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   BVerwG, 18.06.1998 - 3 B 223.97   

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BVerwG, 18.06.1998 - 3 B 223.97 (https://dejure.org/1998,16033)
BVerwG, Entscheidung vom 18.06.1998 - 3 B 223.97 (https://dejure.org/1998,16033)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Juni 1998 - 3 B 223.97 (https://dejure.org/1998,16033)
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 10.11.1980 - 7 B 153.80

    Grundsatz der Priorität als eines von mehreren denkbaren sachlichen Kriterien des

    Auszug aus BVerwG, 18.06.1998 - 3 B 223.97
    Bieten die mehreren Bewerber eine gleichgute Verkehrsbedienung an, so liegt es im Rahmen sachlicher Ermessenserwägungen der Behörde, demjenigen den Vorzug zu geben, der das Verkehrsbedürfnis erkannt und sich zuerst durch Stellung eines Antrages um die Befriedigung dieses Verkehrsbedürfnisses bemüht hat (vgl. Urteil vom 25. Oktober 1968 - BVerwG 7 C 137.66 - Buchholz 442.01 § 13 PBefG Nr. 15; Beschluß vom 10. November 1980 - BVerwG 7 B 153.80 - GewArch 1981 S. 175).
  • BVerwG, 26.09.1966 - VII C 137.66

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 18.06.1998 - 3 B 223.97
    Bieten die mehreren Bewerber eine gleichgute Verkehrsbedienung an, so liegt es im Rahmen sachlicher Ermessenserwägungen der Behörde, demjenigen den Vorzug zu geben, der das Verkehrsbedürfnis erkannt und sich zuerst durch Stellung eines Antrages um die Befriedigung dieses Verkehrsbedürfnisses bemüht hat (vgl. Urteil vom 25. Oktober 1968 - BVerwG 7 C 137.66 - Buchholz 442.01 § 13 PBefG Nr. 15; Beschluß vom 10. November 1980 - BVerwG 7 B 153.80 - GewArch 1981 S. 175).
  • VG Karlsruhe, 14.01.2003 - 5 K 1141/02

    Linienverkehrsgenehmigung - Beauftragung von Subunternehmern; Besitzstandsklausel

    Zum anderen ist dies der Anspruch des konkurrierenden Bewerbers auf eine ermessensfehlerfreie Auswahlentscheidung der Genehmigungsbehörde, wenn mehrere Bewerber für dieselbe Linie die Zulassungsvoraussetzungen nach § 13 Abs. 1 PBefG erfüllen und kein zwingender Versagungsgrund nach § 13 Abs. 2 PBefG vorliegt (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.01.1969 - VII C 74.67 - BVerwGE 31, 184; Beschl. v. 18.06.1998 - 3 B 223.97 - Buchholz 442.01 § 13 PBefG Nr. 35 S. 3; Beschl. v. 06.04.2000 - 3 C 7.99 - Buchholz 442.01 § 8 PBefG Nr. 1, S. 3; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 02.05.1995 - 3 S 886/94 - TranspR 1997, 121; Urt. v. 18.05.2000 - 3 S 812/99 -).

    Erfüllen mehrere Bewerber für dieselbe Linie die Voraussetzungen nach § 13 Abs. 1 PBefG und liegt kein zwingender Versagungsgrund nach § 13 Abs. 2 PBefG vor, kann jedoch nur einer der Bewerber zum Zug kommen, hat die Genehmigungsbehörde nach Ermessen auszuwählen und zu entscheiden, wem sie die Genehmigung erteilt, wobei vorrangig die öffentlichen Verkehrsinteressen einschließlich der Frage der Kostengünstigkeit zu berücksichtigen und die langjährige beanstandungsfreie Bedienung einer Linie durch einen Bewerber nach § 13 Abs. 3 PBefG "angemessen" zu berücksichtigen sind (BVerwG, Urt. v. 17.01.1969, a. a. O.; Beschl. v. 18.06.1998, a. a. O.; Beschl. v. 06.04.2000, a. a. O. S. 3; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 02.05.1995, a. a. O., und Urt. v. 18.05.2000 - 3 S 812/99 -).

    Die Genehmigungsbehörde hat unter angemessener Berücksichtigung des Besitzstandinteresses des vorhandenen Unternehmers in erster Linie darauf abzustellen, welcher der Bewerber die bessere Verkehrsbedienung bietet (BVerwG, Beschl. v. 18.06.1998, a. a. O.; Beschl. v. 06.04.2000, a. a. O. S. 3).

    Erweist sich danach, dass die Bewerber eine gleich gute Verkehrsbedienung anbieten, kann es ermessensfehlerfrei sein, demjenigen den Vorzug zugeben, der das Verkehrsbedürfnis erkannt und sich zu erst durch Stellung eines Antrages um die Befriedigung dieses Verkehrsbedürfnisses bemüht hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.06.1998, a. a. O.; Beschl. v. 06.04.2000, a. a. O. S. 3).

  • BVerwG, 12.12.2013 - 3 C 30.12

    Öffentlicher Personennahverkehr; Personenbeförderung; Linienverkehr mit

    Gibt es bei einem Genehmigungswettbewerb um die Erteilung einer eigenwirtschaftlichen Linienverkehrsgenehmigung mehrere Bewerber, hat die Genehmigungsbehörde, wenn alle Bewerber die subjektiven und objektiven Genehmigungsvoraussetzungen erfüllen, aber nur einer von ihnen zum Zuge kommen kann, eine Auswahlentscheidung zu treffen, bei der in erster Linie darauf abzustellen ist, wessen Verkehrsangebot den öffentlichen Verkehrsinteressen am meisten entspricht (vgl. u.a. Beschluss vom 18. Juni 1998 - BVerwG 3 B 223.97 - Buchholz 442.01 § 13 PBefG Nr. 35).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.11.2003 - 3 S 709/03

    Versagung einer Genehmigung zum Linienverkehr - Zuverlässigkeit des Unternehmers;

    Bieten mehrere Bewerber eine gleichgute Verkehrsbedienung an, kann es im Rahmen sachlicher Ermessenserwägungen der Behörde liegen, demjenigen den Vorzug zu geben, der das Verkehrsbedürfnis erkannt und sich zuerst durch Stellung eines Antrags um die Befriedigung dieses Verkehrsbedürfnisses bemüht hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18.6.1998 - 3 B 223/97 -, Buchholz 442.02, § 13 PBefG, Nr. 35 m.w.N.; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 18.5.2000 - 3 S 812/99 -).
  • BVerwG, 12.12.2013 - 3 C 31.12

    Öffentlicher Personennahverkehr; Personenbeförderung; Linienverkehr mit

    Gibt es bei einem Genehmigungswettbewerb um die Erteilung einer eigenwirtschaftlichen Linienverkehrsgenehmigung mehrere Bewerber, hat die Genehmigungsbehörde, wenn alle Bewerber die subjektiven und objektiven Genehmigungsvoraussetzungen erfüllen, aber nur einer von ihnen zum Zuge kommen kann, eine Auswahlentscheidung zu treffen, bei der in erster Linie darauf abzustellen ist, wessen Verkehrsangebot den öffentlichen Verkehrsinteressen am meisten entspricht (vgl. u.a. Beschluss vom 18. Juni 1998 - BVerwG 3 B 223.97 - Buchholz 442.01 § 13 PBefG Nr. 35).
  • VG Ansbach, 28.06.2004 - AN 10 K 02.1011

    Ausgestaltungsrecht; Ausgestaltungsrecht in entsprechender Anwendung;

    Bewerben sich für dieselbe Linie mehrere Konkurrenten und liegen jeweils die Voraussetzungen nach § 13 Abs. 1. PBefG vor bzw. existieren keine Versagungsgründe nach § 13 Abs. 2 PBefG, hat die Genehmigungsbehörde mit dem Ziel der Feststellung des "besten Genehmigungsantrages" nach Ermessensgrundsätzen eine Auswahlentscheidung zu treffen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6.4.2000 NVwZ 2001, 320 [BVerwG 06.04.2000 - 3 C 7/99]; vom 18.6.1998 - 3 B 223/97 ).

    damals von ihr selbst - "entdeckten" Linie beantragte, sodass der Grund, der im Allgemeinen die Bevorzugung eines früheren Antragstellers als sachgerecht erscheinen lassen kann, hier von vornherein nicht (mehr) vorliegt (vgl.BVerwG-3 B 223/97 v.18.6.1998 = Buchholz 442.01 § 13 PBefG Nr. 35).

  • VG Halle, 25.10.2010 - 7 A 1/10

    Konkurrentenstreitverfahren bei der Vergabe von Linienverkehrsgenehmigungen

    Falls in dem Genehmigungswettbewerb mehrere Bewerber - wie hier - die Voraussetzungen des § 13 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 PBefG erfüllen, hat die Genehmigungsbehörde eine in ihrem Ermessen stehende Auswahlentscheidung zu treffen, wobei in erster Linie darauf abzustellen ist, wer die bessere Verkehrsbedienung bietet (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18. Juni 1998 - 3 B 223.97 - OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 9. Februar 2007 - 1 M 267/06 - OVG B-Stadt-Brandenburg, Urt. v. 18. Juni 2009 - 1 B 1/08 - VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 31. März 2009 - 3 S 2455/06 -, jeweils zit. nach JURIS m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2015 - 13 B 655/15

    Stellung eines Antrags auf Verlängerung einer Taxikonzession nach Ablauf der

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Juni 1998 - 3 B 223.97 - Buchholz 442.01 § 13 PBefG Nr. 35 = juris, Rn. 7.
  • VG Karlsruhe, 05.09.2006 - 5 K 1367/05

    Zulassung eines Linienverkehrs mit Kraftfahrzeugen

    Erfüllen mehrere Bewerber für dieselbe Linie die Voraussetzungen nach § 13 Abs. 1 PBefG und liegt kein zwingender Versagungsgrund nach § 13 Abs. 2 PBefG vor, kann jedoch nur einer der Bewerber zum Zug kommen, hat die Genehmigungsbehörde nach Ermessen auszuwählen und zu entscheiden, wem sie die Genehmigung erteilt, wobei vorrangig die öffentlichen Verkehrsinteressen einschließlich der Frage der Kostengünstigkeit zu berücksichtigen und die langjährige beanstandungsfreie Bedienung einer Linie durch einen Bewerber nach § 13 Abs. 3 PBefG "angemessen" zu berücksichtigen sind (BVerwG, Urt. v. 17.01.1969, - VII C 74.67 - BVerwGE 31, 184; Beschl. v. 18.06.1998, 1998 - 3 B 223.97 - Buchholz 442.01 § 13 PBefG Nr. 35 S. 3; Beschl. v. 06.04.2000, a. a. O.; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 02.05.1995, 3 S 886/94 - TranspR 1997, und Urt. v. 18.05.2000 - 3 S 812/99 - VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 01.02.2006 - 3 S 2407/05, VBlBW 2006, 240; VG Freiburg, Urt. v. 18.12.2002 - 1 K 2400/99).
  • VG Freiburg, 25.01.2012 - 1 K 46/10

    Antrag auf Personenbeförderungsgenehmigung; Vorlage vollständiger Unterlagen

    Nur dann hätte es im Rahmen sachlicher Ermessenserwägungen der Behörde gelegen, der Klägerin den Vorzug zu geben, wenn ihr Angebot gleichgut gewesen wäre (BVerwG, Beschl. V. 18.6.1998 - 3 B 223/97 -, Buchholz 442.02, § 13 PBefG, Nr. 35; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 27.11.2003 - 3 S 709/03 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.02.2007 - 1 M 267/06

    Konkurrentenstreit um einstweilige Erlaubnis nach § 20 PBefG

    Bei konkurrierenden Genehmigungsanträgen hat die zuständige Genehmigungsbehörde eine in ihrem Ermessen stehende Auswahlentscheidung zu treffen, wobei nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in erster Linie darauf abzustellen ist, wer die bessere Verkehrsbedienung bietet (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.10.1968 - 7 C 134.66 -, Buchholz 442.01 § 13 PBefG 1961 Nr. 15; Beschluss vom 18.06.1998 - 3 B 223.97 -, Buchholz 442.01 § 13 PBefG Nr. 35; Beschluss vom 10.11.1980 - 7 B 153.80 -, GewArch 1981, 175).
  • VG Karlsruhe, 28.04.2009 - 5 K 424/07

    Erteilung einer Linienverkehrsgenehmigung bei mehreren Bewerbern

  • VG Sigmaringen, 05.12.2017 - 2 K 2834/15

    Genehmigung zum Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen

  • VGH Baden-Württemberg, 18.05.2000 - 3 S 812/99

    Linienverkehrsgenehmigung - Auswahl unter Mitbewerbern

  • VG Dessau-Roßlau, 14.08.2008 - 2 B 93/08

    Keine einstweilige Linienverkehrserlaubnis für unterlegene Bewerberin

  • VG Dessau, 15.12.2006 - 2 B 206/06

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen die

  • VG Dessau, 15.12.2006 - 2 B 209/06

    Genehmigung zum Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen für das rechtselbische und das

  • VG Dessau, 18.12.2006 - 2 B 196/06

    Anspruch auf Erteilung einer einstweiligen Erlaubnis für den Betrieb einer

  • VG Magdeburg, 22.01.2003 - 1 A 795/01
  • VG Dessau, 06.05.2004 - 2 A 176/03
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