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   BVerwG, 18.02.2002 - 3 PKH 1.02, 3 B 17.02   

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https://dejure.org/2002,29854
BVerwG, 18.02.2002 - 3 PKH 1.02, 3 B 17.02 (https://dejure.org/2002,29854)
BVerwG, Entscheidung vom 18.02.2002 - 3 PKH 1.02, 3 B 17.02 (https://dejure.org/2002,29854)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Februar 2002 - 3 PKH 1.02, 3 B 17.02 (https://dejure.org/2002,29854)
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   BVerwG, 27.03.2002 - 3 B 17.02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,27948
BVerwG, 27.03.2002 - 3 B 17.02 (https://dejure.org/2002,27948)
BVerwG, Entscheidung vom 27.03.2002 - 3 B 17.02 (https://dejure.org/2002,27948)
BVerwG, Entscheidung vom 27. März 2002 - 3 B 17.02 (https://dejure.org/2002,27948)
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   VG Lüneburg, 27.05.2002 - 3 B 17/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,26650
VG Lüneburg, 27.05.2002 - 3 B 17/02 (https://dejure.org/2002,26650)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 27.05.2002 - 3 B 17/02 (https://dejure.org/2002,26650)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 27. Mai 2002 - 3 B 17/02 (https://dejure.org/2002,26650)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Erhebung von Friedhofsunterhaltungsgebühren

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 5 Abs 1 S 2 KAG ND
    Betriebskosten; Doppelveranlagung; Friedhof; Friedhofsunterhaltungsgebühr; Gebühr; Gebührenkalkulation; Grabstellengebühr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 18.12.2001 - 9 BN 5.01

    Friedhofsunterhaltungsgebühr; Grabstellenverträge; Grabnutzung; Ruhezeit;

    Auszug aus VG Lüneburg, 27.05.2002 - 3 B 17/02
    Damit liegt weder ein Verstoß gegen die Eigentumsgarantie des Art. 14 GG vor noch werden Grundsätze des Vertrauensschutzes oder sonstige Rechtsstaatsprinzipien tangiert (BVerwG, Entsch. v. 18.12.2001 - 9 BN 5.01 -, NVwZ 2002, S. 609).
  • OVG Niedersachsen, 27.11.1996 - 8 L 2293/94

    Friedhofsunterhaltungsgebühr;; Friedhofsunterhaltungsgebühr; Grabnutzungsgebühr;

    Auszug aus VG Lüneburg, 27.05.2002 - 3 B 17/02
    Damit kann der sich ändernde Kostenaufwand besser erfasst werden und zugleich erreicht werden, dass alle Friedhofsbenutzer annähernd gleichmäßig zu den sich ändernden Kosten herangezogen werden (vgl. hierzu: OVG Lüneburg, Urt. v. 27.5.1982 - 8 A 21/80 - Urt. v. 27.11.1996 - 8 L 2293/94 - Urt. v. 27.11.1996 - 8 L 1740/93 - Gaedke, Handbuch des Friedhofs- und Bestattungsrechts, 7. Aufl. 1997, S. 102).
  • BVerwG, 20.05.1998 - 3 B 62.98

    Zulässigkeit der Abgabe von Benotungen über die Eigenschaften und Eignungen von

    Auszug aus VG Lüneburg, 27.05.2002 - 3 B 17/02
    Die Antragsgegnerin hat die Gebühren auf alle vorhandenen Grabstellen umgelegt, was bedenkenfrei ist (Beschluss vom 25.5.1999 - 3 B 62/98 -).
  • OVG Niedersachsen, 08.12.2005 - 8 KN 123/03

    Anforderungen an die Durchführung eines Normenkontrollantrages; Voraussetzungen

    In Teilen der Rechtsprechung wird angenommen, dass das in § 5 Abs. 1 Satz 2 NKAG enthaltene Kostenüberschreitungsverbot auch für die hier maßgebende Kalkulation einer Teilleistungsgebühr gilt (so zu § 5 Abs. 1 Satz 2 NKAG entsprechenden landesrechtlichen Regelungen hinsichtlich einer Bioabfallentsorgungsgebühr: OVG Koblenz, Urt. v. 4.2.1999 - 12 C 13291/96 u. 12 A 10533/98 -, NVwZ-RR 1999, 673 ff., einer Hausmüllgebühr: VGH München, Beschl. v. 8.5.1996 - 4 N 94.2754 -, NVwZ-RR 1997, 379 ff., und für eine Restabfallgebühr: VGH Kassel, Beschl. v. 8.9.2005 - 5 N 3200/02 -, sowie für eine Friedhofsunterhaltungsgebühr: VG Lüneburg, Beschl. v. 27.5.2002 - 3 B 17/02 -).
  • VG Braunschweig, 10.04.2002 - 3 B 48/02

    Bedarfsberechnung; Einsatzgemeinschaft; Getrenntleben; Verantwortungs- und

    Am 22.01.2002 beantragte der Antragsteller beim erkennenden Gericht, ihm die vollständige Hilfe zum Lebensunterhalt rückwirkend ab November 2001 im Wege einer einstweiligen Anordnung auszuzahlen (3 B 17/02).

    ihm im Wege der Abänderung des Beschlusses vom 13.02.2002 zum Az. 3 B 17/02 laufende Hilfe zum Lebensunterhalt ohne Berücksichtigung der Einkünfte seiner Ehefrau zu bewilligen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf die Gerichtsakte im vorliegenden Verfahren sowie in den Verfahren 3 B 17/02 und 3 A 42/02 und die dort beigezogenen Verwaltungsvorgänge Bezug genommen.

  • VG Cottbus, 30.04.2018 - 6 L 151/16

    Erhebung von Friedhofsgebühren: Kalkulation für die Bemessung des Gebührensatzes

    Deshalb müsse beim Gebührentatbestand in der Satzung im Einzelnen ausgeführt werden, welchen Unterhaltungsmaßnahmen bzw. -kosten die Gebührenerhebung dienen solle, um die Friedhofsunterhaltungsgebühr von der Grabnutzungsgebühr tatbestandsmäßig abgrenzen und eine Doppelbelastung der Nutzungsberechtigten vermeiden zu können (vgl. Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 27. November 1996 - 8 L 2293/94 -, juris Rn. 32; Verwaltungsgericht Stade, Urteil vom 29. Oktober 2012 - 4 A 1526/10 -, juris Rn. 41; Verwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 27. Mai 2002 - 3 B 17/02 -, juris Rn. 13; vgl. in diesem Zusammenhang auch Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22. Juli 2009 - 14 A 1024/07 -, juris Rn. 7 zum Gesichtspunkt der Doppelbelastung in der Kalkulation).
  • VG Cottbus, 05.04.2018 - 6 L 174/16

    Unzureichende Kalkulation einer Friedhofsunterhaltungsgebühr

    Deshalb müsse beim Gebührentatbestand in der Satzung im Einzelnen ausgeführt werden, welchen Unterhaltungsmaßnahmen bzw. -kosten die Gebührenerhebung dienen solle, um die Friedhofsunterhaltungsgebühr von der Grabnutzungsgebühr tatbestandsmäßig abgrenzen und eine Doppelbelastung der Nutzungsberechtigten vermeiden zu können (vgl. Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 27. November 1996 - 8 L 2293/94 -, juris Rn. 32; Verwaltungsgericht Stade, Urteil vom 29. Oktober 2012 - 4 A 1526/10 -, juris Rn. 41; Verwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 27. Mai 2002 - 3 B 17/02 -, juris Rn. 13; vgl. in diesem Zusammenhang auch Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22. Juli 2009 - 14 A 1024/07 -, juris Rn. 7 zum Gesichtspunkt der Doppelbelastung in der Kalkulation).
  • VG Cottbus, 17.01.2019 - 6 K 808/16

    Erhebung von Friedhofsgebühren durch eine Friedhofsgebührensatzung;

    Es handelt sich bei der Friedhofsunterhaltungsgebühr nicht um die Abrechnung anderer oder zusätzlicher Leistungen im Vergleich zur Grabnutzungsgebühr, sondern um einen alternativen Erhebungsmodus (vgl. Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 27. November 1996 - 8 L 2293/94 -, juris Rn. 32; Verwaltungsgericht Stade, Urteil vom 29. Oktober 2012 - 4 A 1526/10 -, juris Rn. 41; Verwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 27. Mai 2002 - 3 B 17/02 -, juris Rn. 13; Gaedke, Handbuch des Friedhofs- und Bestattungsrechts, 12. Aufl. 2019, S. 180, Kapitel 3, Rn. 167; Gawel, Die Kalkulation der Friedhofsgebühren, S 395; Menzel/Hamacher in: Hamacher u.a., KAG NRW, § 6 Rn. 361; vgl. in diesem Zusammenhang auch Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22. Juli 2009 - 14 A 1024/07 -, juris Rn. 7 zum Gesichtspunkt der Doppelbelastung in der Kalkulation).
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