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   BVerwG, 08.09.2008 - 3 B 53.08   

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BVerwG, 08.09.2008 - 3 B 53.08 (https://dejure.org/2008,13199)
BVerwG, Entscheidung vom 08.09.2008 - 3 B 53.08 (https://dejure.org/2008,13199)
BVerwG, Entscheidung vom 08. September 2008 - 3 B 53.08 (https://dejure.org/2008,13199)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Anerkennung einer besonderen Lage aufgrund von Investitionen gemäß Art. 21 VO Nr. 795/2004 EG; Streitwertbestimmung gem. § 47 Abs. 1 S. 1 und § 47 Abs. 3 i.V.m. § 52 Abs. 1 Gerichtskostengesetz (GKG) nach Ermessen

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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Saarland, 25.04.2007 - 1 E 163/07

    Streitwert in Verfahren betreffend die Festsetzung betriebsindividueller Beträge

    Auszug aus BVerwG, 08.09.2008 - 3 B 53.08
    Deshalb aber besteht umgekehrt auch kein Anlass, den Mehrbetrag in Anlehnung an Ziff. 24.2 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit, Stand 7/2004 (abgedruckt in Eyermann, VwGO, 12. Aufl. 2006, Anhang), um ein Viertel zu vermindern (so aber OVG Lüneburg, Beschluss vom 17. November 2006 10 OA 223/06 juris; zustimmend OVG Saarlouis, Beschluss vom 25. April 2007 1 E 163/07 juris und die Vorinstanzen).
  • BVerwG, 09.12.1994 - 11 PKH 28.94

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 08.09.2008 - 3 B 53.08
    Ist die angefochtene Entscheidung aber selbständig tragend auf mehrere Begründungen gestützt, so ist die Revision nur dann zuzulassen, wenn hinsichtlich jeder der verschiedenen Begründungen ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (stRspr; vgl. Beschluss vom 9. Dezember 1994 BVerwG 11 PKH 28.94 Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 4).
  • OVG Niedersachsen, 17.11.2006 - 10 OA 223/06

    Bestimmung des Streitwertes anhand des klägerischen Antrags nach Ermessen;

    Auszug aus BVerwG, 08.09.2008 - 3 B 53.08
    Deshalb aber besteht umgekehrt auch kein Anlass, den Mehrbetrag in Anlehnung an Ziff. 24.2 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit, Stand 7/2004 (abgedruckt in Eyermann, VwGO, 12. Aufl. 2006, Anhang), um ein Viertel zu vermindern (so aber OVG Lüneburg, Beschluss vom 17. November 2006 10 OA 223/06 juris; zustimmend OVG Saarlouis, Beschluss vom 25. April 2007 1 E 163/07 juris und die Vorinstanzen).
  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BVerwG, 08.09.2008 - 3 B 53.08
    Diese Frage rechtfertigt nicht die Durchführung des angestrebten Revisionsverfahrens; auch der Einholung einer Vorabentscheidung bedarf es nicht (vgl. EuGH, Urteil vom 6. Oktober 1982 Rs. 283/81 Slg. S. 3415 CILFIT).
  • OVG Niedersachsen, 18.01.2011 - 10 LB 70/09

    Berücksichtigung eines betriebsindividuellen Betrags aus der nationalen Reserve

    Vielmehr muss die Errichtung des Stalls der Verwirklichung eines vorher festgelegten Betriebsziels dienen, das mit der Investition verfolgt wird (BVerwG, Urteil vom 24. September 2009, a.a.O.; Beschlüsse vom 8. September 2008 - BVerwG 3 B 52.08 -, Buchholz 424.3 Förderungsmaßnahmen Nr. 7 = RdL 2009, 23 und BVerwG 3 B 53.08 -, juris = NVwZ-RR 2009, 19 (Leitsatz)).

    Es ist unzulässig, eine auf eine andere Produktion gezielte Investition im Nachhinein umzuwidmen; vollends ist es unzulässig, eine ungezielte Veränderung der Produktionsbedingungen erst im Nachhinein für eine bestimmte Produktion zu widmen (BVerwG, Beschlüsse vom 8. September 2008 - BVerwG 3 B 52.08 - und BVerwG 3 B 53.08 -, a.a.O.).

    Diese müssen ebenfalls belegen, dass die Investitionsmaßnahme mit Blick auf eine bestimmte Produktion begonnen wurde (BVerwG, Beschlüsse vom 8. September 2008 - BVerwG 3 B 52.08 - und BVerwG 3 B 53.08 -, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 21.01.2013 - 10 LA 167/09

    Anforderungen an den Nachweis von Investitionen in Produktionskapazitäten nach

    Ein derartiger Rückschluss von der Planausführung auf einen "konkludenten" Plan ließe schon nicht zu, das Investitionsvorhaben zu bestimmen, ohne dessen Kenntnis das Maß der Planerfüllung - in welchem Umfang und zu welchem Zeitpunkt die plante Erweiterung der Produktionskapazität verwirklicht war - nicht bestimmt werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. September 2009 - BVerwG 3 C 17.08 -, RdL 2010, 193; Beschlüsse vom 8. September 2008 - BVerwG 3 B 52.08 -, Buchholz 424.3 Förderungsmaßnahmen Nr. 7 und BVerwG 3 B 53.08 -, juris und dem folgend: Urteile des Senats vom 18. Januar 2011 - 10 LB 70/09 -, AUR 2011, 156, vom 9. August 2011 - 10 LB 82/09 -, AUR 2012, 62; vom 21. Februar 2012 - 10 LB 89/09 -, n.v.; Beschlüsse vom 25. Mai 2009 - 10 LA 181/08 -, RdL 2009, 291; vom 25. Mai 2009 - 10 LA 173/08 -, RdL 2009, 205; vom 27. August 2009 - 10 LA 206/08 -, juris).

    Dies setzt aber voraus, dass die Investition von vornherein mit dem Zweck verbunden war, eine - auch im Umfang - bestimmte Produktion des Betriebs aufzunehmen oder auszuweiten, die nach dem bisherigen System mit bestimmten Direktzahlungen gefördert wurde (BVerwG, Beschlüsse vom 8. September 2008 - BVerwG 3 B 52.08 - und BVerwG 3 B 53.08 -, a.a.O.).

    Diese müssen ebenfalls belegen, dass die Investitionsmaßnahme mit Blick auf eine bestimmte Produktion begonnen wurde (BVerwG, Beschlüsse vom 8. September 2008 - BVerwG 3 B 52.08 - und BVerwG 3 B 53.08 -, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 17.05.2011 - 10 LC 266/08

    Für die Anerkennung eines betriebsindividuellen Betrags aus der nationalen

    Ein derartiger Rückschluss von der Planausführung auf einen "konkludenten" Plan ließe schon nicht zu, das Investitionsvorhaben zu bestimmen, ohne dessen Kenntnis das Maß der Planerfüllung - in welchem Umfang und zu welchem Zeitpunkt die plante Erweiterung der Produktionskapazität verwirklicht war - nicht bestimmt werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. September 2009 - BVerwG 3 C 17.08 -, RdL 2010, 193; Beschlüsse vom 8. September 2008 - BVerwG 3 B 52.08 -, Buchholz 424.3 Förderungsmaßnahmen Nr. 7 und BVerwG 3 B 53.08 -, juris).

    Es ist unzulässig, eine auf eine andere Produktion gezielte Investition im Nachhinein umzuwidmen; vollends ist es unzulässig, eine ungezielte Veränderung der Produktionsbedingungen erst im Nachhinein für eine bestimmte Produktion zu widmen (BVerwG, Beschlüsse vom 8. September 2008 - BVerwG 3 B 52.08 - und BVerwG 3 B 53.08 -, a.a.O.).

    Diese müssen ebenfalls belegen, dass die Investitionsmaßnahme mit Blick auf eine bestimmte Produktion begonnen wurde (BVerwG, Beschlüsse vom 8. September 2008 - BVerwG 3 B 52.08 - und BVerwG 3 B 53.08 -, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2012 - 16 A 144/10

    Tieraufstockung bei vorhandenen Kapazitäten als Investition in

    Ab dem Jahr 2005 wurde eine Neuausrichtung der europäischen Agrarpolitik umgesetzt, hierzu und zum Nachstehenden OVG Rh.-Pf., Urteil vom 30. Januar 2008 - 8 A 11114/07 -, RdL 2009, 25 = juris; nachgehend BVerwG, Beschluss vom 8. September 2008 3 B 53.08 -, juris.

    Nicht nur die Instanzgerichte, etwa VG Hannover, Urteil vom 12. März 2008 11 A 3397/06 -, juris; VG Stade, Urteil vom 27. März 2008 6 A 1215/06 -, a. a. O.; vgl. auch OVG Rh.-Pf., Urteil vom 30. Januar 2008 - 8 A 11113/07 -, juris, nachgehend BVerwG, Beschluss vom 8. September 2008 3 B 52.08 -, a. a. O., sowie OVG Rh.-Pf., Urteil vom 30. Januar 2008 - 8 A 11114/07 -, a. a. O., nachgehend BVerwG, Beschluss vom 8. September 2008 3 B 53.08 -, a. a. O., sondern auch das Bundesverwaltungsgericht geht davon aus, dass Art. 21 der Verordnung (EG) Nr. 795/2004 nur Investitionen begünstigt, die der Kapazitätserweiterung in einem bestimmten Produktionssektor dienen.

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 8. September 2008 3 B 52.08 und 3 B 53.08 -, jeweils a. a. O.

  • OVG Niedersachsen, 09.08.2011 - 10 LB 82/09

    Zahlungsansprüche nach der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003

    Ein derartiger Rückschluss von der Planausführung auf einen "konkludenten" Plan ließe schon nicht zu, das Investitionsvorhaben zu bestimmen, ohne dessen Kenntnis das Maß der Planerfüllung - in welchem Umfang und zu welchem Zeitpunkt die plante Erweiterung der Produktionskapazität verwirklicht war - nicht bestimmt werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. September 2009 - BVerwG 3 C 17.08 -, RdL 2010, 193; Beschlüsse vom 8. September 2008 - BVerwG 3 B 52.08 -, Buchholz 424.3 Förderungsmaßnahmen Nr. 7 und BVerwG 3 B 53.08 -, juris).

    Es ist unzulässig, eine auf eine andere Produktion gezielte Investition im Nachhinein umzuwidmen; vollends ist es unzulässig, eine ungezielte Veränderung der Produktionsbedingungen erst im Nachhinein für eine bestimmte Produktion zu widmen (BVerwG, Beschlüsse vom 8. September 2008 - BVerwG 3 B 52.08 - und BVerwG 3 B 53.08 -, a.a.O.).

    Diese müssen ebenfalls belegen, dass die Investitionsmaßnahme mit Blick auf eine bestimmte Produktion begonnen wurde (BVerwG, Beschlüsse vom 8. September 2008 - BVerwG 3 B 52.08 - und BVerwG 3 B 53.08 -, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 19.11.2008 - 10 OA 299/08

    Bestimmung des Streitwerts im Verfahren bezüglich der Erteilung sog.

    Für den Wert der Zahlungsansprüche ist der einfache - ungekürzte - Wert heranzuziehen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 8. September 2008 - BVerwG 3 B 52.08 - und - BVerwG 3 B 53.08 -, juris und Senatsbeschluss vom 8. Oktober 2008 - 10 LA 361/08 -, n.v.).
  • OVG Niedersachsen, 20.11.2008 - 10 OA 380/08

    Bestimmung des Streitwertes für die Festsetzung von Zahlungsansprüchen nach der

    An dieser Praxis der Streitwertfestsetzung hält der Senat indes nicht mehr fest (vgl. z.B. Beschl. v. 8.10.2008 - 10 LA 361/08 -), seitdem das Bundesverwaltungsgericht in seinen vom Prozessbevollmächtigten der Klägerin zitierten Beschlüssen vom 8. September 2008 (- 3 B 52.08 und 3 B 53.08 -) festgestellt hat, es bestehe kein Anlass, bei der Streitwertbemessung den Mehrbetrag, um den der Referenzwert der Betriebsprämie im Falle des Erfolgs der Klage zu erhöhen wäre, um ein Viertel zu vermindern.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2012 - 16 A 937/10

    Anspruch des Betreibers eines landwirtschaftlichen Betriebes mit Rindermast und

    Ab dem Jahr 2005 wurde eine Neuausrichtung der europäischen Agrarpolitik umgesetzt, hierzu und zum Nachstehenden OVG Rh.-Pf., Urteil vom 30. Januar 2008 - 8 A 11114/07 -, RdL 2009, 25 = juris, Rn. 20; nachgehend BVerwG, Beschluss vom 8. September 2008 3 B 53.08 -, juris, Rn. 3; OVG NRW, Beschluss vom 5. Oktober 2012 16 A 144/10 -, a. a. O., Rn. 8 ff., die im Wesentlichen in der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 des Rates vom 29. September 2003, in der Verordnung (EG) Nr. 795/2004 der Kommission vom 21. April 2004 sowie dem Betriebsprämiendurchführungsgesetz (BetrPrämDurchfG) und der Betriebsprämiendurchführungsverordnung vom 3. Dezember 2004 in der Fassung der Ersten Änderungsverordnung vom 29. April 2005 (BetrPrämDurchfV) geregelt ist.
  • OVG Niedersachsen, 01.11.2010 - 10 LA 135/09

    Außergewöhnliche Umstände in Form von Absatzschwierigkeiten aufgrund der

    Die vom Bundesverwaltungsgericht genannten Anforderungen an Investitionspläne und sonstige objektive Nachweise beziehen sich auch auf Fälle, in denen schon vor der Agrarreform die geltend gemachten Investitionen umgesetzt und die neu geschaffenen Produktionskapazitäten genutzt wurden (vgl. das dem Beschluss des BVerwG vom 8. September 2008 - BVerwG 3 B 53.08 - zugrunde liegende Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 30. Januar 2008 - 8 A 11114/07 -, AUR 2008, 274 = RdL 2009, 25).
  • OVG Niedersachsen, 20.11.2012 - 10 LB 116/10

    Gemeinschaftsrechtskonforme Auslegung des § 15 Abs. 4 S. 2 BetrPrämDurchfV unter

    Die Vorschrift dient dazu, eine grundrechtlich bedenkliche Entwertung in der Vergangenheit ins Werk gesetzter Investitionen zu vermeiden, die bei unvermittelter Einführung des Betriebsprämiensystems zu besorgen wäre (BVerwG, Beschlüsse vom 8. September 2008 - BVerwG 3 B 52.08 -, Buchholz 424.3 Fördermaßnahme Nr. 7 = RdL 2009, 23 und BVerwG 3 B 53.08 -, juris).
  • VG Oldenburg, 24.09.2009 - 12 A 2606/06

    Festsetzung von Zahlungsansprüchen - Investition in einen Bullenmaststall

  • VG Hannover, 20.10.2008 - 11 A 3264/06

    Zahlungsansprüche

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