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BVerwG, 11.11.1998 - 3 B 143.98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- BVerwG, 21.01.1999 - 3 C 5.98
Kein Rentenausgleich für verfolgte DDR-Schüler
- BVerwG, 26.10.2004 - 3 B 63.04
Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde; Anforderungen an die …
Die Beschränkung auf Eingriffe in bereits aufgenommene oder wenigstens nach konkreten Kriterien angestrebte Berufstätigkeiten ist schon unter Berücksichtigung der in der Regel leichteren Feststellbarkeit der Anspruchsvoraussetzung und damit der Reduzierung des Verwaltungsaufwandes sowie der Unsicherheit von hypothetischen Feststellungen über mögliche Berufsentwicklungen nicht sachwidrig (vgl. Beschluss vom 11. November 1998 BVerwG 3 B 143.98 ). - BVerwG, 21.01.1999 - 3 C 6.98
Kein Rentenausgleich für verfolgte DDR-Schüler
Wie der Senat bereits entschieden hat, ist im Rahmen des § 1 Abs. 1 BerRehaG jedoch kein Raum für das Nachzeichnen rein hypothetischer Ausbildungs- und Berufsverläufe (vgl. Urteil vom 12. Februar 1998 - BVerwG 3 C 25.97 - Buchholz 115 Nr. 11; Beschluß vom 11. November 1998 - BVerwG 3 B 143.98 -). - BVerwG, 11.09.2007 - 3 PKH 7.07
Anerkennung eines während der Schulzeit inhaftierten Schülers als Verfolgter …
Die Beschränkung auf Eingriffe in bereits aufgenommene oder wenigstens nach konkreten Kriterien angestrebte Berufstätigkeiten ist schon unter Berücksichtigung der in der Regel leichteren Feststellbarkeit der Anspruchsvoraussetzung und damit der Reduzierung des Verwaltungsaufwandes sowie der Unsicherheit von hypothetischen Feststellungen über mögliche Berufsentwicklungen nicht sachwidrig (vgl. Beschluss vom 11. November 1998 BVerwG 3 B 143.98 ). - BVerwG, 23.07.2008 - 3 PKH 1.08 Diese Ausführungen genügen nicht im Ansatz zur Darlegung des Zulassungsgrundes, weil jede nähere Auseinandersetzung mit den erstinstanzlichen Entscheidungsgründen und der bereits vorliegenden Rechtsprechung des Senats (vgl. etwa Urteil vom 21. Januar 1999 - BVerwG 3 C 5.98 - BVerwGE 108, 241; Beschluss vom 11. November 1998 - BVerwG 3 B 143.98 - juris) fehlen.