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   BVerwG, 14.04.2003 - 3 B 141.02   

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https://dejure.org/2003,17281
BVerwG, 14.04.2003 - 3 B 141.02 (https://dejure.org/2003,17281)
BVerwG, Entscheidung vom 14.04.2003 - 3 B 141.02 (https://dejure.org/2003,17281)
BVerwG, Entscheidung vom 14. April 2003 - 3 B 141.02 (https://dejure.org/2003,17281)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Pflicht des Verwaltungsgerichts zur Umdeutung in einen sachdienlichen Antrag; Pflicht des Verwaltungsgerichts zum Hinwirken auf eine sachdienliche Antragstellung; Gegenstand eines Verfahrens; Darlegung eines Verfahrensmangels in der Nichtzulassungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 29.08.1989 - 8 B 9.89

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 14.04.2003 - 3 B 141.02
    § 88 VwGO legitimiert den Richter aber nicht, den Wesensgehalt der Auslegung zu überschreiten und an die Stelle dessen, was eine Partei erklärtermaßen will, das zu setzen, was sie nach Meinung des Richters zur Verwirklichung ihres Bestrebens wollen sollte (Beschluss vom 29. August 1989 BVerwG 8 B 9.89 Buchholz 310 § 88 VwGO Nr. 17).
  • BVerwG, 10.03.1977 - 6 B 38.76
    Auszug aus BVerwG, 14.04.2003 - 3 B 141.02
    Im Übrigen braucht das Gericht auch nicht auf einen unbegründeten oder aussichtslosen Antrag hinzuwirken (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. März 1977 BVerwG 6 B 38.76 Buchholz 310 § 86 Abs. 3 Nr. 21; Dawin, a.a.O., § 86 Rn. 142).
  • BVerwG, 14.04.2003 - 3 B 167.02

    Rehabilitierung wegen Entscheidungen deutscher Behörden während der sowjetischen

    Auszug aus BVerwG, 14.04.2003 - 3 B 141.02
    Besteht der Eingriff in eines der in § 1 Abs. 1 Satz 1 VwRehaG angesprochenen Rechtsgüter ausschließlich in einer von § 1 Abs. 1 Satz 3 VwRehaG i.V.m. § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG erfassten Enteignung von Vermögenswerten auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage, so ist eine Rehabilitierung auf der Grundlage des § 1 Abs. 1 Satz 1 VwRehaG, um die es auch vorliegend geht, ausgeschlossen, weil diese Vermögensentziehung, die selber nicht Gegenstand einer Rehabilitierung sein kann, auch bei der Beurteilung der Frage, ob ggf. andere hoheitliche Maßnahmen einer deutschen behördlichen Stelle zu einem Eingriff in Vermögenswerte geführt haben, außer Betracht zu lassen ist (vgl. hierzu den Beschluss des Senats vom heutigen Tage im Verfahren 3 B 167.02).
  • BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 30.78

    Kreisoberamtsrat - § 42 VwGO, § 35 VwVfG, Umsetzung eines Beamten ist kein

    Auszug aus BVerwG, 14.04.2003 - 3 B 141.02
    Vielmehr hat das Gericht das im Klageantrag und im gesamten Parteivorbringen zum Ausdruck kommende Rechtsschutzziel zu ermitteln (Urteil vom 22. Mai 1980 BVerwG 2 C 30.78 BVerwGE 60, 144 ).
  • BVerwG, 29.07.2015 - 5 B 36.14

    Ausgleichsleistungen; Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Eine solche Auslegung oder Umdeutung setzt hingegen voraus, dass sie auf einen zulässigen Klageantrag gerichtet ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. April 2003 - 3 B 141.02 - juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 08.03.2018 - 15 CE 17.2599

    Brandschutzrechtliche Anforderungen an eine Gebäudeabschlusswand für Gebäude der

    Insbesondere legitimiert § 88 VwGO das Gericht nicht dazu, an die Stelle dessen, was eine Partei erklärtermaßen will, das zu setzen, was sie - nach Meinung des Gerichts - zur Verwirklichung ihres Bestrebens wollen sollte (vgl. BVerwG, B.v. 14.4.2003 - 3 B 141.02 - juris Rn. 2; speziell zu § 123 VwGO vgl. OVG NRW, B.v. 19.1.2017 - 13 B 1163/16 - juris Rn. 12 ff.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2009 - 2 M 114/09

    Beitrag zur Industrie- und Handelskammer

    Das Gericht darf allerdings den Wesensgehalt der Auslegung nicht überschreiten und an die Stelle dessen, was eine Partei erklärtermaßen will, das setzen, was sie - nach Meinung des Gerichts - zur Verwirklichung ihres Bestrebens wollen sollte (BVerwG, Beschl. v. 14.04.2003 - 3 B 141.02 -, Juris, m. w. Nachw.).
  • BVerwG, 07.10.2008 - 3 B 99.08

    Begehr einer Genehmigung für einen Rettungswagen (RTW) für die Notfallrettung und

    4 Der mit einer Verletzung des § 88 VwGO behauptete Verfahrensfehler (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1966 - BVerwG 8 C 30.66 - BVerwGE 25, 357 ; Beschluss vom 14. April 2003 - BVerwG 3 B 141.02 - juris Rn. 2 f.) liegt jedoch nicht vor.
  • OVG Sachsen, 29.04.2009 - 1 B 563/06

    Straßenausbau; Verkehrslärm; Immissionsschutz; Lärmschutzwand; Lärmsanierung

    Die Pflicht des Gerichts, auf sachdienliche Anträge hinzuwirken (§ 86 Abs. 3 VwGO), besteht nur innerhalb des vom Kläger bezeichneten Klagebegehrens.§ 88 VwGO legitimiert das Gericht nicht, den Wesensgehalt der Auslegung zu überschreiten und an die Stelle dessen, was eine Partei erklärter Maßen will, das zu setzen, was sie zur Verwirklichung ihres Bestrebens wollen sollte (BVerwG, Beschl. v. 14.4.2003 - 3 B 141/02 - zitiert nach juris).
  • VG Aachen, 08.10.2019 - 3 K 1888/14

    Aufhebung von drei Baugenehmigungsbescheiden?

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. März 2003 - 3 B 141/02 -, juris, Rn. 3; BVerwG, Urteil vom 22. Mai 1980 - 2 C 30/78 -, juris, Rn. 21; Stuhlfauth in: Bader/Funke-Kaiser/Kuntze/von Albedyll, VwGO, 2014, § 88 Rn. 4.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.05.2007 - 3 N 56/07

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin (Wintersemester 2006/2007 Hier:

    Die Anwendung des § 88 VwGO findet nur dort ihre Grenze, wo ein Richter an Stelle dessen, was eine Partei erklärtermaßen will, das setzt, was die Partei - nach Auffassung des Richters - zur Verwirklichung ihres Bestrebens wollen sollte (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.04.2005 - 1 C 4.04 -, Buchholz 402.242 § 60 Abs. 1 AufenthG Nr. 3; Beschl. v. 14.04.2003 - 3 B 141.02 -, juris, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • VGH Bayern, 13.03.2012 - 16a DZ 10.473

    Justizvollzugsbeamtin; Einstellungsverfügung; Anfechtungsklage

    § 88 VwGO legitimiert den Richter nicht, den Wesensgehalt der Auslegung zu überschreiten und an die Stelle dessen, was eine Partei erklärtermaßen will, das zu setzen, was sie nach Meinung des Richters zur Verwirklichung ihres Bestrebens tun sollte (BVerwG, Beschluss vom 14.04.2003, Az. 3 B 141/02 ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.07.2006 - 3 R 120/06

    Schulabschlüsse an den Freien Waldorfschulen

    Der Senat ist gemäß § 88 VwGO aber nicht an die Fassung der Anträge gebunden, er hat vielmehr das im Sachantrag und im gesamten Parteivorbringen zum Ausdruck kommende Rechtsschutzziel zu ermitteln (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.04.2003 - 3 B 141.02. - m. w. N., juris).
  • VGH Bayern, 11.10.2012 - 12 C 12.1814

    Prozesskostenhilfe

    Es liegen deshalb keine Anhaltspunkte dafür vor, abweichend vom ausdrücklich erklärten Willen der anwaltlich vertretenen Kläger davon auszugehen, sie hätten lediglich als Vertreter ihres Sohnes handeln wollen (vgl. dazu BVerwG vom 14.4.2003 Az. 3 B 141/02 ).
  • VG Weimar, 04.06.2009 - 3 K 642/09

    Anforderungen an eine wirksame Bevollmächtigung der Wählergemeinschaft "Freie

  • VG Meiningen, 05.06.2007 - 1 E 279/07

    Recht der Landesbeamten; Zu den Voraussetzungen subjektiver und objektiver

  • VG Meiningen, 05.06.2007 - 1 E 297/07
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