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OVG Sachsen, 25.02.2015 - 3 B 225/14 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Sachsen
StVG § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 StVG § 65 Abs. 3
Offene Rechtsfragen bei Überführung von Punkten aus dem Verkehrszentralregister in das Fahreignungsregister - verkehrslexikon.de
Rechtsfragen bei Überführung von Punkten aus dem Verkehrszentralregister in das Fahreignungsregister
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Leipzig, 28.05.2014 - 1 L 165/14
- OVG Sachsen, 31.07.2014 - 3 B 152/14
- VG Leipzig, 25.08.2014 - 1 L 165/14
- OVG Sachsen, 25.02.2015 - 3 B 225/14
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- VGH Baden-Württemberg, 03.06.2014 - 10 S 744/14
Eilrechtsschutz - Entziehung der Fahrerlaubnis - zur gesetzlichen Neuregelung des …
Auszug aus OVG Sachsen, 25.02.2015 - 3 B 225/14
Denn es wird dort zu klären sein, ob die Entziehung der Fahrerlaubnis in Fällen, in denen - wie hier - das Widerspruchsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts zusätzlich - auf einer zweiten Stufe - nach neuer Rechtslage zu beurteilen ist und nur nach Maßgabe der Übergangsbestimmungen des § 65 Abs. 3 StVG betreffend die Überführung von Punkten aus dem Verkehrszentralregister in das seit 1. Mai 2014 geltende Regime von Fahreignungsregister und Fahreignungs-Bewertungssystem in Betracht kommt (so VGH BW, Beschl. v. 3. Juni 2014 - 10 S 744/14 -, juris; a. A. VG Leipzig, Beschl. v. 16. Juni 2014 - 1 L 298/14 -, juris).So verhält es sich mit der vom Senat im Prozesskostenhilfeverfahren aufgeworfenen Frage, die obergerichtlich noch nicht beantwortet ist (anders als vom Senat im Prozesskostenhilfeverfahren angenommen dort doch offen gelassen: VGH BW, Beschl. v. 3. Juni 2014 - 10 S 744/14 -, juris Rn. 12) und die von den erstinstanzlichen Verwaltungsgerichten unterschiedlich beantwortet wird (vgl. VG Düsseldorf, Beschl. v. 21. November 2014 - 6 L 2677/14 -, juris; VG Leipzig, Beschl. v. 16. Juni 2014 - 1 L 298/14 -, juris; VG Koblenz, Beschl. v. 10. Oktober 2014 - 9 L 938/14.KO -, juris), bedarf der Klärung im Hauptsacheverfahren.
- VG Leipzig, 16.06.2014 - 1 L 298/14
Anwendbares Recht bei Fahrerlaubnisentziehung vor dem 01.05.2014
Auszug aus OVG Sachsen, 25.02.2015 - 3 B 225/14
Denn es wird dort zu klären sein, ob die Entziehung der Fahrerlaubnis in Fällen, in denen - wie hier - das Widerspruchsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts zusätzlich - auf einer zweiten Stufe - nach neuer Rechtslage zu beurteilen ist und nur nach Maßgabe der Übergangsbestimmungen des § 65 Abs. 3 StVG betreffend die Überführung von Punkten aus dem Verkehrszentralregister in das seit 1. Mai 2014 geltende Regime von Fahreignungsregister und Fahreignungs-Bewertungssystem in Betracht kommt (so VGH BW, Beschl. v. 3. Juni 2014 - 10 S 744/14 -, juris; a. A. VG Leipzig, Beschl. v. 16. Juni 2014 - 1 L 298/14 -, juris).So verhält es sich mit der vom Senat im Prozesskostenhilfeverfahren aufgeworfenen Frage, die obergerichtlich noch nicht beantwortet ist (…anders als vom Senat im Prozesskostenhilfeverfahren angenommen dort doch offen gelassen: VGH BW, Beschl. v. 3. Juni 2014 - 10 S 744/14 -, juris Rn. 12) und die von den erstinstanzlichen Verwaltungsgerichten unterschiedlich beantwortet wird (vgl. VG Düsseldorf, Beschl. v. 21. November 2014 - 6 L 2677/14 -, juris; VG Leipzig, Beschl. v. 16. Juni 2014 - 1 L 298/14 -, juris; VG Koblenz, Beschl. v. 10. Oktober 2014 - 9 L 938/14.KO -, juris), bedarf der Klärung im Hauptsacheverfahren.
- OVG Sachsen, 10.12.2014 - 3 B 148/14
Entziehung der Fahrerlaubnis nach Aufgriff beim Führen eines Kfz bei Nachweis von …
Auszug aus OVG Sachsen, 25.02.2015 - 3 B 225/14
Denn das öffentliche Interesse am sofortigen Vollzug der Entziehung der Fahrerlaubnis überwiegt grundsätzlich auch dann, wenn der Betroffene - etwa als Berufskraftfahrer - auf die Fahrerlaubnis angewiesen ist (SächsOVG, Beschl. v. 10. Dezember 2014 - 3 B 148/14 -, juris Rn. 22). - OVG Sachsen, 31.07.2014 - 3 B 152/14
Rechtsfragen bei der Überführung von Punkten aus dem Verkehrszentralregister in …
Auszug aus OVG Sachsen, 25.02.2015 - 3 B 225/14
Der Beschluss des Verwaltungsgerichts sei insbesondere im Hinblick auf Randnummer sechs des Abdrucks des Beschlusses des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 31. Juli 2014 - 3 B 152/14 - nicht nachvollziehbar, mit welchem ihm vom Sächsischen Oberverwaltungsgericht aufgrund seiner Beschwerde unter Änderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts vom 28. Mai 2014 Prozesskostenhilfe für die Durchführung des vorliegenden einstweiligen Rechtsschutzverfahrens bewilligt worden sei. - VG Düsseldorf, 21.11.2014 - 6 L 2677/14
FAER: Verdammte Übergangsvorschriften!
Auszug aus OVG Sachsen, 25.02.2015 - 3 B 225/14
So verhält es sich mit der vom Senat im Prozesskostenhilfeverfahren aufgeworfenen Frage, die obergerichtlich noch nicht beantwortet ist (…anders als vom Senat im Prozesskostenhilfeverfahren angenommen dort doch offen gelassen: VGH BW, Beschl. v. 3. Juni 2014 - 10 S 744/14 -, juris Rn. 12) und die von den erstinstanzlichen Verwaltungsgerichten unterschiedlich beantwortet wird (vgl. VG Düsseldorf, Beschl. v. 21. November 2014 - 6 L 2677/14 -, juris; VG Leipzig, Beschl. v. 16. Juni 2014 - 1 L 298/14 -, juris; VG Koblenz, Beschl. v. 10. Oktober 2014 - 9 L 938/14.KO -, juris), bedarf der Klärung im Hauptsacheverfahren.