Rechtsprechung
OVG Brandenburg, 28.02.2002 - 3 B 280/01.NE |
Zitiervorschläge
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Kurzfassungen/Presse
- brandenburg.de (Pressemitteilung)
Antrag auf einstweilige Anordnung zur vorläufigen Außervollzugsetzung einer Veränderungssperre für Teilbereiche des Potsdam-Centers bleibt ohne Erfolg
Wird zitiert von ... (4)
- OVG Brandenburg, 25.05.2005 - 3 D 7/03
Antrag auf Normenkontrolle; Rechtmäßigkeit eines Bebauungsplans; Zulässigkeit des …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OVG Berlin-Brandenburg, 22.12.2005 - 2 S 135.05 Derartige finanzielle Verluste sind jedoch keine irreparablen Schäden und grundsätzlich weder als abzuwehrender schwerer Nachteil noch als andere gewichtige Gründe anzusehen, die den Erlass einer einstweiligen Anordnung i. S. d. § 47 Abs. 6 dringend gebieten würden (vgl. OVG für das Land Brandenburg, Beschluss vom 28. Februar 2002 - 3 B 280/01.NE -, S. 13 des Entscheidungsabdrucks, m.w.N.).
- OVG Brandenburg, 25.11.2002 - 3 B 166/02
Bebauungsplan, Antrag auf vorläufige Außervollzugsetzung rückwärtige Erschließung …
Weil eine Rechtsnorm außer Vollzug gesetzt werden soll, ist es notwendig, bei der Prüfung der Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 47 Abs. 6 VwGO einen strengen Maßstab anzulegen (vgl. etwa Beschlüsse des erkennenden Senats vom 16. November 2000 - 3 B 67/OO.NE - und vom 28. Februar 2002 - 3 B 280/01.NE). - OVG Brandenburg, 25.11.2002 - 3 B 166
Antrag auf vorläufige Außervollzugsetzung eines Bebauungsplans; Erschließung von …
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