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   BVerwG, 16.12.2020 - 3 B 45.19   

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BVerwG, 16.12.2020 - 3 B 45.19 (https://dejure.org/2020,46981)
BVerwG, Entscheidung vom 16.12.2020 - 3 B 45.19 (https://dejure.org/2020,46981)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Dezember 2020 - 3 B 45.19 (https://dejure.org/2020,46981)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io

    Anspruch auf wasserrechtliche Auflagen für den Betrieb einer Fischzuchtanlage zum Schutz eines Fischereirechts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WHG § 27 Abs. 1 Nr. 2 ; BayFiG Art. 1 Abs. 1
    Ergänzung der erteilten Erlaubnis für das Einleiten teichwirtschaftlich genutzten Wassers aus der betriebenen Fischzuchtanlage in einen Bach um Auflagen zum Schutz des Fischereirechts

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 28.05.2020 - C-535/18

    Land Nordrhein-Westfalen - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Übereinkommen

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2020 - 3 B 45.19
    Die Aufhebung des Bescheides vom 19. März 2018 wäre ein neuer Sachverhalt (zu den Voraussetzungen einer drittschützenden Wirkung der wasserrechtlichen Bewirtschaftungsziele vgl. EuGH, Urteil vom 28. Mai 2020 - C-535/18 [ECLI:EU:C:2020:391] - Rn. 135).
  • BVerwG, 28.05.2013 - 7 B 46.12

    Kostentragung bei Ausbau eines Bahnübergangs; Sachverhaltsaufklärung;

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2020 - 3 B 45.19
    Die Ablehnung eines unbedingten Beweisantrags durch einen begründeten Gerichtsbeschluss ist nur dann verfahrensfehlerhaft, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze findet (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28. Mai 2013 - 7 B 46.12 - juris Rn. 4 und vom 26. Januar 2015 - 3 B 3.14 [ECLI:DE:BVerwG:2015:260115B3B3.14.0] - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 74 Rn. 7).
  • BVerwG, 20.12.2019 - 3 B 20.19

    Untersagung der Herstellung von Arzneimitteln (hier: Frischzellen) durch einen

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2020 - 3 B 45.19
    Dies ist etwa der Fall, wenn das Gutachten von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht, unlösbare inhaltliche Widersprüche enthält oder Anlass gibt, an der Sachkunde oder Unparteilichkeit des Gutachters zu zweifeln (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 6. November 2014 - 2 B 97.13 [ECLI:DE:BVerwG:2014:061114B2B97.13.0] - Buchholz 232.01 § 26 BeamtStG Nr. 6 Rn. 22 und vom 20. Dezember 2019 - 3 B 20.19 [ECLI:DE:BVerwG:2019:201219B3B20.19.0] - Pharma Recht 2020, 209 Rn. 33).
  • BVerwG, 06.11.2014 - 2 B 97.13

    Polizeivollzugsbeamter; vorzeitige Versetzung in den Ruhestand;

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2020 - 3 B 45.19
    Dies ist etwa der Fall, wenn das Gutachten von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht, unlösbare inhaltliche Widersprüche enthält oder Anlass gibt, an der Sachkunde oder Unparteilichkeit des Gutachters zu zweifeln (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 6. November 2014 - 2 B 97.13 [ECLI:DE:BVerwG:2014:061114B2B97.13.0] - Buchholz 232.01 § 26 BeamtStG Nr. 6 Rn. 22 und vom 20. Dezember 2019 - 3 B 20.19 [ECLI:DE:BVerwG:2019:201219B3B20.19.0] - Pharma Recht 2020, 209 Rn. 33).
  • BVerwG, 12.05.2020 - 6 B 54.19

    Ausgestaltungsspielraum; Bescheidungsantrag; Diensteanbieterverpflichtung;

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2020 - 3 B 45.19
    Ein Verstoß gegen den Überzeugungsgrundsatz liegt erst dann vor, wenn das Tatsachengericht den ihm durch § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO eingeräumten Wertungsrahmen verlassen hat, d.h. wenn es nach seiner Rechtsauffassung entscheidungserheblichen Akteninhalt übergeht oder aktenwidrige Tatsachen annimmt, oder wenn die von ihm gezogenen tatsächlichen Schlussfolgerungen gegen die Denkgesetze verstoßen (BVerwG, Beschluss vom 12. Mai 2020 - 6 B 54.19 [ECLI:DE:BVerwG:2020:120520B6B54.19.0] - Rn. 16 m.w.N.).
  • BVerwG, 14.01.1998 - 11 C 11.96

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt die Aufhebung der neuen Ersten Teilgenehmigung

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2020 - 3 B 45.19
    Die Frage, ob das vorinstanzliche Verfahren an einem Mangel leidet, ist vom materiellrechtlichen Standpunkt der Vorinstanz aus zu beurteilen, auch wenn dieser Standpunkt verfehlt sein sollte (BVerwG, Urteil vom 14. Januar 1998 - 11 C 11.96 - BVerwGE 106, 115 ).
  • BVerwG, 26.01.2015 - 3 B 3.14

    Wiederaufgreifen des Verfahrens; neue Beweismittel; gerichtliche

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2020 - 3 B 45.19
    Die Ablehnung eines unbedingten Beweisantrags durch einen begründeten Gerichtsbeschluss ist nur dann verfahrensfehlerhaft, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze findet (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28. Mai 2013 - 7 B 46.12 - juris Rn. 4 und vom 26. Januar 2015 - 3 B 3.14 [ECLI:DE:BVerwG:2015:260115B3B3.14.0] - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 74 Rn. 7).
  • BVerwG, 22.11.2013 - 7 B 16.13

    Abwehrmaßnahmen eines Grundstückseigentümers vor Vernässung und Schadstoffeintrag

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2020 - 3 B 45.19
    Der Einwand, dass ein Beweisangebot unsubstantiiert sei, rechtfertigt es grundsätzlich, von weiterer Beweiserhebung abzusehen (BVerwG, Beschluss vom 22. November 2013 - 7 B 16.13 - Rn. 5).
  • BVerwG, 17.01.2022 - 1 B 66.21

    Beurteilung eines ernsthaften Risikos einer unmenschlichen oder erniedrigenden

    b) Unabhängig davon liegt insoweit ein Verfahrensfehler auch deswegen nicht vor, weil die Frage, ob das vorinstanzliche Verfahren an einem Mangel leidet, von dem materiell-rechtlichen Standpunkt des Vorinstanzgerichts aus zu beurteilen ist, selbst wenn dieser verfehlt sein sollte (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29. März 2019 - 5 BN 1.18 - juris Rn. 28 und vom 16. Dezember 2020 - 3 B 45.19 - juris Rn. 12, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 21.09.2023 - 3 B 44.22

    Vergabe von Leistungen der Notfallrettung im öffentlichen Rettungsdienst; hier:

    Ein Beweisantrag kann unter anderem abgelehnt werden, wenn die unter Beweis gestellte Tatsache nach der materiell-rechtlichen Auffassung des Tatsachengerichts nicht entscheidungserheblich ist (stRspr, vgl. z. B. BVerwG, Beschlüsse vom 16. Februar 2016 - 3 B 68.14 - juris Rn. 16 f., vom 16. Dezember 2020 - 3 B 45.19 - juris Rn. 16 m. w. N. und vom 30. Juni 2021 - 9 B 46.20 - juris Rn. 5 f. m. w. N.).
  • BVerwG, 28.03.2022 - 1 B 9.22

    Behandlung von internationalen Schutz beantragenden Personen in Italien;

    b) Unabhängig davon liegt insoweit ein Verfahrensfehler auch deswegen nicht vor, weil die Frage, ob das vorinstanzliche Verfahren an einem Mangel leidet, von dem materiell-rechtlichen Standpunkt des Vorinstanzgerichts aus zu beurteilen ist, selbst wenn dieser verfehlt sein sollte (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29. März 2019 - 5 BN 1.18 - juris Rn. 28 und vom 16. Dezember 2020 - 3 B 45.19 - juris Rn. 12, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 19.01.2022 - 1 B 83.21

    Unbegründete Nichtzulassungsbeschwerde zur Existenzsicherung für anerkannte

    b) Unabhängig davon liegt insoweit ein Verfahrensfehler auch deswegen nicht vor, weil die Frage, ob das vorinstanzliche Verfahren an einem Mangel leidet, von dem materiell-rechtlichen Standpunkt des Vorinstanzgerichts aus zu beurteilen ist, selbst wenn dieser verfehlt sein sollte (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29. März 2019 - 5 BN 1.18 - juris Rn. 28 und vom 16. Dezember 2020 - 3 B 45.19 - juris Rn. 12, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 07.03.2022 - 1 B 16.22

    Antrag auf Zulassung der Revision wegen eines Verfahrensmangels; Darlegung eines

    Diese Annahme widerstreitet hingegen der insoweit maßgeblichen materiell-rechtlichen Auffassung des Vorinstanzgerichts (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29. März 2019 - 5 BN 1.18 - juris Rn. 28 und vom 16. Dezember 2020 - 3 B 45.19 - juris Rn. 12, jeweils m.w.N.), weshalb sich diesem eine Anhörung des Klägers zu dem Umfang seiner diesbezüglichen Bemühungen nicht aufdrängen musste.

    b) Unabhängig davon liegt insoweit ein Verfahrensfehler auch deswegen nicht vor, weil die Frage, ob das vorinstanzliche Verfahren an einem Mangel leidet, von dem materiell-rechtlichen Standpunkt des Vorinstanzgerichts aus beurteilen ist, selbst wenn dieser verfehlt sein sollte (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29. März 2019 - 5 BN 1.18 - juris Rn. 28 und vom 16. Dezember 2020 - 3 B 45.19 - juris Rn. 12, jeweils m.w.N.).

  • VGH Bayern, 20.05.2021 - 8 B 19.1587

    Wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung gereinigter häuslicher Abwässer aus

    Auch im Hinblick darauf drängt sich dem Senat eine weitere Beweisaufnahme nicht auf (vgl. BVerwG, B.v. 16.12.2020 - 3 B 45.19 - juris Rn. 18 m.w.N.).
  • BVerwG, 10.02.2022 - 1 B 19.22

    Darlegung eines Verstoßes gegen den Überzeugungsgrundsatz und die

    Diese Annahme widerstreitet hingegen der insoweit maßgeblichen materiell-rechtlichen Auffassung des Vorinstanzgerichts (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29. März 2019 - 5 BN 1.18 - juris Rn. 28 und vom 16. Dezember 2020 - 3 B 45.19 - juris Rn. 12, jeweils m.w.N.), weshalb sich diesem eine Anhörung des Klägers zu dem Umfang seiner diesbezüglichen Bemühungen nicht aufdrängen musste.

    b) Unabhängig davon liegt insoweit ein Verfahrensfehler auch deswegen nicht vor, weil die Frage, ob das vorinstanzliche Verfahren an einem Mangel leidet, von dem materiell-rechtlichen Standpunkt des Vorinstanzgerichts aus zu beurteilen ist, selbst wenn dieser verfehlt sein sollte (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29. März 2019 - 5 BN 1.18 - juris Rn. 28 und vom 16. Dezember 2020 - 3 B 45.19 - juris Rn. 12, jeweils m.w.N.).

  • BVerwG, 27.01.2022 - 1 B 93.21

    Beurteilung eines ernsthaften Risikos einer unmenschlichen oder erniedrigenden

    b) Unabhängig davon liegt insoweit ein Verfahrensfehler auch deswegen nicht vor, weil die Frage, ob das vorinstanzliche Verfahren an einem Mangel leidet, von dem materiell-rechtlichen Standpunkt des Vorinstanzgerichts aus zu beurteilen ist, selbst wenn dieser verfehlt sein sollte (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29. März 2019 - 5 BN 1.18 - juris Rn. 28 und vom 16. Dezember 2020 - 3 B 45.19 - juris Rn. 12, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 07.03.2022 - 1 B 21.22

    Beurteilung eines ernsthaften Risikos einer unmenschlichen oder erniedrigenden

    b) Unabhängig davon liegt insoweit ein Verfahrensfehler auch deswegen nicht vor, weil die Frage, ob das vorinstanzliche Verfahren an einem Mangel leidet, von dem materiell-rechtlichen Standpunkt des Vorinstanzgerichts aus zu beurteilen ist, selbst wenn dieser verfehlt sein sollte (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29. März 2019 - 5 BN 1.18 - juris Rn. 28 und vom 16. Dezember 2020 - 3 B 45.19 - juris Rn. 12, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 27.01.2022 - 1 B 92.21

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Darlegung eines Verstoßes gegen

    b) Unabhängig davon liegt insoweit ein Verfahrensfehler auch deswegen nicht vor, weil die Frage, ob das vorinstanzliche Verfahren an einem Mangel leidet, von dem materiell-rechtlichen Standpunkt des Vorinstanzgerichts aus zu beurteilen ist, selbst wenn dieser verfehlt sein sollte (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29. März 2019 - 5 BN 1.18 - juris Rn. 28 und vom 16. Dezember 2020 - 3 B 45.19 - juris Rn. 12, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 27.01.2022 - 1 B 8.22

    Drohen eines ernsthaften Risikos einer unmenschlichen oder erniedrigenden

  • BVerwG, 20.01.2022 - 1 B 87.21

    Beweiswürdigung des Gerichts zur Beurteilung eines ernsthaften Risikos einer

  • BVerwG, 27.01.2022 - 1 B 89.21

    Beurteilung eines ernsthaften Risikos einer unmenschlichen oder erniedrigenden

  • BVerwG, 27.01.2022 - 1 B 99.21

    Darlegung eines Verstoßes gegen den Überzeugungsgrundsatz und die

  • BVerwG, 27.01.2022 - 1 B 91.21

    Antrag auf Zulassung der Revision wegen eines Verfahrensmangels; Darlegung eines

  • BVerwG, 19.01.2022 - 1 B 84.21

    Beweiswürdigung des Gerichts zur Beurteilung eines ernsthaften Risikos einer

  • BVerwG, 27.01.2022 - 1 B 10.22

    Feststellung und Bewertung der Erkenntnislage als Teil der dem materiellen Recht

  • BVerwG, 27.01.2022 - 1 B 3.22

    Feststellung und Bewertung der Erkenntnislage als Teil der dem materiellen Recht

  • BVerwG, 20.01.2022 - 1 B 5.22

    Beweiswürdigung des Gerichts zur Beurteilung eines ernsthaften Risikos einer

  • BVerwG, 09.03.2022 - 1 B 24.22

    Beurteilung eines ernsthaften Risikos einer unmenschlichen oder erniedrigenden

  • BVerwG, 27.01.2022 - 1 B 86.21

    Darlegung eines Verstoßes gegen den Überzeugungsgrundsatz und die

  • BVerwG, 21.01.2022 - 1 B 90.21

    Beurteilung eines ernsthaften Risikos einer unmenschlichen oder erniedrigenden

  • BVerwG, 08.02.2022 - 1 B 15.22

    Beurteilung eines ernsthaften Risikos einer unmenschlichen oder erniedrigenden

  • BVerwG, 27.01.2022 - 1 B 2.22

    Feststellung und Bewertung der Erkenntnislage als Teil der dem materiellen Recht

  • BVerwG, 27.01.2022 - 1 B 6.22

    Darlegung eines Verstoßes gegen den Überzeugungsgrundsatz und die

  • BVerwG, 27.01.2022 - 1 B 88.21

    Beurteilung eines ernsthaften Risikos einer unmenschlichen oder erniedrigenden

  • VGH Bayern, 02.08.2022 - 8 ZB 21.2339

    Anspruch auf Beseitigung eines verrohrten Grabens und eines Mischwasserkanals

  • BVerwG, 20.01.2022 - 1 B 1.22

    Beweiswürdigung des Gerichts zur Beurteilung eines ernsthaften Risikos einer

  • VGH Bayern, 10.08.2021 - 8 ZB 21.1330

    Klage gegen eine wasserrechtliche Genehmigung im vorläufig gesicherten

  • VGH Baden-Württemberg, 17.02.2021 - 4 S 1606/20

    Möglichkeit des jederzeitigen Wechsels von der A 14-Besoldung in die W

  • VGH Bayern, 25.04.2022 - 8 ZB 21.3252

    Erlaubnis zur Wasserentnahme und Fischereirecht

  • VGH Bayern, 25.04.2022 - 8 ZB 21.3254

    Zulassungsantrag, Bescheid, Versorgung, Beweisantrag, Darlegungsanforderungen,

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