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   OVG Sachsen, 28.10.2015 - 3 B 289/15   

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OVG Sachsen, 28.10.2015 - 3 B 289/15 (https://dejure.org/2015,46095)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 28.10.2015 - 3 B 289/15 (https://dejure.org/2015,46095)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 28. Oktober 2015 - 3 B 289/15 (https://dejure.org/2015,46095)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    Abs. 1 Satz 1 StVG; § 46 Abs. 1 FeV; Anlage 4 FeV
    Wiedererlangung der Fahreignung nach nachgewiesenem Konsum von Drogen; Nachweisbarkeit von Amphetamin im Blut; beruflicher Nachteil; Interessenabwägung

  • verkehrslexikon.de

    Zur Wiedererlangung der Kraftfahreignung bei Einnahme von harten Drogen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Sachsen, 10.12.2014 - 3 B 148/14

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach Aufgriff beim Führen eines Kfz bei Nachweis von

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.10.2015 - 3 B 289/15
    Bereits der erstmalige gesicherte Nachweis einer relevanten Menge von Amphetamin und Methamphetamin im Blut eines Kraftfahrzeugführers rechtfertigt die Annahme der Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen (SächsOVG, Beschl. v. 10. Dezember 2014 - 3 B 148/14 -, juris Rn. 8 m. w. N.).

    Auch die vom Antragsteller hierzu vorgelegte Urinprobe ist nicht aussagefähig, da sich ihr nicht entnehmen lässt, dass der Antragsteller im Rahmen einer entsprechenden Vereinbarung auf Grund einer kurzfristigen ärztlichen Einbestellung und nicht aus eigenem Entschluss zu einem ihm günstigen erscheinenden Zeitpunkt zu der Urinprobe erschienen ist (SächsOVG, Beschl. v. 10. Dezember 2014 a. a. O. Rn. 18 m. w. N.), und Verwaltungsgericht sowie Antragsgegner in seiner Antragserwiderung mit Schriftsatz vom 13. Oktober 2015 zum anderen zutreffend darauf hingewiesen haben, dass eine Überprüfung auf Spuren von Methamphetamin augenscheinlich nicht stattgefunden hat.

    Dies gilt auch, soweit - wie hier - der Betroffene auf die aus beruflichen Gründen auf die Fahrerlaubnis angewiesen ist (SächsOVG, Beschl. v. 10. Dezember 2014 a. a. O. Rn. 21 f. m. w. N.).

  • OVG Sachsen, 01.02.2010 - 3 B 161/08

    Fahrerlaubnis, Entziehung, Blutprobe, Verwertungsverbot

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.10.2015 - 3 B 289/15
    Hierzu gehört neben der nachgewiesenen Drogenabstinenz über eine gewisse Zeitdauer jedoch auch der Nachweis eines stabilen Verhaltens- und Einstellungswandels (SächsOVG, a. a. O. Rn. 16 ff.; SächsOVG, Beschl. v. 1. Februar 2010 - 3 B 161/08 -, juris Rn. 5 zum für sich genommen nicht ausreichenden zeitlichen Abstand von vier Monaten seit der Drogenfahrt).
  • OVG Sachsen, 14.02.2012 - 3 B 357/11

    Einjährige Abstinenz zur Wiedererlangung der Eignung

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.10.2015 - 3 B 289/15
    Zum einen ist der bis zum Erlass des vorbezeichneten Widerspruchsbescheids verstrichene Zeitraum und die Tatsache, dass der Antragsteller seitdem nicht wieder verhaltensauffällig gewesen ist, allein noch nicht geeignet, eine stabile Verhaltensänderung bejahen zu können (hierzu näher SächsOVG, Beschl. v. 14. Februar 2012 - 3 B 357/11 -, juris Rn. 5 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 18.02.2008 - 11 CS 07.2831

    Konsum von Methamphetamin (Crystal-Speed); Verlust der Fahreignung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.10.2015 - 3 B 289/15
    Schließlich hat der Antragsgegner mit Hinweis auf die Rechtsprechung (BayVGH, Beschl. v. 18. Februar 2008 - 11 CS 07.2831 -, juris Rn. 13 m. w. N.), dass Amphetamine unabhängig von ihrer Dosis im Blut maximal bis 48 Stunden nach Konsum nachweisbar sind, das Vorbringen des Antragstellers, er habe drei Tage vorher einmalig Crystal konsumiert, wirksam in Zweifel gezogen.
  • BAG, 20.10.2016 - 6 AZR 471/15

    Kündigung eines LKW-Fahrers wegen Drogenkonsums

    Der Fahrerlaubnisbehörde ist insoweit kein Ermessen eingeräumt (BayVGH 15. Juni 2016 - 11 CS 16.879 - Rn. 13; vgl. auch OVG NRW 23. Juli 2015 - 16 B 656/15 - Rn. 5; VGH Baden-Württemberg 7. April 2014 - 10 S 404/14 - Rn. 5; OVG Berlin-Brandenburg 10. Juni 2009 - OVG 1 S 97.09 - Rn. 4; VGH Hessen 21. März 2012 - 2 B 1570/11 - Rn. 6; Sächsisches OVG 28. Oktober 2015 - 3 B 289/15 - Rn. 5; OVG Sachsen-Anhalt 13. April 2012 - 3 M 47/12 - Rn. 6; Thüringer OVG 9. Juli 2014 - 2 EO 589/13 - Rn. 14; Koehl ZfSch 2015, 369 unter B) .
  • OVG Sachsen, 07.01.2019 - 3 B 364/18

    Entziehung Fahrerlaubnis; Cannabis; Haschkuchen; unwillentlicher Konsum;

    Hierzu gehört neben der nachgewiesenen Drogenabstinenz über eine gewisse Zeit jedoch der Nachweis eines stabilen Verhaltens- und Einstellungswandels (SächsOVG, Beschl. v. 28. Oktober 2015 - 3 B 289/15 -, juris Rn. 6 f. m. w. N.).

    Die seither verstrichene Zeit und die Tatsache, dass der Antragsteller seitdem nicht wieder verhaltensauffällig gewesen ist, ist allein noch nicht geeignet, eine stabile Verhaltensänderung bejahen zu können (SächsOVG, Beschl. v. 28. Oktober 2015 a. a. O. Rn. 7 m. w. N.).

  • VGH Bayern, 09.01.2017 - 11 CS 16.2561

    Erfolgreiche Klage gegen die sofortige Vollziehbarkeit der Entziehung der

    Bei einer Drogengefährdung ohne Anzeichen einer fortgeschrittenen Drogenproblematik, die zu einem ausreichend nachvollziehbaren Einsichtsprozess und zu einem dauerhaften Drogenverzicht geführt hat, kann aber nach dem Kriterium D 3.4 N Nr. 1 der für die Begutachtungsstellen entwickelten Beurteilungskriterien (Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung, Hrsg.: Deutsche Gesellschaft für Verkehrspsychologie [DGVP]/Deutsche Gesellschaft für Verkehrsmedizin [DGVM], 3. Aufl. 2013, mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 27.1.2014 [VkBl 2014, 132] als aktueller Stand der Wissenschaft eingeführt, S. 190) die Fahreignung auch schon nach einem Drogenverzicht von sechs Monaten wiederhergestellt sein (vgl. SächsOVG, B.v. 28.10.2015 - 3 B 289/15 - juris Rn. 6; Uhle in Hettenbach/Kalus/Möller/Pießkalla/Uhle, Drogen und Straßenverkehr, 3. Auflage 2016, § 4 Rn. 233f.).
  • VG Würzburg, 03.01.2017 - W 6 S 16.1300

    Rechtmäßige Fahrerlaubnisentziehung wegen Betäubungsmittelkonsums

    Denn zu der Behauptung der Abstinenz müssen zum einen der - bislang fehlende - Nachweis der Drogenabstinenz über eine gewisse Zeitdauer und zum anderen der Nachweis eines stabilen Verhaltens- und Einstellungswandels hinzutreten (vgl. SaarlOVG, B.v. 28.9.2016 - 1 B 273/16 - Blutalkohol 53, 488 [2016]; B.v. 27.9.2016 - 1 B 241/16 - DV 2016, 316; BayVGH, B.v. 26.9.2016 - 11 CS 16.1649 juris; B.v. 9.6.2016 - 11 CS 16.942 - juris; B.v. 28.1.2016 - 11 CS 15.2616; SächsOVG, B.v. 28.10.2015 - 3 B 289/15 - juris; B.v. 12.12.2014 - 3 B 193/14 - juris; B.v. 10.12.2014 - 3 B 148/14 - DÖV 2015, 304; OVG NRW, B.v. 23.7.2015 - 16 B 656/15 - juris; OVG LSA, B.v. 1.10.2014 - 3 M 406/14 - VerkMitt 2015, Nr. 11).
  • VG Leipzig, 15.01.2021 - 1 K 999/20

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Konsum "harter Drogen" ohne Ausfallerscheinungen

    Der Kläger hat aber auch keine Abstinenznachweise erbracht, die sein Vorbringen plausibilisieren könnten, geschweige denn eine Verhaltensänderung oder einen Einstellungswandel aufgezeigt (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 30.11.2020 - 6 B 257/20 -, juris Rn. 11; eingehend vgl. SächsOVG, Urt. v. 28.10.2015 - 3 B 289/15 -, juris).
  • VG Würzburg, 28.04.2016 - W 6 S 16.406

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach Drogenkonsum (Amphetamin)

    Denn zu der Behauptung der Abstinenz müssen zum einen der Nachweis der Drogenabstinenz über eine gewisse Zeitdauer und zum anderen der Nachweis eines stabilen Verhaltens- und Einstellungswandels hinzutreten (OVG NRW, B. v. 23.7.2015 - 16 B 656/15 - juris; SächsOVG, B. v. 28.10.2015 - 3 B 289/15 - juris; B. v. 12.12.2014 - 3 B 193/14 - juris; B. v. 10.12.2014 - 3 B 148/14 - DÖV 2015, 304; OVG LSA, B. v. 1.10.2014 - 3 M 406/14 - VerkMitt 2015, Nr. 11; vgl. auch BayVGH, B. v. 28.1.2016 - 11 CS 15.2616; B. v. 3.12.2015 - 11 ZB 15.2085 - juris; B. v. 22.9.2015 - 11 CS 15.1447 - ZfSch 2015, 717; B. v. 14.7.2014 - 11 ZB 14.808 - juris).
  • VG Würzburg, 24.02.2017 - W 6 S 17.143

    Annahme der Fahrungeeignetheit bei Drogenkonsum in der Vergangenheit

    Erforderlich ist dafür, dass sich der Antragsteller im Rahmen einer entsprechenden Vereinbarung aufgrund einer kurzfristigen ärztlichen Einbestellung und nicht aus eigenem Entschluss zu einem ihm günstig erscheinenden Zeitpunkt zu der Urinprobe erscheint (vgl. SächsOVG, B.v. 28.10.2015 - 3 B 289/15 - juris).
  • OVG Sachsen, 04.04.2016 - 3 B 63/16

    Fahreignung; Cannabis; Wiedererlangung

    Allerdings hat sich der Antragsteller nicht mit den diesbezüglichen Erläuterungen des Verwaltungsgerichts befasst, dass es für die Wiedererlangung der Fahreignung neben der nachgewiesenen Drogenabstinenz über eine gewisse Zeitdauer hinaus auch des Nachweises eines stabilen Verhaltens- und Einstellungswandels insbesondere auch durch die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens bedarf (SächsOVG, Beschl. v. 28. Oktober 2015 - 3 B 289/15 -, juris Rn. 7 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 17.12.2015 - 3 B 328/15

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Eintragung; Fahreignungsregister

    9 Soweit die Antragstellerin mit dem knappen Hinweis darauf, welche Folgen die Entziehung der Fahrerlaubnis auf ihre berufliche und private Situation hätte, die Interessenabwägung des Gerichts gemäß § 80 Abs. 5 VwGO in Frage stellen will, hat der Senat mehrfach (vgl. zuletzt SächsOVG, Beschl. v. 28. Oktober 2015 - 3 B 289/15 -, zur Veröff. vorgesehen, Rn. 8 m. w. N.) darauf hingewiesen, dass angesichts der erheblichen Gefahren für Leib, Leben und Gesundheit anderer Verkehrsteilnehmer der Umstand, dass sich ein Kraftfahrer als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist, in aller Regel ausreicht, um ihn unverzüglich von der weiteren Teilnahme am Straßenverkehr auszuschließen.
  • VG München, 15.03.2017 - M 6 K 16.4214

    Streit um Entziehung der Fahrerlaubnis

    Bei einer Drogengefährdung ohne Anzeichen einer fortgeschrittenen Drogenproblematik, die zu einem ausreichend nachvollziehbaren Einsichtsprozess und zu einem dauerhaften Drogenverzicht geführt hat, kann aber nach dem Kriterium D 3.4 N Nr. 1 der für die Begutachtungsstellen entwickelten Beurteilungskriterien (Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung, Hrsg.: Deutsche Gesellschaft für Verkehrspsychologie [DGVP]/Deutsche Gesellschaft für Verkehrsmedizin [DGVM], 3. Aufl. 2013, mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 27.1.2014 [VkBl 2014, 132] als aktueller Stand der Wissenschaft eingeführt, S. 190) die Fahreignung auch schon nach einem Drogenverzicht von sechs Monaten wiederhergestellt sein (vgl. SächsOVG, B.v. 28.10.2015 - 3 B 289/15 - juris Rn. 6; Uhle in Hettenbach/Kalus/Möller/Pießkalla/Uhle, Drogen und Straßenverkehr, 3. Auflage 2016, § 4 Rn. 233f.).
  • OVG Sachsen, 31.08.2016 - 3 D 49/16

    Prozesskostenhilfe, maßgeblicher Zeitpunkt, Entziehung der Fahrerlaubnis,

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