Rechtsprechung
   OVG Saarland, 16.12.2010 - 3 B 284/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,3077
OVG Saarland, 16.12.2010 - 3 B 284/10 (https://dejure.org/2010,3077)
OVG Saarland, Entscheidung vom 16.12.2010 - 3 B 284/10 (https://dejure.org/2010,3077)
OVG Saarland, Entscheidung vom 16. Dezember 2010 - 3 B 284/10 (https://dejure.org/2010,3077)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,3077) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Artt. 2, 1 GG; § 123 VwGO; §§ 8, 28 Abs. 1 SPolG
    Zur Zulässigkeit der Dauerobservation nach Entlassung aus der Sicherungsverwahrung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Allgemeine Folgenabwägung als Grundlage der Anordnung der Beendigung der Observation eines aus der Sicherheitsverwahrung Entlassenen; Abwägung des Eingriffs zulasten des Entlassenen durch Fortführung der Observation mit den zu erwartenden Nachteilen für potentielle ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Allgemeine Folgenabwägung als Grundlage der Anordnung der Beendigung der Observation eines aus der Sicherheitsverwahrung Entlassenen; Abwägung des Eingriffs zulasten des Entlassenen durch Fortführung der Observation mit den zu erwartenden Nachteilen für potentielle ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • saarland.de (Pressemitteilung)

    Polizeiliche Dauerüberwachung von Walter H. weiter vorläufig zulässig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    OVG des Saarlandes: Polizeiliche Dauerüberwachung aus Sicherungsverwahrung entlassenen Sexualstraftäters vorläufig zulässig - Beschwerde des Observierten zurückgewiesen

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Dauerobservation ehemaliger Sicherungsverwahrter

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (26)

  • BVerfG, 27.07.2005 - 1 BvR 668/04

    Vorbeugende Telekommunikationsüberwachung

    Auszug aus OVG Saarland, 16.12.2010 - 3 B 284/10
    BVerfG, Urteil vom 27.7.2005 - 1 BvR 668/04 -, zitiert nach Juris,.

    BVerfG, Urteil vom 27.7.2005 - 1 BvR 668/04 -, NJW 2005, 2603 ff. (zu der vorbeugenden Telekommunikationsüberwachung), Urteile vom 27.2.2008 - 1 BvR 370/07, 1 BR 595/07 -, NJW 2008, 822 (zur "Online-Durchsuchung"), und vom 11.3.2008 -1 BvR 2074/05, 1 BvR 1254/07 -, NJW 2008, 1505 (zur automatisierten Kfz-Kennzeichenerfassung), jeweils mit weiteren Nachweisen.

    BVerfG, Urteil vom 27.7.2005 - 1 BvR 668/04 -.

    BVerfG, Beschluss vom 4.4.2006 - 1 BvR 518/02 -, und Urteil vom 11.3.2008 - 1 BvR 2074/05, 1 BvR 1254/07 -, jeweils a.a.O. sowie Urteil vom 27.7.2005 - 1 BvR 668/04 -, NJW 2005, 2603.

  • BVerfG, 11.03.2008 - 1 BvR 2074/05

    Automatisierte Kennzeichenerfassung

    Auszug aus OVG Saarland, 16.12.2010 - 3 B 284/10
    BVerfG, Urteil vom 27.7.2005 - 1 BvR 668/04 -, NJW 2005, 2603 ff. (zu der vorbeugenden Telekommunikationsüberwachung), Urteile vom 27.2.2008 - 1 BvR 370/07, 1 BR 595/07 -, NJW 2008, 822 (zur "Online-Durchsuchung"), und vom 11.3.2008 -1 BvR 2074/05, 1 BvR 1254/07 -, NJW 2008, 1505 (zur automatisierten Kfz-Kennzeichenerfassung), jeweils mit weiteren Nachweisen.

    hierzu BVerfG, Urteil vom 11.3.2008 - 1 BvR 2074/05, 1 BvR 1254/07 = NJW 2008, 1505, mit weiteren Nachweisen.

    BVerfG, Urteil vom 11.3.2008 - 1 BvR 2074/05, 1 BvR 1254/07 -, NJW 2008, 1505.

    BVerfG, Beschluss vom 4.4.2006 - 1 BvR 518/02 -, und Urteil vom 11.3.2008 - 1 BvR 2074/05, 1 BvR 1254/07 -, jeweils a.a.O. sowie Urteil vom 27.7.2005 - 1 BvR 668/04 -, NJW 2005, 2603.

  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten

    Auszug aus OVG Saarland, 16.12.2010 - 3 B 284/10
    BVerfG, Urteil vom 5.2.2004 - 2 BvR 2029/01 - in NJW 2004, 739 ff., zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der Sicherungsverwahrung.

    BVerfG, Urteil vom 5.2.2004 - 2 BvR 2029/01 -, NJW 2004, 739 ff.,.

    etwa BVerfG, Urteil vom 5.2.2004 - 2 BvR 2029/01 - zur fortdauernden Unterbringung in Sicherheitsverwahrung und vom 8.7.2010 - 2 BvR 1771/09 -, jeweils zitiert nach Juris.

  • VG Hannover, 12.03.2019 - 7 A 849/19

    Abschnittsbezogene Geschwindigkeitskontrolle; Bestimmtheitsgrundsatz;

    Zwar wird in Rechtsprechung und Literatur vertreten, dass im Interesse einer effektiven Gefahrenabwehr bei Entstehen neuartiger Gefahrenlagen übergangsweise ein Rückgriff auf die gefahrenabwehrrechtliche Generalklausel erlaubt und dem Gesetzgeber insoweit ein gewisser zeitlicher Spielraum zur Schaffung einer speziellen gesetzlichen Grundlage zuzubilligen sei (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. .07.2004 - 1 S 2801/03 -, juris Rn. 30; OVG Saarland, Beschl. v. 16.12.2010 - 3 B 284/10 -, juris Rn. 70, unter Verweis auf BVerwG, Beschl. v. 24.10.2001 - 6 C 3/01 -, juris; Pieroth/Schlink/Kniesel, Polizei- und Ordnungsrecht, 9. Aufl. 2016, § 8 Rn. 20).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2013 - 5 A 607/11

    Dauerobservation eines rückfallgefährdeten Sexualstraftäters von März 2009 bis

    vgl. zuletzt VG Freiburg, Urteil vom 14. Februar 2013 - 4 K 1115/12 -, juris, Rn. 29 ff.; stark zweifelnd bereits VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 8. November 2011 - 1 S 2538/11 -, Beschlussabdruck S. 6 f. (aufgehoben durch BVerfG, Beschluss vom 8. November 2012 - 1 BvR 22/12 -, in diesem Punkt allerdings eher bestätigend, juris, Rn. 25); OVG Saarl., Beschluss vom 16. Dezember 2010 - 3 B 284/10 -, juris, Rn. 23 ff.; a. A. VG Aachen, Urteil vom 24. Januar 2011 - 6 K 140/10 -, juris, sowie VG Saarlouis, Urteil vom 28. November 2012 - 6 K 745/10 -, juris.

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. November 2012 - 1 BvR 22/12 -, juris, Rn. 25; BVerwG, Urteil vom 20. Februar 1990 - 1 C 30.86 -, NJW 1990, 2768, Beschluss vom 24. Oktober 2001 - 6 C 3.01 -, BVerwGE 115, 189, 195; OVG Saarl., Beschluss vom 16. Dezember 2010 - 3 B 284/10 -, juris, Rn. 70 ff.; BayVerfGH, Entscheidung vom 9. Juli 1985 - Vf. 44-VI-84 -, BayVBl. 1985, 652, 654.

    vgl. auch OVG Saarl., Beschluss vom 16. Dezember 2010 - 3 B 284/10 -, juris, Rn. 74.

    Dass die polizeigesetzlichen Rechtsgrundlagen über die längerfristige Observation auf die allgemeine Rückfallgefahr von Straftätern überhaupt nicht anwendbar sein könnten, wurde in der Rechtsprechung erstmals von den saarländischen Gerichten im Jahr 2010 näher erwogen, vgl. VG Saarlouis, Beschluss vom 15. September 2010 - 6 L 746/10 -, anders nunmehr aber Urteil vom 28. November 2012 - 6 K 745/10 -, jeweils juris; OVG Saarl., Beschluss vom 16. Dezember 2010 - 3 B 284/10 -, juris, Rn. 23 ff., ohne dass jedoch eine entsprechende Festlegung erfolgt wäre.

  • VG Aachen, 24.01.2011 - 6 K 140/10

    Polizeiliche Dauerüberwachung in Heinsberg-Randerath ist rechtmäßig

    Denn unter "Tatsachen" müssen im Kontext der vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten konkrete Umstände des Einzelfalls - also tatsächliche Anhaltspunkte - verstanden werden, die den Verdacht einer Straftat objektiv nachvollziehbar tragen müssen, vgl. insoweit BVerfG, Urteil vom 27. Juli 2005 - 1 BvR 668/04 -, a.a.O. (zu Art. 10 GG und der vorbeugenden Telekommunikationsüberwachung), und Beschluss vom 4. April 2006 - 1 BvR 518/02 -, a.a.O. (zur präventiv-polizeilichen Rasterfahndung); Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 13. Januar 1994 - 5 B 1236/93 -, NWVBl. 1994, 167 (zur Beobachtung einer politischen Partei durch den Verfassungsschutz); OVG des Saarlandes, Beschluss vom 16. Dezember 2010 - 3 B 284/10 -, (zur Dauerobservation eines aus der Sicherungsverwahrung entlassenen Straftäters); Rachor, in: Lisken/Denninger, a.a.O., Kapitel F, Rdnr. 171 ff.

    Ein solches Modell findet sich in vergleichbaren Vorschriften des Bundesrechts über die längerfristige Observation wie etwa in § 28 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 Satz 4 des Bundespolizeigesetzes in der Fassung vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586), in § 20g Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 Satz 8 des Bundeskriminalamtgesetzes in der Fassung vom 25. Dezember 2008 (BGBl. I S. 3083), in § 18 Abs. 1, Abs. 3 Satz 5 des Zollfahndungsdienstgesetzes vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586) oder in § 163f Abs. 1 und 3 StPO, vgl. zu den insoweit ebenfalls bestehenden unterschiedlichen Länderregelungen auch: OVG des Saarlandes, Beschluss vom 16. Dezember 2010 - 3 B 284/10 -, a.a.O. (zur Dauerobservation eines aus der Sicherungsverwahrung entlassenen Straftäters).

    Aufgrund der strukturellen Ähnlichkeit von Sicherungsverwahrung und längerfristiger Observation als Präventionsinstrument, über dessen Einsatz eine zukunftsgerichtete Gefährlichkeitsprognose entscheidet, können Erkenntnisse, die in einem Verfahren auf Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung über die Gefährlichkeit eines Verurteilten gewonnen worden sind, auch im Rahmen einer Entscheidung über die Anordnung der längerfristigen Observation verwertet werden, vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 16. Dezember 2010 - 3 B 284/10 -, a.a.O.; VG des Saarlandes, Beschluss vom 15. September 2010 - 6 L 746/10 -, .

  • VG Saarlouis, 28.11.2012 - 6 K 745/10

    Dauerobservation eines gefährlichen Sexualstraftäters

    Die hiergegen eingelegte Beschwerde wurde durch Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 16.12.2010 - 3 B 284/10 - zurückgewiesen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf den Inhalt der Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens, der Verfahren 6 L 746/10 und 3 B 284/10 sowie der beigezogenen Verwaltungsunterlagen des Beklagten Bezug genommen.

    Für den Bereich polizeilicher Eingriffsnormen bedeutet dies, dass eine ursprünglich auf eine bestimmte polizeirechtliche Gefahrenlage bezogene Regelung bei Entstehen neuartiger, bislang in dieser Form nicht vorhergesehener, aber im Wesenskern vergleichbarer Gefahrenlagen herangezogen werden kann, wenn die normierten Tatbestandsvoraussetzungen dies erlauben und dies nicht zu einer unzulässigen Ausweitung der - an den Vorgaben des Verfassungsrechts zu orientierenden - polizeilichen Eingriffsbefugnisse führt.(Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 16.12.2010 - 3 B 284/10 -) Den durch das Verfassungsrecht gezogenen Grenzen ist durch eine verfassungskonforme Auslegung der Norm Rechnung zu tragen.(Vgl. VG Aachen, Urteil vom 24.01.2011 - 6 K 140/10 -, bei juris).

    Der Gesetzgeber hat daher Anlass, Zweck und Grenzen des Eingriffs hinreichend bereichsspezifisch, präzise und normenklar festzulegen.(Vgl. BVerfG, Urteile vom 27.7.2005 - 1 BvR 668/04 -, NJW 2005, 2603 ff. (Telekommunikationsüberwachung), vom 27.2.2008 - 1 BvR 370/07, 1 BR 595/07 -, NJW 2008, 822 (Online-Durchsuchung), und vom 11.3.2008 -1 BvR 2074/05, 1 BvR 1254/07 -, NJW 2008, 1505 (automatisierte Kfz-Kennzeichenerfassung),) Etwaige Bestimmtheitsdefizite können durch eine verfassungskonforme Auslegung geheilt werden.(Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 16.12.2010 - 3 B 284/10 -).

    Daher lagen zur maßgeblichen Zeit der Dauerüberwachung des Klägers tatsächliche Anhaltspunkte im Sinne des § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SPolG vor, dass von dem Kläger eine hohe Gefahr ausging, weitere schwere Gewaltdelikte ebenso wie Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung zu begehen, durch welche die Opfer sowohl psychisch wie auch körperlich schwer geschädigt werden.(Vgl. bereits OVG des Saarlandes, Beschluss vom 16.12.2010 - 3 B 284/10 -).

    Die im Verfahren auf Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung gewonnenen Erkenntnisse durften der polizeilichen Gefahrenprognose im Rahmen der Gefahrenabwehr zu Grunde gelegt werden.(Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 16.12.2010 - 3 B 284/10 - sowie VG Aachen, Urteil vom 24.01.2011 - 6 K 140/10 -, bei juris).

  • VG Freiburg, 14.02.2013 - 4 K 1115/12

    Polizeiliche Rund-um-die-Uhr-Überwachung rückfallgefährdeter Sexualstraftäter

    Von dem § 22 PolG zugrunde liegenden gefahrenabwehrrechtlichen Leitbild der Gewinnung weiterer Erkenntnisse über das vermutliche weitere Vorgehen eines Überwachten und der Erstellung von "Bewegungsprofilen" unterscheidet sich die Observation des Klägers mithin deutlich (so auch VG des Saarlandes, Beschluss vom 15.09.2010 - 6 L 746/10 -, juris RdNr. 18; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 16.12.2010 - 3 B 284/10 -, juris RdNr. 23).

    32 Allerdings hat die erkennende Kammer in der Vergangenheit auch erwogen, ob § 22 PolG als eine ursprünglich auf eine bestimmte polizeirechtliche Gefahrenlage bezogene Bestimmung bei Entstehen neuartiger, bislang zwar in dieser Form nicht vorhergesehener, aber im Wesenskern vergleichbarer Gefahrenlagen - zumindest übergangsweise - dann als Rechtsgrundlage herangezogen werden kann, wenn die normierten Tatbestandsvoraussetzungen dies prinzipiell erlauben und dies nicht zu einer unzulässigen Ausweitung der - in erster Linie an den Vorgaben des Verfassungsrechts zu orientierenden - polizeilichen Eingriffsbefugnisse führt (ebenso OVG des Saarlandes, Beschluss vom 16.12.2010, a.a.O., juris RdNr. 24; skeptisch Greve/Lucius, a.a.O., S. 100), zumal der von § 22 PolG erfasste Gesetzeszweck der Informationsbeschaffung über den Kläger und sein Verhalten zumindest als Randerscheinung der Observation "mitverwirklicht" wird.

    Zweifel an der dauerhaften Tragfähigkeit der von den die Observation anordnenden Behördenleitern in Anspruch genommenen Rechtsgrundlage des § 22 PolG sind in Rechtsprechung und Literatur sehr früh laut geworden (vgl. etwa Beschluss der Kammer vom 29.10.2010 - 4 K 2629/10 -, VBlBW 2011, 239 [240 f.]: verfassungskonforme Auslegung notwendig, § 22 Abs. 3 PolG keine Handhabe zur Dauerüberwachung ohne ständige Überprüfung, Problem fehlender verfahrensmäßiger Sicherungen; nachfolgend: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.02.2011 - 1 S 184/11 u.a. -: hilfsweise Generalklausel in Betracht zu ziehen; zweifelnd auch Guckelberger, VBlBW 2011, 209 [210 ff.]; zur saarländischen Regelung zweifelnd: VG des Saarlandes, Beschluss vom 15.09.2010 - 6 L 746/10 -, juris RdNr. 18; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 16.12.2010 - 3 B 284/10 -, juris RdNr. 23).

  • OVG Saarland, 06.09.2013 - 3 A 13/13

    Dauerobservation; rückfallgefährdete Sexual- und Gewaltstraftäter;

    Die hiergegen eingelegte Beschwerde wurde durch Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 16.12.2010 - 3 B 284/10 - zurückgewiesen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf den Inhalt der Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens und der Verfahren 6 L 746/10 und 3 B 284/10 sowie der beigezogenen Verwaltungsunterlagen des Beklagten (ein Ordner und eine CD) verwiesen, der Gegenstand der mündlichen Verhandlung war.

    BVerwG, Urteile vom 20.2.1990, - 1 C 30/86 - Juris Rdnr 31, und vom 21.2.1984 - 1 C 37/79 -, BVerwGE 69, 53, 59; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 16.12.2010 - 3 B 284/10 -.

  • LG Saarbrücken, 02.09.2011 - 5 O 59/11

    Therapieunterbringungsgesetz: Anwendbarkeit bei Nichtvollzug nachträglich

    Der hiergegen eingelegten Beschwerde hat das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes nicht stattgegeben (vgl. den Beschluss vom 16.12.2010 - Az.: 3 B 284/10 -).

    Wie das OVG Saarlouis in dem von dem Betroffenen gegen seine Dauerobservation angestrengten einstweiligen Rechtsschutzverfahren ausgeführt hat, könnten die allein in Betracht zu ziehenden §§ 28, 8 SPolG allenfalls übergangsweise zur Rechtfertigung einer Dauerüberwachung herangezogen werden und nur schwerlich eine zeitlich unbegrenzte Überwachungsmaßnahme rechtfertigen (OVG Saarlouis, Beschluss vom 16.12.2010, Az.: 3 B 284/10).

    Darüber hinaus erstrebt der Betroffene die Aufhebung dieser Observierung (vgl. die von dem Betroffenen vor dem Saarländischen Verwaltungsgericht und dem Saarländischen Oberverwaltungsgericht geführten Verfahren - Az.: 6 L 746/10 - bzw. - Az.: 3 B 284/10 -), weshalb für die Zukunft nicht unbedingt vom Fortbestand der Observierung ausgegangen werden kann.

  • OLG Saarbrücken, 14.05.2012 - 5 W 44/12

    Verfahren nach dem Gesetz zur Therapierung und Unterbringung psychisch gestörter

    Schließlich enthält § 28 SPolG keinerlei verfahrensrechtliche Regularien wie eine zeitliche Begrenzung der Maßnahme oder sonstige Verfahrenskontrollen, wie eine regelmäßige Überprüfung des weiteren Vorliegens ihrer Voraussetzungen oder einen Richtervorbehalt (siehe zu alldem OVG Saarlouis, Beschl. v. 16.12.2010 - 3 B 284/10, juris).
  • VG Hamburg, 27.11.2013 - 13 K 1715/13

    Keine Rechtsgrundlage für eine dauerhafte Observation eines ehemals

    Allerdings gab es in der Rechtsprechung auch gegenläufige Tendenzen (vgl. VG Aachen, Urt. v. 24.1.2011, 6 K 140/10, juris; zweifelnd aber mit dem Ergebnis, dass eine verfassungskonforme Auslegung der spezialgesetzlichen Regelung zur Observation möglich sei: VG Aachen, Beschl. v. 18.3.2010, 6 L 28/10, juris; OVG Saarlouis, Beschl. v. 16.12.2010, 3 B 284/10, juris).
  • AG Trier, 02.03.2023 - 27c OWi 8041 Js 2838/23

    Handyverstoß - KI-Bildanalyse zur Überführung rechtmäßig

    Im Interesse einer effizienten Gefahrenabwehr ist daher bei unvorhergesehenen Gefahrensituationen übergangsweise ein Rückgriff auf die Generalklausel erlaubt (BVerfG, Beschl. v. 08.12.2012 - 1 BvR 22/12, Rn. 25; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 22.07.2004 - 1 S 2801/03, juris Rn. 30; BVerwG, Beschl. v. 24.10.2001 - 6 C 3/01; OVG Saarland, Beschl. v. 06.09.2013 - 3 A 13/13, juris Rn. 81 ff.; Beschl. v. 16.12.2010 - 3 B 284/10, juris Rn. 70, BVerwG, Beschl. v. 24.10.2001 - 6 C 3/01 -, juris; Pieroth/Schlink/Kniesel, Polizei- und Ordnungsrecht, 9. Aufl. 2016, § 8 Rn. 20).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht