Rechtsprechung
BVerwG, 02.06.2003 - 3 PKH 18.03, 3 B 49.03 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- VG Greifswald, 12.03.2003 - 5 A 1374/99
- BVerwG, 02.06.2003 - 3 PKH 18.03, 3 B 49.03
- BVerwG, 17.09.2003 - 3 B 49.03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 02.06.2003 - 3 PKH 18.03
Durch eine durch einen Rechtsanwalt beim Ausgangsgericht einzulegende Beschwerde, welche mit einem rechtzeitigen Wiedereinsetzungsantrag i.S. des § 60 Abs. 2 Satz 1 VwGO verbunden ist, sowie eine rechtzeitige Begründung (vgl. zu Einzelheiten Beschluss vom 17. April 2002 - BVerwG 3 B 137.01 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 244 = NJW 2002, 3119) könnte daher nicht nur dem Vertretungserfordernis (§ 67 Abs. 1 VwGO) sondern auch den Zulässigkeitserfordernissen des § 133 VwGO, insbesondere den Darlegungserfordernissen des § 133 Abs. 3 Satz 3 (vgl. Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 (n.F.) VwGO Nr. 26 = NJW 1997, 3328), genügt werden. - BVerwG, 17.04.2002 - 3 B 137.01
Begründungsfrist, Gewährung von Prozesskostenhilfe für Nichtzulassungsbeschwerde …
Auszug aus BVerwG, 02.06.2003 - 3 PKH 18.03
Durch eine durch einen Rechtsanwalt beim Ausgangsgericht einzulegende Beschwerde, welche mit einem rechtzeitigen Wiedereinsetzungsantrag i.S. des § 60 Abs. 2 Satz 1 VwGO verbunden ist, sowie eine rechtzeitige Begründung (vgl. zu Einzelheiten Beschluss vom 17. April 2002 - BVerwG 3 B 137.01 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 244 = NJW 2002, 3119) könnte daher nicht nur dem Vertretungserfordernis (§ 67 Abs. 1 VwGO) sondern auch den Zulässigkeitserfordernissen des § 133 VwGO, insbesondere den Darlegungserfordernissen des § 133 Abs. 3 Satz 3 (vgl. Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 (n.F.) VwGO Nr. 26 = NJW 1997, 3328), genügt werden.
Rechtsprechung
VG Lüneburg, 22.01.2004 - 3 B 49/03 |
Verfahrensgang
- VG Lüneburg, 22.01.2004 - 3 B 49/03
- OVG Niedersachsen, 12.03.2004 - 9 ME 45/04
Wird zitiert von ... (2)
- LSG Niedersachsen-Bremen, 24.01.2005 - L 3 B 55/03 Nach ständiger Rechtsprechung des Senats entspricht es billigem Ermessen, bei Untätigkeitsklagen 25 % des Wertes eines Verfahrens über den Honoraranspruch selbst anzusetzen (z.B. Senatsbeschluss vom 19. März 2004 - L 3 B 49/03 KA).
In Fällen, in denen ein auf eine Geldleistung gerichteter Verwaltungsakt nur in eingeschränk-tem, aber nicht näher quantifiziertem Umfang angefochten wird, ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats der Streitwert auf die Hälfte des maximal möglichen Betrages zu schätzen (z. B. Beschluss vom 19. März 2004 - L 3 B 49/03 KA).
Dementsprechend erachtet es der Senat als ange-messen, die für die Streitwertbemessung bei einer Untätigkeitsklage maßgeben-den Grundsätze entsprechend heranzuziehen und ebenfalls 25 % der Hälfte der nach den angefochtenen Quartalshonorarbescheiden bestehenden Differenzen zwischen dem abgerechneten Honorarvolumen und den zuerkannten Honorarbe-trägen zu berücksichtigten (so auch Senatsbeschluss vom 19. März 2004 - L 3 B 49/03 KA).
- OVG Berlin-Brandenburg, 13.06.2008 - 2 S 45.08
"Baugerüstwerbung" Kaiserdamm/Messedamm
Gerade bei Werbeanlagen, deren Errichtung (und Beseitigung) in der Regel nur geringe Kosten verursacht und aus deren Nutzung sich daher regelmäßig schon bei kurzer Dauer Gewinn erzielen lässt, wird der Anreiz, die formellen Erfordernisse des Baugenehmigungsverfahrens - bzw. hier des Genehmigungsfreistellungsverfahrens - "taktisch" zu umgehen und sich hierdurch wirtschaftliche Vorteile gegenüber den sich legal verhaltenen Bürgern zu erlangen, erheblich verstärkt, wenn der Eindruck entsteht, dass gegen vergleichbare illegal errichtete Anlagen nicht zeitnah eingeschritten wird (vgl. OVG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 13. Mai 2003 - 3 B 49/03).
Rechtsprechung
BVerwG, 17.09.2003 - 3 B 49.03 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Verwerfung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Rechtzeitige Begründung einer Beschwerde
Verfahrensgang
- VG Greifswald, 12.03.2003 - 5 A 1374/99
- BVerwG, 02.06.2003 - 3 PKH 18.03
- BVerwG, 17.09.2003 - 3 B 49.03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 17.04.2002 - 3 B 137.01
Begründungsfrist, Gewährung von Prozesskostenhilfe für Nichtzulassungsbeschwerde …
Auszug aus BVerwG, 17.09.2003 - 3 B 49.03
Nach der Rechtsprechung des Senats begann die Zweimonatsfrist zur Begründung der Beschwerde darum mit der Zustellung dieses Beschlusses am 13. Juni 2003 zu laufen (Beschluss vom 17. April 2002 - BVerwG 3 B 137.01 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 244 = NVwZ 2002, 992 = DVBl 2002, 1050).