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   BVerwG, 28.05.2001 - 3 B 31.01   

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https://dejure.org/2001,8674
BVerwG, 28.05.2001 - 3 B 31.01 (https://dejure.org/2001,8674)
BVerwG, Entscheidung vom 28.05.2001 - 3 B 31.01 (https://dejure.org/2001,8674)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Mai 2001 - 3 B 31.01 (https://dejure.org/2001,8674)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verletzung subjektiver Rechte durch den Vermögenszuordnungsbescheid nach dem Vermögenszuordnungsgesetz (VZOG) als Gegenstand einer Divergenzrüge - Gegenstand des Zuordnungsverfahrens nach den Vorschriften des Vermögenszuordnungsgesetz - Klagebefugnis eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2002, 81
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 29.02.1996 - 7 C 70.94

    Offene Vermögensfragen: Klagebefugnis gegen Vermögenszuordnungsbescheid durch

    Auszug aus BVerwG, 28.05.2001 - 3 B 31.01
    Das angegriffene Urteil weicht nicht - wie die Beschwerde meint - von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Februar 1996 (- BVerwG 7 C 70.94 - BVerwGE 100, 318) ab.

    Für diesen Regelfall trifft die entscheidungstragende Aussage im Urteil vom 29. Februar 1996 (a.a.O. S. 320; vgl. auch Urteil des erkennenden Senats vom 19. November 1998 - BVerwG 3 C 35.97 - Buchholz 428.2 § 2 VZOG Nr. 9 S. 20) zu, dass der Private "nach Vermögenszuordnungsrecht nicht als Eigentümer in Betracht kommt" .

  • BVerwG, 19.11.1998 - 3 C 35.97

    Klagebefugnis; Vermögenszuordnung und fehlende Klagebefugnis; Anwartschaftsrecht,

    Auszug aus BVerwG, 28.05.2001 - 3 B 31.01
    Für diesen Regelfall trifft die entscheidungstragende Aussage im Urteil vom 29. Februar 1996 (a.a.O. S. 320; vgl. auch Urteil des erkennenden Senats vom 19. November 1998 - BVerwG 3 C 35.97 - Buchholz 428.2 § 2 VZOG Nr. 9 S. 20) zu, dass der Private "nach Vermögenszuordnungsrecht nicht als Eigentümer in Betracht kommt" .
  • BVerwG, 27.07.1995 - 7 C 32.94

    Konsumgenossenschaft - Vermögenszuordnung - Anhörungspflicht - Gebäudeeigentum -

    Auszug aus BVerwG, 28.05.2001 - 3 B 31.01
    Wie der seinerzeit für das Vermögenszuordnungsrecht zuständig gewesene 7. Senat in seinem Urteil vom 27. Juli 1995 (-- BVerwG 7 C 32.94 - Buchholz 428.2 § 2 VZOG Nr. 2) ausgeführt hat, sind als Zuordnungsberechtigte nicht in Betracht kommende Dritte, insbesondere private Eigentümer und Inhaber beschränkt dinglicher Rechte, im Zuordnungsverfahren anzuhören (und somit klagebefugt), "wenn sie, abweichend vom Regelfall, durch den Vermögenszuordnungsbescheid in ihren Rechten beeinträchtigt werden können" ; dies sei der Fall, wenn der Bescheid zugleich private Rechte Dritter gestaltet.
  • VG Berlin, 26.01.2017 - 29 K 67.16

    Kommunaler Anspruch auf Übertragung von Geschäftsanteilen an Versorgungsbetrieb

    Der Bescheid ist somit privatrechtsgestaltend, und die Klägerinnen als Inhaberinnen der betroffenen zivilrechtlichen Rechtsposition sind klagebefugt (BVerwG, Urteil vom 22. Juli 1999 - BVerwG 7 C 32.94 -, Buchholz 428.2 § 2 VZOG Nr. 2 = juris Rn. 10 f., und Beschluss vom 28. Mai 2001 - BVerwG 3 B 31.01 -, Buchholz 428.2 § 2 VZOG Nr. 11 = juris Rn. 3).
  • BVerwG, 12.06.2003 - 3 C 2.03

    Gebäudezuordnung; Eigentum, selbstständiges an Gebäuden; selbstständiges

    Handelt es sich - wie im vorliegenden Fall - um die Feststellung selbstständigen Gebäudeeigentums, so sind die Zivilgerichte zur endgültigen Entscheidung der Eigentumsverhältnisse berufen und dabei an die Zuordnungsregelung nicht gebunden (vgl. Beschluss vom 28. Mai 2001 - BVerwG 3 B 31.01 - Buchholz 428.2 § 2 VZOG Nr. 11).
  • VG Berlin, 23.11.2015 - 29 K 242.15

    NS-Bronze-Pferde können der Bundesrepublik zugeordnet werden

    Als Zuordnungsberechtigte nicht in Betracht kommende Dritte, insbesondere private Eigentümer, sind im Zuordnungsverfahren nur dann anzuhören und klagebefugt, wenn sie, abweichend vom Regelfall, durch den Vermögenszuordnungsbescheid in ihren Rechten beeinträchtigt werden können; dies ist dann der Fall, wenn der Bescheid zugleich private Rechte Dritter gestaltet (BVerwG, Urteil vom 22. Juli 1999 - BVerwG 7 C 32.94 -, Buchholz 428.2 § 2 VZOG Nr. 2 = juris Rn. 10 f., und Beschluss vom 28. Mai 2001 - BVerwG 3 B 31.01 -, Buchholz 428.2 § 2 VZOG Nr. 11 = juris Rn. 3).
  • VG Frankfurt/Oder, 21.09.2009 - 6 K 719/05

    Rechtsschutz gegen Vermögenszuordnung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) kann ein privater Grundstückseigentümer jedenfalls dann durch einen Zuordnungsbescheid in seinen Rechten beeinträchtigt sein, wenn dieser zur Eintragung eines Widerspruchs gegen die Richtigkeit des Grundbuchs führt (vgl. Beschluss vom 28. Mai 2001 - 3 B 31.01 -, NVwZ 2002, 81).
  • KG, 04.02.2003 - 13 W 1/03

    Zivilrechtliche Ansprüche bei nichtiger Enteignung nach dem Baulandgesetz:

    Im Regelfall konnten private Eigentümer durch Vermögenzuordnungsbescheide in ihren Rechten nicht beeinträchtigt werden (vgl. BVwerG, VIZ 2002, S. 153 f).
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