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   BVerwG, 06.11.2012 - 3 B 5.12   

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https://dejure.org/2012,37031
BVerwG, 06.11.2012 - 3 B 5.12 (https://dejure.org/2012,37031)
BVerwG, Entscheidung vom 06.11.2012 - 3 B 5.12 (https://dejure.org/2012,37031)
BVerwG, Entscheidung vom 06. November 2012 - 3 B 5.12 (https://dejure.org/2012,37031)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Abs 3 S 1 Nr 3 StVG, § 29 Abs 8 S 1 StVG
    Entziehung der Fahrerlaubnis; Tilgung von Punkten im Verkehrszentralregister; Tattagprinzip; Verwertungsverbot

  • verkehrslexikon.de

    Zum Entzug der Fahrerlaubnis bei 18 Punkten und zum Tattagsprinzip

  • Wolters Kluwer

    Entziehung der Fahrerlaubnis der Klassen 1, 3 wegen Geschwindigkeitsüberschreitung bei Vorliegen der Voraussetzungen gem. § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 StVG (sog. Tattagprinzip)

  • rewis.io

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Tilgung von Punkten im Verkehrszentralregister; Tattagprinzip; Verwertungsverbot

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 29 Abs. 8 S. 1; StVG § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 3
    Entziehung der Fahrerlaubnis der Klassen 1, 3 wegen Geschwindigkeitsüberschreitung bei Vorliegen der Voraussetzungen gem. § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 StVG (sog. Tattagprinzip)

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 25.09.2008 - 3 C 3.07

    Mehrfachtäter-Punktsystem; Punktesystem; Tattagprinzip; Rechtskraftprinzip;

    Auszug aus BVerwG, 06.11.2012 - 3 B 5.12
    Das gilt unabhängig davon, ob die Tilgung vor oder nach dem Erlass der Entziehungsverfügung eingetreten ist (Urteil vom 25. September 2008 - BVerwG 3 C 21.07 - BVerwGE 132, 57 Rn. 9 = Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 102).

    Dass die einer solchen Fahrerlaubnisentziehung zugrunde liegenden Verkehrsverstöße rechtskräftig festgestellt sein müssen, ändert nichts daran, dass für den Umfang des Punktestandes der Tattag maßgeblich ist (Urteil vom 25. September 2008 - BVerwG 3 C 3.07 - BVerwGE 132, 48 Rn. 13 = Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 101).

    Dieses Verwertungsverbot greift in Bezug auf eine Fahrerlaubnisentziehung nach § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVG nur, bevor 18 Punkte in diesem Sinne erreicht sind (Urteil vom 25. September 2008 - BVerwG 3 C 21.07 - a.a.O. Rn. 21).

    Aus der vom Kläger angeführten Gesetzesbegründung (BRDrucks 821/96 S. 53) geht, wie in der Rechtsprechung des Senats ebenfalls bereits geklärt ist, kein entgegenstehender Wille des Gesetzgebers hervor (vgl. Urteil vom 25. September 2008 - BVerwG 3 C 21.07 - a.a.O. Rn. 17).

    Der Verweis des Klägers auf die strafgerichtliche Rechtsprechung zum maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt bei der Bemessung der Rechtsfolgen einer Ordnungswidrigkeit betrifft einen anderen rechtlichen Zusammenhang, schon weil es im Rahmen von § 4 Abs. 3 StVG nicht um straf- oder ordnungswidrigkeitenrechtliche Sanktionen geht, sondern um präventive Maßnahmen (vgl. Urteil vom 25. September 2008 - BVerwG 3 C 3.07 - a.a.O. Rn. 38).

  • BVerwG, 25.09.2008 - 3 C 21.07

    Mehrfachtäter-Punktsystem; Punktesystem; Tattagprinzip; Tattag; Rechtskraft;

    Auszug aus BVerwG, 06.11.2012 - 3 B 5.12
    Das gilt unabhängig davon, ob die Tilgung vor oder nach dem Erlass der Entziehungsverfügung eingetreten ist (Urteil vom 25. September 2008 - BVerwG 3 C 21.07 - BVerwGE 132, 57 Rn. 9 = Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 102).
  • VGH Bayern, 18.05.2015 - 11 BV 14.2839

    Die Berechnung des Punktestands bei einer vor der Rechtsänderung zum 1. Mai 2014

    Der Gesetzgeber hat sich bei der Änderung des § 4 StVG zum 1. Mai 2014 von dem vormaligen Mehrfachtäter-Punktsystem zu dem jetzigen Fahreignungs-Bewertungssystem zum einen dafür entschieden, das von der Rechtsprechung entwickelte Tattagprinzip (vgl. BVerwG, B.v. 6.11.2012 - 3 B 5/12 - juris) in § 4 Abs. 2 Satz 3, Abs. 5 Satz 5 bis 7 StVG zu übernehmen.
  • VG Neustadt, 21.01.2015 - 1 L 1118/14

    Übergangsregelungen des § 65 Abs. 3 Nrn. 2 und 3 StVG; Tattagprinzip

    Dieses sog. Tattagprinzip, das nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts schon unter der Geltung des StVG a.F. Anwendung fand (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. November 2012 - 3 B 5/12 -, juris) führt dazu, dass im vorliegenden Fall der Punktestand des Antragstellers zum Zeitpunkt der Ordnungswidrigkeit am 9. Juli 2013 maßgeblich ist.

    Die nach der letzten Tat vom 9. Juli 2013 erfolgte Punktereduzierung am 13. Mai 2014 ist für die Fahrerlaubnisentziehung gemäß § 4 Abs. 5 Nr. 3 StVG nicht mehr zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. November 2012, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 08.03.2018 - 11 BV 17.2414

    Entziehung der Fahrerlaubnis auf Grundlage des Fahreignungs-Bewertungssystems

    Die Warn- und Erziehungsfunktion lag dem früheren Punktesystem zugrunde, weil nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung bei der Entstehung von Punkten auf den Tattag abzustellen war und damit die entsprechende Punktezahl schon mit der Tat erreicht oder überschritten wurde (vgl. BVerwG, U.v. 25.9.2008 - 3 C 3.07 - BVerwGE 132, 48 = juris Rn. 27 ff.; B.v. 6.11.2012 - 3 B 5.12 - juris Rn. 4).
  • VG Freiburg, 20.06.2014 - 5 K 1143/14

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Erreichens des maßgeblichen Punktestands ab

    Soweit in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anklingt, dass maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage nach altem Recht der "Tattag" sei (an dem 18 Punkte erreicht oder überschritten wurden, vgl. BVerwG, Urt. v. 25.09.2008 - 3 C 21.07 - Rdnr. 9), ist doch zu bedenken, dass das Bundesverwaltungsgericht sich dabei allein mit dem Erreichen der 18-Punkte-Grenze und der Bedeutung späterer Tilgungen befasst hat (vgl. auch Beschl. v. 06.11.2012 - 3 B 5.12 - juris).
  • VG Düsseldorf, 07.01.2021 - 6 L 2246/20
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. November 2012 - 3 B 5/12 -, juris, Rn. 8; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 18. November 2010 - 10 S 1837/10 -, juris, Rn. 9.
  • VG München, 04.09.2017 - M 26 S 17.3378

    Fahrerlaubnisentziehung

    Ist die Überliegefrist hingegen im Zeitpunkt der rechtskräftigen Ahndung der letzten zum Ergreifen der Maßnahme führenden Tat noch nicht abgelaufen und durfte die "Vortat" daher der Fahrerlaubnisbehörde zur Ermittlung des retrospektiv auf den Tattag bezogenen Punktestandes noch übermittelt werden, bleibt ein nachträglicher Ablauf der Überliegefrist genau wie nachfolgende Tilgungen unberücksichtigt (vgl. auch BVerwG, B.v. 6.11.2012 - 3 B 5/12 -, juris Rn. 4 zu § 29 Abs. 8 StVG a.F.).
  • VG München, 11.09.2013 - M 1 S 13.3756

    Entziehen der Fahrerlaubnis wegen Erreichens von 18 Punkten; Eintritt der

    Spätere Tilgungen können sich nur auf die Punktzahl im Zusammenhang mit solchen Verkehrsverstößen auswirken, die nach dem Zeitpunkt der Tilgungsreife begangen wurden (BVerwG, B.v. 6.11.2012 - 3 B 5.12 - juris Rn. 4).
  • VG Trier, 12.08.2015 - 1 L 2125/15

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Entziehung der Fahrerlaubnis - Umstellung auf

    Dieses sog. Tattagprinzip, das nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts schon unter der Geltung des StVG a.F. Anwendung fand (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. November 2012 - 3 B 5.12 - juris) führt dazu, dass im vorliegenden Fall der Punktestand des Antragstellers zum Zeitpunkt der Ordnungswidrigkeit am 23. Dezember 2014 maßgeblich ist.
  • VG Köln, 28.03.2013 - 23 L 240/13

    Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen bei Eintragung von 18 Punkten oder

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 06.11.2012 - 3 B 5.12 -, juris, Rz. 4, und Urteil vom 25.09.2008 - 3 C 21.07 -, juris, Rz. 9 ff.; OVG NRW, Beschluss vom 02.10.2012 - 16 B 1116/12 -, juris, Rz. 3.
  • VG Berlin, 02.12.2014 - 11 L 463.14

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Entziehung der Fahrerlaubnis

    Die von ihm zitierte Entscheidung des BVerwG (BVerwG, Beschluss vom 6. November 2012 - BVerwG 3 B 5.12 -, Juris) betrifft die Frage, ob eine spätere Tilgung von Punkten zu berücksichtigen ist, wenn bereits eine Punktzahl nach dem Punktsystem erreicht wurde, die zu einer Entziehung der Fahrerlaubnis wegen fehlender Eignung führt (18 Punkte nach dem StVG a. F. bzw. acht Punkte nach dem StVG n. F.).
  • VG Düsseldorf, 21.02.2013 - 14 L 27/13

    Vorliegen der Voraussetzungen zur Entziehung der Fahrerlaubnis

  • VG Düsseldorf, 21.02.2013 - 14 L 223/13

    Einstweiliger Rechtschutz gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis wegen diverser

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