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Rechtsprechung
   BVerwG, 09.02.2015 - 3 B 20.14   

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BVerwG, 09.02.2015 - 3 B 20.14 (https://dejure.org/2015,3719)
BVerwG, Entscheidung vom 09.02.2015 - 3 B 20.14 (https://dejure.org/2015,3719)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Februar 2015 - 3 B 20.14 (https://dejure.org/2015,3719)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 VwRehaG, § 13 Abs 2 VwRehaG, § 25 Abs 2 BerRehaG, § 51 Abs 1 VwVfG, § 86 Abs 2 VwGO
    Wiederaufgreifen des Verwaltungsverfahrens auf berufliche und verwaltungsrechtliche Rehabilitierung

  • Wolters Kluwer

    Berufliche und verwaltungsrechtliche Rehabilitierung für die Entziehung des Seefahrtsbuchs

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung; berufliche Rehabilitierung; Wiederaufgreifen des Verfahrens; Haupttatsachen; Hilfstatsachen; neue Beweismittel

  • rewis.io

    Wiederaufgreifen des Verwaltungsverfahrens auf berufliche und verwaltungsrechtliche Rehabilitierung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwRehaG § 13 Abs. 2; BerRehaG § 25 Abs. 2
    Berufliche und verwaltungsrechtliche Rehabilitierung für die Entziehung des Seefahrtsbuchs

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 21.04.1982 - 8 C 75.80

    Zulässigkeit und Begründetheit eines Antrags auf Wiederaufgreifen eines durch

    Auszug aus BVerwG, 09.02.2015 - 3 B 20.14
    Zutreffend hebt das Verwaltungsgericht einleitend hervor, dass der Antrag auf Wiederaufgreifen in solchen Fällen nur zulässig ist, wenn der Betroffene die Eignung des von ihm benannten Beweismittels für eine ihm günstigere Entscheidung schlüssig darlegt (BVerwG, Urteil vom 21. April 1982 - 8 C 75.80 - NJW 1982, 2204).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 09.02.2015 - 3 B 20.14
    Die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO setzt die Formulierung einer bestimmten, jedoch fallübergreifenden Rechtsfrage des revisiblen Rechts voraus, deren noch ausstehende höchstrichterliche Klärung im Revisionsverfahren zu erwarten ist und zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zu einer bedeutsamen Weiterentwicklung des Rechts geboten erscheint (stRspr, vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).
  • BVerwG, 06.02.1985 - 8 C 15.84

    Zeugenbeweis - Sachverständiger Zeuge - Sachverständiger - Abgrenzung

    Auszug aus BVerwG, 09.02.2015 - 3 B 20.14
    Es ist dabei zu Recht davon ausgegangen, dass Beweisanträgen nicht nachzugehen ist, wenn die bezeichneten Beweistatsachen ungeeignet sind oder es auf die zu beweisende Tatsache nicht ankommt (§ 244 Abs. 3 Satz 2 StPO entsprechend; stRspr; vgl. BVerwG, Urteile vom 6. Februar 1985- 8 C 15.84 - BVerwGE 71, 38 und vom 15. März 1994 - 9 C 510.93 - NVwZ 1994, 1119 f.).
  • BVerwG, 15.03.1994 - 9 C 510.93

    Ausländer - Politisch Verfolgter - Prognose

    Auszug aus BVerwG, 09.02.2015 - 3 B 20.14
    Es ist dabei zu Recht davon ausgegangen, dass Beweisanträgen nicht nachzugehen ist, wenn die bezeichneten Beweistatsachen ungeeignet sind oder es auf die zu beweisende Tatsache nicht ankommt (§ 244 Abs. 3 Satz 2 StPO entsprechend; stRspr; vgl. BVerwG, Urteile vom 6. Februar 1985- 8 C 15.84 - BVerwGE 71, 38 und vom 15. März 1994 - 9 C 510.93 - NVwZ 1994, 1119 f.).
  • BVerwG, 12.02.2008 - 9 B 70.07

    Zulässigkeit einer Zuordnung der vom Kläger geltend gemachten Fehler in der

    Auszug aus BVerwG, 09.02.2015 - 3 B 20.14
    Dass diese Bewertung aktenwidrig, gegen Denkgesetze verstoßen oder sonst von objektiver Willkür geprägt sein könnte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Februar 2008 - 9 B 70.07 - juris Rn. 2 m.w.N.), legt die Beschwerde nicht dar und ist auch nicht ersichtlich.
  • VGH Baden-Württemberg, 25.04.2016 - 3 S 1784/15

    Erheblichkeit von Geruchsimmissionen; Schutz von Außenwohnbereichen; Ansatz des

    Die Ablehnung eines (unbedingt gestellten) Beweisantrags ist nur dann verfahrensfehlerhaft, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze findet (vgl. § 86 Abs. 2 VwGO, § 244 StPO; BVerwG, Beschl. vom 9.2.2015 - 3 B 20.14 - juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2021 - 1 A 909/19

    Kein Abschiebungsschutz für Sami A.

    Dass diese Bewertung aktenwidrig, gegen Denkgesetze verstoßen oder sonst von objektiver Willkür geprägt sein könnte, vgl. zu diesem Maßstab: BVerwG, Beschluss vom 9. Februar 2015 - 3 B 20.14 -, juris, Rn. 9.
  • VG Berlin, 15.08.2019 - 2 K 213.18

    Kein neues Verfahren wegen CDU-Parteispenden eines Geheimagenten

    Es ist Sache des Betroffenen, die Geeignetheit dieser Umstände für eine ihm günstigere Entscheidung schlüssig darzulegen (vgl. BVerwG, Urteile vom 15. Dezember 1987 - BVerwG 9 C 285/86 - juris Rn. 18 und Urteil vom 21. April 1982 - BVerwG 8 C 75/80 - juris Rn. 11; BVerwG, Beschluss vom 09. Februar 2015 - BVerwG 3 B 20/14 - juris Rn. 10).
  • VG Berlin, 28.02.2017 - 9 K 19.16
    Dies erfordert von Seiten des Klägers einen in sich schlüssigen und auch im Übrigen glaubhaften Vortrag sowie die Überzeugung des Gerichts, dass trotz aller Bemühungen der Behörde und des Betroffenen aussagekräftige Beweismittel nicht gefunden werden können, der Kläger sich mithin in einer unverschuldeten Beweisnot befindet (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Februar 2015 - BVerwG 3 B 20/14 - juris Rn. 6; Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages zum 2. SED-UnBerG vom 10. März 1994, …
  • VG Düsseldorf, 25.02.2021 - 5 K 2006/19
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Februar 2015 - 3 B 20/14 -, juris Rn. 9.
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Rechtsprechung
   VG Osnabrück, 16.04.2015 - 3 B 20/14   

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https://dejure.org/2015,8815
VG Osnabrück, 16.04.2015 - 3 B 20/14 (https://dejure.org/2015,8815)
VG Osnabrück, Entscheidung vom 16.04.2015 - 3 B 20/14 (https://dejure.org/2015,8815)
VG Osnabrück, Entscheidung vom 16. April 2015 - 3 B 20/14 (https://dejure.org/2015,8815)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art 19 Abs 4 S 1 GG; Art 33 Abs 2 GG; § 26 HSchulG ND; § 123 VwGO
    Auswahlentscheidung; Auswahlkommission; Auswahlverfahren; Berufung; Berufungskommission; Berufungsliste; Berufungsverfahren; Berufungsvorschlag; Bestandskraft; Bewerbungsverfahrensanspruch; Drittmittel; Ernennung von Hochschulprofessoren; hochschulrechtliches ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (29)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2014 - 6 A 815/11

    Schadensersatz; Unterbliebene; Ernennung; Berufungsverfahren;

    Auszug aus VG Osnabrück, 16.04.2015 - 3 B 20/14
    Eine Ausnahme kann auch hier nur angenommen werden, wenn wegen der besonderen Umstände des Einzelfalles die Verwirklichung der Rechte des Antragstellers ohne einen früheren Rechtsschutz vereitelt oder wesentlich erschwert würden (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22.07.2014 - 6 A 815/11 -, NWVBl 2015, 30, juris, Rn. 63-66 m.w.N. und, Beschluss vom 03.04.2008 - 6 B 159/08 -, IÖD 2008, 134, juris, Rn. 6; s.a. BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 03.03.2014 - 1 BvR 3606/13 -, IÖD 2014, 136, juris, Rn. 19 und Beaucamp/Seifert, WissR 2011, S. 24 [37] m.w.N.: die abschließende und vom unterlegenen Konkurrenten abzuwartende Auswahlentscheidung manifestiere sich in der Erteilung des Rufes).

    Erst danach entscheidet sich, ob dem Bewerber die Stelle endgültig übertragen wird (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22.07.2014, a.a.O., Rn. 67 f. m.w.N. und, Beschluss vom 03.04.2008, a.a.O., Rn. 8; s.a. BVerwG, Urteil vom 19.02.1998 - 2 C 14.97 -, BVerwGE 106, 187, juris, Rn. 23-25).

    Denn aus den vorstehenden Gründen besteht die Gefahr eines sich verändernden Zustandes im Sinne des § 123 Abs. 1 Satz 1 VwGO grundsätzlich erst, wenn die ausgeschriebene Professorenstelle endgültig besetzt werden soll (zum Vorstehenden insgesamt: OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22.07.2014, a.a.O., Rn. 69-72).

    Auch ein Bewerber um eine Professur als öffentliches Amt kann deshalb verlangen, dass über seine Bewerbung ermessens- und beurteilungsfehlerfrei entschieden wird (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29.03.2007 - OVG 4 S 16.06 -, juris, Rn. 5, Sächsisches OVG, Beschluss vom 13.09.2011 - 2 B 41/11 -, IÖD 2012, 6, juris, Rn. 12; der eingeschränkte Prüfungsmaßstab wird häufig mit Art. 5 Abs. 3 GG begründet: vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22.07.2014, a.a.O., Rn. 42 f. m.w.N.; BayVGH, Beschluss vom 05.01.2012 - 7 CE 11.1432 -, juris, Rn. 17 f.; VG Leipzig, Beschluss vom 17.03.2014 - 4 L 722/14 -, juris, Rn. 20).

    aaa) Die Berufungskommission muss sich für die sachgerechte Beurteilung der Eignung, Leistung und Befähigung eines Bewerbers eine hinreichende tatsächliche Erkenntnisgrundlage verschaffen (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22.07.2014, a.a.O., Rn. 45, 49 f.).

  • OVG Niedersachsen, 18.08.2011 - 5 ME 212/11

    Berücksichtigung von Beurteilungen in unterschiedlichen Statusämtern i.R.d.

    Auszug aus VG Osnabrück, 16.04.2015 - 3 B 20/14
    Im Übrigen stellt nur die schriftliche Dokumentation der Auswahlerwägungen sicher, dass die Bewertungsgrundlagen der entscheidenden Stelle vollständig zur Kenntnis gelangt sind, und erweist sich damit als verfahrensbegleitende Absicherung der Einhaltung der Maßstäbe des Art. 33 Abs. 2 GG (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 09.07.2007 - 2 BvR 206/07 -, NVwZ 2007, 1178, juris, Rn. 22; BVerwG, Beschluss vom 16.12.2008 - 1 WB 19.08 -, BVerwGE 133, 13, juris, Rn. 35; Nds. OVG, Beschluss vom 18.08.2011 - 5 ME 212/11 -, juris, Rn. 12; VG Arnsberg, Beschluss vom 03.02.2015 - 2 L 1334/14 -, juris, Rn. 24-32).

    In diesem Sinne hat der Dienstherr die wesentlichen schriftlichen Auswahlerwägungen zu dokumentieren (Nds. OVG, Beschluss vom 18.08.2011 - 5 ME 212/11 -, juris, Rn. 12 m.w.N.).

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus VG Osnabrück, 16.04.2015 - 3 B 20/14
    Erweist sich anhand dieses Maßstabes die Auswahlentscheidung als fehlerhaft und lässt sich nicht ausschließen, dass der Antragsteller bei einer erneuten Auswahlentscheidung der Antragsgegnerin ausgewählt werden wird (dazu: BVerfG, Beschluss vom 24.09.2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200 f., juris; Nds. OVG, Beschluss vom 15.09.2010 - 5 ME 181/10 - und vom 04.11.2011 - 5 ME 319/11 -, jeweils juris), hat der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes Erfolg.

    Im Hinblick auf den dem Dienstherrn bei der Auswahlentscheidung zustehenden Beurteilungs- und Ermessensspielraum ist es nicht Aufgabe des Gerichts, den besser geeigneten Bewerber zu bestimmen und eine eigene Prognose der Erfolgsaussichten der Bewerbung vorzunehmen (st. Rspr., vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.09.2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200, juris, Rn. 16).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.04.2008 - 6 B 159/08

    Beschwerde eines Bewerbers um eine in der Fakultät einer Universität zu

    Auszug aus VG Osnabrück, 16.04.2015 - 3 B 20/14
    Eine Ausnahme kann auch hier nur angenommen werden, wenn wegen der besonderen Umstände des Einzelfalles die Verwirklichung der Rechte des Antragstellers ohne einen früheren Rechtsschutz vereitelt oder wesentlich erschwert würden (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22.07.2014 - 6 A 815/11 -, NWVBl 2015, 30, juris, Rn. 63-66 m.w.N. und, Beschluss vom 03.04.2008 - 6 B 159/08 -, IÖD 2008, 134, juris, Rn. 6; s.a. BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 03.03.2014 - 1 BvR 3606/13 -, IÖD 2014, 136, juris, Rn. 19 und Beaucamp/Seifert, WissR 2011, S. 24 [37] m.w.N.: die abschließende und vom unterlegenen Konkurrenten abzuwartende Auswahlentscheidung manifestiere sich in der Erteilung des Rufes).

    Erst danach entscheidet sich, ob dem Bewerber die Stelle endgültig übertragen wird (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22.07.2014, a.a.O., Rn. 67 f. m.w.N. und, Beschluss vom 03.04.2008, a.a.O., Rn. 8; s.a. BVerwG, Urteil vom 19.02.1998 - 2 C 14.97 -, BVerwGE 106, 187, juris, Rn. 23-25).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2004 - 1 B 300/04

    Vorbereitung einer an den Grundsätzen der Bestenauslese zu orientierenden

    Auszug aus VG Osnabrück, 16.04.2015 - 3 B 20/14
    Eine maßgeblich auf die Eindrücke in einem Auswahlgespräch gestützte Bewerberauswahl kann nur dann gerichtlich überprüft und dem Gebot der Transparenz gerecht werden, wenn die die Stellenbewerber gerichteten Fragen bzw. die besprochenen Themen, die Antworten der Bewerber, die Bewertung dieser Antworten durch die Auswahlkommission sowie der persönliche Eindruck von den Bewerbern zumindest in den Grundzügen nachvollziehbar festgehalten werden; ein Protokoll der Gespräche ist nicht erforderlich (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27.01.2012 - OVG 6 S 50.11 - juris, Rn. 5 m.w.N.; Sächsisches OVG, Beschluss vom 03.09.2004 - 3 BS 167/04 -, juris, Rn. 16; OVG NRW, Beschluss vom 13.05.2004 - 1 B 300/04 - juris, Rn. 17; VG Düsseldorf, Beschluss vom 16.03.2015 - 26 L 3092/14 -, juris, Rn. 50).
  • OVG Sachsen, 03.09.2004 - 3 BS 167/04

    Beförderungen

    Auszug aus VG Osnabrück, 16.04.2015 - 3 B 20/14
    Eine maßgeblich auf die Eindrücke in einem Auswahlgespräch gestützte Bewerberauswahl kann nur dann gerichtlich überprüft und dem Gebot der Transparenz gerecht werden, wenn die die Stellenbewerber gerichteten Fragen bzw. die besprochenen Themen, die Antworten der Bewerber, die Bewertung dieser Antworten durch die Auswahlkommission sowie der persönliche Eindruck von den Bewerbern zumindest in den Grundzügen nachvollziehbar festgehalten werden; ein Protokoll der Gespräche ist nicht erforderlich (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27.01.2012 - OVG 6 S 50.11 - juris, Rn. 5 m.w.N.; Sächsisches OVG, Beschluss vom 03.09.2004 - 3 BS 167/04 -, juris, Rn. 16; OVG NRW, Beschluss vom 13.05.2004 - 1 B 300/04 - juris, Rn. 17; VG Düsseldorf, Beschluss vom 16.03.2015 - 26 L 3092/14 -, juris, Rn. 50).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.01.2012 - 6 S 50.11

    Einstweilige Anordnung; Beschwerde; Konkurrentenstreit; Auswahlgespräch;

    Auszug aus VG Osnabrück, 16.04.2015 - 3 B 20/14
    Eine maßgeblich auf die Eindrücke in einem Auswahlgespräch gestützte Bewerberauswahl kann nur dann gerichtlich überprüft und dem Gebot der Transparenz gerecht werden, wenn die die Stellenbewerber gerichteten Fragen bzw. die besprochenen Themen, die Antworten der Bewerber, die Bewertung dieser Antworten durch die Auswahlkommission sowie der persönliche Eindruck von den Bewerbern zumindest in den Grundzügen nachvollziehbar festgehalten werden; ein Protokoll der Gespräche ist nicht erforderlich (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27.01.2012 - OVG 6 S 50.11 - juris, Rn. 5 m.w.N.; Sächsisches OVG, Beschluss vom 03.09.2004 - 3 BS 167/04 -, juris, Rn. 16; OVG NRW, Beschluss vom 13.05.2004 - 1 B 300/04 - juris, Rn. 17; VG Düsseldorf, Beschluss vom 16.03.2015 - 26 L 3092/14 -, juris, Rn. 50).
  • BVerwG, 17.03.1993 - 2 B 25.93

    Beamtenrecht - Beurteilung

    Auszug aus VG Osnabrück, 16.04.2015 - 3 B 20/14
    Ebenso wie bei einer dienstlichen Beurteilung (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 17.03.1993 - 2 B 25.93 -, DÖD 1993, 179 m. w. N.) ist es für eine Auswahlentscheidung - und auch für ein Auswahlgespräch als ein Gesichtspunkt für die Auswahlentscheidung - so, dass die zugrunde liegenden Tatsachen nur insoweit einer konkreten Darlegung bedürfen, als der Dienstherr entweder historische Einzelvorgänge aus dem gesamten Verhalten des Beamten ausdrücklich in der Auswahlentscheidung erwähnt oder die Auswahlentscheidung oder einzelne in ihr enthaltene wertende Schlussfolgerungen erkennbar auf bestimmte Tatsachen, insbesondere auf konkrete aus dem Gesamtsachverhalt herausgelöste Einzelvorkommnisse stützt.
  • OVG Niedersachsen, 16.05.2013 - 5 ME 92/13

    Bemessen des Streitwertes in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes um

    Auszug aus VG Osnabrück, 16.04.2015 - 3 B 20/14
    Auf Grund der faktischen Vorwegnahme der Hauptsache hat die Kammer von einer Halbierung des Streitwertes nach Ziff. 1.5 des Streitwertkataloges 2013 (NVwZ-Beilage 2/2013 zu NVwZ-Heft 23/2013) abgesehen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 16.05.2013 - 5 ME 92/13 -, juris, Rn. 27 ff. und Beschluss vom 09.03.2015 - 5 OA 31/15 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 09.03.2015 - 5 OA 31/15

    Beförderungsstelle; Streitwert; vorläufiger Rechtsschutz

    Auszug aus VG Osnabrück, 16.04.2015 - 3 B 20/14
    Auf Grund der faktischen Vorwegnahme der Hauptsache hat die Kammer von einer Halbierung des Streitwertes nach Ziff. 1.5 des Streitwertkataloges 2013 (NVwZ-Beilage 2/2013 zu NVwZ-Heft 23/2013) abgesehen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 16.05.2013 - 5 ME 92/13 -, juris, Rn. 27 ff. und Beschluss vom 09.03.2015 - 5 OA 31/15 -, juris).
  • VG Düsseldorf, 16.03.2015 - 26 L 3092/14

    Beurteilung; Auswahlgespräch; Dokumentation; externer Bewerber

  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

  • OVG Niedersachsen, 02.07.2008 - 5 ME 49/08

    Strukturiertes Auswahlgespräch als entscheidendes Kriterium für eine

  • BVerfG, 03.03.2014 - 1 BvR 3606/13

    Konkurrentenstreit bzgl der Besetzung eines Hochschullehrstuhls - Abschluss des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2013 - 6 B 1193/13

    Anordnungsgrund zur Sicherung des Bewerbungsverfahrensanspruchs in den Fällen

  • BVerwG, 16.12.2008 - 1 WB 19.08

    Konkurrentenstreitigkeit; Auswahlerwägungen; Dokumentationspflicht.

  • VG Arnsberg, 03.02.2015 - 2 L 1334/14

    Anspruch eines Beamten auf Übertragung eines höherwertigen Amtes oder

  • BVerwG, 19.02.1998 - 2 C 14.97

    Verwaltungsakt, Rufangebot an den Bewerber um eine Professorenstelle;; Zusage,

  • VGH Bayern, 05.01.2012 - 7 CE 11.1432

    Berufung für Professur; Auswahlentscheidung; Anforderungsprofil

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

  • OVG Niedersachsen, 15.09.2010 - 5 ME 181/10

    Stützen eines Urteils über Leistung, Befähigung und fachliche Eignung eines

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.03.2007 - 4 S 16.06

    Einstweiliger Rechtsschutz im Bewerbungsverfahren

  • OVG Niedersachsen, 26.08.2003 - 5 ME 162/03

    Anforderungsprofil; Auswahlentscheidung; Auswahlgespräch; Beamter;

  • BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00

    Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im

  • VG Leipzig, 17.03.2014 - 4 L 722/14
  • OVG Niedersachsen, 04.11.2011 - 5 ME 319/11

    Annahme einer die Beförderung ausschließende Eignungsbeschränkung eines Beamten

  • OVG Niedersachsen, 25.11.2014 - 5 LB 7/14

    Auswahlverfahren; Beförderung; rechtswidrige Beurteilung; Fahrlässigkeit;

  • OVG Sachsen, 13.09.2011 - 2 B 41/11

    Besetzung einer Professur

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

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Rechtsprechung
   BVerwG, 05.02.2015 - 3 B 20.14   

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BVerwG, 05.02.2015 - 3 B 20.14 (https://dejure.org/2015,4499)
BVerwG, Entscheidung vom 05.02.2015 - 3 B 20.14 (https://dejure.org/2015,4499)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Februar 2015 - 3 B 20.14 (https://dejure.org/2015,4499)
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