Rechtsprechung
   BVerwG, 18.02.2002 - 3 B 149.01   

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    GG Art. 20 (Verhältnismäßigkeitsgrundsatz); VwGO § 133
    Beschwer, materielle - als Zulässigkeitsvoraussetzung für Nichtzulassungsbeschwerde; materielle Beschwer; Nichtzulassungsbeschwerde, materielle Beschwer als Zulässigkeitsvoraussetzung; Abschleppmaßnahmen nach Landesrecht; Landesrecht, Abschlepp-Maßnahme nach - und Einfluss des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, Einfluss des -es auf Abschleppmaßnahmen nach Landesrecht; Mobiltelefon, Angabe des -s sowie der Adresse und Einfluss auf rechtmäßige Abschleppmaßnahme.

  • Alpmann Schmidt

    GG Art. 20; VwGO § 133

  • NWB SteuerXpert START

    GG Art. 20; VwGO § 133

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  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Abschleppmaßnahme - Verhältnismäßigkeit

  • verkehrsrechtsforum.de

    Wann sind Abschleppmaßnahmen verhältnismäßig?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschwer, materielle - als Zulässigkeitsvoraussetzung für Nichtzulassungsbeschwerde; materielle Beschwer; Nichtzulassungsbeschwerde, materielle Beschwer als Zulässigkeitsvoraussetzung; Abschleppmaßnahmen nach Landesrecht; Landesrecht, Abschlepp-Maßnahme nach - und Einfluss des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, Einfluss des -es auf Abschleppmaßnahmen nach Landesrecht; Mobiltelefon, Angabe des -s sowie der Adresse und Einfluss auf rechtmäßige Abschleppmaßnahme

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Beschwer, materielle - als Zulässigkeitsvoraussetzung für Nichtzulassungsbeschwerde; materielle Beschwer; Nichtzulassungsbeschwerde, materielle Beschwer als Zulässigkeitsvoraussetzung; Abschleppmaßnahmen nach Landesrecht; Landesrecht, Abschlepp-Maßnahme nach - und Einfluss des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, Einfluss des -es auf Abschleppmaßnahmen nach Landesrecht; Mobiltelefon, Angabe des -s sowie der Adresse und Einfluss auf rechtmäßige Abschleppmaßnahme

Kurzfassungen/Presse (7)

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Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2002, 2122
  • NZV 2002, 285
  • DVBl 2002, 1560
  • DVBl 2002, 1561
  • NVwZ 2002, 1126 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (76)  

  • OVG Hamburg, 22.02.2005 - 3 Bf 25/02  
    Der Verpflichtung des Polizeibediensteten zu einem Nachforschungsversuch stehen auch dann im Regelfall die ungewissen Erfolgsaussichten und nicht absehbare weitere Verzögerungen entgegen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.2.2002, NJW 2002 S. 2122).

    Für die Beantwortung der Frage, ob die Beseitigung der Störung der öffentlichen Sicherheit durch verbotswidriges Parken auf andere Weise als durch ein Abschleppen des Fahrzeugs im Wege der Ersatzvornahme oder der unmittelbaren Ausführung möglich ist (vgl. § 27 HmbVwVG bzw. § 7 Abs. 1 SOG), darf nicht auf generalpräventive Gesichtspunkte abgestellt werden (Abgrenzung zu BVerwG, Beschl. v. 18.2.2002, NJW 2002 S. 2122).

    Wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem auf das o. g. Urteil des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 14. August 2001 hin ergangenen Beschluss vom 18. Februar 2002 (Az. 3 B 149.01) bestätigt habe, treffe trotz der inzwischen erfolgten Verbreitung von Mobiltelefonen nach wie vor seine Aussage aus dem Beschluss vom 6. Juli 1983 (7 B 182/82) zu, "wonach einem durch die hinter der Windschutzscheibe angebrachte Adresse und Telefonnummer veranlassten Nachforschungsversuch regelmäßig schon die ungewissen Erfolgsaussichten und nicht abzusehenden weiteren Verzögerungen entgegenstehen".

    Hat sich der Fahrer von dem verbotswidrig geparkten Fahrzeug entfernt und steht er deshalb nicht unmittelbar wie jemand, der sich in Ruf- oder Sichtweite seines Fahrzeugs aufhält, zur Störungsbeseitigung zur Verfügung, sind grundsätzlich keine Ermittlungen nach dem Verbleib des polizeirechtlich Verantwortlichen veranlasst, weil deren Erfolg zweifelhaft ist und zu nicht abzusehenden weiteren Verzögerungen führt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.2.2002, NJW 2002 S. 2122 f.; Beschl. v. 6.7.1983, Buchholz 442.151 § 13 StVO Nr. 3; VGH Kassel, Urt. v. 11.11.1997, NVwZ-RR 1999 S. 23, 25; VGH München, Urt. v. 16.1.2001, NJW 2001 S. 1960, 1961).

    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der das Berufungsgericht folgt, ist über die vollstreckungsrechtlichen Voraussetzungen hinaus zu prüfen, ob die Abschleppmaßnahme nach den Umständen des Einzelfalls verhältnismäßig ist (BVerwG, Beschl. v. 27.5.2002, ZfSch 2003 S. 98 = VRS Bd. 103 S. 309; Beschl. v. 18.2.2002, Buchholz 442.151 § 12 StVO Nr. 10 = NJW 2002 S. 2122, mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).

  • VG Aachen, 08.10.2008 - 6 K 1435/08  

    Abschleppen eines in einer Fußgängerzone geparkten Kfz

    vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 18. Februar 2002 - 3 B 149.01 -, juris Rn. 7; OVG NRW, Urteil vom 15. Mai 1990 - 5 A 1687/89 -, NWVBl.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Februar 2002 - 3 B 149.01 -, juris Rn. 7; HambOVG, Urteil vom 22. Februar 2005 - 3 Bf 25/02 -, NJW 2005, 2247= juris Rn. 36.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Februar 2002 - 3 B 149.01 -, NJW 2002, 2122 = juris Rn. 4; Urteil vom 14. Mai 1992 - 3 C 3.90 -, NJW 1993, 870 = juris Rn. 27.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Februar 2002 - 3 B 149.01 -, NJW 2002, 2122 = juris Rn. 4; Urteil vom 14. Mai 1992 - 3 C 3.90 -, NJW 1993, 870 = juris Rn. 27; OVG NRW, Beschlüsse vom 21. März 2000 - 5 A 2339/99 -, NWVBl.

  • VGH Baden-Württemberg, 11.10.2012 - 1 S 36/12  

    Gehsteigberatung

    Als revisibles Recht kommen nur der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (BVerwG, Beschl. v. 18.02.2002 - 3 B 149.01 - NJW 2002, 2122) oder die Auslegung der abzuwägenden Grundrechte (Eichberger, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 137 Rn. 80) in Betracht.
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