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   BVerwG, 17.12.2009 - 3 B 35.09   

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https://dejure.org/2009,24399
BVerwG, 17.12.2009 - 3 B 35.09 (https://dejure.org/2009,24399)
BVerwG, Entscheidung vom 17.12.2009 - 3 B 35.09 (https://dejure.org/2009,24399)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Dezember 2009 - 3 B 35.09 (https://dejure.org/2009,24399)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Zulassung einer Revision i.R.d. Ablehnung einer Erstattung für im Zusammenhang mit Bauvorhaben im Hafen Emden auf Veranlassung des Niedersächsischen Hafenamtes durchgeführte Kampfmittelsondierungsmaßnahmen; Auslegung des Gefahrenabwehrbegriffs nach der niedersächsischen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulassung einer Revision i.R.d. Ablehnung einer Erstattung für im Zusammenhang mit Bauvorhaben im Hafen Emden auf Veranlassung des Niedersächsischen Hafenamtes durchgeführte Kampfmittelsondierungsmaßnahmen; Auslegung des Gefahrenabwehrbegriffs nach der niedersächsischen ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 24.10.2001 - 6 C 3.01

    Unterhaltungsspiel "Laserdrom"

    Auszug aus BVerwG, 17.12.2009 - 3 B 35.09
    Es ist schon überaus zweifelhaft, ob das Gebot verfassungskonformer Auslegung - im Unterschied zu anderen Auslegungsmethoden (dazu etwa BVerwG, Vorlagebeschluss vom 24. Oktober 2001 - BVerwG 6 C 3.01 - BVerwGE 115, 189 = Buchholz 402.41 Allgemeines Polizeirecht Nr. 70 S. 16) - von seinem konkreten rechtlichen Umfeld gelöst und durchgehend zu einem Grundsatz des Bundesverfassungsrechts erhoben werden kann oder ob es nicht vielmehr einen verfassungsrechtlichen Grundsatz darstellt, der die Qualität des Landesrechts oder des Bundesrechts besitzt, je nachdem in welchem Rechtskreis er wirksam werden soll.
  • BVerfG, 26.06.2015 - 1 BvR 2218/13

    Bei der verfassungsrechtlichen Bewertung einer Studien- und Prüfungsordnung ist

    (2) Auf das Landesrecht, das nach § 5a Abs. 4 DRiG "das Nähere" zum Studium regelt, kommt es im vorliegenden Verfahren nicht an, weil es als solches im Revisionsverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht gemäß § 137 Abs. 1 VwGO nicht revisibel ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Dezember 2009 - BVerwG 3 B 35.09 -, juris, Rn. 4 f.; Beschluss vom 22. September 2011 - BVerwG 8 B 41.11 -, juris, Rn. 5; stRspr).
  • BVerwG, 14.09.2017 - 4 B 28.17

    Nichtzulassungsbeschwerde; Rüge der Beeinträchtigung des Umgebungsschutzes

    Im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde kann ein Beschwerdeführer nur damit gehört werden, dass der Grundsatz verfassungskonformer Auslegung, die Zugehörigkeit zum Bundesrecht unterstellt, seinerseits noch der revisionsgerichtlichen Fortentwicklung bedarf (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Dezember 2009 - 3 B 35.09 - Buchholz 310 § 137 Abs. 1 VwGO Nr. 38 Rn. 5).
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