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   BVerwG, 12.11.2012 - 3 B 30.12   

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BVerwG, 12.11.2012 - 3 B 30.12 (https://dejure.org/2012,37033)
BVerwG, Entscheidung vom 12.11.2012 - 3 B 30.12 (https://dejure.org/2012,37033)
BVerwG, Entscheidung vom 12. November 2012 - 3 B 30.12 (https://dejure.org/2012,37033)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 7 Abs 1 Buchst b EWGRL 439/91, Art 7 Abs 1 Buchst e EGRL 126/2006, § 28 FeV 2010
    Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen; unbestreitbare Informationen vom Ausstellermitgliedstaat zum Wohnsitzerfordernis; Beurteilung durch nationales Gericht

  • verkehrslexikon.de

    Zur Einhaltung des Wohnsitzprinzips beim EU-Führerschein

  • Wolters Kluwer

    Erfolgsaussichten einer Nichtzulassungsbeschwerde im Falle der Entziehung eines polnischen Führerscheins nach Weigerung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung im Hinblick auf die Auslegung des unionsrechtlichen Anerkennungsgrundsatzes

  • blutalkohol PDF, S. 131
  • rewis.io

    Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen; unbestreitbare Informationen vom Ausstellermitgliedstaat zum Wohnsitzerfordernis; Beurteilung durch nationales Gericht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 11.12.2008 - 3 C 26.07

    Fahrerlaubnis; EU-Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Führerschein; Anerkennung;

    Auszug aus BVerwG, 12.11.2012 - 3 B 30.12
    Im Übrigen ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt, dass es den Fahrerlaubnisbehörden wegen zum maßgeblichen Zeitpunkt des Erlasses des Bescheides noch bestehender Zweifel über die Reichweite des unionsrechtlichen Anerkennungsgrundsatzes nicht verwehrt war, ein förmliches Aberkennungsverfahren durchzuführen; dieses setzt indes den Nachweis fehlender Kraftfahreignung des Betroffenen und damit gegebenenfalls auch die Anforderung eines Fahreignungsgutachtens voraus (vgl. u.a. Urteil vom 11. Dezember 2008 - BVerwG 3 C 26.07 - BVerwGE 132, 315 Rn. 25).
  • BVerwG, 25.02.2010 - 3 C 15.09

    Fahrerlaubnis; EU-Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Führerschein; Anerkennung;

    Auszug aus BVerwG, 12.11.2012 - 3 B 30.12
    Unerheblich ist, ob die Erkenntnisse, die den Nachweis des Verstoßes gegen das Wohnsitzerfordernis zum Zeitpunkt der Erteilung der Fahrerlaubnis ermöglichen, erst im Nachhinein erlangt wurden (vgl. u.a. Urteil vom 25. Februar 2010 - BVerwG 3 C 15.09 - (BVerwGE 136, 149 Rn. 21 f.).
  • EuGH, 01.03.2012 - C-467/10

    Die Weigerung eines Mitgliedstaats, einen Führerschein auszustellen, kann die

    Auszug aus BVerwG, 12.11.2012 - 3 B 30.12
    Die Beurteilung der Frage, ob es sich bei solchen Informationen um unbestreitbare aus dem Ausstellermitgliedstaat herrührende Informationen handelt, weist der Europäische Gerichtshof den nationalen Gerichten zu (vgl. u.a. EuGH, Urteil vom 1. März 2012 - Rs. C-467/10, Baris Akyüz - DAR 2012, 193 Rn. 74).
  • BVerwG, 25.02.2010 - 3 C 16.09

    Fahrerlaubnis; EU-Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Führerschein; Anerkennung;

    Auszug aus BVerwG, 12.11.2012 - 3 B 30.12
    Der Senat hat diese Entscheidung mit Urteil vom 25. Februar 2010 - BVerwG 3 C 16.09 - aufgehoben, soweit dort die Berufung zurückgewiesen worden war, und hat die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
  • VGH Baden-Württemberg, 07.07.2014 - 10 S 242/14

    Entziehung der deutschen Fahrerlaubnis nach Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis;

    Es könne insbesondere den Umstand berücksichtigen, dass die Informationen des Ausstellerstaats darauf hinwiesen, dass sich der Inhaber der Fahrerlaubnis in diesem Staat nur für ganz kurze Zeit aufgehalten und dort einen rein fiktiven Wohnsitz allein zu dem Zweck errichtet habe, der Anwendung der strengeren Bedingungen für die Ausstellung eines Führerscheins im Mitgliedstaat seines tatsächlichen Wohnsitzes zu entgehen (EuGH, Urteil vom 01.03.2012 - Akyüz -, a.a.O. Rn. 75; Beschluss vom 9.7.2009 - Wierer -, a.a.O. Rn. 60; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 30.05.2013 - 3 C 18.12 - a.a.O.; BVerwG, Beschluss vom 12.11.2012 - 3 B 30/12 - juris).

    Der Europäische Gerichtshof geht - wie ausgeführt - in mittlerweile gefestigter Rechtsprechung davon aus, dass das nationale Gericht im Rahmen der ihm obliegenden Beurteilung der aus dem Ausstellermitgliedstaat herrührenden Informationen alle Umstände des bei ihm anhängigen Verfahrens berücksichtigen kann, also durchaus auch den Wahrheitsgehalt divergierender Informationen aus dem Ausstellermitgliedstaat ermitteln und würdigen darf (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.05.2013 - 3 C 18.12 - a.a.O. Rn. 30, BVerwG, Beschluss vom 12.11.2012 - 3 B 30.12 - juris).

  • VG Bayreuth, 11.06.2013 - B 1 K 12.182

    Aberkennung des Rechts, von einem tschechischen Führerschein im Bundesgebiet

    Entgegen der Meinung des Klägers und seines Bevollmächtigten sind die Auskünfte des Gemeinsamen Zentrums der deutsch-tschechischen Polizei- und Zollzusammenarbeit auch als "unbestreitbare Informationen" des Ausstellermitgliedstaates im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs einzustufen, da diese auf Informationen beruhen, die von tschechischen Behörden, also Behörden des Ausstellermitgliedstaates stammen (vgl. hierzu insbesondere BVerwG, B.v. 12.11.2012 - 3 B 30.12 - juris Rn. 4, U.v. 25.8.2011 - 3 C 9.11 - Blutalkohol 49, 53 und U.v. 25.2.2010 - 3 C 15.09 - NJW 2010, 1828 unter Hinweis auf EuGH vom 9.7.2009 Rs. C-445/08; BayVGH a.a.O.; OVG Saarl., U.v. 8.5.2012 - 1A 235/11 - ZfSch2012, 411; OVG NRW, U.v. 22.2.2012 - 16A 1529/09 - VRS123, 187 ; OVG RhPf, U.v. 18.6.2010 - 10 A 10411/10 - SVR 2010, 351; VGH BW, B.v. 27.10.2009 - 10 S 2024/09 - ZfSch 2010, 58 = DAR 2010, 38).

    Unerheblich ist nach herrschender Rechtsprechung auch, dass die Erkenntnisse, die den Nachweis des Verstoßes gegen das Wohnsitzerfordernis zum Zeitpunkt der Erteilung der Fahrerlaubnis ermöglichen, erst im Nachhinein erlangt wurden (vgl. insbesondere BVerwG, B.v. 12.11.2012 - 3 B 30.12 - juris Rn. 4, U.v. 25.8.2011 - 3 C 9.11 - Blutalkohol 49, 53 und U.v. 25.2.2010 - 3 C 15.09 - NJW 2010, 1828).

  • VG Bayreuth, 11.03.2013 - B 1 S 13.39

    Aberkennung des Rechts, von einem tschechischen Führerschein im Bundesgebiet

    Entgegen der Meinung des Antragstellers und seines Bevollmächtigten sind die Auskünfte des Gemeinsamen Zentrums der deutsch-tschechischen Polizei- und Zollzusammenarbeit auch als "unbestreitbare Informationen" des Ausstellermitgliedstaates im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs einzustufen, da diese auf Informationen beruhen, die von tschechischen Behörden, also Behörden des Ausstellermitgliedstaates stammen (vgl. hierzu insbesondere BVerwG, B.v. 12.11.2012 - 3 B 30.12 - juris Rn. 4, U.v. 25.8.2011 - 3 C 9.11 - Blutalkohol 49, 53 und vom 25.2.2010 - 3 C 15.09 - NJW 2010, 1828 unter Hinweis auf EuGH vom 9.7.2009 Rs. C-445/08; BayVGH a.a.O.; OVG Saarl., U.v. 8.5.2012 - 1A 235/11 - ZfSch2012, 411; OVG NRW, U.v. 22.2.2012 - 16A 1529/09 - VRS123, 187 ; OVG RhPf, U.v. 18.6.2010 - 10 A 10411/10 - SVR 2010, 351; VGH BW, B.v. 27.10.2009 - 10 S 2024/09 - ZfSch 2010, 58 = DAR 2010, 38).

    Unerheblich ist nach herrschender Rechtsprechung auch, dass die Erkenntnisse, die den Nachweis des Verstoßes gegen das Wohnsitzerfordernis zum Zeitpunkt der Erteilung der Fahrerlaubnis ermöglichen, erst im Nachhinein erlangt wurden (vgl. insbesondere BVerwG, B.v. 12.11.2012 - 3 B 30.12 - juris Rn. 4, U.v. 25.8.2011 - 3 C 9.11 - Blutalkohol 49, 53 und U.v. 25.2.2010 - 3 C 15.09 - NJW 2010, 1828).

  • VGH Bayern, 05.11.2014 - 11 ZB 14.718

    Inlandsungültigkeit einer tschechischen Fahrerlaubnis

    Die Überprüfung des Wahrheitsgehalts eines vom Fahrerlaubnisinhaber geltend gemachten Einwands gegen die Vollständigkeit oder Richtigkeit solcher aus dem Ausstellermitgliedstaat herrührenden Informationen obliegt dem nationalen Gericht (BVerwG, B.v. 12.11.2012 - 3 B 30.12 - juris Rn. 6).
  • VG Bayreuth, 16.04.2013 - B 1 K 12.481

    Aberkennung des Rechts, von einem tschechischen Führerschein im Bundesgebiet

    Unerheblich ist ferner, dass die Erkenntnisse, die den Nachweis des Verstoßes gegen das Wohnsitzerfordernis zum Zeitpunkt der Erteilung der Fahrerlaubnis ermöglichen, erst im Nachhinein erlangt wurden (vgl. BVerwG, B.v. 12.11.2012 - 3 B 30.12 - juris).
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