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   OVG Sachsen, 01.11.2010 - 3 B 291/10   

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OVG Sachsen, 01.11.2010 - 3 B 291/10 (https://dejure.org/2010,9800)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 01.11.2010 - 3 B 291/10 (https://dejure.org/2010,9800)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 01. November 2010 - 3 B 291/10 (https://dejure.org/2010,9800)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    GG Art 80 Abs. 1 S. 2, Art 140; SächsVerf Art 75 Abs. 1 S. 2, Art 109 Abs. 4; WRV Art 139; SächsLadÖffG § 3 Abs. 2
    Sonntagsschutz, Ladenöffnung, Normenkontrolle, Antragsbefugnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfassungsrechtlicher Sachgrund als Voraussetzung für die Freigabe verkaufsoffener Sonntage im Rahmen des Gebots des Sonntagsschutzes; Verfassungsmäßigkeit des § 8 Abs. 2 S. 1 Sächsisches Ladenöffnungsgesetz (SächsLadÖffG) in Hinsicht auf das Bestimmtheitsgebot; Annahme ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtlicher Sachgrund als Voraussetzung für die Freigabe verkaufsoffener Sonntage im Rahmen des Gebots des Sonntagsschutzes; Verfassungsmäßigkeit des § 8 Abs. 2 S. 1 Sächsisches Ladenöffnungsgesetz (SächsLadÖffG) in Hinsicht auf das Bestimmtheitsgebot; Annahme ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • sachsen.de (Pressemitteilung)

    In diesem Jahr in Dresden keine Sonntagsöffnung mehr - Verordnung der Stadt Dresden über verkaufsoffene Sonntage außer Vollzug gesetzt

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 105
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 01.12.2009 - 1 BvR 2857/07

    Adventssonntage Berlin

    Auszug aus OVG Sachsen, 01.11.2010 - 3 B 291/10
    Der in Art. 139 WRV i. V. m. Art. 140 GG und Art. 109 Abs. 4 SächsVerf verankerte Sonntagsschutz erfordert einen verfassungsrechtlichen Sachgrund für Freigabe verkaufsoffener Sonntage (im Anschluss an BVerfG, Urt. v. 1.12.2009, NVwZ 2010, 570).

    Darüber hinaus seien diese in ihren Grundrechten aus Art. 2 Abs. 2 sowie Art. 6 Abs. 1 GG verletzt; nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Urt. v. 1.12.2009, NVwZ 2010, 570) diene der Sonntagsschutz aus Art. 139 WRV, der gemäß Art. 140 GG in das Grundgesetz inkorporiert sei, nicht nur der Religionsfreiheit, sondern auch der Verwirklichung anderer Grundrechte wie beispielsweise der Grundrechte aus Art. 2 Abs. 2 sowie 6 Abs. 1 GG.

    Die Antragstellerinnen zu 1) und 2), die mit ihren Hinweisen im Antragsschriftsatz vom 1.10.2010 hinreichend substantiiert darlegen konnten, an jeweils einzelnen in Streit stehenden Sonntagen von ihren jeweiligen Arbeitgebern zur Arbeit eingeteilt zu sein, können sich auf ihre Grundrechte aus Art. 6 Abs. 1, Art. 2 Abs. 2 GG berufen, da die Sonn- und Feiertagsgarantie auch dem Schutz von Ehe und Familie sowie der physischen und psychischen Regeneration und damit der körperlichen Unversehrtheit (BVerfG, Urt. v. 1.12.2009, a. a. O.) dienen.

    Soweit der vorgenannten Entscheidung des Senats etwas anderes zu entnehmen sein sollte, wird daran angesichts der jüngsten Klärung durch das Bundesverfassungsgericht nicht festgehalten.Soweit in der vorgenannten Begründung auf die Interessen von Händlern sowie auf das Einkaufsverhalten der Verbraucher abgestellt wird, ergibt sich schon aus der vorbezeichneten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Urt. v. 1.12.2009, a. a. O.), dass das wirtschaftliche Umsatzinteresse der Verkaufsstelleninhaber und das alltägliche Erwerbsinteresse ("shopping-Interesse") potenzieller Käufer grundsätzlich keine Ausnahme von dem verfassungsunmittelbar verankerten Sonn- und Feiertagsschutz rechtfertigen.

  • BVerfG, 08.11.1994 - 1 BvR 1814/94

    Teilweise erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

    Auszug aus OVG Sachsen, 01.11.2010 - 3 B 291/10
    Da sich der Wortlaut der Vorschrift an § 32 BVerfGG anlehnt, sind die vom Bundesverfassungsgericht hierzu entwickelten Grundsätze (BVerfG, Beschl. v. 8.11.1985, BVerfGE 71, 158; Beschl. v. 8.11.1994, BVerfGE 91, 252; std. Rspr.) auch bei der Anwendung von § 47 Abs. 6 VwGO heranzuziehen.
  • BVerwG, 26.02.1999 - 4 CN 6.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Verkehrsimmissionen; Bebauungsplan; Entwicklung

    Auszug aus OVG Sachsen, 01.11.2010 - 3 B 291/10
    An die Geltendmachung einer Rechtsverletzung i. S. v. § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO, die Zulässigkeitsvoraussetzung auch für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nach § 47 Abs. 6 VwGO ist, sind dieselben Maßstäbe anzulegen wie bei der Klagebefugnis i. S. v. § 42 Abs. 2 VwGO (BVerwG, Urt. v. 26.2.1999, NVwZ 2000, 197).
  • BVerwG, 17.02.2005 - 7 CN 6.04

    Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; objektives Prüfungsverfahren;

    Auszug aus OVG Sachsen, 01.11.2010 - 3 B 291/10
    Hinsichtlich der in Streit stehenden Regelungen kann nämlich die Frage der Gültigkeit unter Heranziehung von § 139 BGB nur einheitlich beantwortet werden (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 17.2.2005, NVwZ 2005, 695, m. w. N.; vgl. hierzu Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl. 2009, § 47 Rn. 51 m. w. N.).
  • BVerfG, 08.11.1985 - 1 BvR 1290/85

    'Legende vom toten Soldaten'

    Auszug aus OVG Sachsen, 01.11.2010 - 3 B 291/10
    Da sich der Wortlaut der Vorschrift an § 32 BVerfGG anlehnt, sind die vom Bundesverfassungsgericht hierzu entwickelten Grundsätze (BVerfG, Beschl. v. 8.11.1985, BVerfGE 71, 158; Beschl. v. 8.11.1994, BVerfGE 91, 252; std. Rspr.) auch bei der Anwendung von § 47 Abs. 6 VwGO heranzuziehen.
  • BVerwG, 17.12.1998 - 1 CN 1.98

    Schutz des Verkaufspersonals vor verkaufsoffenen Sonntagen

    Auszug aus OVG Sachsen, 01.11.2010 - 3 B 291/10
    Darüber hinaus dienen die das grundsätzliche Verbot der Ladenöffnung am Sonntag regelnden Vorschriften des Sächsischen Ladenöffnungsgesetzes auch dem Schutz der rechtlichen Interessen der Antragstellerinnen zu 1) und 2) als Ladenangestellten; mit den Regelungen in § 3 Abs. 1, 2, § 8 Abs. 1, 2 SächsLadÖffG sollen Arbeitnehmer vor überlangen Arbeitszeiten am Wochenende geschützt werden (BVerwG, Urt. v. 17.12.1998, BVerwGE 108, 182 zu § 14 Abs. 1 LadSchlG);dies legt auch § 10 SächsLadÖffG nahe, der die Arbeitszeiten von Arbeitnehmern bei Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen regelt.
  • BVerfG, 04.05.1997 - 2 BvR 509/96

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen Verurteilung wegen Handels mit

    Auszug aus OVG Sachsen, 01.11.2010 - 3 B 291/10
    Für die Ermittlung des Anwendungs- und Wirkungsbereichs einer Ermächtigungsnorm gelten die allgemeinen Auslegungsgrundsätze (zu Art. 80 Abs. 1 GG vgl. BVerfG, Beschl. v. 4.5.1997, NJW 1998, 669 m. w. N.; st. Rspr.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.04.2010 - 4 K 13/09

    Unwirksamkeit der Verordnung über erweiterte Ladenöffnungszeiten in Kur-und

    Auszug aus OVG Sachsen, 01.11.2010 - 3 B 291/10
    Diese Verfassungsbestimmungen konkretisieren die aus dem speziellen grundrechtlichen Gesetzesvorbehalt einerseits und aus dem Rechtsstaatsprinzip sowie aus dem allgemeinen Vorbehalt des Gesetzes andererseits abgeleitete Verpflichtung des Gesetzgebers, nicht nur imBereich der unmittelbaren Grundrechtsausübung, sondern in allen grundlegenden normativen Bereichen die wesentlichen Entscheidungen selbst zu treffen (zu § 10 LadÖffG M-V vgl. OVG M-V, Urt. v. 7.4.2010 - 4 K 13/09, 4 K 14/09 -, zitiert nach juris, m. w. N.).
  • VG Hannover, 15.10.2015 - 11 A 2676/15

    Klagebefugnis; Ladenöffnung; Sonn- und Feiertagsschutz

    Es gehört gerade zum Inhalt der durch das Grundrecht aus Art. 9 Abs. 1 und 3 GG geschützten Vereinigungsfreiheit, in offener und mitunter provokativer Weise die eigenen Interessen zu vertreten, mithin auch in öffentlichkeitswirksamer Form auf die aus ihrer Sicht negativen Auswirkungen von Ladenöffnungen an Sonn- und Feiertagen hinzuweisen (vgl. dazu: Sächs. OVG, Beschluss vom 01.11.2010 - 3 B 291/10 - Hess. VGH, Urteil vom 12.09.2013 - 8 C 1776/12.N; alle nach juris).

    Das Sächsische Oberverwaltungsgericht (Beschluss vom 01.11.2010 - 3 B 291/10 - nach juris Rn. 28 ff.) hat eine vergleichbare Regelung des § 8 Abs. 2 SächsLadÖffG trotz der festgelegten Zahl von bis zu vier Sonn- und Feiertagen, einem angegebenen Zeitraum für die Ladenöffnung, der zulässigen Beschränkung auf bestimmte Ortsteile und Handelsgewerbe und der Herausnahme bestimmter Feiertage wegen des Fehlens eines Sachgrundes für verfassungswidrig und unter Berücksichtigung der Entscheidung des BVerfG und unter Heranziehung der Entstehungsgeschichte und Gesetzesbegründung, nach der ebenfalls ausdrücklich auf die Anlassbezogenheit verzichtet wurde, für nicht der verfassungskonformen Auslegung zugänglich gehalten.

  • VGH Hessen, 12.09.2013 - 8 C 1776/12

    Normenkontrolle Bedarfsgewerbeverordnung

    Das mit der Vereinigungsfreiheit Hand in Hand gehende Grundrecht der Demonstrationsfreiheit gem. Art. 8 GG gewährleistet den Grundrechtsträgern überdies das Selbstbestimmungsrecht über Ort, Zeitpunkt, Art und Inhalt der Veranstaltung (BVerfG, Beschluss vom 14. Mai 1985 - Brokdorf II - 1 BvR 233/81, 1 BvR 341/81 -, juris Rn. 61; Sächs. OVG, Beschluss vom 1. November 2010 - 3 B 291/10 -, juris Rn. 22).
  • VGH Bayern, 06.12.2013 - 22 N 13.788

    Klage gegen Satzung über Sonntagsöffnung von Verkaufsstellen; Abweichung zwischen

    Die bisher mit Rechtsschutzgesuchen von Gewerkschaften gegen das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen befassten Gerichte stimmen demgemäß weithin darin überein, dass Gewerkschaften antragsbefugt im Sinn von § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO sind, soweit die Sonntagsöffnung durch Rechtsnorm zugelassen wird, und dass ihnen, soweit dies durch Verwaltungsakt (in der Form der Allgemeinverfügung) geschieht, die Klage- bzw. Antragsbefugnis nach § 42 Abs. 2 VwGO zusteht (SächsOVG, B.v. 1.11.2010 - 3 B 291/10 - NVwZ-RR 2011, 105/106; HessVGH, B.v. 22.3.2013 - 8 B 836/13 - juris Rn. 2 f.; U.v. 12.9.2013 - 8 C 563/13.N - juris Rn. 19 - 25; vgl. auch HessVGH, U.v. 12.9.2013 - 8 C 1776/12.N - juris Rn. 39 - 42 sowie - allerdings ohne die Frage der Antragsbefugnis einer Gewerkschaft überhaupt zu thematisieren - NdsOVG, B.v. 29.4.2011 - 7 ME 80/11 - juris; VG Osnabrück, B.v. 28.4.2011 - 1 B 10/11 - juris Rn. 13 f.; VG Darmstadt, U.v. 13.6.2013 - 3 K 472/13.DA - juris Rn. 24; a.A. VG Frankfurt a. M., B.v. 21.3.2013 - 7 L 1598/13.F - juris Rn. 28 wegen mangelnder tatsächlicher Eignung einer zugelassenen Sonntagsöffnung, die für den gleichen Tag angesetzte Kundgebung einer Gewerkschaft zu beeinträchtigen).
  • OVG Niedersachsen, 05.05.2017 - 7 ME 31/17

    Anlass; Anlassveranstaltung; Ladenöffnung; Sonntag; Sonntagsöffnung;

    Dies trifft insbesondere auf den von dem Verwaltungsgericht zitierten Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 01. November 2010 (3 B 291/10, juris) zu.
  • OVG Sachsen, 11.12.2015 - 3 B 369/15

    Sonntagsarbeit; Gewerkschaft; Vereinigungsfreiheit; Koalitionsfreiheit;

    Soweit der Senat in seinem Beschluss vom 1. November 2010 (- 3 B 291/10 -, juris Rn. 22) darüber hinaus noch eine konkrete Rechtsverletzung in Gestalt der Behinderung einer Veranstaltung durch die in Rede stehende Sonntagsarbeit verlangt hat, läge diese Voraussetzung hier für den 20. Dezember 2015 vor.
  • OVG Niedersachsen, 13.09.2017 - 7 ME 77/17

    Anlassbezogenheit; historisch-genetische Auslegung; subjektiv-historische

    Das gilt auch hinsichtlich der von ihr ausführlich bemühten Entscheidung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 01.11.2010 (Az. 3 B 291/10, juris).

    Dies trifft insbesondere auf den ... Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 01. November 2010 (3 B 291/10, juris) zu.

  • OVG Sachsen, 20.05.2021 - 3 B 141/21

    Corona-Pandemie; Beherbergungsverbot für touristische Zwecke; Existenzgefährdung

    29 Geht es - wie hier - um die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit eines formellen Gesetzes, ist das Gericht dabei im vorliegenden Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes wegen der Eilbedürftigkeit der Entscheidung und der noch gegebenen Möglichkeit, die Vorlage nach Art. 100 GG in der Hauptsache nachzuholen, nicht gehindert, eine eigene Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit der Norm vorzunehmen (SächsOVG, Beschl. v. 1. November 2010 - 3 B 291/10 -, juris Rn. 26, BayVGH, Beschl. v. 10. Dezember 2020 - 20 NE 20.2482 -, juris Rn. 26 ff.; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 4. März 2014 - 2 BvL 2/13 -, juris Rn. 17; Kopp/Schenke, VwGO, 26. Aufl. 2020, § 80 Rn. 161 ff. m. w. N.).
  • VG Osnabrück, 28.04.2011 - 1 B 10/11

    01. Mai; Koalitionsfreiheit; Maifeiertag; Sonn- und Feiertagsruhe;

    Die Arbeitsruhe an Sonn- und Feiertagen wirkt sich nämlich auch auf die Rahmenbedingungen des Wirkens von Gewerkschaften und auf die Abhaltung von Versammlungen aus (vgl. BVerfG, Urt. v. 01.12.2009, 1 BvR 2857/07, 1 BvR 2858/07, juris Rn. 144 f.; Sächsisches OVG, Beschl. v. 01.11.2010, 3 B 291/10, juris Rn. 22).

    Unabhängig von der Frage, ob eine solche Soll-Vorschrift den verfassungsrechtlichen Anforderungen, die Art. 140 GG i.V.m. Art. 139 WRV an eine Ladenöffnung an einem Sonn- oder Feiertag stellt (vgl. BVerfG, Urt. v. 01.12.2009, 1 BvR 2857/07, 1 BvR 2858/07; Sächsisches OVG, Beschl. v. 01.11.2010, 3 B 291/10), genügt - insbesondere da das Antragsrecht hier der überwiegenden Anzahl der Verkaufsstellen obliegt und damit überwiegend gewerbliche Interessen berücksichtigt werden -, hat die Antragsgegnerin einen atypischen Fall für den 01. Mai 2011 noch nicht einmal in Erwägung gezogen.

  • OVG Niedersachsen, 05.05.2017 - 7 ME 32/17

    Alibiveranstaltung; fehlende Unterschrift; Ladenöffnung; Lingener Kirmes;

    Dies trifft insbesondere auf den von dem Verwaltungsgericht zitierten Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 01. November 2010 (3 B 291/10, juris) zu.
  • OVG Sachsen, 09.04.2020 - 3 B 115/20

    Corona-Virus; Bestimmtheit; Verhältnismäßigkeit; Religionsausübung; Zitiergebot

    Geht es - wie hier - um die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit eines formellen Gesetzes, ist das Gericht dabei im vorliegenden Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes wegen der Eilbedürftigkeit der Entscheidung nicht gehindert, eine eigene Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit der Norm vorzunehmen (SächsOVG, Beschl. v. 1. November 2010 - 3 B 291/10 -, juris Rn. 26 ff. m. w. N.).
  • VGH Hessen, 12.09.2013 - 8 C 563/13

    Ladenöffnung an Sonntagen

  • OVG Sachsen, 15.04.2020 - 3 B 113/20

    Corona-Pandemie; COVID-19; Sächsische Corona-Schutz-Verordnung;

  • OVG Sachsen, 07.05.2021 - 3 B 212/21

    Normenkontrollantrag; Landesrecht; Bundesrecht; Zulässigkeit; Inzidenz;

  • VG Osnabrück, 03.01.2017 - 1 B 101/16

    Feiertag; Feiertagsschutz; Son- und Feiertagsruhe; Sonntag; Sonntagsschutz;

  • OVG Sachsen, 17.03.2011 - 3 B 62/11

    Antragsbefugnis, Normenkontrolle, Ladenöffnung, Konkurrenzschutz, Drittwirkung,

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