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   VG Lüneburg, 20.01.2006 - 3 B 3/06   

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VG Lüneburg, 20.01.2006 - 3 B 3/06 (https://dejure.org/2006,15281)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 20.01.2006 - 3 B 3/06 (https://dejure.org/2006,15281)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 20. Januar 2006 - 3 B 3/06 (https://dejure.org/2006,15281)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Versammlungsverbot für rechtsextreme Versammlung mit Bezug zum Gedenktag an das Unrecht des Nationalsozialismus und den Holocaust

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 80 Abs. 5 S. 1 VwGO; § 15 Abs. 1 VersG; Art. 8 GG
    Vorläufiger Rechtsschutz bei Verbot einer rechtsextremen Versammlung; Versammlungsverbot bei rechtsextremem Versammlungsinhalt; Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch Eintreten für die Straffreiheit der Volksverhetzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorläufiger Rechtsschutz bei Verbot einer rechtsextremen Versammlung; Versammlungsverbot bei rechtsextremem Versammlungsinhalt; Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch Eintreten für die Straffreiheit der Volksverhetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Demo-Verbot für Rechtsextreme gerichtlich bestätigt

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Demo-Verbot für Rechtsextreme gerichtlich bestätigt

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus VG Lüneburg, 20.01.2006 - 3 B 3/06
    Die zuständige Behörde darf - anders ausgedrückt - eine die Versammlung einschränkende Verfügung erst erlassen, wenn bei verständiger Würdigung der erkennbaren Umstände die Durchführung der Versammlung mit Wahrscheinlichkeit eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung verursacht (BVerfG, Beschl. v. 14.5.1985 - 1 BvR 233, 341/81 -, BVerfGE 69, 315 - Brokdorf -).
  • BVerfG, 26.01.2001 - 1 BvQ 9/01

    Keine rechtsextreme Demonstration am Holocaust-Gedenktag

    Auszug aus VG Lüneburg, 20.01.2006 - 3 B 3/06
    Den sozialen und ethischen Anschauungen über die Grundvoraussetzungen eines geordneten menschlichen Zusammenlebens läuft es auch zuwider, wenn Rechtsextreme an einem speziell der Erinnerung an das Unrecht des Nationalsozialismus und den Holocaust dienenden Feiertag einen Aufzug mit Provokationswirkung veranstalten (vgl. BVerfG, Beschl. v. 26.1.2001 - 1 BvQ 9/01 -, NJW 2001, 1409 [1410]).
  • BVerfG, 21.04.2000 - 1 BvQ 10/00

    Vorläufiger Rechtsschutz zugunsten "Junger Nationaldemokraten"

    Auszug aus VG Lüneburg, 20.01.2006 - 3 B 3/06
    Die öffentliche Ordnung kann durch die Art und Weise der Kundgabe einer Meinung verletzt werden, etwa durch ein aggressives, die Grundlagen eines verträglichen Zusammenlebens beeinträchtigendes, insbesondere andere Bürger einschüchterndes Auftreten der Versammlungsteilnehmer (vgl. BVerfG, Beschl. v. 21.4.2000 - 1 BvQ 10/00 -, NVwZ-RR 2000, 554).
  • BVerfG, 05.09.2003 - 1 BvQ 32/03

    Erlass einer eA, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die

    Auszug aus VG Lüneburg, 20.01.2006 - 3 B 3/06
    Dies schließt es im Regelfall - so auch hier - aus, dass die Versammlungsbehörde selbst oder das Gericht dem Veranstalter die Möglichkeit nimmt, selbst einen anderen Versammlungszeitpunkt auszuwählen (BVerfG, Beschl. v. 5.9. 2003 - 1 BvQ 32/03 -, NVwZ 2004, 90).
  • BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvQ 19/04

    Inhaltsbezogenes Versammlungsverbot

    Auszug aus VG Lüneburg, 20.01.2006 - 3 B 3/06
    Reichen Auflagen zur Gefahrenabwehr indes nicht auch, ist ein Verbot gerechtfertigt (BVerfG, Beschl. v. 23.6. 2004 - 1 BvQ 19/04 -, NJW 2004, 2814).
  • VG Lüneburg, 11.01.2006 - 3 B 92/05

    Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen ein Versammlungsverbot;

    Auszug aus VG Lüneburg, 20.01.2006 - 3 B 3/06
    Der Antragsteller selbst hat in dem Verfahren über das Versammlungsverbot in Celle (3 B 92/05) eingeräumt, dass er "als bundesweit agierender Rechtsextremist bekannt" ist.
  • BVerfG, 26.01.2006 - 1 BvQ 3/06

    Demonstration in Lüneburg am 28. Januar 2006 darf stattfinden

    unter Aufhebung der Beschlüsse des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 24. Januar 2006 - 11 ME 20/06 - und des Verwaltungsgerichts Lüneburg vom 20. Januar 2006 - 3 B 3/06 - die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers gegen die Verbotsverfügung der Stadt Lüneburg vom 19. Januar 2006 - 32 31 03 - in der Fassung vom 20. Januar 2006 wiederherzustellen.
  • BVerfG, 27.01.2006 - 1 BvQ 4/06

    Erlass einer eA, die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs gegen den

    Dabei berief die Antragsgegnerin sich insbesondere auf Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Lüneburg (Beschluss vom 20. Januar 2006 - 3 B 3/06 -) und des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg (Beschluss vom 24. Januar 2006 - 11 ME 20/06 -).
  • VG Gelsenkirchen, 26.01.2006 - 14 L 101/06

    Demonstration am 28. Januar 2006 in Dortmund bleibt verboten

    Das erkennende Gericht folgt insoweit der ausführlichen und überzeugenden Begründung in den vorgenannten Beschlüssen des VG Lüneburg vom 20. Januar 2006 - 3 B 3/06 - und des Niedersächsischen OVG vom 24. Januar 2006 - 11 ME 20/06 -, die sich zu der im wesentlichen gleichgelagerten Problematik des Verbots eines ebenfalls für den 28. Januar 2006 beabsichtigten Aufzugs mit Kundgebung in Lüneburg unter dem Thema "Keine Demonstrationsverbote - Meinungsfreiheit erkämpfen" verhalten.
  • LSG Sachsen, 28.04.2009 - L 7 B 566/07 AS-ER

    Aufschiebende Wirkung einer Anfechtungsklage gegen eine Erstattungsforderung im

    Darüber, ob etwa in dem Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung in Bezug auf die in den angefochtenen Entscheidungen mitgeregelte Aufhebung der Leistungsbewilligung auch für die Zeit vom 01.06.2007 bis zum 30.09.2007 mit inbegriffen war (ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung kann in einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung umgedeutet werden und umgekehrt, vgl. Keller, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, Sozialgerichtsgesetz [9. Aufl., 2008], § 86b Rn. 9b und 26a; SächsLSG, Beschl. v. 02.03.2006, Az. L 3 B 3/06 AS-ER, SächsLSG, Beschluss v. 16.07.2007 - L 3 B 381/06 AS-ER), den das SG etwa mit dem Ausspruch, dass der Antrag im Übrigen abgelehnt werde, zu Unrecht abgelehnt hätte, konnte der Senat nicht entscheiden, da die hierdurch allein beschwerte Bf. den Beschluss des SG nicht angefochten hat.
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   BVerwG, 26.04.2006 - 3 B 3.06   

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BVerwG, 26.04.2006 - 3 B 3.06 (https://dejure.org/2006,23881)
BVerwG, Entscheidung vom 26.04.2006 - 3 B 3.06 (https://dejure.org/2006,23881)
BVerwG, Entscheidung vom 26. April 2006 - 3 B 3.06 (https://dejure.org/2006,23881)
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   BVerwG, 28.07.2006 - 3 B 3.06   

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https://dejure.org/2006,27630
BVerwG, 28.07.2006 - 3 B 3.06 (https://dejure.org/2006,27630)
BVerwG, Entscheidung vom 28.07.2006 - 3 B 3.06 (https://dejure.org/2006,27630)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Juli 2006 - 3 B 3.06 (https://dejure.org/2006,27630)
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Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2006, 759
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2011 - 20 A 2148/09

    Westfalen bestätigt Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses für den Ausbau des

    vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Juli 2008 - 4 A 3001.07 -, BVerwGE 131, 316 (325), Beschlüsse vom 24. Juli 2008 - 7 B 19.08 -, juris, und vom 28. Juli 2006 - 9 B 3.06 , NVwZ-RR 2006, 759.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2011 - 20 A 2147/09

    Westfalen bestätigt Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses für den Ausbau des

    vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Juli 2008 - 4 A 3001.07 -, BVerwGE 131, 316 (325), Beschlüsse vom 24. Juli 2008 - 7 B 19.08 -, juris, und vom 28. Juli 2006 - 9 B 3.06 , NVwZ-RR 2006, 759.
  • VGH Baden-Württemberg, 08.02.2007 - 5 S 2224/05

    Zuständigkeit der Obergerichte für Streitigkeiten nach AEG 1994; keine

    Das Vorbringen muss aber so konkret sein, dass die Planfeststellungsbehörde erkennen kann, in welcher Weise sie bestimmte Belange einer näheren Betrachtung unterziehen soll (BVerwG, Beschl. v. 28.07.2006 - 9 B 3.06 - NVwZ-RR 2006, 759 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.07.2010 - 20 B 1320/09

    Westfalen bestätigt Baustopp für den Ausbau des Hafens Köln-Godorf

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Juli 2006 - 9 B 3.06 , NVwZ-RR 2006, 759.
  • VG Stuttgart, 27.04.2007 - 12 K 3334/06

    Einwendungsausschluss im straßenrechtlichen Planfeststellungsverfahren

    Die genannten Vorschriften sind nach ihrem Sinn und Zweck so zu verstehen, dass sich der von ihnen angeordnete Einwendungssausschluss nicht auf das Verwaltungsverfahren beschränkt, sondern auch auf das nachfolgende verwaltungsgerichtliche Verfahren erstreckt (allgemeine Meinung; vgl. etwa BVerwG, Urt. v. 24.5.1996 - 4 A 38.95 - NVwZ 1997, 489 zu § 17 Abs. 4 S. 1 FStrG; Beschluß vom 28.7.2006 - 3 B 3.06 - NVwZ-RR 2006, 759 zu § 20 Abs. 2 S. 1 AEG; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 9. Aufl., § 73 Rn. 80 zu § 73 Abs. 4 S. 3 VwVfG).
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   LSG Niedersachsen-Bremen, 07.03.2006 - L 3 B 3/06 KA   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 07.03.2006 - L 3 B 3/06 KA (https://dejure.org/2006,105225)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 07.03.2006 - L 3 B 3/06 KA (https://dejure.org/2006,105225)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 07. März 2006 - L 3 B 3/06 KA (https://dejure.org/2006,105225)
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