit einer schlüssigen, konkreten und substanziierten Darlegung der wesentlichen Erwägungen genügt, warum aus Sicht der Behörde gerade im vorliegenden Einzelfall ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung gegeben ist und das Interesse des Betroffenen am Bestehen der aufschiebenden Wirkung ausnahmsweise zurückzutreten hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. September 2001- 1 DB 26/01 - [...]; OVG für das Land Brandenburg, Beschlüsse vom 3. September 2002 - 3 B 105/02 -, und vom 19. Dezember 2006 - 2 S 38.06 - ).
  • VG Potsdam, 24.04.2007 - 4 L 25/07

    Ufergrundstücke am Griebnitzsee: Verwaltungsgericht gibt Eilanträgen gegen

    Soweit nicht eine Fallgestaltung vorliegt, bei der sich das besondere Interesse an der sofortigen Vollziehung ausnahmsweise bereits aus dem Erlassinteresse des Verwaltungsakts selbst ergibt (vgl. OVG für das Land Brandenburg, Beschluss vom 14. Juni 2004 - 3 B 136/04 -, LKV 2005, 505), ist diesem Erfordernis in der Regel nur mit einer schlüssigen, konkreten und substanziierten Darlegung der wesentlichen Erwägungen genügt, warum aus Sicht der Behörde gerade im vorliegenden Einzelfall ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung gegeben ist und das Interesse des Betroffenen am Bestehen der aufschiebenden Wirkung ausnahmsweise zurückzutreten hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. September 2001 - 1 DB 26/01 - [...]; OVG für das Land Brandenburg, Beschlüsse vom 3. September 2002 - 3 B 105/02 -, und vom 19. Dezember 2006 - 2 S 38.06 - ).
  • VG Bremen, 04.12.2017 - 1 V 2006/17

    Hohenfriedberger Straße - nicht zulässige Einfriedung im B-Plan-Gebiet -

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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 19.04.2005 - L 3 B 136/04 KA   

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https://dejure.org/2005,96386
LSG Niedersachsen-Bremen, 19.04.2005 - L 3 B 136/04 KA (https://dejure.org/2005,96386)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.10.1968 - X ZB 1/68

    Waschmittel

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.04.2005 - L 3 B 136/04
    Mangels Zuständigkeit des Senats konnte die Sache nur an das Sozial-gericht zurückverwiesen werden verbunden mit der Anordnung, die noch ausste-hende Kostenentscheidung zu treffen (vgl. auch BGHZ 51, 131, 137).
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