Rechtsprechung
| BVerwG, 27.05.2003 - 3 B 41.03 |
Volltextveröffentlichungen
Verfahrensgang
- VG Osnabrück, 20.02.2002 - 6 A 114/99
- OVG Niedersachsen, 22.01.2003 - 4 LC 146/02
- BVerwG, 27.05.2003 - 3 B 41.03
Wird zitiert von ... (7)
- BSG, 24.07.2003 - B 3 P 1/03 R
Öffentliche Förderung von stationären Pflegeeinrichtungen - Pflegewohngeld - …
Der Senat schließt sich insoweit der verwaltungsgerichtlichen Instanzrechtsprechung an, die zwar irrig, aber bindend bei gleich gelagertem Streitgegenstand den Verwaltungsrechtsweg bejaht hat (vgl dazu Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Mai 2003 - 3 B 41.03); in der Sache hat sie aber zu Recht entschieden, dass Zuschüsse an Träger von Einrichtungen der vollstationären Pflege für Anspruchsberechtigte, deren Einkommen die Einkommensgrenze des § 79 Bundessozialhilfegesetz (BSHG) unter Zugrundelegung eines um 30 % erhöhten Grundbetrages nach § 81 Abs. 1 BSHG nicht übersteigt (so genanntes Pflegewohngeld), nicht zu den öffentlichen Förderungsmaßnahmen zählen, die § 82 Abs. 3 Satz 1 SGB XI meint (OVG Lüneburg, Urteil vom 22. Januar 2003 - 4 LC 146/02; VG Osnabrück, Urteil vom 20. Februar 2002 - 6 A 114/99). - OVG Niedersachsen, 29.07.2003 - 4 OB 268/03
Gesonderte Berechnung von Investitionsaufwendungen, Rechtsweg; Berechnung, …
Für die Klage auf Feststellung, dass die gesonderte Berechnung betriebsnotwendiger Investitionsaufwendungen nach § 82 Abs. 4 SGB XI der Zustimmung der Landesbehörde nicht bedarf, ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben (gegen BVerwG, Beschlüsse vom 27.05.2003 - 3 B 40.03 und 3 B 41.03).Der Senat hat hierzu in seinem Urteil vom 22. Januar 2003 (4 LB 172/02), das nach Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision durch Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Mai 2003 - BVerwG 3 B 40.03 - rechtskräftig geworden ist (ebenso wie das Urteil vom 22. Januar 2003 in dem Parallelverfahren 4 LC 146/02 nach dem Beschluss vom 27. Mai 2003 - BVerwG 3 B 41.03 -), ausgeführt:.
2002 - 3 C 41.01 -, NVwZ-RR 2002, 607 = DVBl. 2002, 1052, im Anschluss an BSG, Beschluss vom 31. Januar 2000 - B 3 SF 1/99 R - NZS 2000, 523, jeweils zu § 82 Abs. 3 SGB XI; BVerwG, Beschlüsse v. 27.5.2003 - BVerwG 3 B 40.03 und BVerwG 3 B 41.03 - auch zur Auslegung des § 82 Abs. 4 SGB XI).
Der Senat folgt deshalb nicht der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts in den Beschlüssen vom 27. Mai 2003 (a.a.O.) , dass die Auslegung (auch) des § 82 Abs. 4 SGB XI "unzweifelhaft Sache der Sozialgerichte" sei.
- BSG, 12.05.2005 - B 3 P 13/04 B
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung im sozialgerichtlichen Verfahren
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat hinsichtlich der Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 Verwaltungsgerichtsordnung ) wiederholt entschieden, dass sie nicht in Betracht kommt, wenn für die Entscheidung der aufgeworfenen Rechtsfragen der Verwaltungsrechtsweg grundsätzlich nicht offen steht, die Verwaltungsgerichte zur Entscheidung solcher Rechtsfragen also nicht zuständig sind (BVerwG, Beschluss vom 2. Juli 1982 - 3 B 30/82 -, Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 213; Beschluss vom 21. Juni 1996 - 2 B 82/96 -, Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff 1 VwGO Nr. 11; Beschluss vom 27. Mai 2003 - 3 B 41/03 -, nicht veröffentlicht;… vgl auch Kopp/Schenke, VwGO, 13. Aufl 2003, § 132 RdNr 9).
- OVG Niedersachsen, 07.03.2006 - 11 ME 217/05
Eingestreute Kurzzeitpflege, Investitionskostenzuschuss, nachschüssige Förderung, …
Es reichte vielmehr eine bloße Mitteilung nach § 82 Abs. 4 SGB XI aus; allerdings ist der Sozialhilfeträger gemäß § 75 Abs. 3 SGB XII (§ 93 Abs. 7 BSHG) zur Übernahme gesondert berechneter Investitionskosten nach § 82 Abs. 4 SGB XI bei bedürftigen Heimbewohnern nur verpflichtet, wenn hierüber eine entsprechende Vereinbarung getroffen worden ist (zur Einstufung des bewohnerbezogenen Aufwendungszuschusses als eine bloße subjektbezogene und damit nicht öffentliche Förderung vgl. VG Osnabrück, Urt. v. 20.2.2002 - 6 A 114/99 -, OVG Lüneburg, Urt. v. 22.1.2003 - 4 LC 146/02 -, BVerwG, Beschl. v. 27.5.2003 - 3 B 41.03 -, das Bundesverwaltungsgericht hat die Revision gegen das Urteil des erkennenden Gerichts vom 22. Januar 2003 deswegen zurückgewiesen, weil für die Frage, ob von einem Heim geltend gemachte gesonderte Investitionsaufwendungen nach § 82 Abs. 3 SGB XI der Zustimmung bedürfen, der Rechtsweg zu den Sozialgerichten eröffnet sei;… vgl. auch BSG, Urt. v. 24.7.2003 - B 3 P 1/03 R - BSGE 91, 182 ff.).Der Sache nach hatte es sich dabei um eine von der Bedürftigkeit abhängige Sozialleistung an den Heimbewohner gehandelt, die lediglich unmittelbar an das Heim ausgezahlt wurde (vgl. hierzu VG Osnabrück, Urt. v. 20.2.2002 - 6 A 114/99 -, OVG Lüneburg, Urt. v. 22.1.2003 - 4 LC 146/02 - BVerwG, Beschl. v. 27.5.2003 - 3 B 41.03 - unter Hinweis auf die Zuständigkeit der Sozialgerichte;… ebenso BSG, Urt. v. 24.7.2003 - B 3 P 1/03 -, BSGE 91, 182).
- OVG Niedersachsen, 07.08.2003 - 4 ME 484/02
Abschläge auf Investitionsaufwendungen; Abschlag; Aufwendungszuschuss, …
Der Senat hat hierzu in seinem Urteil vom 22. Januar 2003 (- 4 LB 172/02 -), das nach Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision durch Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Mai 2003 (- BVerwG 3 B 40.03 -), rechtskräftig geworden ist (ebenso wie das Urteil vom 22. Januar 2003 in dem Parallelverfahren 4 LC 146/02 nach dem Beschluss vom 27. Mai 2003 - BVerwG 3 B 41.03 -), ausgeführt:. - OVG Niedersachsen, 12.02.2004 - 12 OB 391/03
Rechtsweg für Streitigkeiten über bewohnerbezogene Aufwendungszuschüsse nach § 13 …
Gleiches gilt für eine auf die Feststellung gerichtete Klage, dass eine Zustimmung der zuständigen Behörde zur gesonderten Berechnung von Investitionsaufwendungen nach § 82 Abs. 4 SGB XI nicht erforderlich ist (Beschlüsse des erkennenden Senats v. 18.7.2003 - 12 OB 102/03 - und v. 25.8.2003 - 12 OB 351/03 - , - 12 OB 376/03 - und - 12 OB 378/03 - ; sinngemäß auch: BVerwG, Beschlüsse v. 27.5.2003 - 3 B 40.03 - und - 3 B 41.03 - ;… ausdrücklich nunmehr ebenfalls: BSG, Urt. v. 24.7.2003 - B 3 P 1/03 R - ; a.A. noch: 4. Senat d. erkennenden Gerichts, Beschlüsse v. 29.7.2003 - 4 OB 268/03 - und - 4 OB 269/03 - ). - OVG Niedersachsen, 18.07.2003 - 12 OB 102/03
Zuständigkeit der Sozialgerichte für Streitigkeiten über die gesonderte …
Denn das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in diesem Urteil zurückweisenden Beschluss vom 27. Mai 2003 ( - BVerwG 3 B 40.03 - ; vgl. ebenso zu dem Urteil in der Sache - 4 LC 146/02 - : BVerwG, Beschl. v. 27.5.2003 - BVerwG 3 B 41.03 - ) ausgeführt, dass auch die Auslegung des § 82 Abs. 4 SGB XI im Zusammenhang mit einem gestellten Feststellungsantrag in die Zuständigkeit der Sozialgerichte falle.
