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   BVerwG, 31.05.2000 - 3 B 53.99   

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BVerwG, 31.05.2000 - 3 B 53.99 (https://dejure.org/2000,1518)
BVerwG, Entscheidung vom 31.05.2000 - 3 B 53.99 (https://dejure.org/2000,1518)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Mai 2000 - 3 B 53.99 (https://dejure.org/2000,1518)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    KHG §§ 1, 6
    Krankenhausplan; Bedarf; Bedarfsanalyse; Bedarfsgerechtigkeit; Bedarfsprognose; länderübergreifender Bedarf

  • Wolters Kluwer

    Krankenhausplan - Bedarfsanalyse - Bedarfsgerechtigkeit - Bedarfsprognose - Länderübergreifender Bedarf

  • Judicialis

    KHG § 1; ; KHG § 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KHG § 1 § 6
    Krankenhausplan; Bedarf; Bedarfsanalyse; Bedarfsgerechtigkeit; Bedarfsprognose; länderübergreifender Bedarf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 25.07.1985 - 3 C 25.84

    Anspruch auf Bescheidung im Wege der Fortsetzungsfeststellungsklage; Aufnahme

    Auszug aus BVerwG, 31.05.2000 - 3 B 53.99
    Der Krankenhausplan kann die Aufgabe, die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit Krankenhausbetten zu gewährleisten (§§ 1, 6 KHG), nur erfüllen, wenn ihm eine Bedarfsprognose zugrunde liegt (wie u.a. Urteil vom 25. Juli 1985 - BVerwG 3 C 25.84 - BVerwGE 72, 38 ).

    Nimmt die Bevölkerung eines Landes nachhaltig in erheblichem Umfang die Krankenhausleistungen eines anderen Landes in Anspruch, so verringert sich der im Wohnsitzland zu versorgende Bedarf (wie u.a. Urteil vom 27. Juli 1985 - BVerwG 3 C 25.84 - a.a.O.).

    In seinen Urteilen vom 25. Juli 1985 - BVerwG 3 C 25.84 - (BVerwGE 72, 38 ) und vom 14. November 1985 - BVerwG 3 C 41.84 - (Buchholz 451.74 § 8 KHG Nr. 8 S. 73) hat der Senat ausgeführt, die Bedarfsanalyse als Beschreibung des zu versorgenden Bedarfs der Bevölkerung an Krankenhausbetten umfasse die als notwendig anzusehende Beschreibung des gegenwärtig zu versorgenden Bedarfs sowie eine ebenfalls notwendige Bedarfsprognose.

    In seinen Urteilen vom 25. Juli 1985 (a.a.O. S. 47 f.) und vom 14. November 1985 (a.a.O.) hat der Senat ausgeführt, die Planung habe sich zu orientieren an dem "tatsächlich zu versorgenden Bedarf".

  • BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvR 355/86

    Überspannung der Anforderungen an die Aufnahme einer Klinik in den

    Auszug aus BVerwG, 31.05.2000 - 3 B 53.99
    Dieser Sicht ist auch das Bundesverfassungsgericht im Beschluß vom 12. Juni 1990 - 1 BvR 355/86 - (BVerfGE 82, 209 ) gefolgt.

    Es ist höchstrichterlich geklärt, daß der Benutzungsgrad eines Krankenhauses ein wichtiges Indiz für dessen Bedarfsgerechtigkeit ist (vgl. Urteil des Senats vom 14. November 1985 - BVerwG 3 C 41.94 - Buchholz 451.74 § 8 KHG Nr. 8 S. 83; BVerfG, Beschluß vom 12. Juni 1990, a.a.O. S. 226).

  • BVerwG, 14.11.1985 - 3 C 41.84

    Planungsspielraum und Beurteilungsspielraum der zuständigen Landesbehörde für die

    Auszug aus BVerwG, 31.05.2000 - 3 B 53.99
    In seinen Urteilen vom 25. Juli 1985 - BVerwG 3 C 25.84 - (BVerwGE 72, 38 ) und vom 14. November 1985 - BVerwG 3 C 41.84 - (Buchholz 451.74 § 8 KHG Nr. 8 S. 73) hat der Senat ausgeführt, die Bedarfsanalyse als Beschreibung des zu versorgenden Bedarfs der Bevölkerung an Krankenhausbetten umfasse die als notwendig anzusehende Beschreibung des gegenwärtig zu versorgenden Bedarfs sowie eine ebenfalls notwendige Bedarfsprognose.

    Das angefochtene Urteil steht nicht im Widerspruch zum Urteil des Senats vom 14. November 1985 (- BVerwG 3 C 41.84 - a.a.O. S. 74).

  • BVerwG, 18.12.1986 - 3 C 67.85

    Anforderungen an den Antrag auf Verpflichtung zur Feststellung der Aufnahme eines

    Auszug aus BVerwG, 31.05.2000 - 3 B 53.99
    Im Urteil vom 18. Dezember 1986 - BVerwG 3 C 67.85 - (Buchholz 451.74 § 8 KHG Nr. 11 S. 107 f.) ist mehrfach ausgeführt, daß der Beurteilung der Bedarfsgerechtigkeit der Bettenbedarf im Einzugsbereich des Krankenhauses zugrunde zu legen ist.
  • OVG Niedersachsen, 15.12.1998 - 11 L 6820/96

    Krankenhausfinanzierung; Bedarfsanalyse; Förderungsfähige Planbetten

    Auszug aus BVerwG, 31.05.2000 - 3 B 53.99
    BVerwG 3 B 53.99 OVG 11 L 6820/96.
  • BVerfG, 07.02.1991 - 2 BvL 24/84

    Krankenhausumlage

    Auszug aus BVerwG, 31.05.2000 - 3 B 53.99
    Die Autonomie der kommunalen Gebietskörperschaft verleiht keinen Rechtsanspruch darauf, die dort wohnenden Patienten ausschließlich in dort gelegenen Krankenhäusern zu behandeln (vgl. auch BVerfG, Beschluß vom 7. Februar 1991 - 2 BvL 24.84 - BVerfGE 83, 363 ).
  • BVerwG, 25.09.2008 - 3 C 35.07

    Klagebefugnis; Rechtsschutzbedürfnis; Rechtsschutzinteresse; Konkurrentenklage;

    Ist das Angebot jedoch größer als der Bedarf, ist das Krankenhaus also nur neben anderen geeignet, den Bedarf zu befriedigen, so hat die Behörde auszuwählen, welches Krankenhaus den Zielen der Krankenhausplanung am besten gerecht wird (§ 8 Abs. 2 Satz 2 KHG; vgl. Urteile vom 26. März 1981 a.a.O. S. 105 f. bzw. S. 17, vom 25. Juli 1985 a.a.O. S. 51, 52 ff. bzw. S. 58 f., 59 f., vom 14. November 1985 a.a.O. S. 76 ff. und vom 18. Dezember 1986 a.a.O. S. 104 ff., 107; Beschluss vom 31. Mai 2000 - BVerwG 3 B 53.99 - Buchholz 451.74 § 6 KHG Nr. 5; vgl. noch BVerfG, Kammerbeschluss vom 4. März 2004 - 1 BvR 88/00 - NJW 2004, 1648 ).
  • VG Weimar, 16.11.2004 - 8 K 1813/00
    Dies ist der Fall, wenn die von einem Krankenhaus angebotenen Betten notwendig sind, um den in seinem Einzugsbereich vorhandenen Bettenbedarf zu decken (BVerwG, Beschluss vom 31. Mai 2000 - 3 B 53/99 - zitiert nach juris).

    Indiz für die Bedarfsgerechtigkeit ist stets ein hoher Belegungsgrad (BVerwG, Beschluss vom 31. Mai 2000 - 3 B 53/99 - a.a.O. m.w.N.).

    decken (BVerwG, Beschluss vom 31. Mai 2000 - 3 B 53/99 - zitiert nach juris).

    Indiz für die Bedarfsgerechtigkeit ist stets ein hoher Belegungsgrad (BVerwG, Beschluss vom 31. Mai 2000 - 3 B 53/99 - a.a.O. m.w.N.).

    Diese Statistik ist zur Überprüfung der von dem Beklagten getroffenen Prognoseentscheidung geeignet, wobei das Gericht jedoch nicht verkennt, dass den Auslastungszahlen lediglich eine Indizwirkung zukommen kann (so auch BVerwG, Beschluss vom 31. Mai 2000 - 3 B 53/99 - a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.04.2015 - 10 S 96/13

    Erhöhung der beantragten Planbetten im Rahmen der Verpflichtungsklage;

    Die Bedarfsanalyse als solche ist mithin kein Planungsinstrument (BVerwG, Urteil vom 25.07.1985 - 3 C 25.84 - a.a.O.; sowie Beschluss vom 31.05.2000 - 3 B 53.99 - Buchholz 451.74 § 6 KHG Nr. 5).

    Im Übrigen ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes geklärt, dass der tatsächliche Auslastungsgrad eines Krankenhauses ein wichtiges Indiz für dessen Bedarfsgerechtigkeit ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31.05.2000 - 3 B 53.99 - a.a.O.; Sächs. OVG, Urteil vom 14.05.2013 - 5 A 820/11 - a.a.O.).

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