Rechtsprechung
   BVerwG, 25.05.2001 - 3 B 30.01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6574
BVerwG, 25.05.2001 - 3 B 30.01 (https://dejure.org/2001,6574)
BVerwG, Entscheidung vom 25.05.2001 - 3 B 30.01 (https://dejure.org/2001,6574)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Mai 2001 - 3 B 30.01 (https://dejure.org/2001,6574)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,6574) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zugehörigkeit eines Grundstücks zum Verwaltungsvermögen i.S.v. Art. 21 Abs. 1 des Einigungsvertrages (EV) - Art der Nutzung eines Grundstücks als Maßstab für dessen Zugehörigkeit zum Verwaltungsvermögen i.S.v. Art. 21 Abs. 1 EV - Statutsbezogene Entscheidung des zuständigen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2002, 489 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)

  • BVerwG, 16.12.2003 - 3 C 50.02

    Mauergrundstücke; Grenzgrundstücke; Verwaltungsvermögen; kommunales

    Abgesehen davon kann nach der Rechtsprechung des Senats ein Vermögensgegenstand seine Zugehörigkeit zum Verwaltungsvermögen nur dann verlieren, wenn der insoweit verfügungsbefugte Verwaltungsträger eine hierauf gerichtete definitive Entscheidung getroffen hat (Beschluss vom 25. Mai 2001 - BVerwG 3 B 30.01 - Buchholz 111 Art. 21 EV Nr. 45).
  • BVerwG, 24.10.2002 - 3 C 42.01

    Sondervermögen Deutsche Reichsbahn; Restitutionsanspruch des Alteigentümers;

    Die als Widmungsakt in Betracht zu ziehende Maßnahme muss einem verfügungsbefugten Verwaltungsträger zuzurechnen sein und den Willen erkennen lassen, die Sache künftig in bestimmter Weise zu nutzen (vgl. Beschluss vom 25. Mai 2001 - BVerwG 3 B 30.01 - Buchholz 111 Art. 21 EV Nr. 45, S. 30).
  • BVerwG, 13.09.2007 - 3 B 46.07

    Zugehörigkeit von Grundstücken zum kommunalen Verwaltungsvermögen; Tatsächliche

    4 Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Beschluss des Senats vom 25. Mai 2001 - BVerwG 3 B 30.01 - (Buchholz 111 Art. 21 EV Nr. 45), auf den sich die Klägerin beruft, sowie aus dem Urteil vom 16. Dezember 2003 - BVerwG 3 C 50.02 - (BVerwGE 119, 349 ).
  • BVerwG, 13.09.2001 - 3 C 18.01

    Sondervermögen Reichsbahn (Reichspost); Reichsbahn, Sondervermögen; Bahnvermögen;

    d) Soweit die Revision auf den Umstand verweist, dass im angefochtenen Urteil die Möglichkeit offen geblieben ist, ob die Gebäude zum Umwandlungszeitpunkt noch betrieblich genutzt waren, verkennt sie, dass die Nutzungsmöglichkeit zu dem bisherigen Zweck der tatsächlichen Nutzung gleich zu erachten ist (Beschluss des Senats vom 25. Mai 2001 - BVerwG 3 B 30.01 -).
  • VG Berlin, 12.06.2008 - 29 A 63.08

    Vermögensrechtliche Zuordnung eines Buchbestandes der ehemaligen DDR

    Denn ein Gegenstand verliert seine Zugehörigkeit zum Verwaltungsvermögen nicht allein dadurch, dass er eine Zeitlang nicht genutzt wird; hinzukommen muss vielmehr eine auf diese Rechtsfolge abzielende Entscheidung einer hierzu verfügungsberechtigten Stelle (BVerwG, Beschluss vom 25. Mai 2001 - 3 B 30.01 - Buchholz 111, Nr. 45 zu Art. 21 EV).
  • VG Osnabrück, 16.07.2003 - 3 A 76/02

    BSE; Rücknahme; Tauglichkeitserklärung

    Eine Anerkennung von BSE-Tests, die von privaten Laboratorien im Auftrag eines Schlachtbetriebs durchgeführt werden, sehen die rechtlichen Bestimmungen nicht vor; hierfür fehlt es mithin an einer ausdrücklichen rechtlichen Grundlage (Beschluss der Kammer vom 20.9.2001, 3 B 30/01).
  • VG Frankfurt/Oder, 12.10.2007 - 6 K 472/03

    Voraussetzungen für die Annahme der Zuordnung einer Liegenschaft zum kommunalen

    Ein Vermögensgegenstand wird entwidmet und verliert seine Zugehörigkeit zum Verwaltungsvermögen durch eine darauf gerichtete definitive Entscheidung des verfügungsbefugten Verwaltungsträgers (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Mai 2001 - 3 B 30.01 -, VIZ 2002, 154; Urteil vom 16. Dezember 2003 - 3 C 50.02 - BVerwGE 119, 349).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht