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   BVerwG, 10.01.2018 - 3 B 59.16   

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BVerwG, 10.01.2018 - 3 B 59.16 (https://dejure.org/2018,1892)
BVerwG, Entscheidung vom 10.01.2018 - 3 B 59.16 (https://dejure.org/2018,1892)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Januar 2018 - 3 B 59.16 (https://dejure.org/2018,1892)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    BerRehaG § 4; VwVfG § 48 Abs. 4 Satz 1; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1
    Ausnutzung einer Zwangslage; Ausschließungsgründe; Berufliche Rehabilitierung; Freiwilligkeit; IM; Jahresfrist für die Rücknahme; PTBS; Rücknahme des Rehabilitierungsbescheides; Spitzeltätigkeit für das Kommissariat I der Volkspolizei; grundsätzliche Bedeutung der ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 48 Abs 4 S 1 VwVfG, § 1 Abs 1 BerRehaG, § 4 BerRehaG, § 108 Abs 1 VwGO
    Rücknahme eines Rehabilitierungsbescheides wegen nachträglich bekannt gewordener Spitzeltätigkeit

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rücknahme eines Rehabilitierungsbescheides wegen nachträglich bekannt gewordener Spitzeltätigkeit

  • rewis.io

    Rücknahme eines Rehabilitierungsbescheides wegen nachträglich bekannt gewordener Spitzeltätigkeit

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 24.01.2001 - 8 C 8.00

    Frist für den Widerruf eines Verwaltungsakts; Behörde im Sinne des § 48 Abs. 4

    Auszug aus BVerwG, 10.01.2018 - 3 B 59.16
    Erforderlich ist, dass der nach der innerbehördlichen Geschäftsverteilung zur Rücknahme berufene Amtswalter oder ein sonst innerbehördlich zur rechtlichen Prüfung des Verwaltungsakts berufener Amtswalter positive Kenntnis erlangt hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Dezember 1984 - Gr. Sen. 1 und 2.84 - a.a.O. S. 364 und Urteil vom 24. Januar 2001 - 8 C 8.00 - BVerwGE 112, 360 ).

    Das gelingt der Beschwerde ungeachtet ihrer eingehenden Kritik und Auseinandersetzung mit der Entscheidung des Großen Senats und dem Urteil vom 24. Januar 2001 - 8 C 8.00 - nicht.

    Dass sich die Rücknahmebehörde die Kenntnis anderer Behörden nicht zurechnen lassen muss, weil sonst das mit § 48 Abs. 4 Satz 1 VwVfG verfolgte Ziel verfehlt würde, der zuständigen Behörde eine hinreichend lange Zeit für eine Prüfung und Entscheidung zu gewähren, entspricht ebenfalls gefestigter Rechtsprechung (BVerwG, Urteile vom 20. Dezember 1999 - 7 C 42.98 - BVerwGE 110, 226 , vom 24. Januar 2001 - 8 C 8.00 - BVerwGE 112, 360 und vom 18. August 2010 - 8 C 39.09 - Buchholz 428 § 32 VermG Nr. 2 Rn. 21).

  • BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84

    Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte

    Auszug aus BVerwG, 10.01.2018 - 3 B 59.16
    Diese Frage ist im Beschluss des Großen Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Dezember 1984 - Gr. Sen. 1 und 2.84 - (BVerwGE 70, 356) rechtsgrundsätzlich beantwortet worden und wird seither in der Rechtsprechung einheitlich in diesem Sinne entschieden.

    Seit dem genannten Beschluss vom 19. Dezember 1984 - Gr. Sen. 1 und 2.84 - (BVerwGE 70, 356 ) ist - wie es das Verwaltungsgericht zugrunde gelegt hat - geklärt, dass die Frist nur zu laufen beginnt, wenn die Behörde die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts erkannt hat und ihr die für die Rücknahmeentscheidung außerdem erheblichen Tatsachen vollständig bekannt sind.

  • BVerwG, 29.08.2014 - 4 B 1.14

    Rücknahme eines begünstigenden Verwaltungsakts bei bloßem Rechtsanwendungsfehler

    Auszug aus BVerwG, 10.01.2018 - 3 B 59.16
    Das ist nicht schon deswegen von vornherein ausgeschlossen, weil die inmitten stehende Frage in langjähriger Rechtsprechung gleichförmig beantwortet wird, wie es hier der Fall ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. August 2014 - 4 B 1.14 - BRS 82 Nr. 174 Rn. 4).

    Um die grundsätzliche Bedeutung einer in der höchstrichterlichen Rechtsprechung geklärten Rechtsfrage darzulegen, muss die Beschwerde aber aufzeigen, inwieweit in dem erstrebten Revisionsverfahren über die bisherige Rechtsprechung hinaus zusätzliche Erkenntnisse gewonnen werden könnten (BVerwG, Beschluss vom 29. August 2014 - 4 B 1.14 - a.a.O. Rn. 6 m.w.N.).

  • BVerwG, 08.03.2002 - 3 C 23.01

    Rehabilitierung, berufliche; Ausschlussgründe; Verstoß des Betroffenen gegen

    Auszug aus BVerwG, 10.01.2018 - 3 B 59.16
    Im Urteil vom 8. März 2002 - 3 C 23.01 - (BVerwGE 116, 100 ; stRspr) hat das Bundesverwaltungsgericht insoweit ausgeführt, dass eine Spitzeltätigkeit als unfreiwillig zu bewerten ist, wenn sie unter Zwang aufgenommen und fortgeführt wurde.
  • BVerwG, 18.08.2010 - 8 C 39.09

    Anhörung; Information; Rücknahme; Restitution; Frist; Fristbeginn;

    Auszug aus BVerwG, 10.01.2018 - 3 B 59.16
    Dass sich die Rücknahmebehörde die Kenntnis anderer Behörden nicht zurechnen lassen muss, weil sonst das mit § 48 Abs. 4 Satz 1 VwVfG verfolgte Ziel verfehlt würde, der zuständigen Behörde eine hinreichend lange Zeit für eine Prüfung und Entscheidung zu gewähren, entspricht ebenfalls gefestigter Rechtsprechung (BVerwG, Urteile vom 20. Dezember 1999 - 7 C 42.98 - BVerwGE 110, 226 , vom 24. Januar 2001 - 8 C 8.00 - BVerwGE 112, 360 und vom 18. August 2010 - 8 C 39.09 - Buchholz 428 § 32 VermG Nr. 2 Rn. 21).
  • BVerwG, 20.12.1999 - 7 C 42.98

    Verwaltungsakt; Rücknahme; sachliche Zuständigkeit; Jahresfrist; Verwirkung;

    Auszug aus BVerwG, 10.01.2018 - 3 B 59.16
    Dass sich die Rücknahmebehörde die Kenntnis anderer Behörden nicht zurechnen lassen muss, weil sonst das mit § 48 Abs. 4 Satz 1 VwVfG verfolgte Ziel verfehlt würde, der zuständigen Behörde eine hinreichend lange Zeit für eine Prüfung und Entscheidung zu gewähren, entspricht ebenfalls gefestigter Rechtsprechung (BVerwG, Urteile vom 20. Dezember 1999 - 7 C 42.98 - BVerwGE 110, 226 , vom 24. Januar 2001 - 8 C 8.00 - BVerwGE 112, 360 und vom 18. August 2010 - 8 C 39.09 - Buchholz 428 § 32 VermG Nr. 2 Rn. 21).
  • BVerwG, 05.04.2006 - 3 B 24.06

    Verletzung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs durch die Ablehnung eines

    Auszug aus BVerwG, 10.01.2018 - 3 B 59.16
    Das Ermessen wird nur dann fehlerhaft ausgeübt, wenn das Gericht von der Einholung eines Gutachtens absieht, obwohl sich ihm die Notwendigkeit dazu hätte aufdrängen müssen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. April 2006 - 3 B 24.06 - juris Rn. 14 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 22.02.2018 - 2 LB 1789/17

    Flüchtling; Syrien

    Dazu müsste - ähnlich wie bei einer Grundsatzrüge (vgl. dazu jüngst BVerwG, Beschl. v. 10.1.2018 - 3 B 59.16 -, juris) aufgezeigt sein, inwieweit in einer neuen mündlichen Verhandlung über die bisherige Rechtsprechung hinaus zusätzliche Erkenntnisse gewonnen werden könnten.
  • BSG, 26.07.2023 - B 5 R 18/21 R

    Rücküberweisung einer über den Tod der Berechtigten hinaus gezahlten Witwenrente;

    Auch in Entscheidungen des BVerwG zum Beginn der Jahresfrist für die Rücknahme oder den Widerruf eines Verwaltungsakts (§ 48 Abs. 4 VwVfG) wird darauf abgestellt, ob der nach der innerbehördlichen Geschäftsverteilung zur Rücknahme des Verwaltungsakts berufene Amtswalter oder ein sonst innerbehördlich zur rechtlichen Überprüfung des Verwaltungsakts berufener Amtswalter positive Kenntnis von Tatsachen hatte, die die Rücknahme des Verwaltungsakts rechtfertigen (vgl BVerwG Beschluss vom 10.1.2018 - 3 B 59.16 - juris RdNr 9 unter Hinweis auf BVerwG Beschluss vom 19.12.1984 - GrSen 1.84 ua - BVerwGE 70, 356, juris RdNr 22; BVerwG Urteil vom 24.1.2001 - 8 C 8.00 - BVerwGE 112, 360, juris RdNr 17).
  • BVerwG, 17.01.2019 - 1 B 85.18

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein Asylverfahren;

    Das Ermessen wird nur dann fehlerhaft ausgeübt, wenn das Gericht von der Einholung eines Gutachtens absieht, obwohl sich ihm die Notwendigkeit hierzu hätte aufdrängen müssen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Januar 2018 - 3 B 59.16 - ZOV 2018, 53 ).
  • BVerwG, 13.07.2018 - 3 PKH 7.17

    Rechtmäßige Ablehnung einer beruflichen Rehabilitierung nach dem Beruflichen

    Die Frage, ob die Ausnutzung einer (psychischen) Notlage durch Mitarbeiter des MfS den Betroffenen derart unter Druck gesetzt hat, dass die Freiwilligkeit seiner Spitzeltätigkeit zu verneinen ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und entzieht sich einer generalisierenden Aussage (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Januar 2018 - 3 B 59.16 [ECLI:DE:BVerwG:2018:100118B3B59.16.0] - LKV 2018, 124).

    Außerdem kommt es auf die Schwere des Übels an, dessen Zufügung ihm im Fall der Verweigerung drohte (BVerwG, Urteil vom 8. März 2002 - 3 C 23.01 - BVerwGE 116, 100 ; Beschlüsse vom 14. April 2010 - 3 PKH 16.09 - ZOV 2010, 151 Rn. 3 und vom 10. Januar 2018 - 3 B 59.16 - LKV 2018, 124 Rn. 6).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.11.2018 - 12 B 51.18

    Rücknahme eines Zuteilungsbescheids über Emissionsberechtigungen; Wärmeflüsse

    Erforderlich ist, dass der nach der innerbehördlichen Geschäftsverteilung zur Rücknahme berufene oder ein sonst innerbehördlich zur rechtlichen Prüfung des Verwaltungsakts berufener Amtswalter positive Kenntnis erlangt hat (st. Rspr., vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Januar 2018 - 3 B 59.16 - juris Rn. 9).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.11.2019 - 12 B 51.18

    Rücknahme eines Zuteilungsbescheids; Emissionsberechtigungen; Wärmeflüsse

    Erforderlich ist, dass der nach der innerbehördlichen Geschäftsverteilung zur Rücknahme berufene oder ein sonst innerbehördlich zur rechtlichen Prüfung des Verwaltungsakts berufener Amtswalter positive Kenntnis erlangt hat (st. Rspr., vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Januar 2018 - 3 B 59.16 - juris Rn. 9).
  • VG Ansbach, 11.06.2021 - AN 18 K 19.00384

    Ermessen bei Rückforderung von Beihilfe für zahnärztliche Behandlung

    An dieser Rechtsprechung hält das Bundesverwaltungsgericht bis heute fest (zuletzt etwa bestätigt durch BVerwG, B.v. 29.8.2014 - 4 B 1.14 - juris Rn. 5 f.; B.v. 10.1.2018 - 3 B 59.16 - NJOZ 2019, 1005 Rn. 10).
  • VG Berlin, 01.11.2018 - 10 K 220.16

    Teilweise Rücknahme der Zuteilung von Emissionsberechtigungen

    Erforderlich ist, dass der nach der innerbehördlichen Geschäftsverteilung zur Rücknahme berufene Amtswalter oder ein sonst innerbehördliche zur rechtlichen Prüfung des Verwaltungsaktes berufene Amtswalter positive Kenntnis erlangt hat (vgl. dazu Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 10.01.2018 - 3 B 59/16 - Rz. 9; zitiert nach juris).
  • OVG Niedersachsen, 02.05.2018 - 2 LA 332/18

    Aufstockungsverfahren; Syrien

    sind nicht in diesem Sinne grundsätzlich klärungsbedürftig, weil sie in der Rechtsprechung des Senats geklärt sind (insbesondere im Urt. v. 27.6.2017 - 2 LB 91/17 -, juris) und die Begründung des Zulassungsantrags nicht hinreichend aufzeigt, inwieweit in dem erstrebten Berufungsverfahren über die bisherige Rechtsprechung hinaus zusätzliche Erkenntnisse gewonnen werden könnten (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.1.2018 - 3 B 59.16 -, juris zu den Voraussetzungen, unter denen im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache damit dargelegt werden kann, eine ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts müsse überdacht werden).
  • VG Berlin, 25.04.2023 - 10 K 396.20

    Kostenlose Zuteilung von Emissionsberechtigungen

    Erforderlich ist, dass der nach der innerbehördlichen Geschäftsverteilung zur Rücknahme berufene oder ein sonst innerbehördlich zur rechtlichen Prüfung des Verwaltungsakts berufener Amtswalter positive Kenntnis erlangt hat (st. Rspr., vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Januar 2018 - 3 B 59.16 - juris Rn. 9; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29. November 2018 - OVG 12 B 51.18 -, Rn. 70, juris).
  • VG Berlin, 02.06.2022 - 10 K 340.20
  • VG Berlin, 26.02.2019 - 10 K 793.17

    Antrag auf Zuteilung von kostenlosen Berechtigungen für die Zuteilungsperiode

  • VG Berlin, 26.02.2019 - 10 K 794.17

    Antrag auf Zuteilung von kostenlosen Berechtigungen für die Zuteilungsperiode

  • VG Magdeburg, 08.12.2020 - 3 A 8/20

    Berufliche Rehabilitation; Ausschließung von Folgeleistungen aufgrund von

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