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   BVerwG, 27.06.2006 - 3 B 192.05 (3 C 37.06)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,19499
BVerwG, 27.06.2006 - 3 B 192.05 (3 C 37.06) (https://dejure.org/2006,19499)
BVerwG, Entscheidung vom 27.06.2006 - 3 B 192.05 (3 C 37.06) (https://dejure.org/2006,19499)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Juni 2006 - 3 B 192.05 (3 C 37.06) (https://dejure.org/2006,19499)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Nutzungsuntersagung einer polnischen Fahrerlaubnis

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 15.03.2007 - 3 C 37.06

    Ausgleichsleistung; Unwürdigkeit; Ausschluss; Anspruchsausschluss;

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2006 - 3 B 192.05
    BVerwG 3 B 192.05 (3 C 37.06).

    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 3 C 37.06 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.

  • VG Berlin, 15.11.2005 - 20 A 186.05
    So wird auch der Standpunkt vertreten, wonach es ein eventueller Anwendungsvorrang des Rechtes der Europäischen Union bei entsprechender Auslegung der Art. 1 Abs. 2 i.V.m. Art. 8 Abs. 4 der Richtlinie 91/439/EWG gebietet, dass aufgrund einer auch insofern bestehenden gemeinschaftsrechtlichen Pflicht der Mitgliedstaaten zur gegenseitigen Anerkennung von Führerscheinen deutsche Behörden und deutsche Gerichte - unabhängig von der Ausgestaltung des innerstaatlichen Rechts - gehalten wären, ohne weitere Prüfung allein aufgrund der Erteilung der EU-Fahrerlaubnis nach abgelaufener innerstaatlicher Erteilungssperre die Eignung des Betroffenen zu Grunde zu legen (in diesem Sinne OVG Koblenz, Beschluss vom 15. August 2005 - 7 B 11021/05.OVG , zfs 2005, 521 und Beschluss vom 29. August 2005 - 7 B 10965/05.OVG ; VG Schleswig, Beschluss vom 25. Oktober 2005 - 3 B 192/05 ; VG Frankfurt/Main, Beschluss vom 15. September 2005 - 6 G 2485/05 (V) ; VG Karlsruhe, Beschluss vom 6. September 2005 - 11 K 1167/05 ).
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