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   BVerwG, 23.03.1990 - 3 B 25.90   

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https://dejure.org/1990,2284
BVerwG, 23.03.1990 - 3 B 25.90 (https://dejure.org/1990,2284)
BVerwG, Entscheidung vom 23.03.1990 - 3 B 25.90 (https://dejure.org/1990,2284)
BVerwG, Entscheidung vom 23. März 1990 - 3 B 25.90 (https://dejure.org/1990,2284)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 45 Abs. 1 S 1
    Verkehrsbeschränkung auf bestimmten Straßen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 46.78

    Geschwindigkeitsbegrenzung Stadtautobahn - Verkehrsregelung, Rechtsnatur, §§ 42,

    Auszug aus BVerwG, 23.03.1990 - 3 B 25.90
    Die Straßensperrung muß dabei auf straßenverkehrsrechtlichen Gründen beruhen (vgl. BVerwG a.a.O.) und es muß eine konkrete Gefahr für das geschützte Gut - die Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs - vorliegen (vgl. Urteil vom 13. Dezember 1979 - BVerwG 7 C 46.78 - in Buchholz a.a.O. Nr. 6).

    Hierfür genügt es, daß irgendwann in überschaubarer Zukunft mit hinreichender Wahrscheinlichkeit Schadensfälle eintreten können, was sich danach beurteilt, ob die konkrete Situation an einer bestimmten Stelle oder Strecke einer Straße die Befürchtung nahelegt, daß - möglicherweise durch Zusammentreffen mehrerer gefahrenträchtiger Umstände - die zu bekämpfende Gefahrenlage eintritt (vgl. BVerwG - Urteil vom 13. Dezember 1979 a.a.O.).

  • BVerwG, 28.11.1969 - VII C 67.68

    Einrichtung bewachter Parkplätze zur Begrenzung von Dauerparken -

    Auszug aus BVerwG, 23.03.1990 - 3 B 25.90
    Weder weicht der Beschluß des Verwaltungsgerichtshofs ab von dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Januar 1974 - BVerwG 7 B 32.73 - (Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 1) - dieser Beschluß bezieht sich auf ein Verkehrsverbot für Fahrzeuge aller Art - noch von dem Urteil vom 28. November 1969 - BVerwG 7 C 67.68 - (BVerwGE 34, 241 [BVerwG 28.11.1969 - VII C 67/68]) - diese Entscheidung bezieht sich auf die Einrichtung bewachter Parkplätze zur Regelung des ruhenden Verkehrs - noch von dem angeführten Urteil vom 25. September 1968 - BVerwG 4 C 195.65 - (BVerwGE 30, 235 [BVerwG 25.09.1968 - IV C 195/65]), in dem Ausführungen über den Inhalt des nicht auf Bundesfernstraßen bezogenen Gemeingebrauchs an Straßen enthalten sind.
  • BVerwG, 25.04.1980 - 7 C 19.78

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit von Verkehrsbeschränkungen für Kraftfahrzeuge

    Auszug aus BVerwG, 23.03.1990 - 3 B 25.90
    Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen verbleibt der Behörde für ihre Entscheidung, ob und wie sie eingreifen will, nach § 45 Abs. 1 StVO ein Ermessensspielraum, der nur beschränkt gerichtlich nachprüfbar ist (vgl. Urteil vom 25. April 1980 - BVerwG 7 C 19.78 - in Buchholz 442.151 § 45 Nr. 8).
  • BVerwG, 25.09.1968 - IV C 195.65

    Verhältnis zwischen Bundesrecht und Landesrecht - Bundeseinheitliche Regelung des

    Auszug aus BVerwG, 23.03.1990 - 3 B 25.90
    Weder weicht der Beschluß des Verwaltungsgerichtshofs ab von dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Januar 1974 - BVerwG 7 B 32.73 - (Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 1) - dieser Beschluß bezieht sich auf ein Verkehrsverbot für Fahrzeuge aller Art - noch von dem Urteil vom 28. November 1969 - BVerwG 7 C 67.68 - (BVerwGE 34, 241 [BVerwG 28.11.1969 - VII C 67/68]) - diese Entscheidung bezieht sich auf die Einrichtung bewachter Parkplätze zur Regelung des ruhenden Verkehrs - noch von dem angeführten Urteil vom 25. September 1968 - BVerwG 4 C 195.65 - (BVerwGE 30, 235 [BVerwG 25.09.1968 - IV C 195/65]), in dem Ausführungen über den Inhalt des nicht auf Bundesfernstraßen bezogenen Gemeingebrauchs an Straßen enthalten sind.
  • BVerwG, 07.01.1974 - VII B 32.73

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 23.03.1990 - 3 B 25.90
    Weder weicht der Beschluß des Verwaltungsgerichtshofs ab von dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Januar 1974 - BVerwG 7 B 32.73 - (Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 1) - dieser Beschluß bezieht sich auf ein Verkehrsverbot für Fahrzeuge aller Art - noch von dem Urteil vom 28. November 1969 - BVerwG 7 C 67.68 - (BVerwGE 34, 241 [BVerwG 28.11.1969 - VII C 67/68]) - diese Entscheidung bezieht sich auf die Einrichtung bewachter Parkplätze zur Regelung des ruhenden Verkehrs - noch von dem angeführten Urteil vom 25. September 1968 - BVerwG 4 C 195.65 - (BVerwGE 30, 235 [BVerwG 25.09.1968 - IV C 195/65]), in dem Ausführungen über den Inhalt des nicht auf Bundesfernstraßen bezogenen Gemeingebrauchs an Straßen enthalten sind.
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