Rechtsprechung
   BVerwG, 16.07.1996 - 3 B 44.96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,2137
BVerwG, 16.07.1996 - 3 B 44.96 (https://dejure.org/1996,2137)
BVerwG, Entscheidung vom 16.07.1996 - 3 B 44.96 (https://dejure.org/1996,2137)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Juli 1996 - 3 B 44.96 (https://dejure.org/1996,2137)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,2137) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Widerruf der Approbation wegen Unzuverlässigkeit - Zeitablauf im Hinblick auf Fehlverhalten und Feststellung der Unzuverlässigkeit - Zulassungsregelung für Vertragsärzte - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arztrecht: Wiedererlangung der Approbation nach Entziehung wegen Abrechnungsbetrugs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 24.11.1993 - 6 RKa 70/91

    Verwertung sog. "Tagesprofile" - Verletzung vertragsärztlicher Pflichten -

    Auszug aus BVerwG, 16.07.1996 - 3 B 44.96
    Allerdings hat der 6. Senat des Bundessozialgerichts (Urteil vom 24. November 1993 - 6 RKa 70/91 - BSGE 73, 234, 243) [BSG 24.11.1993 - 6 RKa 70/91] in einem Falle, in dem der Arzt sein Abrechnungsverhalten nach Ablauf des Jahres 1986 geändert hat, die Sache an das Landessozialgericht mit der Begründung zurückverwiesen, der Zeitablauf könne ein Anhaltspunkt dafür sein, daß der Arzt seine Eignung während des Verlaufs des Verfahrens wiedererlangt habe.
  • BVerwG, 22.07.1982 - 3 B 36.82

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Widerruf einer

    Auszug aus BVerwG, 16.07.1996 - 3 B 44.96
    Die Frage, ob der Zeitablauf im Hinblick auf das konkrete Verhalten des Klägers den Schluß auf seine Unzuverlässigkeit zuläßt, und zwar bezogen auf den maßgeblichen Zeitpunkt, nämlich den Abschluß des Widerspruchsverfahrens (Beschluß vom 22. Juli 1982 - BVerwG 3 B 36.82 - Buchholz 418.21 Nr. 4), bleibt aber eine Frage des Einzelfalles und unterläge der Nachprüfung durch das Bundesverwaltungsgericht nur bei zugelassener Revision, die Zulassung der Revision vermag sie aber nicht zu begründen.
  • BVerwG, 04.08.1993 - 3 B 5.93

    Berufsrecht Apotheker: Berufsunwürdigkeit wegen Handels mit Rauschgift,

    Auszug aus BVerwG, 16.07.1996 - 3 B 44.96
    Da der Zeitablauf aber nicht allein ausschlaggebend ist, sondern nur ein Faktor unter anderen, können keine absoluten Zeitangaben gemacht werden, binnen der der Betroffene wieder zuverlässig wird (vgl. zur mangelnden Verallgemeinerbarkeit der Antworten auf derartige Fragestellungen: Beschluß vom 4. August 1993 - BVerwG 3 B 5.93 - Buchholz 418.20 Nr. 28).
  • BVerwG, 30.08.1982 - 9 C 1.81

    Terminsänderung - Verweigerung - Rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 16.07.1996 - 3 B 44.96
    Die Vernehmung eines Beteiligten (§ 96 Abs. 1 Satz 2 VwGO) ist auch im Verwaltungsstreitverfahren - wie sich aus § 98 VwGO in Verbindung mit dem dort in Bezug genommenen § 450 Abs. 2 ZPO ergibt - ein subsidiäres Beweismittel zur Aufklärung des Sachverhaltes,das grundsätzlich erst dann in Betracht kommt, wenn die Beweisaufnahme nach Ausschöpfung aller anderen Beweismittel Zweifel offenläßt (BVerwG, Beschluß vom 22. März 1973 - BVerwG 3 C 15.71 - Buchholz 310 § 108 Nr. 70; Urteil vom 22. August 1974 - BVerwG 3 C 15.73 - Buchholz 310 § 96 Nr. 17; Urteil vom 30. August 1982 - BVerwG 9 C 1.81 - Buchholz 402.24 § 28 Nr. 41).
  • BSG, 24.11.1993 - 6 RKa 26/91

    Vertragsarzt - Zulassung - Altersgrenze

    Auszug aus BVerwG, 16.07.1996 - 3 B 44.96
    Über die Frage der Wiederzulassung als Vertragsarzt entscheiden die Sozialsgerichte, die auch darauf abstellen, ob der Arzt aus wirtschaftlichen Gründen weiterhin zwingend auf eine Erwerbstätigkeit angewiesen ist (vgl. die Urteile des 6. Senats des Bundessozialgerichts vom 24. November 1993 - 6 RKa 26/91 - BSGE 73, 223, 233 [BSG 24.11.1993 - 6 RKa 26/91] = SozR 3-5520 § 25 Nr. 1 und - 6 RKa 36/92 - SozR 3-2500 § 98 Nr. 3).
  • BVerwG, 27.12.1988 - 3 B 29.88
    Auszug aus BVerwG, 16.07.1996 - 3 B 44.96
    Dem Gericht erwächst allerdings eine Pflicht, - weitere - Ermittlungen anzustellen nicht nur durch Beweisanträge der Beteiligten (Beschluß vom 27. Dezember 1988 - BVerwG 3 B 29.88 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 Nr. 36 mit weiteren Nachweisen).
  • BSG, 24.11.1993 - 6 RKa 36/92

    Altersgrenze - Wiederzulassung zur vertragsärztlichen Versorgung

    Auszug aus BVerwG, 16.07.1996 - 3 B 44.96
    Über die Frage der Wiederzulassung als Vertragsarzt entscheiden die Sozialsgerichte, die auch darauf abstellen, ob der Arzt aus wirtschaftlichen Gründen weiterhin zwingend auf eine Erwerbstätigkeit angewiesen ist (vgl. die Urteile des 6. Senats des Bundessozialgerichts vom 24. November 1993 - 6 RKa 26/91 - BSGE 73, 223, 233 [BSG 24.11.1993 - 6 RKa 26/91] = SozR 3-5520 § 25 Nr. 1 und - 6 RKa 36/92 - SozR 3-2500 § 98 Nr. 3).
  • BVerwG, 14.03.1988 - 5 B 7.88
    Auszug aus BVerwG, 16.07.1996 - 3 B 44.96
    Die Beweiswürdigung des Tatrichters ist aber aufgrund des § 137 Abs. 2 VwGO vom Revisionsgericht nur auf die Verletzung allgemein verbindlicher Beweiswürdigungsgrundsätze überprüfbar, zu denen neben den hier nicht interessierenden allgemeinen Auslegungsgrundsätzen und gesetzlichen Beweisregeln die Denkgesetze und die allgemeinen Erfahrungssätze gehören (vgl. BVerwG, Beschluß vom 14. März 1988 - BVerwG 5 B 7.88 - Buchholz 310 § 108 Nr. 199).
  • BVerwG, 22.08.1974 - III C 15.73

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht und Erörterungspflicht durch unterlassene

    Auszug aus BVerwG, 16.07.1996 - 3 B 44.96
    Die Vernehmung eines Beteiligten (§ 96 Abs. 1 Satz 2 VwGO) ist auch im Verwaltungsstreitverfahren - wie sich aus § 98 VwGO in Verbindung mit dem dort in Bezug genommenen § 450 Abs. 2 ZPO ergibt - ein subsidiäres Beweismittel zur Aufklärung des Sachverhaltes,das grundsätzlich erst dann in Betracht kommt, wenn die Beweisaufnahme nach Ausschöpfung aller anderen Beweismittel Zweifel offenläßt (BVerwG, Beschluß vom 22. März 1973 - BVerwG 3 C 15.71 - Buchholz 310 § 108 Nr. 70; Urteil vom 22. August 1974 - BVerwG 3 C 15.73 - Buchholz 310 § 96 Nr. 17; Urteil vom 30. August 1982 - BVerwG 9 C 1.81 - Buchholz 402.24 § 28 Nr. 41).
  • BVerwG, 22.03.1973 - III C 15.71

    Glaubhaftmachung der Schuldenfreiheit eines durch Vertreibung verlorengegangenen

    Auszug aus BVerwG, 16.07.1996 - 3 B 44.96
    Die Vernehmung eines Beteiligten (§ 96 Abs. 1 Satz 2 VwGO) ist auch im Verwaltungsstreitverfahren - wie sich aus § 98 VwGO in Verbindung mit dem dort in Bezug genommenen § 450 Abs. 2 ZPO ergibt - ein subsidiäres Beweismittel zur Aufklärung des Sachverhaltes,das grundsätzlich erst dann in Betracht kommt, wenn die Beweisaufnahme nach Ausschöpfung aller anderen Beweismittel Zweifel offenläßt (BVerwG, Beschluß vom 22. März 1973 - BVerwG 3 C 15.71 - Buchholz 310 § 108 Nr. 70; Urteil vom 22. August 1974 - BVerwG 3 C 15.73 - Buchholz 310 § 96 Nr. 17; Urteil vom 30. August 1982 - BVerwG 9 C 1.81 - Buchholz 402.24 § 28 Nr. 41).
  • Richterdienstgericht Baden-Württemberg, 04.12.2012 - RDG 6/12

    Richterliche Dienstaufsicht: Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit

    Eine Parteivernehmung kommt regelmäßig nur als subsidiäres Beweismittel in Betracht und dient als letztes Hilfsmittel zur Aufklärung des Sachverhalts, wenn trotz Ausschöpfung aller anderen Beweismittel noch Zweifel bleiben (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. August 1982 - 9 C 1.81; Beschluss vom 16.07.1996 - 3 B 44.96 und vom 21.06.2007 - 2 B 28/07; VGH Bayern, Beschluss vom 15.12.2011 - 14 ZB 11.30357).
  • Richterdienstgericht Baden-Württemberg, 04.12.2012 - RDG 5/12

    Dienstgerichtliches Verfahren: Anfechtbarkeit eines Vermerks bei Beeinträchtigung

    Eine Parteivernehmung kommt regelmäßig nur als subsidiäres Beweismittel in Betracht und dient als letztes Hilfsmittel zur Aufklärung des Sachverhalts, wenn trotz Ausschöpfung aller anderen Beweismittel noch Zweifel bleiben (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. August 1982 - 9 C 1.81; Beschluss vom 16.07.1996 - 3 B 44.96 und vom 21.06.2007 - 2 B 28/07; VGH Bayern, Beschluss vom 15.12.2011 - 14 ZB 11.30357).

    Für eine Parteivernehmung muss weiterhin eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die unter Beweis gestellte Behauptung der Partei bestehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. August 1982 - 9 C 1.81; Beschluss vom 16.07.1996 - 3 B 44.96 und vom 21.06.2007 - 2 B 28/07; VGH Bayern, Beschluss vom 15.12.2011 - 14 ZB 11.30357).

  • BVerwG, 16.09.1997 - 3 C 12.95

    Verwaltungsverfahren - (Ausschluß-) Frist zum Widerrunf eines begünstigenden

    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. Beschlüsse vom 28. August 1995 - BVerwG 3 B 7.95 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 91 S. 21, 23 f. und vom 16. Juli 1996 - BVerwG 3 B 44.96 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 95 S. 28, 29).

    Abzustellen ist für die somit anzustellende Prognose auf die jeweilige Situation des Arztes im insoweit maßgeblichen Zeitpunkt, nämlich dem Zeitpunkt des Abschlusses des Widerspruchsverfahrens (vgl. u.a. Beschlüsse vom 4. August 1993 - BVerwG 3 B 5.93 - 418.20 Allg. Apothekenrecht Nr. 28 S. 27, 29 und vom 16. Juli 1996 - BVerwG 3 B 44.96 - a.a.O.), sowie auf seinen vor allem durch die Art, Schwere und Zahl der Verstöße gegen die Berufspflichten manifest gewordenen Charakter (vgl. Beschluß vom 16. Juli 1996 - BVerwG 3 B 44.96 - a.a.O.).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht