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   BVerwG, 06.10.1998 - 3 B 35.98   

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BVerwG, 06.10.1998 - 3 B 35.98 (https://dejure.org/1998,1107)
BVerwG, Entscheidung vom 06.10.1998 - 3 B 35.98 (https://dejure.org/1998,1107)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Oktober 1998 - 3 B 35.98 (https://dejure.org/1998,1107)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    VwGO § 54; VwGO § 98; ZPO § 42; ZPO §§ 402 ff.; ZPO § 406; ZPO § 548
    D (A), Verfahrensrecht, Sachverständige, Befangenheit, Behördenmitarbeiter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwaltungsprozeßrecht - Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 965 (Ls.)
  • NVwZ 1999, 184
  • DVBl 1999, 470
  • DÖV 1999, 342
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 16.02.1988 - 5 B 13.88

    Berücksichtigung eines Sachverständigengutachtens durch das

    Auszug aus BVerwG, 06.10.1998 - 3 B 35.98
    Zwar kann wegen der Bestimmungen in § 173 VwGO und § 548 ZPO die Zurückweisung des gegen Dr. S. gerichteten Befangenheitsantrags durch das Berufungsgericht als prinzipiell unanfechtbare Vorentscheidung nicht revisionsgerichtlich überprüft werden (vgl. BVerwG, Beschluß vom 16. Februar 1988 - BVerwG 5 B 13.88 - Buchholz 303 § 548 ZPO Nr. 4 m.w.N.).

    Dem Revisionsgericht ist aber nicht die Nachprüfung derjenigen Folgerungen entzogen, die das Berufungsgericht aus der durch diese Vorentscheidung geschaffenen Prozeßlage für die angefochtene Endentscheidung gezogen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Februar 1972 - BVerwG VIII C 84.70 - BVerwGE 39, 319 [323 f.]; Beschluß vom 16. Februar 1988 a.a.O., jeweils m.w.N.); BGH, Urteil vom 17. September 1953 - I ZR 139/52 - LM § 548 ZPO Nr. 2).

  • BVerwG, 30.12.1997 - 11 B 3.97

    Zwischenlager Gorleben; Direktstrahlung; Dosisgrenzwert; Restrisiko; Drittschutz;

    Auszug aus BVerwG, 06.10.1998 - 3 B 35.98
    »Im verwaltungsgerichtlichen Verfahren kann ein Sachverständiger regelmäßig dann wegen Befangenheit erfolgreich abgelehnt werden, wenn er der bescheiderteilenden Behörde angehört (Abgrenzung zum Fall des Sachverständigen, der lediglich dem gleichen Rechtsträger wie die Partei angehört; vgl. BVerwG, Beschluß vom 30. Dezember 1997 - BVerwG 11 B 3.97 - Buchholz 451.171 § 6 AtG Nr. 1).«.

    Das Vorstehende gilt auch dann, wenn die gutachtliche Stellungnahme durch einen Behördenbediensteten verfaßt worden ist, der demselben Rechtsträger wie die am Rechtsstreit beteiligte Behörde angehört (vgl. BVerwG, Beschluß vom 30. Dezember 1997 - BVerwG 11 B 3.97 - Buchholz 451.171 § 6 AtG Nr. 1 m.w.N.).

  • BVerwG, 09.04.1968 - II C 96.64

    Dienstunfähigkeit eines Beamten - Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes -

    Auszug aus BVerwG, 06.10.1998 - 3 B 35.98
    Entwickelt eine Partei das vorstehend umschriebene Mißtrauen nicht oder bringt sie es nicht in Form eines Ablehnungsantrags zum Ausdruck, gelten die in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entwickelten und unter II.2.a) vorstehend dargelegten Maßstäbe zur gerichtlichen Bewertung von Aussagen von Sachverständigen, welche Behörden des gleichen Rechtsträgers angehören (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 9. April 1968 - BVerwG II C 96.64 - [S. 18 f.]: Verwertung des Gutachtens eines nicht als befangen abgelehnten Oberbahnarztes in einem Verfahren gegen die Deutsche Bundesbahn).
  • BFH, 22.08.1988 - III B 104/87

    Ablehnung eines Sachverständigen

    Auszug aus BVerwG, 06.10.1998 - 3 B 35.98
    In der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs schließlich ist entschieden worden, daß jedenfalls dann, wenn eine Partei in einem von ihr gegen ein Finanzamt geführten Streit ihre Besorgnis der Befangenheit in einem entsprechenden Antrag konkretisiert hat, die Beauftragung eines bei einem Finanzamt für Großbetriebsprüfungen tätigen Sachverständigen wegen dessen Abhängigkeitsverhältnis nicht weiter aufrechterhalten werden darf (vgl. Beschluß vom 22. August 1988 - III B 104/87 - BFH/NV 1989 S. 121).
  • BFH, 07.11.1995 - VIII B 31/95

    Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnisses der Befangenheit -

    Auszug aus BVerwG, 06.10.1998 - 3 B 35.98
    Ständiger Rechtsprechung der Obersten Gerichte des Bundes entspricht es, daß Gründe für ein Mißtrauen gegen die Unparteilichkeit eines Sachverständigen dann gegeben sind, wenn ein Beteiligter von seinem Standpunkt aus bei vernünftiger, objektiver Betrachtung davon ausgehen kann, der Sachverständige werde sein Gutachten nicht unvoreingenommen erstatten (vgl. für viele: BFH, Beschluß vom 7. November 1995 - VIII B 31/95 - BFH/NV 1996, S. 344 [345] m.w.N.).
  • BGH, 17.09.1953 - I ZR 139/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 06.10.1998 - 3 B 35.98
    Dem Revisionsgericht ist aber nicht die Nachprüfung derjenigen Folgerungen entzogen, die das Berufungsgericht aus der durch diese Vorentscheidung geschaffenen Prozeßlage für die angefochtene Endentscheidung gezogen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Februar 1972 - BVerwG VIII C 84.70 - BVerwGE 39, 319 [323 f.]; Beschluß vom 16. Februar 1988 a.a.O., jeweils m.w.N.); BGH, Urteil vom 17. September 1953 - I ZR 139/52 - LM § 548 ZPO Nr. 2).
  • BGH, 13.10.1987 - X ZB 29/86

    "Wärmeaustauscher"; Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde im Verfahren zur

    Auszug aus BVerwG, 06.10.1998 - 3 B 35.98
    So kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Patentnichtigkeitsverfahren ein Sachverständiger wegen Besorgnis der Befangenheit bereits dann abgelehnt werden, wenn er zum Zeitpunkt seiner Beauftragung den Prozeßbevollmächtigten des Prozeßgegners mit der Anmeldung seiner Erfindung und der Durchführung des Ermittlungsverfahrens beauftragt hat; eine solche Ausgangslage kann bei der ablehnenden Partei Mißtrauen gegen die Objektivität des Sachverständigen erregen und das Gefühl erwecken, die Gegenpartei verfüge über Einflußmöglichkeiten, die ihr verschlossen sind (vgl. Beschluß vom 13. Januar 1987 - X ZB 29/86 - BGHR, ZPO , § 406 Abs. 1 Satz 1 [Unparteilichkeit 1]).
  • BSG, 11.12.1992 - 9a RV 6/92

    Sachverständige - Eignung - Beweiswürdigung - Arzt - Sachverständigen-Gutachten

    Auszug aus BVerwG, 06.10.1998 - 3 B 35.98
    Ein in der Versorgungsverwaltung beschäftigter Arzt beispielsweise kann die besorgte Frage einer Partei rechtfertigen, ob er sich als Sachverständiger von Rücksicht auf die Interessen seines Dienstherrn freimachen kann - und ob er ohne Hemmungen die ärztlichen Stellungnahmen seiner in derselben Sache bereits tätig gewordenen Kollegen aus der Versorgungsverwaltung kritisch zu beurteilen vermag - (vgl. Urteil vom 11. Dezember 1992 - BSG 9 a RV 6/92 - NJW 1993, 3022 ; Ablehnung sogar dann erfolgversprechend, wenn der Sachverständige als Versorgungsarzt im Dienst eines anderen Landes steht).
  • BVerwG, 15.04.1964 - V C 45.63

    Verfahrensmangel - Ladung des Sachverständigen - Ärztliches Gutachten -

    Auszug aus BVerwG, 06.10.1998 - 3 B 35.98
    Auch das Argument, daß die Behörde, welcher der Sachverständige angehört, an Recht und Gesetz gebunden ist (vgl. BVerwGE 18, 216 [218]) und daher kein Interesse an einer voreingenommenen Begutachtung entwickeln darf, ist zwar zutreffend.
  • BVerwG, 17.02.1972 - VIII C 84.70

    Annahme eines gestaltenden, das Wehrdienstverhältnis begründenden

    Auszug aus BVerwG, 06.10.1998 - 3 B 35.98
    Dem Revisionsgericht ist aber nicht die Nachprüfung derjenigen Folgerungen entzogen, die das Berufungsgericht aus der durch diese Vorentscheidung geschaffenen Prozeßlage für die angefochtene Endentscheidung gezogen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Februar 1972 - BVerwG VIII C 84.70 - BVerwGE 39, 319 [323 f.]; Beschluß vom 16. Februar 1988 a.a.O., jeweils m.w.N.); BGH, Urteil vom 17. September 1953 - I ZR 139/52 - LM § 548 ZPO Nr. 2).
  • BVerwG, 08.02.1977 - 5 C 71.75

    Ausschluß eines Richters - Aufsichtsbehörde - Mitwirkung an Maßnahmen -

  • BVerwG, 11.01.1988 - 4 B 256.87

    Amtliche Auskunft - Mündliche Form - Sitzungsprotokoll - Aufbewahrungspflicht -

  • BVerwG, 24.05.1991 - 7 B 148.90

    Sachverständige - Ablehnungsgesuch

  • BVerwG, 26.09.2014 - 2 B 14.14

    Zugrundelegung tatsächlicher Feststellungen aus einem anderen gesetzlich

    Es muss sich dabei um Tatsachen oder Umstände handeln, die vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung erwecken können, der Sachverständige stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber (BGH, Beschluss vom 11. April 2013 - VII ZB 32/12 - NJW-RR 2013, 851 Rn. 10; BVerwG, Beschluss vom 6. Oktober 1998 - BVerwG 3 B 35.98 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 55 S. 11 f. = NVwZ 1999, 184 Rn. 10).
  • VGH Hessen, 03.04.2017 - 1 E 229/17

    Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit

    Das ist dann der Fall, wenn ein Beteiligter von seinem Standpunkt aus bei vernünftiger, objektiver Betrachtung davon ausgehen kann, der Sachverständige werde sein Gutachten nicht unvoreingenommen erstatten (BVerwG, Beschluss vom 6. Oktober 1998 - 3 B 35/98 -, juris, Rdnr. 10 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 26.03.2018 - 12 BV 17.1765

    Erteilung von zweckentfremdungsrechtlichen Negativattesten für Wohnungen

    Gründe für ein Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Sachverständigen sind ausschließlich dann gegeben, wenn ein Beteiligter von seinem Standpunkt aus bei vernünftiger und objektiver Betrachtung davon ausgehen darf, der Sachverständige habe sein Gutachten nicht unvoreingenommen erstattet (vgl. BVerwG, B.v. 6.10.1998 - 3 B 35.98 -, DÖV 1999, 342 [443]; B.v. 10.3.1977 - VI B 38.76 -, Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 17; siehe auch Lang, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 98 Rn. 173a u. 179 m.w.N.).
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