Weitere Entscheidung unten: OVG Sachsen, 19.05.2005

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   OVG Sachsen, 05.04.2005 - 3 B 277/03   

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OVG Sachsen, 05.04.2005 - 3 B 277/03 (https://dejure.org/2005,5673)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 05.04.2005 - 3 B 277/03 (https://dejure.org/2005,5673)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 05. April 2005 - 3 B 277/03 (https://dejure.org/2005,5673)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 38; SächsRiG § 6 Abs. 1

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Berufung bei Einlegung durch einen vom Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts bevollmächtigten Rechtsanwalt; Rechtmäßigkeit der Anwendung eines im Ansatz zulässigen Beurteilungsmaßstabes; Voraussetzungen für die Anwendung eines Beurteilungsmaßstabes ...

  • Judicialis

    VwGO § 38; ; SächsRiG § 6 Abs 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 38; SächsRiG § 6 Abs 1
    Recht der Landesbeamten - dienstliche Beurteilung, Prüfungsvermerk, Beurteilungsmaßstab, gleichmäßige Anwendung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 1544 (Ls.)
  • NVwZ 2006, 222
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 02.03.2000 - 2 C 7.99

    Dienstliche Beurteilung, Richtlinien über -; -, von der Richtlinie abweichende

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.04.2005 - 3 B 277/03
    Die oberste Dienstbehörde ist daher auch innerhalb der durch das einschlägige Gesetzes- und Verordnungsrecht gezogenen Grenzen weitgehend frei, Verfahren und Inhalt dienstlicher Beurteilungen durch Richtlinien festzulegen (BVerwG, Urt. v. 2.3.2000, NVwZ-RR 2000, 621; Urt. v. 30.4.1981, DVBl. 1981, 1062).

    Wenn der Dienstherr Richtlinien für die Abgabe dienstlicher Beurteilungen erlassen hat, kann das Gericht nur prüfen, ob die Richtlinien eingehalten sind und ob sie mit den gesetzlichen Regelungen in Einklang stehen (BVerwG, Urt. v. 2.3.2000, NVwZ-RR 2000, 621 m.w.N.; st. Rspr.).

    Die Einheitlichkeit des Beurteilungsmaßstabes ist unabdingbare Voraussetzung dafür, dass die Beurteilung ihren Zweck erfüllt, einen Vergleich der Konkurrenten untereinander anhand vorgegebener Sach- und Differenzierungsmerkmale zu ermöglichen, zumal die dienstliche Beurteilung ihre wesentliche Aussagekraft erst aufgrund ihrer Relation zu den Bewertungen in anderen dienstlichen Beurteilungen erhält (BVerwG, Urt. v. 2.3.2000, NVwZ-RR 2000, 621).

    Selbst wenn man aber von der Zulässigkeit der von dem Beklagten befürworteten Beschränkung ausgehen wollte, so richtete sich die Stellenausschreibung doch jedenfalls nicht ausschließlich an Richter, die der Dienstaufsicht des Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts unterstanden, so dass die für den Kläger anlässlich seiner Bewerbung erstellte dienstliche Beurteilung nicht nur einen Vergleich mit den anderen Richtern der Verwaltungsgerichtsbarkeit, sondern auch allen übrigen Richtern und Staatsanwälten ermöglichen musste (vgl. BVerwG, Urt. v. 2.3.2000, NVwZ-RR 2000, 621; Urt. v. 7.6.1984, DVBl. 1984, 1221).

  • BVerwG, 30.04.1981 - 2 C 8.79

    Verwaltungsgerichtliche Überprüfbarkeit dienstlicher Beurteilungen -

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.04.2005 - 3 B 277/03
    Die oberste Dienstbehörde ist daher auch innerhalb der durch das einschlägige Gesetzes- und Verordnungsrecht gezogenen Grenzen weitgehend frei, Verfahren und Inhalt dienstlicher Beurteilungen durch Richtlinien festzulegen (BVerwG, Urt. v. 2.3.2000, NVwZ-RR 2000, 621; Urt. v. 30.4.1981, DVBl. 1981, 1062).

    Dabei sind strenge Maßstäbe anzulegen, da die gleichmäßige Heranziehung der Beurteilungskriterien gleichsam das Gegengewicht zu der dem Dienstherrn im Übrigen eingeräumten weiten Gestaltungsfreiheit im Beurteilungswesen bildet (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.4.1981, DVBl. 1981, 1062).

    Zwar ist die Verwendung unterschiedlicher Beurteilungsmaßstäbe bei unterschiedlichen Beurteilungszeiträumen zulässig (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.4.1981, DVBl. 1981, 1062).

  • BVerwG, 19.12.2002 - 2 C 31.01

    Dienstliche Beurteilung; Eignung; Befähigung; Zweitbeurteiler;

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.04.2005 - 3 B 277/03
    Die dienstliche Beurteilung dient vornehmlich dem Zweck, dem Dienstherrn für künftige Personalentscheidungen eine am Leistungsgrundsatz orientierte Auswahlgrundlage zu schaffen (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.12.2002, DVBl. 2003, 1545).

    Da ältere dienstliche Beurteilungen bei Auswahlverfahren aber grundsätzlich neben den aktuellen Beurteilungen berücksichtigt werden können und vor den Hilfskriterien heranzuziehen sind (BVerwG, Urt. v. 19.12.2002, DVBl. 2003, 1545), bestünde anderenfalls - über die noch vorhandene bezugnehmende Beurteilung - eine unzulässige rechtliche Fortwirkung der aufgehobenen dienstlichen Beurteilung.

  • BVerwG, 07.06.1984 - 2 C 52.82

    Richter auf Probe - Beurteilung - Beurteilungszeitraum - Anrechnungsfähige Zeiten

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.04.2005 - 3 B 277/03
    Das für den Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts vorgesehene Abänderungsrecht führt vielmehr dazu, dass für die Richter der Verwaltungsgerichte Beurteilungen erstellt werden, für die jeweils die Fassung maßgeblich ist, die sie mit dem Prüfungsvermerk des Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts erhalten, so dass Beurteilung und Prüfungsvermerk erst zusammen die dienstliche Beurteilung im Rechtssinn ergeben (vgl. BVerwG, Urt. v. 7.6.1984, DVBl. 1984, 1221 zur bayerischen Regelung).

    Selbst wenn man aber von der Zulässigkeit der von dem Beklagten befürworteten Beschränkung ausgehen wollte, so richtete sich die Stellenausschreibung doch jedenfalls nicht ausschließlich an Richter, die der Dienstaufsicht des Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts unterstanden, so dass die für den Kläger anlässlich seiner Bewerbung erstellte dienstliche Beurteilung nicht nur einen Vergleich mit den anderen Richtern der Verwaltungsgerichtsbarkeit, sondern auch allen übrigen Richtern und Staatsanwälten ermöglichen musste (vgl. BVerwG, Urt. v. 2.3.2000, NVwZ-RR 2000, 621; Urt. v. 7.6.1984, DVBl. 1984, 1221).

  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.04.2005 - 3 B 277/03
    Eine Beurteilung, die sich auf eine aufgehobene Beurteilung stützt, dürfte im Rahmen eines Auswahlverfahrens nicht mehr berücksichtigt werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.8.2003, BVerwGE 118, 370 [377]).
  • BVerwG, 27.11.2000 - 2 B 42.00

    Voraussetzungen für eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.04.2005 - 3 B 277/03
    Der für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Prüfungsvermerks und des Widerspruchsbescheides maßgebliche Zeitpunkt ist vorliegend ausnahmsweise der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung, da das materielle Recht dies gebietet (vgl. zum entsprechenden prozessrechtlichen Grundsatz BVerwG, Beschl. v. 27.11.2000 - 2 B 42.00 - zit. nach juris; Urt. v. 16.10.1997, BVerwGE 105, 267).
  • BVerwG, 16.10.1997 - 2 C 7.97

    Zeitpunkt, maßgeblicher Zeitpunkt für die gerichtliche Überprüfung der Versetzung

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.04.2005 - 3 B 277/03
    Der für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Prüfungsvermerks und des Widerspruchsbescheides maßgebliche Zeitpunkt ist vorliegend ausnahmsweise der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung, da das materielle Recht dies gebietet (vgl. zum entsprechenden prozessrechtlichen Grundsatz BVerwG, Beschl. v. 27.11.2000 - 2 B 42.00 - zit. nach juris; Urt. v. 16.10.1997, BVerwGE 105, 267).
  • BVerfG, 15.12.1970 - 2 BvF 1/69

    Abhörurteil

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.04.2005 - 3 B 277/03
    Eine strengere Sichtweise ist auch nicht durch den Grundsatz der Gewaltenteilung aus Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG geboten, denn dieser schließt Überschneidungen zwischen den Gewalten nicht vollständig aus (vgl. BVerfG, Urt. v. 15.12.1970, BVerfGE 30, 1 [28]).
  • BVerwG, 17.04.1986 - 2 C 8.83

    Beamtenrecht - Laufbahn - Beurteilung

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.04.2005 - 3 B 277/03
    Sie kann im Rahmen ihres Organisationsermessens grundsätzlich ihr zweckmäßig erscheinende Maßnahmen über Zuständigkeiten und Verfahren treffen und dabei auch bestimmen, durch wen die dienstliche Beurteilung der Richter erstellt wird, wobei der sachliche Zusammenhang dieser Aufgabe mit der Ausübung der Dienstaufsicht nicht außer Acht gelassen werden darf (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.8.2004 - 2 B 64.04 - unter Verweis auf Urt. v. 17.4.1986 - 2 C 8.83; zit. nach juris).
  • BGH, 10.08.2001 - RiZ(R) 5/00

    Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch kritische

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.04.2005 - 3 B 277/03
    Die konkrete Gestaltung des Verfahrens der Mitwirkung und auch die Regelung über die Zuständigkeit des Beurteilers kann in Beurteilungsrichtlinien erfolgen, ohne dass es hierzu einer weiteren gesetzlichen Ermächtigung bedarf (so im Ergebnis auch BGH - Dienstgericht des Bundes -, Urt. v. 10.8.2001, NJW 2002, 359).
  • BVerwG, 20.08.2004 - 2 B 64.04

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde; Übertragung dienstlicher

  • GemSOGB, 17.04.1984 - GmS-OGB 2/83

    Fehlende schriftliche Prozeßvollmacht

  • BVerwG, 21.01.2004 - 6 A 1.04

    Beteiligungsfähigkeit; Vereinigung; Recht auf Betätigung; Prozessvollmacht;

  • BVerwG, 25.03.1996 - 4 A 38.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Gerichtliche Aufforderung zur Vorlage schriftlicher

  • VGH Baden-Württemberg, 25.09.2006 - 4 S 2087/03

    Dienstliche Beurteilung eines Richters; Beurteilungsrichtlinie Baden-Württemberg

    Ihre wesentliche Aussagekraft erhält eine dienstliche Beurteilung erst aufgrund ihrer Relation zu den Bewertungen in anderen dienstlichen Beurteilungen (BVerwG, Urteil vom 02.03.2000 - 2 C 7.99 -, a.a.O.; s.a. OVG Bautzen, Urteil vom 05.04.2005 - 3 B 277/03 -, NVwZ 2006, 222).
  • BGH, 14.10.2021 - RiZ(R) 2/20

    Anforderungen an die Regelbeurteilung eines Richters am Arbeitsgerichts

    Beurteilung und Prüfungsvermerk sind in Sachsen nicht als rechtlich zu trennende Stellungnahmen zu betrachten, sondern bilden erst zusammen die dienstliche Beurteilung im Rechtssinn (vgl. OVG Bautzen, Urteil vom 5. April 2005 - 3 B 277/03, NVwZ 2006, 222 juris Rn. 34 unter Verweis auf BVerwG, Urteil vom 7. Juni 1984 - 2 C 52/82, NJW 1985, 1095).
  • Richterdienstgericht Sachsen, 02.12.2019 - 66 DG 1/18
    Denn das in Ziffer VIII Nr. 3 Satz 1 VwV Beurteilung von Richtern und Staatsanwälten für das SMJus vorgesehene Abänderungsrecht führt dazu, dass für die Richter der Arbeitsgerichte, für die der Präsident des SächsLAG die unmittelbare Dienstaufsicht führt, Beurteilungen erstellt werden, für die jeweils die Fassung maßgeblich ist, die sie mit dem Prüfungsvermerk des SMJus erhalten haben, so dass Beurteilung und Prüfungsvermerk erst zusammen die dienstliche Beurteilung im Rechtssinn ergeben (vgl. SächsOVG, Urt. v. 5.4.2005 - 3 B 277/03 - juris Rn. 34 unter Hinweis auf BVerwG, Urt. v. 7.6.1984 - 2 C 52/82 - juris Rn. 13).
  • OVG Sachsen, 22.09.2008 - 2 B 557/07

    Einschlägiger Rechtsweg für die Bescheidungsklage auf Verpflichtung zur Erteilung

    Zwar ist die Anwendung eines Beurteilungsmaßstabes nur dann rechtmäßig, wenn sichergestellt ist, dass dies in einer dem Gleichheitsgrundsatz entsprechenden Weise geschieht (vgl. hierzu SächsOVG, Urt. v. 5.4.2005 - 3 B 277/03 -, zit. nach juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.09.2009 - 2 M 97/09

    Konkurrentenstreit - Zur Inzidentkontrolle der dienstlichen Beurteilung des

    Ob er hierzu befügt war, hängt von der Auslegung des § 6 Abs. 1 RiG M-V ab (vgl. OVG Bautzen, Beschluss vom 05.04.2005 - 3 B 277/03 -, Rn. 35ff. zitiert nach juris).
  • OVG Sachsen, 26.05.2005 - 3 BS 48/05

    Konkurrentenstreitverfahren, Auswahlentscheidung, Leistungskriterium,

    Dabei ist ein strenger Prüfungsmaßstab anzulegen, weil von ihr die gleichmäßige Heranziehung der Auswahlkriterien abhängt, die das Gegengewicht zu der dem Dienstherrn im Übrigen eingeräumten weiten Gestaltungsfreiheit darstellt (vgl. Senatsurt. v. 5.4.2005 - 3 B 277/03 - m.w.N. zum Beurteilungswesen).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.07.2010 - 13 E 739/10

    Erstattung einer Terminsgebühr im Fall einer Vorsprache des

    vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. November 2006 - II ZB 9/06 -, FamRZ 2007, 279, und vom 27. Februar 2007 - XI ZB 38/05 -, NJW 2007, 2858; Hamb. OVG, Beschluss vom 10. Januar 2006 - 1 So 177/05 -, NJW 2006, 1544; Hess. LAG, Beschluss vom 1. März 2006 - 13 Ta 81/06 -, juris; Gerold/Schmidt/ von Eicken/Madert/Müller-Rabe, RVG,19. Aufl., Vorb.
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OVG Sachsen, Entscheidung vom 19. Mai 2005 - 3 B 277/03 (https://dejure.org/2005,34086)
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