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   OVG Sachsen, 26.10.2009 - 3 B 241/08   

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https://dejure.org/2009,14446
OVG Sachsen, 26.10.2009 - 3 B 241/08 (https://dejure.org/2009,14446)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 26.10.2009 - 3 B 241/08 (https://dejure.org/2009,14446)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 26. Oktober 2009 - 3 B 241/08 (https://dejure.org/2009,14446)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

    StVO § 3 Abs. 1; FeV § 46 Abs. 1, § 46 Abs. 3
    Fahrerlaubsnisenziehung; hier: keine Aufrechterhaltung des Sofortvollzugs bei Tatfall der Nichteignung im Beschwerdeverfahren

  • verkehrslexikon.de

    Anforderungen an eine MPU-Anordnung nach Konsum von Metamphetamin - Speed - Crystal

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Entziehung einer Fahrerlaubnis bei Vorliegen lediglich von Zweifeln an der Eignung zum Führen von Fahrzeugen

  • Judicialis

    StVO § 3 Abs. 1; ; FeV § 46 Abs. 1; ; FeV § 46 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit der Entziehung einer Fahrerlaubnis bei Vorliegen lediglich von Zweifeln an der Eignung zum Führen von Fahrzeugen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 25.04

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Drogenkonsum; Einnahme von Kokain; Fahreignung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.10.2009 - 3 B 241/08
    Sollen Zweifel mit einem früheren Drogenkonsum begründet werden, ist zusätzlich zu beachten, dass nicht jeder beliebig weit in der Vergangenheit liegende Drogenkonsum als Grundlage für die Anforderung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens herangezogen werden kann (vgl. hierzu und zum Folgenden: BVerwG, Urt. v. 9.6.2005, NJW 2005, 3081).
  • OVG Sachsen, 14.02.2012 - 3 B 357/11

    Einjährige Abstinenz zur Wiedererlangung der Eignung

    In diesem Fall ist in Anwendung von Nr. 9.1 Anlage 4 zum FeV ohne weiteres von der fehlenden Eignung des Fahrerlaubnisbesitzers auszugehen (SächsOVG, Beschl. v. 7. Mai 2009 - 3 B 241/08 - m. w. N.).

    Hierzu gehört insbesondere der Nachweis derDrogenabstinenz über eine gewisse Zeitdauer hin sowie eine Änderung im Verhalten des Antragstellers (strenger noch SächsOVG a. a. O.; vgl. Beschl. v. 26. Oktober 2009 - 3 B 241/08 - juris, sowie Nachweise bei Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Aufl. 2011, § 2 StVG Rn. 17j m. w. N.).

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