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   BVerwG, 09.12.2010 - 3 B 50.10   

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https://dejure.org/2010,16130
BVerwG, 09.12.2010 - 3 B 50.10 (https://dejure.org/2010,16130)
BVerwG, Entscheidung vom 09.12.2010 - 3 B 50.10 (https://dejure.org/2010,16130)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Dezember 2010 - 3 B 50.10 (https://dejure.org/2010,16130)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 BerRehaG
    Berufliche Rehabilitierung; Ausschluss von Leistungen bei Spitzeltätigkeit für die Staatssicherheit; fehlende Drittgefährdung

  • Wolters Kluwer

    Bespitzelung von Mitinhaftierten in der Jugendhaftanstalt durch einen den Leutnant des Ministerium für Staatssicherheit (MfS) nicht als solchen erkannt haben wollenden Insassen

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Spitzeltätigkeit; Rehabilitierungsleistungsausschluss; informeller Mitarbeiter; IM; Staatssicherheit

  • rewis.io

    Berufliche Rehabilitierung; Ausschluss von Leistungen bei Spitzeltätigkeit für die Staatssicherheit; fehlende Drittgefährdung

  • ra.de
  • rewis.io

    Berufliche Rehabilitierung; Ausschluss von Leistungen bei Spitzeltätigkeit für die Staatssicherheit; fehlende Drittgefährdung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BerRehaG § 4
    Bespitzelung von Mitinhaftierten in der Jugendhaftanstalt durch einen den Leutnant des Ministerium für Staatssicherheit (MfS) nicht als solchen erkannt haben wollenden Insassen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 23.11.2009 - 3 B 32.09

    Rücknahme einer erteilten Rehabilitierungsbescheinigung nach dem Beruflichen

    Auszug aus BVerwG, 09.12.2010 - 3 B 50.10
    Dass diese Argumentation allgemeingültige Beweiswürdigungsgrundsätze verletzt, deren Einhaltung vom Revisionsgericht überprüft werden kann (stRspr, vgl. Beschluss vom 23. November 2009 - BVerwG 3 B 32.09 - ZOV 2010, 35), zeigt die Beschwerde nicht auf.
  • BVerwG, 08.03.2002 - 3 C 23.01

    Rehabilitierung, berufliche; Ausschlussgründe; Verstoß des Betroffenen gegen

    Auszug aus BVerwG, 09.12.2010 - 3 B 50.10
    Dies verstößt regelmäßig gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit, ohne dass es von Bedeutung ist, auf welche Weise genau der Informant zu seiner Tätigkeit bewegt worden ist, solange die IM-Tätigkeit nicht unfreiwillig erfolgte (vgl. Beschluss vom 14. April 2010 - BVerwG 3 PKH 16.09 - ZOV 2010, 151 und Urteil vom 8. März 2002 - BVerwG 3 C 23.01 - BVerwGE 116, 100 = Buchholz 428.8 § 4 BerRehaG Nr. 1).
  • BVerwG, 19.01.2006 - 3 C 11.05

    Strafrechtliche Rehabilitierung; Häftlingshilfebescheinigung; Bestandskraft;

    Auszug aus BVerwG, 09.12.2010 - 3 B 50.10
    Anders kann es sich verhalten, wenn Berichte wegen ihres unverwertbaren Inhalts objektiv ungeeignet sind, Dritte zu gefährden (Urteil vom 19. Januar 2006 - BVerwG 3 C 11.05 - Buchholz 428.7 § 16 StrRehaG Nr. 2).
  • BVerwG, 14.04.2010 - 3 PKH 16.09

    Ausschluss von Leistungen nach dem BerRehaG; Spitzeltätigkeit für die

    Auszug aus BVerwG, 09.12.2010 - 3 B 50.10
    Dies verstößt regelmäßig gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit, ohne dass es von Bedeutung ist, auf welche Weise genau der Informant zu seiner Tätigkeit bewegt worden ist, solange die IM-Tätigkeit nicht unfreiwillig erfolgte (vgl. Beschluss vom 14. April 2010 - BVerwG 3 PKH 16.09 - ZOV 2010, 151 und Urteil vom 8. März 2002 - BVerwG 3 C 23.01 - BVerwGE 116, 100 = Buchholz 428.8 § 4 BerRehaG Nr. 1).
  • BVerwG, 17.08.2012 - 3 B 6.12

    Berufliche Rehabilitierung; Tätigkeit für das MfS; Zwangslage während

    Das Verwaltungsgericht hat ersichtlich eine Würdigung der Gesamtumstände vorgenommen, welche keine Anhaltspunkte für verallgemeinerungsfähige Aussagen über die bereits in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts erfolgte Klärung hinaus (vgl. hierzu Urteil vom 8. März 2002 - BVerwG 3 C 23.01 - BVerwGE 116, 100 = Buchholz 428.8 § 4 BerRehaG Nr. 1; Beschlüsse vom 21. Dezember 2006 - BVerwG 3 B 64.06 und vom 9. Dezember 2010 - BVerwG 3 B 50.10) erkennen lässt.
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