Rechtsprechung
   BVerwG, 24.09.1991 - 3 B 45.91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,6416
BVerwG, 24.09.1991 - 3 B 45.91 (https://dejure.org/1991,6416)
BVerwG, Entscheidung vom 24.09.1991 - 3 B 45.91 (https://dejure.org/1991,6416)
BVerwG, Entscheidung vom 24. September 1991 - 3 B 45.91 (https://dejure.org/1991,6416)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,6416) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erlöschensanzeige - Nichtzahlung der Versicherungsprämie - Haftpflichtversicherungsvertrag

Papierfundstellen

  • NZV 1992, 253
  • NZV 1992, 283
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)

  • BVerwG, 10.12.2015 - 3 C 3.15

    Kfz-Halter; Fahrzeugzulassung; Kfz-Zulassung; Kfz-Haftpflichtversicherung;

    Es liegt auf der Hand, dass das gesetzliche Ziel, Verkehrsteilnehmer vor unversicherten Fahrzeugen zu schützen, nicht erreichbar ist, wenn die Zulassungsbehörde nach Eingang der Anzeige des Versicherers verpflichtet ist, erst durch eine Rückfrage beim Versicherer oder beim Fahrzeughalter nachzuprüfen, ob die Erlöschensanzeige zu Recht erstattet worden ist, zumal die darauf bezogenen Erkundigungen wiederum auf ihre Richtigkeit überprüft werden müssten (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 1992 - 3 C 2.90 - BVerwGE 91, 109 ; ebenso bereits Urteil vom 29. November 1974 - 7 C 66.72 - Buchholz 442.16 § 29d StVZO Nr. 1 sowie Beschluss vom 24. September 1991 - 3 B 45.91 - Buchholz 442.16 § 29d StVZO Nr. 2 S. 2; dem folgend u.a. OVG Münster, Beschluss vom 9. Juli 2014 - 9 E 562/14 - juris Rn. 6.; VGH München, Beschluss vom 31. Juli 2008 - 11 ZB 08.188 - juris Rn. 23 ff.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 27. Juni 2006 - 12 LA 204/05 - juris Rn. 6; Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl. 2015, § 25 FZV Rn. 8).
  • OVG Niedersachsen, 27.06.2006 - 12 LA 204/05

    Kostenanspruch der Straßenverkehrsbehörde für eine Aufforderung zur Vorlage einer

    Nur auf diese Weise ist hinreichend sichergestellt, dass Kraftfahrzeuge, für die eine Haftpflichtversicherung nicht abgeschlossen ist, nicht am Straßenverkehr teilnehmen, und dass Verkehrsteilnehmer, die bei Unfällen geschädigt werden, auf jeden Fall einen Versicherungsschutz genießen (BVerwG, Urteil vom 22.10.1992 - 3 C 2.90 -, BVerwGE 91, 109; Beschluss vom 24.9.1991 - 3 B 45.91 -, NZV 1992, 253).
  • VG Düsseldorf, 12.05.2016 - 6 L 809/16

    Zwangsstilllegung nach Mitteilung von fehlendem

    vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 1992 - 3 C 2.90 -, juris (= BVerwGE 91, 109) und Beschluss vom 24. September 1991 - 3 B 45.91 -, juris (= NZV 1992, 253).
  • BVerwG, 31.03.1993 - 8 B 166.92

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Es entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluß vom 24. September 1991 - BVerwG 3 B 45.91 - Buchholz 442.16 § 29 d StVZO Nr. 2 sowie Urteil vom 29. November 1974 - BVerwG VII C 66.72 - Buchholz, a.a.O., Nr. 1), daß die Zulassungsstelle auf eine Erlöschensanzeige gemäß § 29 c StVZO weder durch Rückfrage bei dem Versicherer noch bei dem Fahrzeughalter deren Rechtmäßigkeit überprüfen muß und demzufolge das gemäß § 29 d Abs. 2 StVZO unverzüglich gebotene Verwaltungshandeln dem Kraftfahrzeughalter - auch ohne eine auf ihn zurückzuführende Veranlassung im finalen Sinne - gebührenrechtlich individuell zurechenbar ist (vgl. hierzu Urteil vom 7. November 1980 - BVerwG 1 C 46.77 - Buchholz 401.8 Verwaltungsgebühren Nr. 10 S. 15 ).
  • VG Aachen, 04.06.2014 - 2 L 294/14

    Rechtsmittelbelehrung; Rechtsbehelfsbelehrung; Stillegungsverfügung;

    Die Behörde braucht deshalb grundsätzlich nicht durch Rückfrage beim Versicherer oder beim Fahrzeughalter zu überprüfen, ob die Anzeige zu Recht erstattet worden ist, vgl. obige Rechtsprechungsnachweise und BVerwG, Beschluss vom 24. September 1991 - 3 B 45/91 - und vom 29. November 1974 - 7 C 66/72 -, jeweils juris.
  • VG Aachen, 03.01.2012 - 2 K 703/11

    Zulässigkeit einer Gebührenerhebung bei Erledigung der ihr zugrunde liegenden

    Die Behörde braucht deshalb grundsätzlich nicht durch Rückfrage beim Versicherer oder beim Fahrzeughalter zu überprüfen, ob die Anzeige zu Recht erstattet worden ist, vgl. obige Rechtsprechungsnachweise und BVerwG, Beschluss vom 24. September 1991 - 3 B 45/91 - und vom 29. November 1974 - 7 C 66/72 -, jeweils juris.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht