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   OVG Sachsen, 07.05.2009 - 3 B 248/08   

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https://dejure.org/2009,14603
OVG Sachsen, 07.05.2009 - 3 B 248/08 (https://dejure.org/2009,14603)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 07.05.2009 - 3 B 248/08 (https://dejure.org/2009,14603)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 07. Mai 2009 - 3 B 248/08 (https://dejure.org/2009,14603)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

    StVG § 3 Abs. 1 S. 1; FeV § 46 Abs. 1 S. 1, § 11 Abs. 7, § 11 Abs. 8 S. 1; Anlage 4 zur FeV Nr. 9.1
    Fahrerlaubnisentziehung; Medizinisch-psychologisches Gutachten; Amphetamin; Entziehungspflicht - Begründung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtvorlage des angeforderten medizinisch-psychologischen Gutachtens

  • blutalkohol PDF, S. 451
  • Judicialis

    StVG § 3 Abs. 1 S. 1; ; FeV § 46 Abs. 1 S. 1; ; FeV § 11 Abs. 7; ; FeV § 11 Abs. 8 S. 1; ; Anlage 4 zur FeV Nr 9.1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fahrerlaubnisentziehung; Medizinisch-psychologisches Gutachten; Amphetamin; Entziehungspflicht - Begründung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.02.2008 - 1 S 186.07

    Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gegen sofort vollziehbare

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.05.2009 - 3 B 248/08
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist von der fehlenden Eignung des Fahrerlaubnisbesitzers im Fall eines (möglicherweise) nur einmaligen Konsums von Amphetamin in Anwendung von Nr. 9.1 der Anlage 4 zu §§ 11, 13 und 14 FeV ohnehin dann auszugehen, wenn er - wie hier - unter dem Einfluss dieser Substanz ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr geführt und damit unter Beweis gestellt hat, dass er nicht in der Lage ist, zwischen dem Drogenkonsum einerseits und der Teilnahme am Straßenverkehr andererseits zuverlässig zu trennen (vgl. Beschl. v. 25.1.2005 - 3 BS 379/04 - weitergehend z. B. OVG Bbg, Beschl. v. 15.2.2008 - 1 S 186.07 -, Rn. 5 m. w. N., zitiert nach juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.06.2008 - 10 B 10356/08

    Kraftfahreignung bei Mischkonsum ohne Beibringung eines Fahreignungsgutachten

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.05.2009 - 3 B 248/08
    Dies ist - wenn kein atypischer Sachverhalt i. S. d. Vorbemerkung 3 dieser Anlage (sog. besondere Kompensationsumstände) gegeben ist - im Allgemeinen dann der Fall, wenn der Betroffene ein Jahr lang keine Drogen mehr konsumiert hat (vgl. OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 3.6.2008 - 10 B 10356/08 -, Rn. 7, zitiert nach juris).
  • BVerfG, 21.12.2004 - 1 BvR 2652/03

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung wegen Führens eines

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.05.2009 - 3 B 248/08
    Der in der GC/MS-Bestätigungsanalyse des Instituts für Rechtsmedizin der Technischen Universität Dresden vom 25.7.2007 im Serum festgestellte Wert von 37, 4 ng/ml lag über dem von der Grenzwertkommission festgelegten analytischen Grenzwert für Amphetamin von 25 ng/ml, bei dessen Überschreitung sicher mit dem Auftreten von Ausfallerscheinungen, die mit einer Einschränkung der Fahrtüchtigkeit im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht verbunden sind (vgl. BVerfG, Beschl. v. 21.12.2004, NZV 2005, 270), gerechnet werden muss (vgl. Hentschel a. a. O., § 24 a StVG Rn. 21 m. w. N).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2015 - 16 B 660/15

    Entziehung einer Fahrerlaubnis aufgrund einer vom Inhaber selbst eingeräumten

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 27. September 2010 - 16 E 1227/09 - Sächs. OVG, Beschluss vom 7. Mai 2009 - 3 B 248/08 -, juris, Rn. 8.
  • OVG Sachsen, 01.02.2010 - 3 B 161/08

    Fahrerlaubnis, Entziehung, Blutprobe, Verwertungsverbot

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats führt die bloß einmalige Einnahme harter Drogen (außer Cannabis) jedenfalls dann zur Annahme der fehlenden Eignung, wenn der Fahrerlaubnisinhaber unter dem Einfluss einer solchen Substanz ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr geführt und damit gezeigt hat, nicht zwischen Drogenkonsum und der Teilnahme am Straßenverkehr trennen zu können (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 7.5.2008 - 3 B 248/08 - m. w. N.).
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