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   BVerwG, 30.09.1981 - 3 B 39.81   

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https://dejure.org/1981,2988
BVerwG, 30.09.1981 - 3 B 39.81 (https://dejure.org/1981,2988)
BVerwG, Entscheidung vom 30.09.1981 - 3 B 39.81 (https://dejure.org/1981,2988)
BVerwG, Entscheidung vom 30. September 1981 - 3 B 39.81 (https://dejure.org/1981,2988)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erhebung einer Schadensersatzklage gegen die Anordnung einer seuchenpolizeilichen Verfügung - Möglichkeit der Erledigung eines Rechtsstreits neben der Erhebung einer Feststellungsklage - Vereinbarkeit von Maßnahmen zur Verringerung von Fuchspopulation mit Bundesrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 19.03.1974 - I C 7.73
    Auszug aus BVerwG, 30.09.1981 - 3 B 39.81
    Solange sich noch nicht mit der dafür erforderlichen Bestimmtheit übersehen läßt, welche Maßnahmen drohen oder unter welchen tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen sie ergehen werden, kann ein berechtigtes Interesse an einem vorbeugenden Rechtsschutz nicht anerkannt werden (vgl. auch Urteil vom 19. März 1974 - BVerwG 1 C 7.73 - [BVerwGE 45, 99 [105]]).
  • BVerwG, 26.10.1978 - 1 CB 55.78

    Zulässigkeitsvoraussetzungen für Feststellungsklagen,

    Auszug aus BVerwG, 30.09.1981 - 3 B 39.81
    Die hierfür maßgeblichen Erwägungen hat bereits der 1. Senat in dem in der vorliegenden Sache vorangegangenen Nichtzulassungsverfahren (BVerwG 1 CB 55.78) im Beschluß vom 26. Oktober 1978 zutreffend dargelegt.
  • BVerwG, 17.05.1994 - 11 B 157.93

    Anordnung, ein Gutachten beizubringen

    Diese Gleichartigkeit einer zu erwartenden Verwaltungsentscheidung kann grundsätzlich jedoch nur dann angenommen werden, wenn die bisherigen tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse auch noch im Zeitpunkt der zukünftig zu erwartenden Verwaltungsentscheidung bestehen werden (vgl. BVerwG vom 18. Juni 1970 - BVerwG 7 B 126.68 - ; vom 24. August 1979 - BVerwG 1 B 76.76 - ; vom 30. September 1981 - BVerwG 3 B 39.81 - ; vom 24. Februar 1983 - BVerwG 3 C 56.80 - ).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.2021 - 1 S 3670/21

    2G-Regelung an Hochschulen in Baden-Württemberg vorläufig außer Vollzug gesetzt

    Ein berechtigtes Interesse an einem vorbeugenden Rechtsschutz kann zudem insbesondere dann nicht anerkannt werden, solange sich noch nicht mit dafür erforderlicher Bestimmtheit übersehen lässt, welche Maßnahmen drohen oder unter welchen tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen sie ergehen werden (BVerwG, Beschl. v. 30.09.1981 - 3 B 39.81 - juris; vgl. Senat, Beschl. v. 12.10.2021 - 1 S 3038/21 - und v. 08.02.2021 - 1 S 3952/20 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.11.2021 - 1 S 3295/21

    Corona-Krise; Schwellenwerte für die Erreichung der Warn- und Alarmstufe; Zugang

    Ein berechtigtes Interesse an einem vorbeugenden Rechtsschutz kann zudem insbesondere dann nicht anerkannt werden, solange sich noch nicht mit dafür erforderlicher Bestimmtheit übersehen lässt, welche Maßnahmen drohen oder unter welchen tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen sie ergehen werden (BVerwG, Beschl. v. 30.09.1981 - 3 B 39.81 - juris; vgl. Senat, Beschl. v. 12.10.2021 - 1 S 3038/21 - und v. 08.02.2021 - 1 S 3952/20 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.01.2022 - 1 S 3846/21

    Corona-Krise; 2G-Regel für den Zutritt zu universitären Veranstaltungen in der

    Ein berechtigtes Interesse an einem vorbeugenden Rechtsschutz kann zudem insbesondere dann nicht anerkannt werden, solange sich noch nicht mit dafür erforderlicher Bestimmtheit übersehen lässt, welche Maßnahmen drohen oder unter welchen tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen sie ergehen werden (BVerwG, Beschl. v. 30.09.1981 - 3 B 39.81 - juris; vgl. Senat, Beschl. v. 12.10.2021 - 1 S 3038/21 - und v. 08.02.2021 - 1 S 3952/20 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.10.2021 - 1 S 3038/21

    Einstweilige Anordnung gegen die Maßnahmen im Rahmen der Warn- und Alarmstufe bei

    Ein berechtigtes Interesse an einem vorbeugenden Rechtsschutz kann zudem insbesondere dann nicht anerkannt werden, solange sich noch nicht mit dafür erforderlicher Bestimmtheit übersehen lässt, welche Maßnahmen drohen oder unter welchen tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen sie ergehen werden (BVerwG, Beschl. v. 30.09.1981 - 3 B 39.81 - juris; vgl. Senat, Beschl. v. 08.02.2021 - 1 S 3952/20 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.2021 - 1 S 3528/21

    Rechtmäßigkeit von Kontaktbeschränkungen und Zutrittsverboten für

    Ein berechtigtes Interesse an einem vorbeugenden Rechtsschutz kann zudem insbesondere dann nicht anerkannt werden, solange sich noch nicht mit dafür erforderlicher Bestimmtheit übersehen lässt, welche Maßnahmen drohen oder unter welchen tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen sie ergehen werden (BVerwG, Beschl. v. 30.09.1981 - 3 B 39.81 - juris; vgl. Senat, Beschl. v. 12.10.2021 - 1 S 3038/21 - und v. 08.02.2021 - 1 S 3952/20 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.01.2022 - 1 S 89/22

    Corona-Krise; Zutritt von nicht-immunisierten Personen zu Handels- und

    Ein berechtigtes Interesse an einem vorbeugenden Rechtsschutz kann zudem insbesondere dann nicht anerkannt werden, solange sich noch nicht mit dafür erforderlicher Bestimmtheit übersehen lässt, welche Maßnahmen drohen oder unter welchen tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen sie ergehen werden (BVerwG, Beschl. v. 30.09.1981 - 3 B 39.81 - juris; vgl. Senat, Beschl. v. 12.10.2021 - 1 S 3038/21 - und v. 08.02.2021 - 1 S 3952/20 - juris).
  • BVerwG, 24.02.1983 - 3 C 56.80

    Nachträglicher Erlass des abgelehnten Verwaltungsaktes durch die Behörde -

    Diese Gleichartigkeit einer zu erwartenden Verwaltungsentscheidung kann nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts grundsätzlich nur dann angenommen werden, wenn sich die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse seit dem Erlaß der erledigten Verwaltungsentscheidung nicht geändert haben und diese Verhältnisse auch noch im Zeitpunkt der zukünftig zu erwartenden Verwaltungsentscheidung vorliegen werden (vgl.Beschluß vom 18. Juni 1970 - BVerwG 7 B 126.68 - [Buchholz 310 § 113 Nr. 53];Beschluß vom 24. August 1979 - BVerwG 1 B 76.76 - [Buchholz 310 § 113 Nr. 91]; vgl. auchBeschluß vom 30. September 1981 - BVerwG 3 B 39.81 - [Buchholz 418.6 Nr. 8]).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.02.2021 - 1 S 3952/20

    Zu den Anforderungen an einen vorbeugenden einstweiligen Rechtsschutz auf dem

    Ein berechtigtes Interesse an einem vorbeugenden Rechtsschutz kann zudem insbesondere dann nicht anerkannt werden, solange sich noch nicht mit dafür erforderlicher Bestimmtheit übersehen lässt, welche Maßnahmen drohen oder unter welchen tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen sie ergehen werden (BVerwG, Beschl. v. 30.09.1981 - 3 B 39.81 - juris).
  • BVerwG, 31.07.1986 - 3 B 32.85
    Soweit der Kläger ferner als Verfahrensrüge geltend macht, das Oberverwaltungsgericht habe zu Unrecht das Feststellungsinteresse für die Fortsetzungsfeststellungsklage hinsichtlich der Verfügung vom 13. Februar 1978 wie auch das Rechtsschutzinteresse für die vorbeugende Unterlassungsklage verneint, bestehen erhebliche Zweifel, ob diese Rügen überhaupt Verfahrensmängel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO betreffen (vgl. Beschluß vom 30. September 1981 - BVerwG 3 B 39.81 - ).

    Im Unterschied zu dem vom Senat mit Beschluß vom 30. September 1981 - BVerwG 3 B 39.81 (a.a.O.) - entschiedenen Fall haben sich übrigens hier nicht die Rechtsgrundlage für künftige Verfügung des Beklagten, sondern nach den Feststellungen des Berufungsgerichts die tatsächlichen Verhältnisse zwischenzeitlich verändert.

  • VGH Bayern, 04.05.2022 - 10 CE 22.557

    Vorbeugender einstweiliger Rechtsschutz gegen befürchtete

  • BVerwG, 06.05.1982 - 3 B 108.81

    Schutzgut des Viehseuchengesetzes (Tierseuchengesetzes) sowie die Anwendbarkeit

  • BVerwG, 06.09.1982 - 3 B 40.82
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