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   OVG Sachsen, 21.05.2019 - 3 B 151/19   

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https://dejure.org/2019,13456
OVG Sachsen, 21.05.2019 - 3 B 151/19 (https://dejure.org/2019,13456)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 21.05.2019 - 3 B 151/19 (https://dejure.org/2019,13456)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 21. Mai 2019 - 3 B 151/19 (https://dejure.org/2019,13456)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Sachsen

    VwGO § 80 Abs. 5, VwVfG § 28 Abs. 1, VwVfG § 28 Abs. 2 S. 1, SächsStrG § 18
    Sondernutzungserlaubnis; Wahlwerbung; Anhörung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 18.10.1988 - 1 A 89.83

    Vereinigungsverbot - Bundesland - Straftatbestände - Vereinsmitglieder -

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.05.2019 - 3 B 151/19
    Die vorherige Gefahr im Verzug besteht, wenn durch die vorherige Anhörung auch bei Gewährung kürzester Anhörungsfristen ein Zeitverlust einträte, der mit hoher Wahrscheinlichkeit zur Folge hätte, dass die behördliche Maßnahme zu spät käme, um ihren Zweck noch zu erreichen (BVerwG, Urt. v. 18. Oktober 1988 - 1 A 89.83 -, juris Rn. 28).
  • BVerwG, 07.06.1978 - 7 C 6.78

    Sondernutzungserlaubnis für Parteiwerbung außerhalb des Wahlkampfs

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.05.2019 - 3 B 151/19
    7 Schutzgut der in § 18 SächsStrG geregelten straßenrechtgesetzlichen Erlaubnispflicht ist nicht - wie bei § 3 Abs. 1 SächsPolG - die öffentliche Sicherheit und Ordnung in ihrer Gesamtheit, sondern der Schutz des Straßenbildes sowie das öffentlichen Interesse an der Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs (vgl. BVerwG, Urt. v. 7. Juni 1978 - 7 C 6.78 -, juris Rn. 11; vgl. Wiget, in: Zeitler, Bayerisches Straßen- und Wegegesetz, Kommentar, 23. El November 2012, Art. 18 BayStrWG Rn. 15).
  • OVG Niedersachsen, 31.01.2002 - 1 MA 4216/01

    Anhörung; Baugenehmigung; Baugenehmigungspflicht; Gebäude; Grundverwaltungsakt;

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.05.2019 - 3 B 151/19
    Dazu muss sie dem Betroffenen deutlich machen, er könne zu der Verwaltungsentscheidung Stellung nehmen und sie werde auf Grundlage seiner Argumente erneut entscheiden (so auch: NdsOVG, Beschl. v. 31. Januar 2002 - 1 MA 4216/01 -, juris Rn. 5, im Übrigen im Anschluss und Fortentwicklung der Rechtsprechung: SächsOVG, Beschl. v. 11. Oktober 1993, SächsVBl. 1994, 59).
  • BVerwG, 22.03.2012 - 3 C 16.11

    Anhörung; Anhörungsmangel; Absehen von der Anhörung; Gefahr im Verzug; Heilung

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.05.2019 - 3 B 151/19
    Von der Anhörung darf nur abgesehen werden, wenn die Maßnahme selbst bei mündlicher, eventuell telefonischer Anhörung zu spät käme (BVerwG, Urt. v. 22. März 2012 - 3 C 16.11 -, juris Rn. 14).
  • VGH Hessen, 06.05.2015 - 6 A 493/14

    Prüfung des Geschäftsbetriebs gem. § 44 KWG

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.05.2019 - 3 B 151/19
    Voraussetzung hierfür wäre, dass der Beteiligte - nachträglich - eine vollwertige Gelegenheit zur Stellungnahme erhält und die Behörde die vorgebrachten Argumente zum Anlass nimmt, die ohne vorherige Anhörung getroffene Entscheidung kritisch zu überdenken (HessVGH, Urt. v. 6. Mai 2015 - 6 A 493/14 -, juris Rn. 38).
  • BVerwG, 24.06.2010 - 3 C 14.09

    Linienverkehrsgenehmigung; Busverkehr; Busfernverkehr; Buslinienfernverkehr;

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.05.2019 - 3 B 151/19
    13 Äußerungen und Stellungnahmen von Beteiligten im gerichtlichen Verfahren stellen regelmäßig keine nachträgliche Anhörung im Sinne dieser Regelung dar (BVerwG, Urt. v. 24. Juni 2010 - 3 C 14.09 -, juris Rn. 37; VGH BW, Urt. v. 30. April 2014 - 11 S 244/14 -, juris Rn. 94; Kallerhoff/Mayen in: Stelkens/Bonk/Sachs, Verwaltungsverfahrensgesetz, 9. Aufl. 2018, § 28 Rn. 70).
  • VG Gießen, 09.08.2019 - 4 K 2279/19

    NPD-Plakate in Ranstadt zu Unrecht abgehängt

    Dazu muss sie dem Betroffenen deutlich machen, er könne zu der Verwaltungsentscheidung Stellung nehmen und sie werde auf Grundlage seiner Argumentation erneut entscheiden (Sächsisches OVG, Beschl. v. 21.05.2019, 3 B 151/19; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 31.01.2002, 1 MA 4216/01).

    In diesem Sinne sind die mit der Verbotsverfügung belegten Wahlplakate des Klägers nicht als volksverhetzend i. S. d. § 130 StGB und damit nicht als strafrechtsrelevant zu qualifizieren, die Wahlwerbung ist erlaubt und zu gestatten (vgl. Sächsisches OVG, Beschl. v. 21.05.2019, 3 B 151/19 und Beschl. v. 15.05.2019, 5 B 140/19; VG Weimar, Beschl. v. 21.05.2019, 1 E 834/19; VG Braunschweig, Beschl. v. 22.05.2019, 5 B 197/19; zu Rundfunk- und Fernsehwahlwerbung: OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 15.05.2019, 2 B 10755/19; Hess. VGH, Beschl. v. 08.05.2019, 8 B 961/19 ; VG Hamburg Beschl. v. 09.05.2019, 17 E 2213/19; VG München, Beschl. v. 10.05.2019, M 17 E 19.1956).

  • OVG Sachsen, 21.09.2021 - 6 B 360/21

    Wahlplakat; Beseitigungsverfügung; Meinungsäußerung; Volksverhetzung

    Die vorherige Gefahr im Verzug besteht, wenn durch die vorherige Anhörung auch bei Gewährung kürzester Anhörungsfristen ein Zeitverlust einträte, der mit hoher Wahrscheinlichkeit zur Folge hätte, dass die behördliche Maßnahme zu spät käme, um ihren Zweck noch zu erreichen (BVerwG, Urt. v. 18. Oktober 1988 - 1 A 89.83 -, juris Rn. 28; SächsOVG, Beschl. v. 21. Mai 2019 - 3 B 151/19 -, juris Rn. 10).

    Von der Anhörung darf nur abgesehen werden, wenn die Maßnahme selbst bei mündlicher, eventuell telefonischer Anhörung zu spät käme (BVerwG, Urt. v. 22. März 2012 - 3 C 16.11 -, juris Rn. 14; SächsOVG, Beschl. v. 21. Mai 2019 a. a. O.).

    Äußerungen und Stellungnahmen von Beteiligten im gerichtlichen Verfahren stellen regelmäßig keine nachträgliche Anhörung im Sinne dieser Regelung dar (BVerwG, Urt. v. 24. Juni 2010 - 3 C 14.09 -, juris Rn. 37; SächsOVG, Beschl. v. 21. Mai 2019 a. a. O. Rn. 13; VGH BW, Urt. v. 30. April 2014 - 11 S 244/14 -, juris Rn. 94).

    Daher setzt eine funktionsgerecht nachgeholte Anhörung voraus, dass sich die Behörde nicht darauf beschränkt, die einmal getroffene Sachentscheidung zu verteidigen, sondern das Vorbringen des Betroffenen erkennbar zum Anlass nimmt, die Entscheidung kritisch zu überdenken (BVerwG, Urt. v. 17. Dezember 2015 - 7 C 5.14 -, juris Rn. 17; SächsOVG, Beschl. v. 21. Mai 2019 a. a. O. Rn. 13).

    Dass eine Aussage scharf und übersteigert formuliert ist, entzieht sie nicht schon dem Schutzbereich des Grundrechts aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, Art. 20 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf (BVerfG, Beschl. v. 24. September 2009 - 2 BvR 2179/09 -, juris Rn. 3; SächsOVG, Beschl. v. 21. Mai 2019 a. a. O. juris Rn. 8; jeweils m. w. N.).

    Eine Entfernung von Wahlplakaten ist zulässig, wenn durch sie gegen allgemeine Strafgesetze verstoßen wird, die kein Sonderrecht gegen die Parteien enthalten, und wenn dieser Verstoß evident ist und nicht leicht wiegt, so dass kein Zweifel bestehen kann, dass im konkreten Fall eine ins Gewicht fallende Verletzung des vom Strafrecht geschützten Rechtsguts vorliegt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 15. Mai 2019 -1 BvQ 43/19 -, juris; v. 27. April 2019 - 1 BvQ 36/19 -, juris; v. 25. April - 2 BvR 617/84 -, juris Rn. 33; v. 14. Februar 1978 - 2 BvR 523/75 u. a. -, juris Rn. 102 ff.; SächsOVG, Beschl. v. 21. Mai 2019 a. a. O.; jeweils m. w. N.).

    Auch mit Blick auf das Gebot der Chancengleichheit politischer Parteien im Wahlkampf reicht dagegen allein eine Störung der öffentlichen Ordnung grundsätzlich nicht aus (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23. Juni 2004 - 1 BvQ 19/04 -, juris Rn. 21; SächsOVG, Beschl. vom 21. Mai 2019 a. a. O.).

    Der Gesetzgeber hat in den allgemeinen Gesetzen, insbesondere den Strafgesetzen (so etwa in den §§ 86, 86a, 111, 130 StGB), Beschränkungen des Inhalts von Meinungsäußerungen an nähere tatbestandliche Voraussetzungen gebunden; eine Berufung auf das Tatbestandsmerkmal der öffentlichen Ordnung ist insofern nicht vorgesehen (BVerfG, Beschl. v. 23. Juni 2004 a. a. O.; SächsOVG, Beschl. v. 21. Mai 2019 a. a. O. Rn. 15).

  • VG Schwerin, 21.10.2021 - 3 B 1447/21

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen wasserverkehrsrechtliche Bergungs-, Verbringungs-

    Die vorherige Gefahr im Verzug besteht, wenn durch die vorherige Anhörung auch bei Gewährung kürzester Anhörungsfristen ein Zeitverlust einträte, der mit hoher Wahrscheinlichkeit zur Folge hätte, dass die behördliche Maßnahme zu spät käme, um ihren Zweck noch zu erreichen (BVerwG, Urteil vom 18. Oktober 1988 - 1 A 89.83 -, juris Rn. 28; OVG Bautzen, Beschluss vom 21. Mai 2019 - 3 B 151/19 -, juris Rn. 10).

    Von der Anhörung darf nur abgesehen werden, wenn die Maßnahme selbst bei mündlicher, eventuell telefonischer Anhörung zu spät käme (BVerwG, Urteil vom 22. März 2012 - 3 C 16.11 -, juris Rn. 14; OVG Bautzen, Beschluss vom 21. Mai 2019, a.a.O.).

    Eine funktionsgerecht nachgeholte Anhörung setzt voraus, dass sich die Behörde nicht darauf beschränkt, die einmal getroffene Sachentscheidung zu verteidigen, sondern das Vorbringen des Betroffenen erkennbar zum Anlass nimmt, die Entscheidung kritisch zu überdenken (BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2015 - 7 C 5.14 -, juris Rn. 17; OVG Bautzen, Beschluss vom 21. Mai 2019, a.a.O., juris Rn. 13).

  • OVG Sachsen, 06.09.2022 - 1 A 83/20

    Gehwegabsenkung; Bordstein; Zufahrt Sondernutzung; Anliegergebrauch; Anspruch auf

    Schutzgut dieser Erlaubnispflicht ist das öffentliche Interesse an der Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs sowie die Wahrung des Straßenbilds (vgl. SächsOVG Beschl. v. 21. Mai 2019 - 3 B 151/19 -, juris Rn. 7; Sauthoff, Öffentliche Straßen, 3. Aufl., Rn. 382), nicht auch das private Interesse von Anliegern, deren Rechtsstellung in § 14 Abs. 3 SächsStrG gesondert geregelt ist (gesteigerter Gemeingebrauch/Anliegergebrauch).
  • VG München, 22.09.2022 - M 22 K 21.4768

    Anordnung zur Hundehaltung, nicht geheilter Anhörungsmangel, Maulkorbzwang im

    Erforderlich ist danach, dass der Beteiligte - nachträglich - eine vollwertige Gelegenheit zur Stellungnahme erhält und die Behörde die vorgebrachten Argumente zum Anlass nimmt, die ohne ausreichende Anhörung getroffene Entscheidung kritisch zu überdenken (vgl. BVerwG, U.v. 22.3.2012 - 3 C 16/11 - NJW 2012, 2823; SächsOVG, B.v. 21.05.2019 - 3 B 151/19 - BeckRS 2019, 9339 - Rn. 13 m.w.N.).
  • VG München, 14.03.2023 - M 22 S 23.1039

    Obdachlosenrecht, Räumungsanordnung, unzureichende Anhörung

    Erforderlich wäre danach, dass der Beteiligte - nachträglich - eine vollwertige Gelegenheit zur Stellungnahme erhält und die Behörde die vorgebrachten Argumente zum Anlass nimmt, die ohne ausreichende Anhörung getroffene Entscheidung kritisch zu überdenken (vgl. BVerwG, U.v. 22.3.2012 - 3 C 16/11 - NJW 2012, 2823; SächsOVG, B.v. 21.5.2019 - 3 B 151/19 - BeckRS 2019, 9339 - Rn. 13 m.w.N.).
  • VG München, 06.03.2023 - M 22 S 23.579

    Voraussetzungen der Räumung einer Notunterkunft, unzureichende Anhörung,

    Erforderlich wäre danach, dass der Beteiligte - nachträglich - eine vollwertige Gelegenheit zur Stellungnahme erhält und die Behörde die vorgebrachten Argumente zum Anlass nimmt, die ohne ausreichende Anhörung getroffene Entscheidung kritisch zu überdenken (vgl. BVerwG, U.v. 22.3.2012 - 3 C 16/11 - NJW 2012, 2823; SächsOVG, B.v. 21.05.2019 - 3 B 151/19 - BeckRS 2019, 9339 - Rn. 13 m.w.N.).
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