Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 29.03.1995

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   OVG Berlin, 28.10.1999 - 3 B 20.95   

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OVG Berlin, 28.10.1999 - 3 B 20.95 (https://dejure.org/1999,11281)
OVG Berlin, Entscheidung vom 28.10.1999 - 3 B 20.95 (https://dejure.org/1999,11281)
OVG Berlin, Entscheidung vom 28. Oktober 1999 - 3 B 20.95 (https://dejure.org/1999,11281)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (14)

  • VGH Hessen, 03.05.2000 - 5 UE 4657/96

    Sri Lanka: Keine Gruppenverfolgung der Tamilen

    Der Senat ist auf der Grundlage der in dieses Verfahren eingeführten Erkenntnisquellen der Überzeugung, dass tamilischen Volkszugehörigen heute und in naher Zukunft in keinem Landesteil Sri Lankas mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine staatliche oder dem Staat zurechenbare asylerhebliche Verfolgung allein wegen ihrer Volkszugehörigkeit (Gruppenverfolgung) droht (so auch u. a. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17.12.1999 - 21 A 3979/96.A - OVG Berlin, Beschluss vom 28.10.1999 - 3 B 20.95 - landesweit hinreichende Sicherheit vor gruppengerichteter Verfolgung; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 05.05.1999 - A 6 S 393/99 - OVG Thüringen, Urteil vom 17.12.1998 - 3 KO 869/96 - OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08.07.1998 - 11 A 10473.98 OVG -).

    Es kann auch nicht festgestellt werden, dass die Aktionen der Sicherheitskräfte ihrer objektiven Gerichtetheit nach über die militärische Zielsetzung der Rückeroberung der von der LTTE eingenommenen Gebiete unter Schwächung der LTTE hinaus auf die physische Vernichtung oder schwerwiegende Beeinträchtigung der tamilischen Minderheit im Norden etwa durch die Ausübung militärischen Gegenterrors abzielen (so auch OVG Berlin, Beschluss vom 28.10.1999 - 3 B 20.95 -, S. 24; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 01.10.1996 - 21 A 3050.96 A - OVG Niedersachsen, Urteil vom 22.02.1996 - 12 L 7722/95 - Hess. VGH, Urteil vom 05.03.1997 - 10 UE 3270/96.A - OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26.05.1998 - 21 A 571.96 A -).

    Trotz dieser Maßnahmen ist im gegenwärtigen Zeitpunkt sowie für die nahe Zukunft zugrunde zu legen, dass grundsätzlich einem tamilischen Volkszugehörigen im Großraum Colombo aus ethnischen Gründen weder mittelbare noch unmittelbare staatliche Verfolgung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht (insoweit übereinstimmend auch für die jungen männlichen Tamilen im Alter zwischen 14 und 35 Jahren: OVG Niedersachsen, Urteil vom 22.02.1996 - 12 L 7721/95 - OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14.06.1996 - 21 A 5046/94.A - so auch OVG Berlin, Beschluss vom 28.10.1999 - OVG 3 B 20.95 - Bay. VGH, Urteil vom 25.03.1996 - 20 BA 95.30359 - OVG Rheinland-Pfalz, Urteile vom 30.08.1995 - 11 A 12025/95 -: allerdings eingeschränkt auf Tamilen, die im Familienverband nach Sri Lanka zurückkehren; vom 12.06.1996 - 11 A 11369/96 -: alleinstehenden Tamilinnen, die aus Deutschland nach Sri Lanka zurückkehren, stehe im Großraum Colombo eine zumutbare inländische Fluchtalternative zur Verfügung - und vom 19.03.1997 - 11 A 10298/97 -: ohne die vorgenannten Einschränkungen; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteile vom 26.05.1998 - 21 A 571/96.A -und vom 17.12.1999 - 21 A 3979/96.A -: die reale Möglichkeit vor politischer Verfolgung könne für junge tamilische Männer nicht ausgeschlossen werden, ohne dass sich diese Möglichkeit allerdings zur beachtlichen Wahrscheinlichkeit verdichtet; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.03.1998 - A 16 S 60/97 -).

    Auch fehlt die asylerhebliche Gerichtetheit der Lösegelderpressung, da von einzelnen Sicherheitskräften nur eine Gelegenheit ausgenutzt wird (so auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 01.10.1996 - 21 A 3050/96 - OVG Berlin, Beschluss vom 28.10.1999 - OVG 3 B 20.95 - BVerwG, Urteil vom 20.06.1995 - 9 C 294.94 -, InfAuslR 1995, 442).

    Auch wenn der Regierung Sri Lankas derzeit eine Verhinderung und lückenlose Ahndung aller in ihrem Machtbereich auftretenden Vorfälle aus den unterschiedlichsten Gründen noch nicht vollständig gelungen ist, sind die nach wie vor zu beobachtenden Menschenrechtsverletzungen und Folterungen nur als Exzesshandlungen einzelner Amtsträger einzuordnen (so auch u. a. OVG Sachsen, Urteil vom 25.01.2000 - A 4 B 4114/97 - OVG Berlin, Beschluss vom 28.10.1999 - OVG 3 B 20.95 -).

    Die Strafverschärfungen durch die Änderungen des "Immigrants and Emigrants Act" vom 28. Juli 1998, der die "unerlaubte Ausreise" und/oder den "Gebrauch gefälschter Dokumente" unter Strafe stellt, sind asylrechtlich irrelevant (so auch OVG Niedersachsen, Beschluss vom 23.12.1998 - 21 A 5548/98.A - OVG Berlin, Beschluss vom 28.10.1999 - OVG 3 B 20.95 - OVG Saarland, Beschluss vom 28.02.2000 - 3 Q 359/99).

    Es ist nämlich nicht ersichtlich, dass eine strafrechtliche Ahndung von Verstößen gegen Ein- und Ausreise- bzw. Passbestimmungen in Anknüpfung an asylrechtliche Merkmale erfolgt (siehe auch Beschluss des OVG Nordrhein-Westfalen vom 11.12.1998 - 21 A 5344/98.A - OVG Berlin, Beschluss vom 28.10.1999 - OVG 3 B 20.95 - AA, 16.04.1999, S. 3).

    Selbst wenn man die vorstehende Einschätzung des erkennenden Senats wegen der nicht feststellbaren Stabilisierung der Situation im Norden Sri Lankas nicht teilt, und von einer dem Kläger drohenden gruppengerichteten staatlichen Verfolgung bei einer Rückkehr in die Gebiete der Nordprovinz ausgeht, käme seine Anerkennung als Asylberechtigter gemäß Art. 16a Abs. 1 GG dennoch nicht in Betracht, da ihm auch heute noch im Süden und Westen Sri Lankas, insbesondere im Großraum Colombo, eine inländische Fluchtalternative zur Verfügung steht, die ihm eine hinreichende Sicherheit vor politischer Verfolgung gewährt (so auch Bay. VGH, Beschluss vom 25.02.1997 - 20 B 95.35939 - OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.03.1999 - 11 A 10421/99 - OVG Saarland, Urteil vom 09.05.1997 - 1 R 150/96 - OVG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.03.1998 - A 16 S 60/97 - und Beschluss vom 05.05.1999 - A 6 S 393/99 - OVG Berlin, Beschluss vom 28.10.1999 - OVG 3 B 20.95 - OVG Thüringen, Urteil vom 17.12.1998 - 3 KO 869/96 - OVG Saarland, Urteil vom 23.04.1999 - 3 R 32/99 - und Beschluss vom 28.02.2000 - 3 Q 359/99 -).

  • VGH Hessen, 29.08.2000 - 10 UE 3556/96

    Sri Lanka: keine beachtliche Gruppenverfolgungswahrscheinlichkeit für Tamilen;

    Die von Klägern und Antragstellern immer wieder ins Feld geführten Strafverschärfungen durch die Änderungen des Immigrants and Emigrants Act vom 28. Juli 1998, der die unerlaubte Ausreise und/oder den Gebrauch gefälschter Dokumente unter Strafe stellt, sind asylrechtlich irrelevant (so auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 23.12.1998 - 21 A 5598/98.A - OVG Berlin, Beschluss vom 28.10.1999 - 3 B 20.95 - OVG Saarlouis, Beschluss vom 28.02.2000 - 3 Q 359/99 -).

    Der beschließende Senat teilt jedoch die Einschätzung des 5. Senats des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Urt. v. 03.05.2000 - 5 UE 4657/96 -, Bl. 64), dass die nach wie vor zu beobachtenden Menschenrechtsverletzungen und Folterungen als dem srilankischen Staat nicht zuzurechnende Exzesshandlungen einzelner Amtsträger einzuordnen sind ( so auch Sächs. OVG, Urteil vom 25.01.2000 - A 4 B 4114/97, Blatt 28 des Umdrucks, und OVG Berlin, Urteil vom 28.10.1999 - 3 B 20.95 - Blatt 42 des Umdrucks ).

    Selbst wenn man die vorstehende Einschätzung des erkennenden Senats in Bezug auf die Situation im Norden und Osten Sri Lankas nicht teilt, und von einer dem Kläger drohenden gruppengerichteten staatlichen Verfolgung bei einer Rückkehr in die Gebiete der Nord- und Ostprovinz ausgeht, käme seine Anerkennung als Asylberechtigter gemäß Art. 16a Abs. 1 GG dennoch nicht in Betracht, da ihm auch heute noch im Süden und Westen Sri Lankas, insbesondere im Großraum Colombo, eine inländische Fluchtalternative zur Verfügung steht, die ihm eine hinreichende Sicherheit vor politischer Verfolgung gewährt (so auch Bay. VGH, Beschluss vom 25.02.1997 - 20 B 95.35939 - OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.03.1999 - 11 A 10421/99 - OVG Saarland, Urteil vom 09.05.1997 - 1 R 150/96 - OVG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.03.1998 - A 16 S 60/97 - und Beschluss vom 05.05.1999 - A 6 S 393/99 - OVG Berlin, Beschluss vom 28.10.1999 - OVG 3 B 20.95 - OVG Thüringen, Urteil vom 17.12.1998 - 3 KO 869/96 - OVG Saarland, Urteil vom 23.04.1999 - 3 R 32/99 - und Beschluss vom 28.02.2000 - 3 Q 359/99 - Hess. VGH, Urteil vom 10.11.1998 - 10 UE 3035/95 - und Urteil vom 03.05.2000 - 5 UE 4657/96.A -).

  • VGH Baden-Württemberg, 08.02.2001 - A 6 S 1888/00

    Sri Lanka: inländische Fluchtalternative für Tamilen

    Auch die vom Kläger im Zulassungsverfahren im Einzelnen angeführten Erkenntnismittel führen nach Auffassung des Senates zu keiner entscheidenden Änderung (ebenso Hess. VGH, Urteile vom 29.8.2000 - 10 UE 3556/96.A - und vom 3.5.2000 - 5 UE 4657/96.A - OVG Berlin, Beschluss vom 28.10.1999 - 3 B 20.95 - zumindest eine inländische Fluchtalternative für zurückkehrende Tamilen im Großraum Colombo bejahend: OVG Saarland, Beschluss vom 28.2.2000 - 3 Q 359/99 -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.11.2000 - 12 A 11485/00

    Versagung von Familienasyl gegenüber dem Kind eines srilankischen

    In Fortführung dieser Rechtsprechung zu Tamilinnen ging der 11. Senat nunmehr seit dem Urteil vom 19. März 1997 - 11 A 10298/97.OVG - in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass allen Tamilen, die aus den Konfliktgebieten im Norden und Osten Sri Lankas stammen und aus der Bundesrepublik Deutschland nach Sri Lanka zurückkehren, unabhängig von Alter, Geschlecht und Familienzugehörigkeit im Großraum Colombo eine zumutbare inländische Fluchtalternative zur Verfügung steht (ebenso BayVGH, Beschluss vom 6. Juli 1998 - 20 B 97.31531 - OVG Berlin, Urteil vom 28. Oktober 1999 - 3 B 20.95 - und Beschluss vom 23. August 2000 - 3 B 47.95 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20. März 1998 - A 16 S 60/97 - und Beschluss vom 5. Mai 1999 - A 6 S 393/99 - HessVGH, Urteile vom 10. November 1998 - 10 UE 3035/95 -, 3. Mai 2000 - 5 UE 4657/96.A - und 29. August 2000 - 10 UE 3556/96.A - OVG Saarland, Urteil vom 7. Mai 1996 - 1 R 213/96 - Thür.OVG, Urteil vom 17. Dezember 1998 - 3 KO 869/96 - anderer Ansicht: Nds.OVG, Urteile vom 22. Februar 1996 - 12 L 7721/95 - und 19. September 1996 - 12 L 2005/96 -, OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15. Januar 1999 - 21 A 4748/94.A -).
  • BVerwG, 08.08.2000 - 9 B 113.00

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Widerruf der Zulassung des

    Die Beschwerde zeigt nicht auf, weshalb sich das Berufungsgericht, obgleich es in seinem in Bezug genommenen Urteil vom 28. Oktober 1999 - OVG 3 B 20.95 - die Frage ausreichender Existenzbedingungen für zurückkehrende Tamilen im Großraum Colombo und dessen Umgebung eingehend auch in Auseinandersetzung mit gutachtlichen Stellungnahmen von Walter Keller-Kirchhoff und in Übereinstimmung mit der übrigen oberverwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung bejaht hat (UA S. 56 ff.), gleichwohl auch mit diesem Bericht der Schweizer Flüchtlingshilfe ausdrücklich hätte auseinander setzen sollen, zumal der Bericht seinerseits nach dem Vorbringen der Beschwerde insoweit auf eine "Stellungnahme des Gutachters Walter Keller" Bezug nimmt.
  • BVerwG, 08.08.2000 - 9 B 109.00

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Widerruf der Zulassung des

    Die Beschwerde zeigt nicht auf, weshalb sich das Berufungsgericht, obgleich es in seinem in Bezug genommenen Urteil vom 28. Oktober 1999 - OVG 3 B 20.95 - die Frage ausreichender Existenzbedingungen für zurückkehrende Tamilen im Großraum Colombo und dessen Umgebung eingehend auch in Auseinandersetzung mit gutachtlichen Stellungnahmen von Walter Keller-Kirchhoff und in Übereinstimmung mit der übrigen oberverwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung bejaht hat (UA S. 56 ff.), gleichwohl auch mit diesem Bericht der Schweizer Flüchtlingshilfe ausdrücklich hätte auseinander setzen sollen, zumal der Bericht seinerseits nach dem Vorbringen der Beschwerde insoweit auf eine "Stellungnahme des Gutachters Walter Keller" Bezug nimmt.
  • BVerwG, 08.08.2000 - 9 B 110.00

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Widerruf der Zulassung des

    Die Beschwerde zeigt nicht auf, weshalb sich das Berufungsgericht, obgleich es in seinem in Bezug genommenen Urteil vom 28. Oktober 1999 - OVG 3 B 20.95 - die Frage ausreichender Existenzbedingungen für zurückkehrende Tamilen im Großraum Colombo und dessen Umgebung eingehend auch in Auseinandersetzung mit gutachtlichen Stellungnahmen von Walter Keller-Kirchhoff und in Übereinstimmung mit der übrigen oberverwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung bejaht hat (UA S. 56 ff.), gleichwohl auch mit diesem Bericht der Schweizer Flüchtlingshilfe ausdrücklich hätte auseinandersetzen sollen, zumal der Bericht seinerseits nach dem Vorbringen der Beschwerde insoweit auf eine "Stellungnahme des Gutachters Walter Keller" Bezug nimmt.
  • BVerwG, 08.08.2000 - 9 B 112.00

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Widerruf der Zulassung des

    Die Beschwerde zeigt nicht auf, weshalb sich das Berufungsgericht, obgleich es in seinem in Bezug genommenen Urteil vom 28. Oktober 1999 - OVG 3 B 20.95 - die Frage ausreichender Existenzbedingungen für zurückkehrende Tamilen im Großraum Colombo und dessen Umgebung eingehend auch in Auseinandersetzung mit gutachtlichen Stellungnahmen von Walter Keller-Kirchhoff und in Übereinstimmung mit der übrigen oberverwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung bejaht hat (UA S. 56 ff.), gleichwohl auch mit diesem Bericht der Schweizer Flüchtlingshilfe ausdrücklich hätte auseinandersetzen sollen, zumal der Bericht seinerseits nach dem Vorbringen der Beschwerde insoweit auf eine "Stellungnahme des Gutachters Walter Keller" Bezug nimmt.
  • BVerwG, 08.08.2000 - 9 B 114.00

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Widerruf der Zulassung des

    Die Beschwerde zeigt nicht auf, weshalb sich das Berufungsgericht, obgleich es in seinem in Bezug genommenen Urteil vom 28. Oktober 1999 - OVG 3 B 20.95 - die Frage ausreichender Existenzbedingungen für zurückkehrende Tamilen im Großraum Colombo und dessen Umgebung eingehend auch in Auseinandersetzung mit gutachtlichen Stellungnahmen von Walter Keller-Kirchhoff und in Übereinstimmung mit der übrigen oberverwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung bejaht hat (UA S. 56 ff.), gleichwohl auch mit diesem Bericht der Schweizer Flüchtlingshilfe ausdrücklich hätte auseinander setzen sollen, zumal der Bericht seinerseits nach dem Vorbringen der Beschwerde insoweit auf eine "Stellungnahme des Gutachters Walter Keller" Bezug nimmt.
  • BVerwG, 08.08.2000 - 9 B 115.00

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Widerruf der Zulassung des

    Die Beschwerde zeigt nicht auf, weshalb sich das Berufungsgericht, obgleich es in seinem in Bezug genommenen Urteil vom 28. Oktober 1999 - OVG 3 B 20.95 - die Frage ausreichender Existenzbedingungen für zurückkehrende Tamilen im Großraum Colombo und dessen Umgebung eingehend auch in Auseinandersetzung mit gutachtlichen Stellungnahmen von Walter Keller-Kirchhoff und in Übereinstimmung mit der übrigen oberverwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung bejaht hat (UA S. 56 ff.), gleichwohl auch mit diesem Bericht der Schweizer Flüchtlingshilfe ausdrücklich hätte auseinandersetzen sollen, zumal der Bericht seinerseits nach dem Vorbringen der Beschwerde insoweit auf eine "Stellungnahme des Gutachters Walter Keller" Bezug nimmt.
  • BVerwG, 08.08.2000 - 9 B 116.00

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Widerruf der Zulassung des

  • BVerwG, 08.08.2000 - 9 B 108.00

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Widerruf der Zulassung des

  • BVerwG, 08.08.2000 - 9 B 117.00

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Widerruf der Zulassung des

  • OVG Saarland, 28.02.2000 - 3 Q 359/99

    Grundsatzrüge im alsylrechtlichen Berufungszulassungsverfahren;

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Rechtsprechung
   BVerwG, 29.03.1995 - 3 B 20.95   

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https://dejure.org/1995,18014
BVerwG, 29.03.1995 - 3 B 20.95 (https://dejure.org/1995,18014)
BVerwG, Entscheidung vom 29.03.1995 - 3 B 20.95 (https://dejure.org/1995,18014)
BVerwG, Entscheidung vom 29. März 1995 - 3 B 20.95 (https://dejure.org/1995,18014)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision auf Grund mangelnder Zulassungsgründe - Rechtliches Gehör im Hinblick auf die Problematik des "Angewiesenseins des Verpächters auf die Referenzmenge"

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 01.09.1994 - 3 C 1.92

    Milcherzeugung - Beendigung des Pachterhältnisses - Übergang der Referenzmenge -

    Auszug aus BVerwG, 29.03.1995 - 3 B 20.95
    Anders wäre der Fall des Klägers nur dann zu beurteilen, wenn das Urteil des beschließenden Senats vom 1. September 1994 - BVerwG 3 C 1.92 - die entscheidungstragende Aussage enthielte, daß der Grundsatz, die Referenzmenge gehe erst mit dem Besitzwechsel über, für Fälle des § 7 Abs. 3 b MGV nicht gelte.
  • BVerwG, 31.03.1988 - 7 B 46.88

    Divergenz - Abweichung

    Auszug aus BVerwG, 29.03.1995 - 3 B 20.95
    Die angeblich unrichtige Anwendung eines vom Bundesverwaltungsgericht entwickelten und vom Berufungsgericht nicht in Frage gestellten Rechtsgrundsatzes auf den zu entscheidenden Einzelfall ist aber keine Abweichung i.S. des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO (stRspr, vgl. Beschluß vom 31. März 1988 - BVerwG 7 B 46.88 - Buchholz 310 § 132 Nr. 260) und kann für sich genommen nicht zur Zulassung der Revision führen.
  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BVerwG, 29.03.1995 - 3 B 20.95
    Ein solcher Grundrechtsverstoß liegt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nur dann vor, wenn ein Gericht ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt oder auf rechtliche Gesichtspunkte abstellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozeßbeteiligter - selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Rechtsauffassungen - nach dem bisherigen Prozeßverlauf nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerfGE 84, 188 [BVerfG 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90]).
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