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   BVerwG, 23.10.2007 - 3 B 23.07   

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BVerwG, 23.10.2007 - 3 B 23.07 (https://dejure.org/2007,19549)
BVerwG, Entscheidung vom 23.10.2007 - 3 B 23.07 (https://dejure.org/2007,19549)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Oktober 2007 - 3 B 23.07 (https://dejure.org/2007,19549)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit des Widerrufs einer Approbation als Apotheker wegen Unzuverlässigkeit und Unwürdigkeit nach § 6 Abs. 2 Bundes-Apothekerordnung (BApO) mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit; Voraussetzungen des Widerrufs der Approbation als Apotheker wegen Unzuverlässigkeit ...

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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 26.09.2002 - 3 C 37.01

    Approbation, Widerruf der - eines Apothekers; Widerruf einer

    Auszug aus BVerwG, 23.10.2007 - 3 B 23.07
    5 Dass der in § 6 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BApO ausnahmslos vorgesehene Widerruf der Approbation für jemanden, der sich wie der Kläger aufgrund seines Verhaltens als unzuverlässig und/oder unwürdig zur Ausübung des Apothekerberufs erwiesen hat, kein verfassungswidriger, insbesondere kein unverhältnismäßiger Eingriff in die Berufsfreiheit ist, hat der Senat bereits entschieden (Urteil vom 26. September 2002 BVerwG 3 C 37.01 NJW 2003, 913).

    6 Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebietet auch nicht die Befristung des Widerrufs der Approbation, wenn worauf das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich hingewiesen hat (Beschluss vom 4. April 1984 1 BvR 1278/83 BVerfGE 66, 337 ) die Möglichkeit der Wiedererteilung der Approbation besteht (vgl. dazu auch Urteil vom 26. September 2002 a.a.O. S. 916 f.).

  • BVerfG, 04.04.1984 - 1 BvR 1287/83

    Verfassungswidrigkeit von § 7 Nr. 3 BRAO

    Auszug aus BVerwG, 23.10.2007 - 3 B 23.07
    6 Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebietet auch nicht die Befristung des Widerrufs der Approbation, wenn worauf das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich hingewiesen hat (Beschluss vom 4. April 1984 1 BvR 1278/83 BVerfGE 66, 337 ) die Möglichkeit der Wiedererteilung der Approbation besteht (vgl. dazu auch Urteil vom 26. September 2002 a.a.O. S. 916 f.).
  • BVerwG, 18.08.2011 - 3 B 6.11

    Widerruf einer ärztlichen Approbation wegen Berufsunwürdigkeit; maßgeblicher

    Zudem sieht § 8 BÄO die Möglichkeit vor, zunächst eine Erlaubnis zur erneuten Ausübung des ärztlichen Berufs zu erhalten (vgl. Urteil vom 16. September 1997 - BVerwG 3 C 12.95 - BVerwGE 105, 214 ; Beschluss vom 23. Oktober 2007 - BVerwG 3 B 23.07 - juris Rn. 6).
  • OVG Niedersachsen, 23.07.2014 - 8 LA 142/13

    Widerruf der Approbation als Arzt tatsächlich nicht erbrachter abgerechneter

    Anhaltspunkte dafür, dass der Widerruf der Approbation im vorliegenden Fall ausnahmsweise einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Berufsfreiheit des Klägers bewirkt (vgl. zur grundsätzlichen Verhältnismäßigkeit des mit dem Approbationswiderruf verbundenen Eingriffs in die Berufsfreiheit: BVerwG, Beschl. v. 23.10.2007 - BVerwG 3 B 23.07 -, juris Rn. 5 f.), ergeben sich aus seinem Zulassungsvorbringen nicht.

    Im Übrigen ist für die Berücksichtigung individueller Gesichtspunkte dann kein Raum, wenn, wie hier, die Berufsunwürdigkeit im maßgeblichen Zeitpunkt vorlag (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.10.2007, a.a.O., Rn. 6; Beschl. v. 14.4.1998, a.a.O., S. 3426).

  • VG Gelsenkirchen, 25.08.2022 - 18 K 3908/20

    Bottroper Apotheker: Widerruf der Approbation ist rechtmäßig

    Von diesen Grundsätzen ausgehend hat der Kläger im maßgeblichen Zeitpunkt des Erlasses des Widerrufsbescheides vom 7. September 2020, vgl. vor dem Hintergrund der grundrechtlich gebotenen Möglichkeit der Wiedererteilung der Approbation BVerwG, Beschluss vom 23. Oktober 2007 - 3 B 23.07 -, juris, Rn. 6; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 31. Juli 2019 - 3 B 7.18 -, juris, Rn. 9, ein gravierendes Fehlverhalten gezeigt, das mit dem Berufsbild und den allgemeinen Anforderungen an die Persönlichkeit des Apothekers schlechthin nicht vereinbar ist.

    Dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wird schließlich auch dadurch Rechnung getragen, dass für Betroffene die (theoretische) Möglichkeit besteht, nach Abschluss des Widerrufsverfahrens einen Antrag auf Wiedererteilung der Approbation zu stellen und gegebenenfalls die Erteilung einer Erlaubnis nach §§ 2 Abs. 2, 11 BApO zu beantragen, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 23. Oktober 2007 - 3 B 23.07 -, juris, Rn. 6 m.w.N. sowie vom 31. Juli 2019 - 3 B 7.18 -, Rn. 13 (letztere zur Approbation als Arzt); VGH BaWü, Beschluss vom 19. April 2006 - 9 S 2317/05 -, juris, Rn. 13 (zum Widerruf der Approbation als Apotheker); siehe auch zur Wiedererteilung der Approbation als Apotheker BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 28. August 2007 - 1 BvR 1098/07 -.

  • OVG Niedersachsen, 07.02.2014 - 8 LA 84/13

    Approbation; Arzt; Betäubungsmittel; Diazepam; Dihydrocodein; Flunitrazepam;

    Anhaltspunkte dafür, dass der Widerruf der Approbation im vorliegenden Fall ausnahmsweise einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Berufsfreiheit der Klägerin bewirkt (vgl. zur grundsätzlichen Verhältnismäßigkeit des mit dem Approbationswiderruf verbundenen Eingriffs in die Berufsfreiheit: BVerwG, Beschl. v. 23.10.2007 - BVerwG 3 B 23.07 -, juris Rn. 5 f.), ergeben sich aus ihrem Zulassungsvorbringen nicht.

    Im Übrigen ist für die Berücksichtigung individueller Gesichtspunkte dann kein Raum, wenn, wie hier, die Berufsunwürdigkeit im maßgeblichen Zeitpunkt vorlag (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.10.2007, a.a.O., Rn. 6; Beschl. v. 14.4.1998, a.a.O., S. 3426).

  • BVerwG, 15.11.2012 - 3 B 36.12

    Wiedererteilung der Approbation; Wiedererlangung der Würdigkeit; Zurückstellung

    Im Wiedererteilungsverfahren sind daher im Rahmen einer Gesamtbetrachtung Art und Schwere des Fehlverhaltens sowie der zeitliche Abstand zu den die Unwürdigkeit begründenden Verfehlungen zu berücksichtigen, des Weiteren alle Umstände, die nach Abschluss des behördlichen Widerrufsverfahrens eingetreten sind (vgl. Urteil vom 28. April 2010 a.a.O. Rn. 11; Beschlüsse vom 27. Oktober 2010 - BVerwG 3 B 61.10 - juris Rn. 8, vom 23. Oktober 2007 - BVerwG 3 B 23.07 - juris Rn. 6 und vom 16. Juli 1996 - BVerwG 3 B 44.96 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 95 S. 28 ).
  • VG Aachen, 10.01.2019 - 5 K 4827/17

    Klage eines Apothekers gegen Widerruf der Approbation erfolgreich

    Allerdings verstößt die Vorschrift des § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BApO wegen des darin enthaltenen Begriffs der Unwürdigkeit - entgegen der Auffassung des Prozessbevollmächtigten des Klägers - nicht gegen das verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgebot, vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. September 2017 - 1 BvR 1657/17 -, juris, zu § 5 Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der Bundesärzteordnung; BVerwG, Beschluss vom 23. Oktober 2007 - 3 B 23/07 -, juris, zu § 6 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BApO.
  • OVG Niedersachsen, 10.06.2015 - 8 LA 114/14

    Abgabe von Arzneimitteln; Antrag auf Zulassung der Berufung; Apotheker;

    Anhaltspunkte dafür, dass der Widerruf der Approbation im vorliegenden Fall ausnahmsweise einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Berufsfreiheit des Klägers bewirkt (vgl. zur grundsätzlichen Verhältnismäßigkeit des mit dem Approbationswiderruf verbundenen Eingriffs in die Berufsfreiheit: BVerwG, Beschl. v. 23.10.2007 - BVerwG 3 B 23.07 -, juris Rn. 5 f.), ergeben sich aus dem Zulassungsvorbringen des Klägers nicht.

    Im Übrigen ist für die Berücksichtigung individueller Gesichtspunkte dann kein Raum, wenn, wie hier, die Berufsunwürdigkeit im maßgeblichen Zeitpunkt vorlag (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.10.2007, a.a.O., Rn. 6; Beschl. v. 14.4.1998 - BVerwG 3 B 95.97 -, NJW 1999, 3425, 3426).

  • OVG Niedersachsen, 10.02.2015 - 8 LA 22/14

    Approbation; Arzt; Methadon; Substitution; Substitutionsbehandlung; Unwürdigkeit

    Anhaltspunkte dafür, dass der Widerruf der Approbation im vorliegenden Fall ausnahmsweise einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Berufsfreiheit des Klägers bewirkt (vgl. zur grundsätzlichen Verhältnismäßigkeit des mit dem Approbationswiderruf verbundenen Eingriffs in die Berufsfreiheit: BVerwG, Beschl. v. 23.10.2007 - BVerwG 3 B 23.07 -, juris Rn. 5 f.), ergeben sich auch aus seinem Zulassungsvorbringen nicht.

    Im Übrigen ist für die Berücksichtigung individueller Gesichtspunkte dann kein Raum, wenn, wie hier, die Berufsunwürdigkeit im maßgeblichen Zeitpunkt vorlag (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.10.2007, a.a.O., Rn. 6; Beschl. v. 14.4.1998, a.a.O., S. 3426).

  • OVG Niedersachsen, 02.05.2012 - 8 LA 78/11

    Widerruf der Approbation eines Apothekers bei Vorliegen der Unwürdigkeit zur

    Anhaltspunkte dafür, dass der Widerruf der Approbation im vorliegenden Fall ausnahmsweise einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Berufsfreiheit der Klägerin bewirkt (vgl. zur grundsätzlichen Verhältnismäßigkeit des mit dem Approbationswiderruf verbundenen Eingriffs in die Berufsfreiheit: BVerwG, Beschl. v. 23.10.2007 - 3 B 23.07 -, juris Rn. 5 f.), ergeben sich aus dem Zulassungsvorbringen der Klägerin nicht.

    Im Übrigen ist für die Berücksichtigung individueller Gesichtspunkte dann kein Raum, wenn, wie hier, die Berufsunwürdigkeit im maßgeblichen Zeitpunkt vorlag (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.10.2007, a.a.O., Rn. 6; Beschl. v. 14.4.1998, a.a.O., S. 3426).

  • OVG Niedersachsen, 17.02.2015 - 8 LA 26/14

    Abrechnungsbetrug; Antrag auf Zulassung der Berufung; Approbation; Arzt;

    Anhaltspunkte dafür, dass der Widerruf der Approbation im vorliegenden Fall ausnahmsweise einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Berufsfreiheit des Klägers bewirkt (vgl. zur grundsätzlichen Verhältnismäßigkeit des mit dem Approbationswiderruf verbundenen Eingriffs in die Berufsfreiheit: BVerwG, Beschl. v. 23.10.2007 - BVerwG 3 B 23.07 -, juris Rn. 5 f.), ergeben sich aus seinem Zulassungsvorbringen nicht.
  • OVG Saarland, 23.04.2021 - 1 B 358/20

    Zu den verfassungsrechtlichen Voraussetzungen einer Anordnung der sofortigen

  • VG Regensburg, 15.09.2011 - RN 5 K 10.1701

    Widerruf der Approbation als Apotheker; Abgabe von Fentanyl-Pflaster ohne

  • VG Bayreuth, 03.04.2012 - B 1 K 10.242

    Widerruf der Approbation als Apotheker; Unwürdigkeit; strafrechtliche

  • OVG Niedersachsen, 15.09.2015 - 8 LA 109/15

    Approbation; Substitutionsbehandlung; Unwürdigkeit; Widerruf; Wiedererlangung der

  • VGH Bayern, 17.06.2020 - 21 ZB 18.1807

    Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Hebamme"

  • VGH Bayern, 09.07.2012 - 21 ZB 11.2997

    Widerruf der Apothekerapprobation; Verurteilung wegen Betrugs; Unwürdigkeit;

  • VG Chemnitz, 21.08.2018 - 4 K 2279/16
  • VG Regensburg, 10.11.2011 - RN 5 K 10.1804

    Widerruf der Approbation als Apotheker

  • VG Augsburg, 10.03.2016 - Au 2 K 14.1732

    Klage auf Wiedererteilung der ärztlichen Approbation nach Vorstrafe

  • VG Köln, 03.03.2020 - 7 K 1994/19

    Rezepte planmäßig eingereicht, aber keine Medikamente an Patienten abgegeben:

  • VG Bayreuth, 21.10.2015 - B 4 K 14.271

    Approbationswiderruf, Unzuverlässigkeit, Verwaltungsgerichte, L-Polamidon,

  • VG München, 11.03.2008 - M 16 K 07.2784

    Widerruf der Approbation als Zahnarzt; Unwürdigkeit wegen Abrechnungsbetrugs

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